Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.bürg nicht die Verpflichtung vor, die Summe von 119,077 Thlr., welche es Mit der Abminderung der Zölle nämlich scheint diesem auch das Inter¬ bürg nicht die Verpflichtung vor, die Summe von 119,077 Thlr., welche es Mit der Abminderung der Zölle nämlich scheint diesem auch das Inter¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0121" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/107168"/> <p xml:id="ID_338" prev="#ID_337"> bürg nicht die Verpflichtung vor, die Summe von 119,077 Thlr., welche es<lb/> aus dem Elbzoll nur zum geringen Theil von seinen eignen Unterthanen<lb/> bezieht, gänzlich fallen zu lassen und, da es ihrer für seinen Staatshaushalt<lb/> nicht entbehren kann, auf die Schultern seiner eignen Unterthanen zu werfen.<lb/> Für Hannover und Lauenburg ist das Gleiche der Fall. Man mag diese<lb/> Ansicht eine particuläre nennen und sie ist es allerdings, aber sie ist im Wesen<lb/> der deutschen Staatentheilung begründet und es können sie. so lange diese<lb/> besteht, wie sie jetzt ist. sowol die kleinen wie auch die großen Staaten nicht<lb/> ohne weiteres abweisen. Preußen und Oestreich haben die Elbzölle ermäßigt<lb/> und aufgehoben, weil sie Gelegenheit hatten, die Abgabe ohne Verlust auf<lb/> minder drückende Weise durch Einfuhrzolle zu beziehen; sie wünschen nun die<lb/> Aufhebung jener auch Seiten der übrigen Staaten, damit ihre Schiffahrt<lb/> und ihr Handel durch sie nicht bedrückt werde. Auch dies ist ein rein parti-<lb/> culiires Streben, wenn der zufällige Umstand, daß die Verkehrserleichterung<lb/> mit allgemeinen Interessen zusammenfällt, gebührenderweise von ihm ent¬<lb/> fernt wird. Es wäre jedenfalls beiden Ländern zu großes Verdienst zugerech¬<lb/> net, wenn man sagen wollte, daß sie dabei nicht ihre eignen, sondern die,<lb/> allgemeinen Interessen hauptsächlich im Auge gehabt hätten. Die tägliche<lb/> Erfahrung lehrt, daß wir bis zu diesem Punkt leider noch nicht gelangt sind<lb/> und in der Elbzvllangelegcnheit lehrt es Preußen mehr als deutlich.</p><lb/> <p xml:id="ID_339" next="#ID_340"> Mit der Abminderung der Zölle nämlich scheint diesem auch das Inter¬<lb/> esse für den Fluß. so weit es Geld kostet und nicht andere Länder allein be¬<lb/> trifft, abhanden gekommen. Die Stromschaucommission hat sich davon selbst<lb/> überzeugen müssen, als sie die Elbe auf einem Schiff, welches den statuten¬<lb/> mäßigen Tiefgang noch nicht erreichte, zwecks der Besichtigung vefuhr. Es<lb/> ereignete sich dabei, daß sie auf preußischem Gebiet auf den Grund geneth<lb/> und somit ihrerseits ein Seitenstück zu den Elbzollvcrhandlungen im Allge¬<lb/> meinen darstellte. Ueberhaupt waren die Schwierigkeiten, welche sich in den<lb/> oberelbischen Staaten der Bcsichtigungsbehörde in den Weg legten, außer¬<lb/> ordentlich zahlreich und bedeutend, während auch bei dem niedrigen Wasser¬<lb/> stand der letzten Jahre die Schiffahrt auf der Niederelbe, wo sie an einigen<lb/> Stellen bei der Breite und geringen Tiefe des Flusses sehr schwer zu reguliren<lb/> 'se. nicht unterbrochen wurde. Wir wissen zwar, daß Preußen an die Erhal¬<lb/> tung des Fahrwassers große Summen gewandt hatte und behaupten nicht das<lb/> Gegentheil, wol aber, daß es jenes dennoch nicht im wünschenswerten Stande<lb/> erhalten. Aus diesem Grunde ist aber eine gänzliche Aufhebung der Elbzölle<lb/> von vornherein nicht zu befürworten, so lange nicht auch für solchen Fall<lb/> genügende Garantien für die Unterhaltung der Wasserstraße geboten sind.<lb/> Eine Abgabe hierzu wird also im Interesse der Schiffer selbst liegen und für<lb/> den. welcher mit diesem Flusse einigermaßen bekannt ist, bedarf es nicht der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0121]
bürg nicht die Verpflichtung vor, die Summe von 119,077 Thlr., welche es
aus dem Elbzoll nur zum geringen Theil von seinen eignen Unterthanen
bezieht, gänzlich fallen zu lassen und, da es ihrer für seinen Staatshaushalt
nicht entbehren kann, auf die Schultern seiner eignen Unterthanen zu werfen.
Für Hannover und Lauenburg ist das Gleiche der Fall. Man mag diese
Ansicht eine particuläre nennen und sie ist es allerdings, aber sie ist im Wesen
der deutschen Staatentheilung begründet und es können sie. so lange diese
besteht, wie sie jetzt ist. sowol die kleinen wie auch die großen Staaten nicht
ohne weiteres abweisen. Preußen und Oestreich haben die Elbzölle ermäßigt
und aufgehoben, weil sie Gelegenheit hatten, die Abgabe ohne Verlust auf
minder drückende Weise durch Einfuhrzolle zu beziehen; sie wünschen nun die
Aufhebung jener auch Seiten der übrigen Staaten, damit ihre Schiffahrt
und ihr Handel durch sie nicht bedrückt werde. Auch dies ist ein rein parti-
culiires Streben, wenn der zufällige Umstand, daß die Verkehrserleichterung
mit allgemeinen Interessen zusammenfällt, gebührenderweise von ihm ent¬
fernt wird. Es wäre jedenfalls beiden Ländern zu großes Verdienst zugerech¬
net, wenn man sagen wollte, daß sie dabei nicht ihre eignen, sondern die,
allgemeinen Interessen hauptsächlich im Auge gehabt hätten. Die tägliche
Erfahrung lehrt, daß wir bis zu diesem Punkt leider noch nicht gelangt sind
und in der Elbzvllangelegcnheit lehrt es Preußen mehr als deutlich.
Mit der Abminderung der Zölle nämlich scheint diesem auch das Inter¬
esse für den Fluß. so weit es Geld kostet und nicht andere Länder allein be¬
trifft, abhanden gekommen. Die Stromschaucommission hat sich davon selbst
überzeugen müssen, als sie die Elbe auf einem Schiff, welches den statuten¬
mäßigen Tiefgang noch nicht erreichte, zwecks der Besichtigung vefuhr. Es
ereignete sich dabei, daß sie auf preußischem Gebiet auf den Grund geneth
und somit ihrerseits ein Seitenstück zu den Elbzollvcrhandlungen im Allge¬
meinen darstellte. Ueberhaupt waren die Schwierigkeiten, welche sich in den
oberelbischen Staaten der Bcsichtigungsbehörde in den Weg legten, außer¬
ordentlich zahlreich und bedeutend, während auch bei dem niedrigen Wasser¬
stand der letzten Jahre die Schiffahrt auf der Niederelbe, wo sie an einigen
Stellen bei der Breite und geringen Tiefe des Flusses sehr schwer zu reguliren
'se. nicht unterbrochen wurde. Wir wissen zwar, daß Preußen an die Erhal¬
tung des Fahrwassers große Summen gewandt hatte und behaupten nicht das
Gegentheil, wol aber, daß es jenes dennoch nicht im wünschenswerten Stande
erhalten. Aus diesem Grunde ist aber eine gänzliche Aufhebung der Elbzölle
von vornherein nicht zu befürworten, so lange nicht auch für solchen Fall
genügende Garantien für die Unterhaltung der Wasserstraße geboten sind.
Eine Abgabe hierzu wird also im Interesse der Schiffer selbst liegen und für
den. welcher mit diesem Flusse einigermaßen bekannt ist, bedarf es nicht der
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