Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.im französischen Münzwesen erfahrenen Störungen liege in der ungewöhn¬ Gegen diesen Vorschlag genügt es das Eine anzuführen, daß, wie die Auf welche andre Weise soll dann aber den großen Nachtheilen, mit denen im französischen Münzwesen erfahrenen Störungen liege in der ungewöhn¬ Gegen diesen Vorschlag genügt es das Eine anzuführen, daß, wie die Auf welche andre Weise soll dann aber den großen Nachtheilen, mit denen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0183" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/107230"/> <p xml:id="ID_521" prev="#ID_520"> im französischen Münzwesen erfahrenen Störungen liege in der ungewöhn¬<lb/> lichen Nachfrage nach Silber zur Ausfuhr nach dem äußersten Osten. Diese<lb/> außerordentliche Nachfrage habe die Werthsteigcrung des Silbers im Verhält¬<lb/> niß zu andern Waaren zur Folge gehabt. Was das Gold anlange, so sei<lb/> der Werth desselben ungeachtet der großen Goldprvduction in Kalifornien und<lb/> Australien nicht gesunken. Das beste Mittel, um die entgegentretenden Schwie¬<lb/> rigkeiten zu heben, bestehe darin, mit aller Kraft die durch das Münzgcsctz<lb/> vom Jahr 1803 festgestellte, oder vielmehr nur constatirte, Werthrelation von<lb/> 1: i5'/2 aufrecht zu halten. Um den auswärtigen Markt zu verhindern, in<lb/> dieser Beziehung auf den französischen Markt einen Einfluß auszuüben, brauche<lb/> man nur die Silberausfuhr mit einem Zoll zu belegen und diejenigen Ge¬<lb/> schäftsleute, welche diese Ausfuhr betreiben oder erleichtern, mit Strafe zu be¬<lb/> drohen. Der Ausfuhrzoll für Silber müsse hoch bestimmt werden, und nicht<lb/> nur die Ausfuhr, sondern schon das Auswippcn der Silbermünzen straf¬<lb/> fällig sein."</p><lb/> <p xml:id="ID_522"> Gegen diesen Vorschlag genügt es das Eine anzuführen, daß, wie die<lb/> Erfahrung von Jahrhunderten klar bewiesen hat und worüber alle Ökono¬<lb/> misten einverstanden sind, auch die strengsten Verbote gegen das Auswippen<lb/> und !die Ausfuhr von Münzen, sobald ein lockender Vortheil damit verbunden<lb/> ist, im Ganzen und Großen durchaus unwirksam bleiben und ihrcnZweck verfehlen.</p><lb/> <p xml:id="ID_523"> Auf welche andre Weise soll dann aber den großen Nachtheilen, mit denen<lb/> die Münzzerrüttung und das Sinken des Goldwerthes das Land bedrohen,<lb/> vorgebeugt werden? Das principiell richtigste Mittel besteht darin, sämmtliche<lb/> jetzt umlaufende französische Goldmünzen einzuziehen und einzuschmelzen, und<lb/> statt der bisherigen Prügung von goldenen Fünf-, Zehn-, Zwanzig- und Vier¬<lb/> zigfrankenstücken künftig Goldstücke mit alleiniger Bezeichnung ihres Gewichts<lb/> (etwa fünf und zehn Gramm) auszumünzen und deren Werthbestimmung<lb/> lediglich dem freien Verkehr zu überlassen. Falls aber eine solche Einziehung<lb/> und Umprägung der ganzen großen Masse der vorhandenen französischen<lb/> Goldmünzen zu weitläufig und kostspielig erscheine, möge nach dem Beispiel<lb/> Belgiens beliebt werden, daß der Werth der jetzigen Zwanzigfrankstücke ze.<lb/> in Zukunft sich nur nach der Werthrelation zwischen Gold und Silber im<lb/> freien Verkehr richten solle, also bei sinkendem Goldwerth 19 Franken 50 Cen¬<lb/> times, dann 19 Franken u. s. w. Zur Erleichterung der kleineren Umsätze<lb/> könne, etwa von sechs zu sechs Monaten, solcher Werth, wozu die öffentlichen<lb/> Kassen die Goldmünzen annehmen, zur Richtschnur des gewöhnlichen Verkehrs<lb/> officiell bekannt gemacht werden. Treffe man dabei noch die Verfügung, daß<lb/> niemand gehalten sei, über tausend Franken Zahlung in Gold anzunehmen,<lb/> so könne eine solche halbjährliche Tarifirung der Goldmünzen keine wesent¬<lb/> liche Unzuträglichkeit mit sich führen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0183]
im französischen Münzwesen erfahrenen Störungen liege in der ungewöhn¬
lichen Nachfrage nach Silber zur Ausfuhr nach dem äußersten Osten. Diese
außerordentliche Nachfrage habe die Werthsteigcrung des Silbers im Verhält¬
niß zu andern Waaren zur Folge gehabt. Was das Gold anlange, so sei
der Werth desselben ungeachtet der großen Goldprvduction in Kalifornien und
Australien nicht gesunken. Das beste Mittel, um die entgegentretenden Schwie¬
rigkeiten zu heben, bestehe darin, mit aller Kraft die durch das Münzgcsctz
vom Jahr 1803 festgestellte, oder vielmehr nur constatirte, Werthrelation von
1: i5'/2 aufrecht zu halten. Um den auswärtigen Markt zu verhindern, in
dieser Beziehung auf den französischen Markt einen Einfluß auszuüben, brauche
man nur die Silberausfuhr mit einem Zoll zu belegen und diejenigen Ge¬
schäftsleute, welche diese Ausfuhr betreiben oder erleichtern, mit Strafe zu be¬
drohen. Der Ausfuhrzoll für Silber müsse hoch bestimmt werden, und nicht
nur die Ausfuhr, sondern schon das Auswippcn der Silbermünzen straf¬
fällig sein."
Gegen diesen Vorschlag genügt es das Eine anzuführen, daß, wie die
Erfahrung von Jahrhunderten klar bewiesen hat und worüber alle Ökono¬
misten einverstanden sind, auch die strengsten Verbote gegen das Auswippen
und !die Ausfuhr von Münzen, sobald ein lockender Vortheil damit verbunden
ist, im Ganzen und Großen durchaus unwirksam bleiben und ihrcnZweck verfehlen.
Auf welche andre Weise soll dann aber den großen Nachtheilen, mit denen
die Münzzerrüttung und das Sinken des Goldwerthes das Land bedrohen,
vorgebeugt werden? Das principiell richtigste Mittel besteht darin, sämmtliche
jetzt umlaufende französische Goldmünzen einzuziehen und einzuschmelzen, und
statt der bisherigen Prügung von goldenen Fünf-, Zehn-, Zwanzig- und Vier¬
zigfrankenstücken künftig Goldstücke mit alleiniger Bezeichnung ihres Gewichts
(etwa fünf und zehn Gramm) auszumünzen und deren Werthbestimmung
lediglich dem freien Verkehr zu überlassen. Falls aber eine solche Einziehung
und Umprägung der ganzen großen Masse der vorhandenen französischen
Goldmünzen zu weitläufig und kostspielig erscheine, möge nach dem Beispiel
Belgiens beliebt werden, daß der Werth der jetzigen Zwanzigfrankstücke ze.
in Zukunft sich nur nach der Werthrelation zwischen Gold und Silber im
freien Verkehr richten solle, also bei sinkendem Goldwerth 19 Franken 50 Cen¬
times, dann 19 Franken u. s. w. Zur Erleichterung der kleineren Umsätze
könne, etwa von sechs zu sechs Monaten, solcher Werth, wozu die öffentlichen
Kassen die Goldmünzen annehmen, zur Richtschnur des gewöhnlichen Verkehrs
officiell bekannt gemacht werden. Treffe man dabei noch die Verfügung, daß
niemand gehalten sei, über tausend Franken Zahlung in Gold anzunehmen,
so könne eine solche halbjährliche Tarifirung der Goldmünzen keine wesent¬
liche Unzuträglichkeit mit sich führen.
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