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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band.

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wird zunächst daran denken, daß sie auf seinen Schultern stehe". Wol war es für
ihn mehr ein glücklicher Zufall, als ein Verdienst, daß er zuerst über den un¬
bekannten Codex kam, aber es ist dies ein Glücksfall, der ihm mit Recht zu Gute
kommt, wie es auch jedem der Angreifer hoch angerechnet werden würde,
wenn sie ein verlorenes Stück von Aeschylus oder den Varro in dem staubigen
Winkel einer Bibliothek auffanden. Und sie haben nicht einmal den durch Herrn
Pertz abgeschriebenen Coder von neuem verglichen, sondern sie haben nach seiner
gedruckten Ausgabe, und nachdem er mit seinem Vater monatelang durch mühevolle
Thätigkeit ihnen vorgearbeitet hatte, die eigene Supcrivritüt bequem in ihrer Arbeits¬
stube empfinden können. Es gibt eine Courtoisie des Herzens, welche einen gebilde¬
ten Mann grade bei solcher Gelegenheit bestimmen wird, seine gerechtesten Aus¬
stellungen in artiger und anerkennender Weise zu machen

Schlimmer aber ist ein zweiter Umstand. Sie haben, wie sehr sie in der Ein¬
leitung den ersten Herausgeber angreifen, es doch nicht verschmäht, den in Kapi¬
tälchen gesetzten Text, wie ihn Pertz aus der Handschrift herausgelesen, so wie seine,
Mommscns und Bernays Anmerkungen mit abdrucken zu lassen. Das scheint uns
ein Unrecht zu sein, welches sie dem Verleger der ersten Ausgabe zufügen. Leider
haben mehre unserer bedeutendsten Philologen in Fragen des literarischen Eigen¬
thums ein weites Gewissen. Die Beispiele sind nicht selten, daß sie eine neue Text-
reviston irgend eines Autors einem Verleger verkaufen, sich Honorar dafür zahlen
lassen, und die kostspielige Ausgabe in kürzester Zeit dadurch werthlos machen, daß
sie denselben Autor vielleicht mit einigen kleinen Textändcrungen einem anderen Ver¬
leger zu billigerer Ausgabe verhandeln. Daß ein solches und ähnliches Verfahren nicht nur
in kaufmännischer Beziehung unehrenhaft, sondern anch für die Wissenschaft schädlich ist,
liegt auf der Hand. Wir sind dadurch so weit gekommen, daß größere kritische
Ausgaben eines Klassikers ein mißliches und in vielen Fällen unausführbares Unter¬
nehmen geworden sind, und daß die kleinen Schulaufgaben, welche in Sammlungen
erscheinen und durch die ungemeine Billigkeit ihres Preises einen großen Absatz ge¬
sichert haben, jetzt schon vorzugsweise das kritische Talent unserer Philologen in
Anspruch nehmen. Daß es wünschenswerth ist, gewonnene wissenschaftliche Resultate
schnell in weiten Kreisen zu verbreiten, versteht sich von selbst; aber ebenso sehr,
daß dies mit Schonung der Eigenthumsrechte, welche Einzelne erworben haben,
^bewirkt werden muß.

Es scheint uns aber unzweifelhaft, daß der erste Herausgeber, welcher einen
Autor mit Mühe und Opfern aus einem unbekannten Manuscript hervorgeholt hat,
das literarische Eigenthumsrecht an dem Werke, welches er herausgibt, so gut bean¬
spruchen darf, als ein Anderer, der eine Abhandlung über den Curculio, oder
über das Relief eines Sarkophags dem Buchhandel übergeben hat. Wer nach ihm
den Text herausgeben will, möge sich die Mühe geben, die Arbeit des Vor¬
gängers mit der Handschrift zu collationiren d. h. die Quelle selbst zu benutzen,
oder, falls er das nicht kann, mit den Eigenthümern der ersten Ausgabe ein Ab¬
kommen zu treffen. Die literarische Situativ" der sieben Herausgeber zu Bonn
wird dadurch nicht besser, daß sie mit ihrer anspruchsvollen Verurtheilung einer
fremden Arbeit noch eine Benutzung derselben verbunden haben, deren gesetzliche
Berechtigung stark bezweifelt werden kann.




wird zunächst daran denken, daß sie auf seinen Schultern stehe». Wol war es für
ihn mehr ein glücklicher Zufall, als ein Verdienst, daß er zuerst über den un¬
bekannten Codex kam, aber es ist dies ein Glücksfall, der ihm mit Recht zu Gute
kommt, wie es auch jedem der Angreifer hoch angerechnet werden würde,
wenn sie ein verlorenes Stück von Aeschylus oder den Varro in dem staubigen
Winkel einer Bibliothek auffanden. Und sie haben nicht einmal den durch Herrn
Pertz abgeschriebenen Coder von neuem verglichen, sondern sie haben nach seiner
gedruckten Ausgabe, und nachdem er mit seinem Vater monatelang durch mühevolle
Thätigkeit ihnen vorgearbeitet hatte, die eigene Supcrivritüt bequem in ihrer Arbeits¬
stube empfinden können. Es gibt eine Courtoisie des Herzens, welche einen gebilde¬
ten Mann grade bei solcher Gelegenheit bestimmen wird, seine gerechtesten Aus¬
stellungen in artiger und anerkennender Weise zu machen

Schlimmer aber ist ein zweiter Umstand. Sie haben, wie sehr sie in der Ein¬
leitung den ersten Herausgeber angreifen, es doch nicht verschmäht, den in Kapi¬
tälchen gesetzten Text, wie ihn Pertz aus der Handschrift herausgelesen, so wie seine,
Mommscns und Bernays Anmerkungen mit abdrucken zu lassen. Das scheint uns
ein Unrecht zu sein, welches sie dem Verleger der ersten Ausgabe zufügen. Leider
haben mehre unserer bedeutendsten Philologen in Fragen des literarischen Eigen¬
thums ein weites Gewissen. Die Beispiele sind nicht selten, daß sie eine neue Text-
reviston irgend eines Autors einem Verleger verkaufen, sich Honorar dafür zahlen
lassen, und die kostspielige Ausgabe in kürzester Zeit dadurch werthlos machen, daß
sie denselben Autor vielleicht mit einigen kleinen Textändcrungen einem anderen Ver¬
leger zu billigerer Ausgabe verhandeln. Daß ein solches und ähnliches Verfahren nicht nur
in kaufmännischer Beziehung unehrenhaft, sondern anch für die Wissenschaft schädlich ist,
liegt auf der Hand. Wir sind dadurch so weit gekommen, daß größere kritische
Ausgaben eines Klassikers ein mißliches und in vielen Fällen unausführbares Unter¬
nehmen geworden sind, und daß die kleinen Schulaufgaben, welche in Sammlungen
erscheinen und durch die ungemeine Billigkeit ihres Preises einen großen Absatz ge¬
sichert haben, jetzt schon vorzugsweise das kritische Talent unserer Philologen in
Anspruch nehmen. Daß es wünschenswerth ist, gewonnene wissenschaftliche Resultate
schnell in weiten Kreisen zu verbreiten, versteht sich von selbst; aber ebenso sehr,
daß dies mit Schonung der Eigenthumsrechte, welche Einzelne erworben haben,
^bewirkt werden muß.

Es scheint uns aber unzweifelhaft, daß der erste Herausgeber, welcher einen
Autor mit Mühe und Opfern aus einem unbekannten Manuscript hervorgeholt hat,
das literarische Eigenthumsrecht an dem Werke, welches er herausgibt, so gut bean¬
spruchen darf, als ein Anderer, der eine Abhandlung über den Curculio, oder
über das Relief eines Sarkophags dem Buchhandel übergeben hat. Wer nach ihm
den Text herausgeben will, möge sich die Mühe geben, die Arbeit des Vor¬
gängers mit der Handschrift zu collationiren d. h. die Quelle selbst zu benutzen,
oder, falls er das nicht kann, mit den Eigenthümern der ersten Ausgabe ein Ab¬
kommen zu treffen. Die literarische Situativ» der sieben Herausgeber zu Bonn
wird dadurch nicht besser, daß sie mit ihrer anspruchsvollen Verurtheilung einer
fremden Arbeit noch eine Benutzung derselben verbunden haben, deren gesetzliche
Berechtigung stark bezweifelt werden kann.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_186412/287>, abgerufen am 21.12.2024.