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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

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deren, welchem hierzu die Gelegenheit fehlt, die einfache Aufhebung derselben
fordert und sich, falls dieser der Forderung nicht nachkommt, mit moralischer
Entrüstung glaubt von ihm abwenden zu dürfen.

Die Auskünfte aus den Elbzöllen betrugen:

im Jahre 1845.im Jahre 18S8. Verhältniß.
fürOestreich.......... 17.931 Thlr.
Sachsen .......... 27,012 "13.407 Thlr.0,50
Anhalt........... 32,226 "22,100 "0,69
Preußen .......... 118.263 "44.404 .,0,38

.,5Hannover. . .......-> 359,230 "188,673 "0,53

"M(dazu der Staber Zoll . . . j 206,133 "266,056 "1,29)

Mecklenburg ........ 258,688 "119,077 "1 : 0.46

Dänemark (Lauenburg) . . ^ 118,281 "56,832 "I : 0, 48

^r'Eßlinger Zoll......./ 13,849 "2,406 "1 : 0.17

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Aus dieser Zusammenstellung zeigt sich leicht, in welcher Weise die ver¬
schiedenen Staaten bisher die auf dem Elbverkehr ruhenden Belästigungen
erleichtert haben; denn die auf den Zusammenkünften der Revisionscom¬
missionen wiederholt gestellten Anträge hatten allerdings eine Herabsetzung
der Zölle im Allgemeinen zur Folge. Die hierauf bezüglichen Beschlüsse wur¬
den vornämlich bei der dritten Revision gefaßt. Oestreich hatte seit 1850
die Erhebung der Elbzölle gänzlich suspendirt, Preußen und Sachsen erhoben
damals nur noch eine Controlegebühr von 3^ Pf. pro Zollcentner für
den eigenen Verkehr, während sie den Durchgangsverkehr nach Oestreich eben¬
falls ermäßigten. Sachsen und Anhalt hatten den Zoll im beiderseitigen Ver¬
kehr sehr bedeutend herabgesetzt oder gänzlich aufgehoben, wahrend Preußen
an Anhalt für die völlige Aufgabe der Zollerhebung in ihrem beiderseitigen
Verkehr ein jährliches Aequivalent von 10,000 Thlr. zahlte. Die nieder-
elbischcn Staaten aber hatten damals (1850) den vollen Zollsatz beibehalten
und standen sich um so besser, als natürlich die oberelbische Erleichterung der
Abgaben den Verkehr belebte und hob.

Conventionsmäßig, waren von jedem Normalcentner zu erheben be¬
rechtigt:

von und nach Böhmen.

Lauenburg1 Sgr. -- Pf. 1350 erhoben 1 Sgr. - Pf.^

Mecklenburg2 >, 3 "23

6 Sgr- 6 Pf- 6 Sgr. S Pf.

Hannover3 2 .. ^32

Preußen- 3-/4"167111 ..
Anhalt2626 "
Sachsen6442-/. .,
Oestreich21
Summe: 33 Sgr. 11 Pf.6 Sgr. S-/. Pf.24 Sgr. 2-/, Pf.

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deren, welchem hierzu die Gelegenheit fehlt, die einfache Aufhebung derselben
fordert und sich, falls dieser der Forderung nicht nachkommt, mit moralischer
Entrüstung glaubt von ihm abwenden zu dürfen.

Die Auskünfte aus den Elbzöllen betrugen:

im Jahre 1845.im Jahre 18S8. Verhältniß.
fürOestreich.......... 17.931 Thlr.
Sachsen .......... 27,012 „13.407 Thlr.0,50
Anhalt........... 32,226 „22,100 „0,69
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^r'Eßlinger Zoll......./ 13,849 „2,406 „1 : 0.17

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Aus dieser Zusammenstellung zeigt sich leicht, in welcher Weise die ver¬
schiedenen Staaten bisher die auf dem Elbverkehr ruhenden Belästigungen
erleichtert haben; denn die auf den Zusammenkünften der Revisionscom¬
missionen wiederholt gestellten Anträge hatten allerdings eine Herabsetzung
der Zölle im Allgemeinen zur Folge. Die hierauf bezüglichen Beschlüsse wur¬
den vornämlich bei der dritten Revision gefaßt. Oestreich hatte seit 1850
die Erhebung der Elbzölle gänzlich suspendirt, Preußen und Sachsen erhoben
damals nur noch eine Controlegebühr von 3^ Pf. pro Zollcentner für
den eigenen Verkehr, während sie den Durchgangsverkehr nach Oestreich eben¬
falls ermäßigten. Sachsen und Anhalt hatten den Zoll im beiderseitigen Ver¬
kehr sehr bedeutend herabgesetzt oder gänzlich aufgehoben, wahrend Preußen
an Anhalt für die völlige Aufgabe der Zollerhebung in ihrem beiderseitigen
Verkehr ein jährliches Aequivalent von 10,000 Thlr. zahlte. Die nieder-
elbischcn Staaten aber hatten damals (1850) den vollen Zollsatz beibehalten
und standen sich um so besser, als natürlich die oberelbische Erleichterung der
Abgaben den Verkehr belebte und hob.

Conventionsmäßig, waren von jedem Normalcentner zu erheben be¬
rechtigt:

von und nach Böhmen.

Lauenburg1 Sgr. — Pf. 1350 erhoben 1 Sgr. - Pf.^

Mecklenburg2 >, 3 „23

6 Sgr- 6 Pf- 6 Sgr. S Pf.

Hannover3 2 .. ^32

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Anhalt2626 „
Sachsen6442-/. .,
Oestreich21
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[0117] deren, welchem hierzu die Gelegenheit fehlt, die einfache Aufhebung derselben fordert und sich, falls dieser der Forderung nicht nachkommt, mit moralischer Entrüstung glaubt von ihm abwenden zu dürfen. Die Auskünfte aus den Elbzöllen betrugen: im Jahre 1845.im Jahre 18S8. Verhältniß. fürOestreich.......... 17.931 Thlr. Sachsen .......... 27,012 „13.407 Thlr.0,50 Anhalt........... 32,226 „22,100 „0,69 Preußen .......... 118.263 „44.404 .,0,38 .,5Hannover. . .......-> 359,230 „188,673 „0,53 «M(dazu der Staber Zoll . . . j 206,133 „266,056 „1,29) Mecklenburg ........ 258,688 „119,077 „1 : 0.46 Dänemark (Lauenburg) . . ^ 118,281 „56,832 „I : 0, 48 ^r'Eßlinger Zoll......./ 13,849 „2,406 „1 : 0.17 !I Aus dieser Zusammenstellung zeigt sich leicht, in welcher Weise die ver¬ schiedenen Staaten bisher die auf dem Elbverkehr ruhenden Belästigungen erleichtert haben; denn die auf den Zusammenkünften der Revisionscom¬ missionen wiederholt gestellten Anträge hatten allerdings eine Herabsetzung der Zölle im Allgemeinen zur Folge. Die hierauf bezüglichen Beschlüsse wur¬ den vornämlich bei der dritten Revision gefaßt. Oestreich hatte seit 1850 die Erhebung der Elbzölle gänzlich suspendirt, Preußen und Sachsen erhoben damals nur noch eine Controlegebühr von 3^ Pf. pro Zollcentner für den eigenen Verkehr, während sie den Durchgangsverkehr nach Oestreich eben¬ falls ermäßigten. Sachsen und Anhalt hatten den Zoll im beiderseitigen Ver¬ kehr sehr bedeutend herabgesetzt oder gänzlich aufgehoben, wahrend Preußen an Anhalt für die völlige Aufgabe der Zollerhebung in ihrem beiderseitigen Verkehr ein jährliches Aequivalent von 10,000 Thlr. zahlte. Die nieder- elbischcn Staaten aber hatten damals (1850) den vollen Zollsatz beibehalten und standen sich um so besser, als natürlich die oberelbische Erleichterung der Abgaben den Verkehr belebte und hob. Conventionsmäßig, waren von jedem Normalcentner zu erheben be¬ rechtigt: von und nach Böhmen. Lauenburg1 Sgr. — Pf. 1350 erhoben 1 Sgr. - Pf.^ Mecklenburg2 >, 3 „23 6 Sgr- 6 Pf- 6 Sgr. S Pf. Hannover3 2 .. ^32 Preußen- 3-/4»167111 .. Anhalt2626 „ Sachsen6442-/. ., Oestreich21 Summe: 33 Sgr. 11 Pf.6 Sgr. S-/. Pf.24 Sgr. 2-/, Pf. 14"

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/117>, abgerufen am 22.12.2024.