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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

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Höhe gewisser Landtransitabgaben (Mecklenburg) sicher zu stellen, während die
wiener Congrcßacte nickt einmal die rein finanzielle Berechtigung der Schif-
falirtsabgaben auf den conventionellen Flüssen einräumt, sondern als oberste
Norm hingestellt hat: Beförderung des Handels durch Erleichterung der
Schiffahrt.

Bei dieser Lage der Sacke mochte ein ernstes Auftreten und Einschreiten
der zu gemeinsamen Anträgen gegen die jetzige 'Höhe der Elbzölle vereinigten
Staaten an der Zeit sein.

Die namentlich von mecklenburgischen Federn betonte Behauptung -- die
auch in No. 10 dieser Blätter Eingang gesunden hat --, daß nämlich der
Verkehr auf der Elbe keineswegs unter dem Druck der gegenwärtigen Zolle
so sehr leide, und daß der Verkehr ja immer noch eine Zunahme zeige, wird
bei einer unbefangenen Untersuchung nicht Stich halten, da diese Ansicht
von eiuer. ungeachtet der vorgeschützten Ungunst der Zolloerhältnisse. pros-
perirenden Elbschiffahrt der Wirklichkeit nicht entspricht, und da das bloße
Factum einer Zunahme des Transportquautums ohne alle Rücksicht auf die
Waarengattungen und auf die Art des Geschäftsbetriebes, vielleicht einen
täuschenden Schein, allein keineswegs an sich schon den Beweis für einen
reellen und nachhaltigen Aufschwung des Verkehrs liefert. In den letzten zwölf
Jahren hat der allgemeine Handels- und Schiffahrtsverkehr in allen Ländern
eine so großartige Entwicklung und progressive Ausdehnung erfahren, wie
niemals früher in einem gleichen Zeitraum. Wenn nun gewisse Verkehrs-
beziehnngen in dieser Periode auch auf der Elbe zugenommen haben, aber
lange, nicht in demjenigen Verhältniß, wie der allgemeine, oder anch ein
analoger sonstiger Verkehr, so kann von einem erfreulichen Aufschwung der¬
selben doch sicher nicht die Rede sein.

Das in Hamburg seewärts eingeführte gesammte Waarenquantum betrug
dem Nettogewicht nach

im Jahre 1857: 21,305,000 Ctr.
dagegen im Jahre 1846: 10.721.000 "
im Jahre 1857 also mehr: 10.584,000 Ctr.

Das von Hamburg aus nach der Oberelbe verladene gesammte Güter-
"nautum betrug im Jahre 184": 5,250,800 Ctr. Dasselbe Hütte, bei gleicher
Entwicklung nut dem allgemeinen Verkehr (wie dies auch vor 184" der Fall
war) im Jahre 1857 ein Quantum ausweisen müssen von: i",542,000 Ctr.,
während in Wirklichkeit nur 5,714.000 Ctr. von Hamburg aus in oberelbiscke
Kähne verladen worden sind, oder 458,000 Ctr. mehr als im Jahre 1840,
was nur eine Zunahme um ungefähr ä°/" ergibt -- gegen beim all¬
gemeinen Verkehr.

Die zunächst Betheiligten, die Vertreter des Magdeburger Handelsstandes


Höhe gewisser Landtransitabgaben (Mecklenburg) sicher zu stellen, während die
wiener Congrcßacte nickt einmal die rein finanzielle Berechtigung der Schif-
falirtsabgaben auf den conventionellen Flüssen einräumt, sondern als oberste
Norm hingestellt hat: Beförderung des Handels durch Erleichterung der
Schiffahrt.

Bei dieser Lage der Sacke mochte ein ernstes Auftreten und Einschreiten
der zu gemeinsamen Anträgen gegen die jetzige 'Höhe der Elbzölle vereinigten
Staaten an der Zeit sein.

Die namentlich von mecklenburgischen Federn betonte Behauptung — die
auch in No. 10 dieser Blätter Eingang gesunden hat —, daß nämlich der
Verkehr auf der Elbe keineswegs unter dem Druck der gegenwärtigen Zolle
so sehr leide, und daß der Verkehr ja immer noch eine Zunahme zeige, wird
bei einer unbefangenen Untersuchung nicht Stich halten, da diese Ansicht
von eiuer. ungeachtet der vorgeschützten Ungunst der Zolloerhältnisse. pros-
perirenden Elbschiffahrt der Wirklichkeit nicht entspricht, und da das bloße
Factum einer Zunahme des Transportquautums ohne alle Rücksicht auf die
Waarengattungen und auf die Art des Geschäftsbetriebes, vielleicht einen
täuschenden Schein, allein keineswegs an sich schon den Beweis für einen
reellen und nachhaltigen Aufschwung des Verkehrs liefert. In den letzten zwölf
Jahren hat der allgemeine Handels- und Schiffahrtsverkehr in allen Ländern
eine so großartige Entwicklung und progressive Ausdehnung erfahren, wie
niemals früher in einem gleichen Zeitraum. Wenn nun gewisse Verkehrs-
beziehnngen in dieser Periode auch auf der Elbe zugenommen haben, aber
lange, nicht in demjenigen Verhältniß, wie der allgemeine, oder anch ein
analoger sonstiger Verkehr, so kann von einem erfreulichen Aufschwung der¬
selben doch sicher nicht die Rede sein.

Das in Hamburg seewärts eingeführte gesammte Waarenquantum betrug
dem Nettogewicht nach

im Jahre 1857: 21,305,000 Ctr.
dagegen im Jahre 1846: 10.721.000 „
im Jahre 1857 also mehr: 10.584,000 Ctr.

Das von Hamburg aus nach der Oberelbe verladene gesammte Güter-
"nautum betrug im Jahre 184«: 5,250,800 Ctr. Dasselbe Hütte, bei gleicher
Entwicklung nut dem allgemeinen Verkehr (wie dies auch vor 184« der Fall
war) im Jahre 1857 ein Quantum ausweisen müssen von: i»,542,000 Ctr.,
während in Wirklichkeit nur 5,714.000 Ctr. von Hamburg aus in oberelbiscke
Kähne verladen worden sind, oder 458,000 Ctr. mehr als im Jahre 1840,
was nur eine Zunahme um ungefähr ä°/„ ergibt — gegen beim all¬
gemeinen Verkehr.

Die zunächst Betheiligten, die Vertreter des Magdeburger Handelsstandes


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[0321] Höhe gewisser Landtransitabgaben (Mecklenburg) sicher zu stellen, während die wiener Congrcßacte nickt einmal die rein finanzielle Berechtigung der Schif- falirtsabgaben auf den conventionellen Flüssen einräumt, sondern als oberste Norm hingestellt hat: Beförderung des Handels durch Erleichterung der Schiffahrt. Bei dieser Lage der Sacke mochte ein ernstes Auftreten und Einschreiten der zu gemeinsamen Anträgen gegen die jetzige 'Höhe der Elbzölle vereinigten Staaten an der Zeit sein. Die namentlich von mecklenburgischen Federn betonte Behauptung — die auch in No. 10 dieser Blätter Eingang gesunden hat —, daß nämlich der Verkehr auf der Elbe keineswegs unter dem Druck der gegenwärtigen Zolle so sehr leide, und daß der Verkehr ja immer noch eine Zunahme zeige, wird bei einer unbefangenen Untersuchung nicht Stich halten, da diese Ansicht von eiuer. ungeachtet der vorgeschützten Ungunst der Zolloerhältnisse. pros- perirenden Elbschiffahrt der Wirklichkeit nicht entspricht, und da das bloße Factum einer Zunahme des Transportquautums ohne alle Rücksicht auf die Waarengattungen und auf die Art des Geschäftsbetriebes, vielleicht einen täuschenden Schein, allein keineswegs an sich schon den Beweis für einen reellen und nachhaltigen Aufschwung des Verkehrs liefert. In den letzten zwölf Jahren hat der allgemeine Handels- und Schiffahrtsverkehr in allen Ländern eine so großartige Entwicklung und progressive Ausdehnung erfahren, wie niemals früher in einem gleichen Zeitraum. Wenn nun gewisse Verkehrs- beziehnngen in dieser Periode auch auf der Elbe zugenommen haben, aber lange, nicht in demjenigen Verhältniß, wie der allgemeine, oder anch ein analoger sonstiger Verkehr, so kann von einem erfreulichen Aufschwung der¬ selben doch sicher nicht die Rede sein. Das in Hamburg seewärts eingeführte gesammte Waarenquantum betrug dem Nettogewicht nach im Jahre 1857: 21,305,000 Ctr. dagegen im Jahre 1846: 10.721.000 „ im Jahre 1857 also mehr: 10.584,000 Ctr. Das von Hamburg aus nach der Oberelbe verladene gesammte Güter- "nautum betrug im Jahre 184«: 5,250,800 Ctr. Dasselbe Hütte, bei gleicher Entwicklung nut dem allgemeinen Verkehr (wie dies auch vor 184« der Fall war) im Jahre 1857 ein Quantum ausweisen müssen von: i»,542,000 Ctr., während in Wirklichkeit nur 5,714.000 Ctr. von Hamburg aus in oberelbiscke Kähne verladen worden sind, oder 458,000 Ctr. mehr als im Jahre 1840, was nur eine Zunahme um ungefähr ä°/„ ergibt — gegen beim all¬ gemeinen Verkehr. Die zunächst Betheiligten, die Vertreter des Magdeburger Handelsstandes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/321>, abgerufen am 22.12.2024.