Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band.auch nur im mindesten Anstand genommen haben, dieses Geschenk anzunehmen. Wie ebenfalls bereits bemerkt ist war es Sitte, die Bürgerschaft ganz Häusig hatten die Abgeschiedenen Sorge getragen, sich im dankbaren auch nur im mindesten Anstand genommen haben, dieses Geschenk anzunehmen. Wie ebenfalls bereits bemerkt ist war es Sitte, die Bürgerschaft ganz Häusig hatten die Abgeschiedenen Sorge getragen, sich im dankbaren <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0336" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/186748"/> <p xml:id="ID_765" prev="#ID_764"> auch nur im mindesten Anstand genommen haben, dieses Geschenk anzunehmen.<lb/> Nach der damaligen Sitte war die Errichtung einer Statue für den, der sie<lb/> erhielt, eine sehr kostspielige Ehre; denn er mußte in der Regel die Körperschaft,<lb/> die sie ihm erwies (d. h. also oft die ganze Stadt, mindestens deren Vater),<lb/> entweder bewirthen oder Geld unter sie vertheilen; viele thaten beides zu¬<lb/> gleich. Die Art der Verkeilung richtete sich nach den Nangclassen, in welche<lb/> die Einwohnerschaft zerfiel. Wie schon früher erwähnt, war die Bevölkerung<lb/> der Municipien, wie die der Hauptstadt, in drei Classen getheilt, Decurionen,<lb/> Augustalen und Bürgerschaft, die durch Abzeichen der Kleidung, gesonderte<lb/> Plätze im Theater, bei öffentlichen Mahlzeiten und andern Festlichkeiten auss<lb/> strengste geschieden waren, und bei Geldoertheilungen immer nach Verhältniß<lb/> ihres Standes bedacht wurden.</p><lb/> <p xml:id="ID_766"> Wie ebenfalls bereits bemerkt ist war es Sitte, die Bürgerschaft ganz<lb/> oder zum Theil auch an Familienfesten zu bewirthen und zu beschenken. Diese<lb/> Theilnahme der ganzen oder halben Stadt an den Familienereignissen der<lb/> Honoratioren muß dem municipalen Leben einen hohen Grad von Gemüthlich¬<lb/> keit gegeben haben, die Mitbürger theilten nicht blos die Familienfreude, son¬<lb/> dern auch die Familientrauer in den angesehenen Häusern. Fand z. B. in<lb/> einem derselben ein Todesfall statt, so erfolgte wol eine officielle Beileidsadresse.<lb/> Unter andern ezistirt noch eine solche vom Gemeinderath Neapels in griechischer<lb/> Sprache (Neapel war die einzige Stadt Italiens, in der sich griechische Sprache<lb/> und Sitte vorwiegend erhielt. einige andere, namentlich Tarent und Reggio<lb/> bewahrten nur noch mehr oder minder charakteristische Spuren ihres griechischen<lb/> Ursprungs). Darin heißt es: „Zwar müssen wir den Schmerz jedes Bürgers<lb/> theilen, der sein Kind verliert, besonders aber des Octavius Eaprarius, eines<lb/> achtbaren Mannes von humanen Wesen, der die Vorsteherschaft mit so viel<lb/> Würde verwaltet hat, da ihm sem jüngerer Sohn Eaprarius entrissen ist, der<lb/> sich durch die Gesetztheit seines Charakters und seine gleich vortreffliche Ver¬<lb/> waltung der Vorsteherschaft Euern Beifall erworben hat. So haben wir denn<lb/> beschlossen, ihn im Namen der Stadt zu trösten und einen Platz zum Begräb-<lb/> niß frei zu stellen, den der Vater sich wählen wird." Nicht blos die Ertheilung<lb/> des Vegräbnißplatzes, sondern auch die Bestattung selbst, die dabei zu ver¬<lb/> brennenden Wohlgerüche (die Menge des Weihrauchs ist öfter nach Pfunden<lb/> angegeben), die Errichtung des Denkmals und etwaiger.nachträglich zu er¬<lb/> richtender Ehrenslatucn sand häufig auf öffentliche Kosten statt. In Pompeji<lb/> finden wir zweimal zu öffentlichen Begräbnissen eine Summe von etwa 15» Thlr.<lb/> aus der Stadtkasse gegeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_767" next="#ID_768"> Häusig hatten die Abgeschiedenen Sorge getragen, sich im dankbaren<lb/> Gedächtniß der Nachlebenden zu erhalten. Im Gedächtniß späterer Zeiten fort¬<lb/> zuleben war ein Lieblingowunsch der Alten. Gewöhnlich wurde (wie schon</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0336]
auch nur im mindesten Anstand genommen haben, dieses Geschenk anzunehmen.
Nach der damaligen Sitte war die Errichtung einer Statue für den, der sie
erhielt, eine sehr kostspielige Ehre; denn er mußte in der Regel die Körperschaft,
die sie ihm erwies (d. h. also oft die ganze Stadt, mindestens deren Vater),
entweder bewirthen oder Geld unter sie vertheilen; viele thaten beides zu¬
gleich. Die Art der Verkeilung richtete sich nach den Nangclassen, in welche
die Einwohnerschaft zerfiel. Wie schon früher erwähnt, war die Bevölkerung
der Municipien, wie die der Hauptstadt, in drei Classen getheilt, Decurionen,
Augustalen und Bürgerschaft, die durch Abzeichen der Kleidung, gesonderte
Plätze im Theater, bei öffentlichen Mahlzeiten und andern Festlichkeiten auss
strengste geschieden waren, und bei Geldoertheilungen immer nach Verhältniß
ihres Standes bedacht wurden.
Wie ebenfalls bereits bemerkt ist war es Sitte, die Bürgerschaft ganz
oder zum Theil auch an Familienfesten zu bewirthen und zu beschenken. Diese
Theilnahme der ganzen oder halben Stadt an den Familienereignissen der
Honoratioren muß dem municipalen Leben einen hohen Grad von Gemüthlich¬
keit gegeben haben, die Mitbürger theilten nicht blos die Familienfreude, son¬
dern auch die Familientrauer in den angesehenen Häusern. Fand z. B. in
einem derselben ein Todesfall statt, so erfolgte wol eine officielle Beileidsadresse.
Unter andern ezistirt noch eine solche vom Gemeinderath Neapels in griechischer
Sprache (Neapel war die einzige Stadt Italiens, in der sich griechische Sprache
und Sitte vorwiegend erhielt. einige andere, namentlich Tarent und Reggio
bewahrten nur noch mehr oder minder charakteristische Spuren ihres griechischen
Ursprungs). Darin heißt es: „Zwar müssen wir den Schmerz jedes Bürgers
theilen, der sein Kind verliert, besonders aber des Octavius Eaprarius, eines
achtbaren Mannes von humanen Wesen, der die Vorsteherschaft mit so viel
Würde verwaltet hat, da ihm sem jüngerer Sohn Eaprarius entrissen ist, der
sich durch die Gesetztheit seines Charakters und seine gleich vortreffliche Ver¬
waltung der Vorsteherschaft Euern Beifall erworben hat. So haben wir denn
beschlossen, ihn im Namen der Stadt zu trösten und einen Platz zum Begräb-
niß frei zu stellen, den der Vater sich wählen wird." Nicht blos die Ertheilung
des Vegräbnißplatzes, sondern auch die Bestattung selbst, die dabei zu ver¬
brennenden Wohlgerüche (die Menge des Weihrauchs ist öfter nach Pfunden
angegeben), die Errichtung des Denkmals und etwaiger.nachträglich zu er¬
richtender Ehrenslatucn sand häufig auf öffentliche Kosten statt. In Pompeji
finden wir zweimal zu öffentlichen Begräbnissen eine Summe von etwa 15» Thlr.
aus der Stadtkasse gegeben.
Häusig hatten die Abgeschiedenen Sorge getragen, sich im dankbaren
Gedächtniß der Nachlebenden zu erhalten. Im Gedächtniß späterer Zeiten fort¬
zuleben war ein Lieblingowunsch der Alten. Gewöhnlich wurde (wie schon
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