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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.

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weisen, daß dies nicht der Fall gewesen, was wir dennoch glauben müssen, und ver¬
theidigt das spätere diplomatische Auftreten gegen Portugal, das wir unverantwort¬
lich nennen müssen. Abgesehen von jenem ersten Fehler ist das Benehmen des lissa¬
boner Cabinets durchaus würdig gewesen, es schlug, als England zögerte, ihm Un¬
terstützung zu gewähren, das einzige Verfahren ein, das für einen kleinen aber un¬
abhängigen Staat möglich war. Es wandte sich, eingedenk des Protokolls vom 14.
April, wo Frankreich selbst die Vermittelung durch dritte Staaten vorgeschlagen, an
die britische Negierung und bat sie, eine solche Vermittelung bei Frankreich zu be¬
fürworten. Dies geschah, das pariser Cabinet aber lehnte ab und drohte, die di¬
plomatischen und consularischcn Beziehungen sofort abzubrechen und den Tajo zu
blockiren. Der Uebermacht gegenüber mußte Portugal weichen und erklärte 1) da
die portugiesische Regierung sich außer Stand sieht, der Gewalt Frankreichs Wider¬
stand zu leisten, so gibt sie das Schiff heraus; 2) nachdem die französische Regie¬
rung die schiedsgerichtliche Entscheidung einer dritten Macht über die Rechtsfrage
verwirft, lehnt die portugiesische auch das Schiedsgericht über die Entschädigung ab;
3) die französische Regierung möge nun ihre Rechnung einreichen, sie wird sofort
bezahlt werden. Das ist es, was die französische officielle Presse nennt, Portugal
habe sein Unrecht eingesehen. Grade das Gegentheil ist der Fall. Portugal läßt der
Sache den rein thatsächlichen gewaltthätigen Charakter durch diese Erklärung und
mag Frankreich auch freiwillig seine Forderung von 400,"00 auf 40,000 Fr.
Herabsetzen, es gilt vor der Welt doch als erpreßtes Geld. -- Zum Schluß wollen wir
noch bemerken, daß es ungeschickt war, diesen Fall mit dem des Cagliari zu ver¬
gleichen, bei letzierem lag das vom König von Neapel behauptete Unrecht nicht vor;
hätte es aber vorgelegen, so wäre das Schiff mit Recht confiscire. beim Charles
Georges lag das Unrecht des Sklavenhandels so gut wie offen vor, aber dies Un¬
recht ermächtigte nicht zur Wegnahme.

Daß aber jene Operationen, welchen sich jetzt französische Schiffe mit Unter¬
stützung der Regierung widmen, und jene Einwanderung freier Neger in die west¬
indisch-französischen Kolonien nur verdeckter Sklavenhandel sind, ist uns unzweifel¬
haft. Die französische Regierung hat in diesem Fall wie bei der Regina Coeli die
größte Entrüstung gezeigt, daß man ihr eine Begünstigung derartiger Verdrehung
der Verträge zutraut; wenn ihr Gewissen aber so rein war, weshalb hat sie die
Karten nicht auf den Tisch gelegt und durch das Licht der Oeffentlichkeit die Tadel¬
losigkeit der von ihr begünstigten Operationen bewiesen? Die Engländer, früher die
größten Sklavenhändler, später die eifrigsten Verfolger des Handels, haben zuerst eine
Einführung freier Schwarzen in ihre westindischen Kolonien versucht, wir wollen
es dahin gestellt sein lassen, ob sie erst dann abgestanden, als sie sahen, daß die
Franzosen erfolgreicher in ihren Anwerbungen waren. Betrachten wir nur, wie
letztere zu Werke gehen. Die Regierung schließt mit gewissen großen Handlungs¬
häusern einen Contract ab, wonach sie pro Kopf eine bestimmte Prämie zahlt,
danach ist die Sache also ein Geschäft, wobei der, dem die Prämie in Aussicht ge¬
stellt ist, suchen muß, den höchstmöglichen Gewinn zu machen. Wie findet nun
aber die freie Anwerbung statt? Dadurch, daß die Schiffe jener Handlungshäuser
einen Vertrag mit afrikanischen Stammhäuptlingen schließen, ihnen eine bestimmte
Zahl Neger zu liefern. Diese Häuptlinge sind also ihrerseits wieder interessirt, mög-


weisen, daß dies nicht der Fall gewesen, was wir dennoch glauben müssen, und ver¬
theidigt das spätere diplomatische Auftreten gegen Portugal, das wir unverantwort¬
lich nennen müssen. Abgesehen von jenem ersten Fehler ist das Benehmen des lissa¬
boner Cabinets durchaus würdig gewesen, es schlug, als England zögerte, ihm Un¬
terstützung zu gewähren, das einzige Verfahren ein, das für einen kleinen aber un¬
abhängigen Staat möglich war. Es wandte sich, eingedenk des Protokolls vom 14.
April, wo Frankreich selbst die Vermittelung durch dritte Staaten vorgeschlagen, an
die britische Negierung und bat sie, eine solche Vermittelung bei Frankreich zu be¬
fürworten. Dies geschah, das pariser Cabinet aber lehnte ab und drohte, die di¬
plomatischen und consularischcn Beziehungen sofort abzubrechen und den Tajo zu
blockiren. Der Uebermacht gegenüber mußte Portugal weichen und erklärte 1) da
die portugiesische Regierung sich außer Stand sieht, der Gewalt Frankreichs Wider¬
stand zu leisten, so gibt sie das Schiff heraus; 2) nachdem die französische Regie¬
rung die schiedsgerichtliche Entscheidung einer dritten Macht über die Rechtsfrage
verwirft, lehnt die portugiesische auch das Schiedsgericht über die Entschädigung ab;
3) die französische Regierung möge nun ihre Rechnung einreichen, sie wird sofort
bezahlt werden. Das ist es, was die französische officielle Presse nennt, Portugal
habe sein Unrecht eingesehen. Grade das Gegentheil ist der Fall. Portugal läßt der
Sache den rein thatsächlichen gewaltthätigen Charakter durch diese Erklärung und
mag Frankreich auch freiwillig seine Forderung von 400,»00 auf 40,000 Fr.
Herabsetzen, es gilt vor der Welt doch als erpreßtes Geld. — Zum Schluß wollen wir
noch bemerken, daß es ungeschickt war, diesen Fall mit dem des Cagliari zu ver¬
gleichen, bei letzierem lag das vom König von Neapel behauptete Unrecht nicht vor;
hätte es aber vorgelegen, so wäre das Schiff mit Recht confiscire. beim Charles
Georges lag das Unrecht des Sklavenhandels so gut wie offen vor, aber dies Un¬
recht ermächtigte nicht zur Wegnahme.

Daß aber jene Operationen, welchen sich jetzt französische Schiffe mit Unter¬
stützung der Regierung widmen, und jene Einwanderung freier Neger in die west¬
indisch-französischen Kolonien nur verdeckter Sklavenhandel sind, ist uns unzweifel¬
haft. Die französische Regierung hat in diesem Fall wie bei der Regina Coeli die
größte Entrüstung gezeigt, daß man ihr eine Begünstigung derartiger Verdrehung
der Verträge zutraut; wenn ihr Gewissen aber so rein war, weshalb hat sie die
Karten nicht auf den Tisch gelegt und durch das Licht der Oeffentlichkeit die Tadel¬
losigkeit der von ihr begünstigten Operationen bewiesen? Die Engländer, früher die
größten Sklavenhändler, später die eifrigsten Verfolger des Handels, haben zuerst eine
Einführung freier Schwarzen in ihre westindischen Kolonien versucht, wir wollen
es dahin gestellt sein lassen, ob sie erst dann abgestanden, als sie sahen, daß die
Franzosen erfolgreicher in ihren Anwerbungen waren. Betrachten wir nur, wie
letztere zu Werke gehen. Die Regierung schließt mit gewissen großen Handlungs¬
häusern einen Contract ab, wonach sie pro Kopf eine bestimmte Prämie zahlt,
danach ist die Sache also ein Geschäft, wobei der, dem die Prämie in Aussicht ge¬
stellt ist, suchen muß, den höchstmöglichen Gewinn zu machen. Wie findet nun
aber die freie Anwerbung statt? Dadurch, daß die Schiffe jener Handlungshäuser
einen Vertrag mit afrikanischen Stammhäuptlingen schließen, ihnen eine bestimmte
Zahl Neger zu liefern. Diese Häuptlinge sind also ihrerseits wieder interessirt, mög-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_266356/324>, abgerufen am 05.07.2024.