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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

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klärung aller Großmächte vor, durch welche die Integrität der päpstlichen Staaten
liegen jede revolutionäre Bewegung zu garantiren sei. Die Reformfrage
war bei dieser Mittheilung ganz in den Hintergrund gedrängt. Graf Se.
Aulaire wies ihr die richtige Stellung an und erklärte, nur dann lasse sich
über eine Bürgschaft für die weltliche Macht des Papstes sprechen, wenn der¬
selbe den Rath der Mächte über die einzuführenden Verbesserungen höre, im
andern Fall würden nur die bisherigen Uebelstände mitgarantirt. Der Ge¬
sandte bestand auf dieser Ansicht um so mehr, als er erfahren, daß Gregor
beabsichtige, sich durch ein now xroxrio mit einigen illusorischen Verbcfse-
rungsverheißungen aus der Sache zu ziehen. Nach längern Verhandlungen
kam das Memorandum zu Stande, das von Herrn Bunsen redigirt am 21. Mai
collectiv dem Staatssecretär Cardinal Bernetti übergeben ward und jetzt in
Guizots Denkwürdigkeiten Bd. 2, S. 432 veröffentlicht ist. Es stellte folgende
Forderungen: 1) Trennung der Justiz und Verwaltung mit gehöriger Betheiligung
der Laien. 2) Municipalsystem auf > freien Wahlen ruhend. Vertretung, der
Gemeindeinteressen durch Rödelheim. 3) Provinzialräthe, die aus diesen her¬
vorgehen würden. 4) Eine Centraldeputation aus denselben mit der Aufgabe,
die Verwaltungsrechnungen zu revidiren und die Verwendung der Staatsfonds
so wie Tilgung der öffentlichen Schuld zu überwachen. 5) Fortschreitende Ein¬
führung aller übrigen unter dem Pontisicat von Pius dem Siebenten, durch
dessen inow xrvMio 1816 verheißenen Verbesserungen.

Der Papst nahm dies scheinbar günstig auf, aber die Verhandlungen
kamen doch nicht von der Stelle, da die Gesandten die Reformen als Bedin¬
gungen der Garantie hinstellten, während die Curie umgekehrt zuerst diese ver¬
langte, und die Schwierigkeit wuchs, als es sich darum handelte, die Form
der Garantie zu finden. Oestreich wollte, daß dem Papst das Recht einge¬
räumt werde, sich bei Ausbruch neuer Unruhen im Kirchenstaat an diejenige
Macht zu wenden, deren Hilfeleistung ihm den Umständen nach am geeignet¬
sten erscheinen würde. Einer solchen Wendung pro domo konnte Frankreich
nicht beitreten, es wollte, daß die fünf Mächte sich Antretenden Falls über
die zum Schutz nöthigen Mittel verständigen sollten. Dies gab eine starke
Spannung, ein französisches Geschwader kreuzte vor Ancona, und verlangte
die Räumung des päpstlichen Gebietes. So kam, man mit den Neformbera-
thungen nicht von der Stelle und am 5. Juli erließ Gregor, nachdem er er¬
klärt, daß eine Centraljunta, als Anfang eines Repräsentativsystems, mit
seiner Regierung unvereinbar sei, ein Edict, welches die Provinzial- und
Communalverfassung dahin regelte, daß dem päpstlichen Delegaten eine be¬
rathende Behörde von fünf Mitgliedern beigegeben und Gemeinderäthe ein¬
geführt werden sollten. Aber diese Reformen, so ungenügend sie waren,
traten nie wirklich in Kraft und die Mächte konnten sich über die Garantie nicht
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klärung aller Großmächte vor, durch welche die Integrität der päpstlichen Staaten
liegen jede revolutionäre Bewegung zu garantiren sei. Die Reformfrage
war bei dieser Mittheilung ganz in den Hintergrund gedrängt. Graf Se.
Aulaire wies ihr die richtige Stellung an und erklärte, nur dann lasse sich
über eine Bürgschaft für die weltliche Macht des Papstes sprechen, wenn der¬
selbe den Rath der Mächte über die einzuführenden Verbesserungen höre, im
andern Fall würden nur die bisherigen Uebelstände mitgarantirt. Der Ge¬
sandte bestand auf dieser Ansicht um so mehr, als er erfahren, daß Gregor
beabsichtige, sich durch ein now xroxrio mit einigen illusorischen Verbcfse-
rungsverheißungen aus der Sache zu ziehen. Nach längern Verhandlungen
kam das Memorandum zu Stande, das von Herrn Bunsen redigirt am 21. Mai
collectiv dem Staatssecretär Cardinal Bernetti übergeben ward und jetzt in
Guizots Denkwürdigkeiten Bd. 2, S. 432 veröffentlicht ist. Es stellte folgende
Forderungen: 1) Trennung der Justiz und Verwaltung mit gehöriger Betheiligung
der Laien. 2) Municipalsystem auf > freien Wahlen ruhend. Vertretung, der
Gemeindeinteressen durch Rödelheim. 3) Provinzialräthe, die aus diesen her¬
vorgehen würden. 4) Eine Centraldeputation aus denselben mit der Aufgabe,
die Verwaltungsrechnungen zu revidiren und die Verwendung der Staatsfonds
so wie Tilgung der öffentlichen Schuld zu überwachen. 5) Fortschreitende Ein¬
führung aller übrigen unter dem Pontisicat von Pius dem Siebenten, durch
dessen inow xrvMio 1816 verheißenen Verbesserungen.

Der Papst nahm dies scheinbar günstig auf, aber die Verhandlungen
kamen doch nicht von der Stelle, da die Gesandten die Reformen als Bedin¬
gungen der Garantie hinstellten, während die Curie umgekehrt zuerst diese ver¬
langte, und die Schwierigkeit wuchs, als es sich darum handelte, die Form
der Garantie zu finden. Oestreich wollte, daß dem Papst das Recht einge¬
räumt werde, sich bei Ausbruch neuer Unruhen im Kirchenstaat an diejenige
Macht zu wenden, deren Hilfeleistung ihm den Umständen nach am geeignet¬
sten erscheinen würde. Einer solchen Wendung pro domo konnte Frankreich
nicht beitreten, es wollte, daß die fünf Mächte sich Antretenden Falls über
die zum Schutz nöthigen Mittel verständigen sollten. Dies gab eine starke
Spannung, ein französisches Geschwader kreuzte vor Ancona, und verlangte
die Räumung des päpstlichen Gebietes. So kam, man mit den Neformbera-
thungen nicht von der Stelle und am 5. Juli erließ Gregor, nachdem er er¬
klärt, daß eine Centraljunta, als Anfang eines Repräsentativsystems, mit
seiner Regierung unvereinbar sei, ein Edict, welches die Provinzial- und
Communalverfassung dahin regelte, daß dem päpstlichen Delegaten eine be¬
rathende Behörde von fünf Mitgliedern beigegeben und Gemeinderäthe ein¬
geführt werden sollten. Aber diese Reformen, so ungenügend sie waren,
traten nie wirklich in Kraft und die Mächte konnten sich über die Garantie nicht
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/189>, abgerufen am 22.12.2024.