Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.Zuerst wurde Preußen auf die wahrhaft sündflutliche Überschwemmung Diese Maßregel hatte die Folge, daß man auch anderwärts d,e Annahme Vielfache Versuche, dieses Verbot wieder rückgängig zu machen, waren Natürliche Folge dieser Vorgänge waren mehrseitige Anträge zur Regelung Nachstehende Vorschläge zur Regelung dieser Angelegenheit möchten als i) Es wird und Berücksichtigung, wo nicht mit alleiniger Zugrundlegung Sollte ein oder das andere Land es in seinem Interesse finden, eine Nicht der wirkliche Bedarf d. h. die Summe, welche der Verkehr Zuerst wurde Preußen auf die wahrhaft sündflutliche Überschwemmung Diese Maßregel hatte die Folge, daß man auch anderwärts d,e Annahme Vielfache Versuche, dieses Verbot wieder rückgängig zu machen, waren Natürliche Folge dieser Vorgänge waren mehrseitige Anträge zur Regelung Nachstehende Vorschläge zur Regelung dieser Angelegenheit möchten als i) Es wird und Berücksichtigung, wo nicht mit alleiniger Zugrundlegung Sollte ein oder das andere Land es in seinem Interesse finden, eine Nicht der wirkliche Bedarf d. h. die Summe, welche der Verkehr <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0053" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/265862"/> <p xml:id="ID_110"> Zuerst wurde Preußen auf die wahrhaft sündflutliche Überschwemmung<lb/> des Geldmarktes mit diesen Surrogaten, und das successive Verschwuren der<lb/> klingenden Münze (des Metallgeldes) aufmerksam, und faßte den Beschluß<lb/> alles ausländische Papiergeld in seinen Staaten zu verbieten;' vorerst jedoch<lb/> hat es dieses Verbot auf Scheine unter zehn Thaler beschränkt, sich geeignet<lb/> findende Ausdehnung desselben vorbehaltend.</p><lb/> <p xml:id="ID_111"> Diese Maßregel hatte die Folge, daß man auch anderwärts d,e Annahme<lb/> verweigern zu müssen glaubte, und so strömte dieses Geld in kürzester Zeit<lb/> an die Emissionsstellen zurück.</p><lb/> <p xml:id="ID_112"> Vielfache Versuche, dieses Verbot wieder rückgängig zu machen, waren<lb/> fruchtlos und zeigten nicht die mindeste Hoffnung aus erwünschten Erfolg.</p><lb/> <p xml:id="ID_113"> Natürliche Folge dieser Vorgänge waren mehrseitige Anträge zur Regelung<lb/> der gegenseitigen Verhältnisse der Papiergeldemission. Man unterhielt sich<lb/> bereits von staatlichen Eonfcrenzen über diesen allerdings hochwichtigen, alle<lb/> socialen Verhältnisse berührenden Gegenstand, und wenn auch bisher von<lb/> regierungsseitlich erfolgten Schritten noch nichts Zuverlässiges in die Ocffent-<lb/> Uchkeit gedrungen ist. so durste es doch außer allem Zweifel sein, daß derartige<lb/> Unterhandlungen — wenigstens innerhalb der Grenzen des Zollvereins —<lb/> bereits stattgefunden haben, und in nicht ferner Zeit wirklich Eonfcrenzen<lb/> darüber stattfinden werden; denn das Verharren in dem gegenwärtigen Zu¬<lb/> stande ist auf die Dauer hin gradezu unmöglich, ja selbst gefährlich.</p><lb/> <p xml:id="ID_114"> Nachstehende Vorschläge zur Regelung dieser Angelegenheit möchten als<lb/> sachgemäß erscheinen.</p><lb/> <list> <item> <p xml:id="ID_115"> i) Es wird und Berücksichtigung, wo nicht mit alleiniger Zugrundlegung<lb/> ' der Steuerkraft, beziehungsweise der durchschnittlichen Jahreseinkünfte<lb/> der einzelnen sich daran betheiligen wollenden Staaten, wobei Beach¬<lb/> tung der bereits vorhandenen.Landesschulden nicht unterbleiben darf,<lb/> bestimmt, wie viel Papiergeld'jedes derselben ausgeben darf.</p> <p xml:id="ID_116"> Sollte ein oder das andere Land es in seinem Interesse finden, eine<lb/> größere Summe als ihm hiernach zukommt, aus seine Rechnung zu<lb/> nehmen, beziehungsweise auszugeben, so wird das gestattet, wenn es<lb/> ihm möglich ist. entsprechende — hypothekarische — Sicherheit dafür<lb/> zu stellen.</p> </item> </list><lb/> <p xml:id="ID_117" next="#ID_118"> Nicht der wirkliche Bedarf d. h. die Summe, welche der Verkehr<lb/> °wes Landes erheischt, kann hier maßgebend sein, sondern allein die Möglich-<lb/> keit einer genügenden Sicherstellung theils den Abnehmern, theils den<lb/> übrige« Staaten gegenüber, welche letzteren ja alle die Garantie für die gesammte<lb/> Summe des circulirenden Papiergeldes gewissermaßen unier solidarischer Haft-<lb/> barkeit übernehmen müßten. Denn als Finanzmaßrcgel an sich ist die Aus¬<lb/> gabe von Papiergeld wol nie eigentlich zu loben. In ruhigen Zeilen mag</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0053]
Zuerst wurde Preußen auf die wahrhaft sündflutliche Überschwemmung
des Geldmarktes mit diesen Surrogaten, und das successive Verschwuren der
klingenden Münze (des Metallgeldes) aufmerksam, und faßte den Beschluß
alles ausländische Papiergeld in seinen Staaten zu verbieten;' vorerst jedoch
hat es dieses Verbot auf Scheine unter zehn Thaler beschränkt, sich geeignet
findende Ausdehnung desselben vorbehaltend.
Diese Maßregel hatte die Folge, daß man auch anderwärts d,e Annahme
verweigern zu müssen glaubte, und so strömte dieses Geld in kürzester Zeit
an die Emissionsstellen zurück.
Vielfache Versuche, dieses Verbot wieder rückgängig zu machen, waren
fruchtlos und zeigten nicht die mindeste Hoffnung aus erwünschten Erfolg.
Natürliche Folge dieser Vorgänge waren mehrseitige Anträge zur Regelung
der gegenseitigen Verhältnisse der Papiergeldemission. Man unterhielt sich
bereits von staatlichen Eonfcrenzen über diesen allerdings hochwichtigen, alle
socialen Verhältnisse berührenden Gegenstand, und wenn auch bisher von
regierungsseitlich erfolgten Schritten noch nichts Zuverlässiges in die Ocffent-
Uchkeit gedrungen ist. so durste es doch außer allem Zweifel sein, daß derartige
Unterhandlungen — wenigstens innerhalb der Grenzen des Zollvereins —
bereits stattgefunden haben, und in nicht ferner Zeit wirklich Eonfcrenzen
darüber stattfinden werden; denn das Verharren in dem gegenwärtigen Zu¬
stande ist auf die Dauer hin gradezu unmöglich, ja selbst gefährlich.
Nachstehende Vorschläge zur Regelung dieser Angelegenheit möchten als
sachgemäß erscheinen.
i) Es wird und Berücksichtigung, wo nicht mit alleiniger Zugrundlegung
' der Steuerkraft, beziehungsweise der durchschnittlichen Jahreseinkünfte
der einzelnen sich daran betheiligen wollenden Staaten, wobei Beach¬
tung der bereits vorhandenen.Landesschulden nicht unterbleiben darf,
bestimmt, wie viel Papiergeld'jedes derselben ausgeben darf.
Sollte ein oder das andere Land es in seinem Interesse finden, eine
größere Summe als ihm hiernach zukommt, aus seine Rechnung zu
nehmen, beziehungsweise auszugeben, so wird das gestattet, wenn es
ihm möglich ist. entsprechende — hypothekarische — Sicherheit dafür
zu stellen.
Nicht der wirkliche Bedarf d. h. die Summe, welche der Verkehr
°wes Landes erheischt, kann hier maßgebend sein, sondern allein die Möglich-
keit einer genügenden Sicherstellung theils den Abnehmern, theils den
übrige« Staaten gegenüber, welche letzteren ja alle die Garantie für die gesammte
Summe des circulirenden Papiergeldes gewissermaßen unier solidarischer Haft-
barkeit übernehmen müßten. Denn als Finanzmaßrcgel an sich ist die Aus¬
gabe von Papiergeld wol nie eigentlich zu loben. In ruhigen Zeilen mag
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