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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band.

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Historische Schriften.

Das Zchntrccht der evangelischen Landeskirche in Siebenbürgen.
Eine rechtsgeschichtliche Abhandlung vom Gymnasialdirector T eutsch in Schäßburg.
Schäßburg, Habcrsang. -- In das öde, menschenleere Siebenbürgen berief König
Gcisa II. um die Mitte des 12. Jahrhundcrs deutsche Einwanderer, treu dem Prin¬
cip seines Hauses, das .seit die Magyaren Pannonien eingenommen, fortwährend in
Kolonisten ein Mittel der Machtstärkung gesehn. Diese Kolonien bevölkern und
schützen mit ihren Burgen das Land vom untern Mieresch, von West nach Ost ein
großes stehendes Heerlager, viele Meilen bis an den Alt und das Seklerlcmd. Zwei
Menschenalter später vergabte König Andreas II. im Südosten Siebenbürgens den
deutschen Rittern das Burgenland zu dem klar ausgesprochenen Zweck des Grenz¬
schutzes; als sie wenige Jahre daraus (1225) das schöne Besitzthum, das sie der
Oberhoheit der ungarischen Krone zu entziehen versucht, verlassen mußten, blieben
doch die deutschen Einwanderer darin zurück, um das Werk der Ritter nicht unwür¬
dig sortzuscizcu. So kamen in wenig mehr als zwei Menschenaltern zahlreiche
deutsche Kolonien nach Siebenbürgen, die in der Folge zum sächsischen Volk, zur
dritten ständischen Nation des Landes zusammenwuchsen, in dem sie sich mit tief¬
gehendem Einfluß auf seine Entwicklung erhalten haben, fast wunderbar in der
ganzen Eigenthümlichkeit des deutschen Volksthums bis auf diesen Tag. Von den
Institutionen, unter deren Schutz ihnen so Großes gelang, ist als Glied in der
Kette ihrer kirchlichen Verfassung das Zchntrccht eine der bedeutendsten: jene deut¬
schen Kolonisten waren keinem Bischof zchutpflichtig, also auch dem siebenbürgischen
nicht, dem sie ursprünglich gar nicht unterstanden, sondern entrichteten den Zehnten
ihren eignen cremten Pfarrern. Die ganze Rechtslage bietet so viel Eigenthümlich¬
keiten dar, die Verfassung der neuen deutschen Kirche am äußersten Ende der abend¬
ländischen Christenheit ist vom gemeinen Recht jener Zeit so sehr verschieden, daß
eine Darstellung derselben als ein wichtiger Beitrag für die Kulturgeschichte im All¬
gemeinen betrachtet werden kann. --

Geschichte der Staatsverändcrung Norwegens im Jahr 18 14.
Vom Amtmann G. P. Blom. Mit Ackerstücken. Leipzig, I. I. Weber. -- "Mehr
als vierzig Jahre, "sagt der Verfasser", sind verflossen, seitdem Norwegen mit Schwe¬
den verbunden, und von demselben Könige, doch nach seiner sich selbst gegebenen
Verfassung, regiert worden ist, und jetzt ist die Zufriedenheit mit diesem Verhältniß
allgemein. Zwar hegten mehre im Anfang hinsichtlich der Absichten Schwedens mit
Norwegen Argwohn; zwar konnte der alte eingewurzelte Nationalhaß nicht augen¬
blicklich erlöschen; allein allmälig verschwand der Unwille, und die Bestrebungen
mehrer, sowol schwedischer als norwegischer Publicisten, Mißtrauen einzuflößen, waren
vergebens. Die Conflicte, welche die verschiedenen Verhältnisse zwischen beiden Na¬
tionen veranlassen konnten / wurden immer mehr und mehr gelöst, und jetzt erfreut
man sich einer brüderlichen Harmonie, da man einsieht, daß die Vereinigung zur
gegenseitigen Sicherheit und zum Glück sührt. -- Norwegen hat in dieser Periode
nach allen Richtungen hin unberechenbare Fortschritte gemacht. In der langen Reihe
von Fricdensjcchrcn haben sein Handel, die Schiffahrt und alle übrigen Nahrungs-


Historische Schriften.

Das Zchntrccht der evangelischen Landeskirche in Siebenbürgen.
Eine rechtsgeschichtliche Abhandlung vom Gymnasialdirector T eutsch in Schäßburg.
Schäßburg, Habcrsang. — In das öde, menschenleere Siebenbürgen berief König
Gcisa II. um die Mitte des 12. Jahrhundcrs deutsche Einwanderer, treu dem Prin¬
cip seines Hauses, das .seit die Magyaren Pannonien eingenommen, fortwährend in
Kolonisten ein Mittel der Machtstärkung gesehn. Diese Kolonien bevölkern und
schützen mit ihren Burgen das Land vom untern Mieresch, von West nach Ost ein
großes stehendes Heerlager, viele Meilen bis an den Alt und das Seklerlcmd. Zwei
Menschenalter später vergabte König Andreas II. im Südosten Siebenbürgens den
deutschen Rittern das Burgenland zu dem klar ausgesprochenen Zweck des Grenz¬
schutzes; als sie wenige Jahre daraus (1225) das schöne Besitzthum, das sie der
Oberhoheit der ungarischen Krone zu entziehen versucht, verlassen mußten, blieben
doch die deutschen Einwanderer darin zurück, um das Werk der Ritter nicht unwür¬
dig sortzuscizcu. So kamen in wenig mehr als zwei Menschenaltern zahlreiche
deutsche Kolonien nach Siebenbürgen, die in der Folge zum sächsischen Volk, zur
dritten ständischen Nation des Landes zusammenwuchsen, in dem sie sich mit tief¬
gehendem Einfluß auf seine Entwicklung erhalten haben, fast wunderbar in der
ganzen Eigenthümlichkeit des deutschen Volksthums bis auf diesen Tag. Von den
Institutionen, unter deren Schutz ihnen so Großes gelang, ist als Glied in der
Kette ihrer kirchlichen Verfassung das Zchntrccht eine der bedeutendsten: jene deut¬
schen Kolonisten waren keinem Bischof zchutpflichtig, also auch dem siebenbürgischen
nicht, dem sie ursprünglich gar nicht unterstanden, sondern entrichteten den Zehnten
ihren eignen cremten Pfarrern. Die ganze Rechtslage bietet so viel Eigenthümlich¬
keiten dar, die Verfassung der neuen deutschen Kirche am äußersten Ende der abend¬
ländischen Christenheit ist vom gemeinen Recht jener Zeit so sehr verschieden, daß
eine Darstellung derselben als ein wichtiger Beitrag für die Kulturgeschichte im All¬
gemeinen betrachtet werden kann. —

Geschichte der Staatsverändcrung Norwegens im Jahr 18 14.
Vom Amtmann G. P. Blom. Mit Ackerstücken. Leipzig, I. I. Weber. — „Mehr
als vierzig Jahre, „sagt der Verfasser", sind verflossen, seitdem Norwegen mit Schwe¬
den verbunden, und von demselben Könige, doch nach seiner sich selbst gegebenen
Verfassung, regiert worden ist, und jetzt ist die Zufriedenheit mit diesem Verhältniß
allgemein. Zwar hegten mehre im Anfang hinsichtlich der Absichten Schwedens mit
Norwegen Argwohn; zwar konnte der alte eingewurzelte Nationalhaß nicht augen¬
blicklich erlöschen; allein allmälig verschwand der Unwille, und die Bestrebungen
mehrer, sowol schwedischer als norwegischer Publicisten, Mißtrauen einzuflößen, waren
vergebens. Die Conflicte, welche die verschiedenen Verhältnisse zwischen beiden Na¬
tionen veranlassen konnten / wurden immer mehr und mehr gelöst, und jetzt erfreut
man sich einer brüderlichen Harmonie, da man einsieht, daß die Vereinigung zur
gegenseitigen Sicherheit und zum Glück sührt. — Norwegen hat in dieser Periode
nach allen Richtungen hin unberechenbare Fortschritte gemacht. In der langen Reihe
von Fricdensjcchrcn haben sein Handel, die Schiffahrt und alle übrigen Nahrungs-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_266356/246>, abgerufen am 05.07.2024.