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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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2'/-, Pence für Menage, als Salz. Gemüse. Thee, Kaffee, Zucker und Brot¬
zulage. Außerdem hat der Soldat zu zahlen jeden Monat: 1 Penny an den
Sergcantbüchsenmacher für Durchsicht seines Gewehres, Wahns- und Haar¬
schneidelohn, und seine sämmtlichen Bekleidungsstücke, mit Ausnahme von
1 Waffenrock, 1 Paar Beinkleidern, 1 Paar Schuhen, die ihm jährlich, und
zwar am I.April geliefert werden. Wenn wir nun annehmen, daß der Sol¬
dat unter gewöhnlichen Verhältnissen jährlich brauche:

1 Mütze Schilling
1 Paar Schuhe 8-/2
2 Hemden 5 "
1 Kittel 3
2 Paar Strümpfe 1 "
1 Paar Handschuh 1V2 "
Dem Büchsenmacher 1 "
Summa 33 Schllg. 6 Pce.. und 3 Schllg.

für Schuhmacherlöhne, so kommen 2 Pfd. Se. Abzug für Bekleidung auf
1 Jahr. In dieser Zeit beläuft sich die Löhnung auf 18 Pfd. Se.; mithin
bleiben 16 Pfd. Se.; rechnen wir nun die gesammte Verpflegung täglich nur
6 Pence, ein höchst geringer Ansatz, so beträgt dies monatlich 15 Schllg., all¬
jährlich 9 Pfd. Se., mithin bleiben 7 Pfd. Se. Ueberschuß oder Pence (etwa
4 Sgr. 4 Pf.) tägliche Löhnung. Damit kann der Soldat weniger anfangen,
als der deutsche, wenn er auch nur 2 Groschen täglich bat, denn die Preise
aller Dinge, welche er zu seinem Bedarf oder Vergnügen braucht, sind doppelt
so theuer als in Deutschland, und ein englischer Soldat kann sich den Luxus
einer Cigarre viel weniger gestatten als der deutsche.

Außerordentliche Abzüge treten ein, sobald ein Soldat 1) im
Arrest oder 2) im Hospital ist; 3) in Kasernen oder Lagern für an¬
gerichteten Schaden; 4) bei Seereisen.

Jeder arretirte Soldat verliert 6 Pence seiner Löhnung, welche vom Staate
innebehalten werden, so wie die Bierzulage; den Rest der Löhnung erhält der
Profoß, der dafür die Kost und das Wäscherlohn zu tragen hat, -- ist der
Arrestat in Schulden, so kann er demnach während der Dauer der Strafe
diese nicht abtragen, und entsteht ein Ausfall in den Rechnungen des Quartier¬
meisters dadurch, den der Capitän oder Compagnieches einstweilen zu decken
hat. Im Hospital werden dem Mann täglich 4Vs Pence sür Verpflegung
abgezogen, der Rest mit Abrechnung der etwaigen Schulden ihm bei seiner
Entlassung ausgehändigt. Das System, so menschenfreundlich es ist. hat
einen großen Nachtheil; da nämlich der Soldat im Hospital weniger Abzüge
erleidet als in der Compagnie, so strebt er bei jeder Gelegenheit, einige Tage


2'/-, Pence für Menage, als Salz. Gemüse. Thee, Kaffee, Zucker und Brot¬
zulage. Außerdem hat der Soldat zu zahlen jeden Monat: 1 Penny an den
Sergcantbüchsenmacher für Durchsicht seines Gewehres, Wahns- und Haar¬
schneidelohn, und seine sämmtlichen Bekleidungsstücke, mit Ausnahme von
1 Waffenrock, 1 Paar Beinkleidern, 1 Paar Schuhen, die ihm jährlich, und
zwar am I.April geliefert werden. Wenn wir nun annehmen, daß der Sol¬
dat unter gewöhnlichen Verhältnissen jährlich brauche:

1 Mütze Schilling
1 Paar Schuhe 8-/2
2 Hemden 5 „
1 Kittel 3
2 Paar Strümpfe 1 „
1 Paar Handschuh 1V2 „
Dem Büchsenmacher 1 „
Summa 33 Schllg. 6 Pce.. und 3 Schllg.

für Schuhmacherlöhne, so kommen 2 Pfd. Se. Abzug für Bekleidung auf
1 Jahr. In dieser Zeit beläuft sich die Löhnung auf 18 Pfd. Se.; mithin
bleiben 16 Pfd. Se.; rechnen wir nun die gesammte Verpflegung täglich nur
6 Pence, ein höchst geringer Ansatz, so beträgt dies monatlich 15 Schllg., all¬
jährlich 9 Pfd. Se., mithin bleiben 7 Pfd. Se. Ueberschuß oder Pence (etwa
4 Sgr. 4 Pf.) tägliche Löhnung. Damit kann der Soldat weniger anfangen,
als der deutsche, wenn er auch nur 2 Groschen täglich bat, denn die Preise
aller Dinge, welche er zu seinem Bedarf oder Vergnügen braucht, sind doppelt
so theuer als in Deutschland, und ein englischer Soldat kann sich den Luxus
einer Cigarre viel weniger gestatten als der deutsche.

Außerordentliche Abzüge treten ein, sobald ein Soldat 1) im
Arrest oder 2) im Hospital ist; 3) in Kasernen oder Lagern für an¬
gerichteten Schaden; 4) bei Seereisen.

Jeder arretirte Soldat verliert 6 Pence seiner Löhnung, welche vom Staate
innebehalten werden, so wie die Bierzulage; den Rest der Löhnung erhält der
Profoß, der dafür die Kost und das Wäscherlohn zu tragen hat, — ist der
Arrestat in Schulden, so kann er demnach während der Dauer der Strafe
diese nicht abtragen, und entsteht ein Ausfall in den Rechnungen des Quartier¬
meisters dadurch, den der Capitän oder Compagnieches einstweilen zu decken
hat. Im Hospital werden dem Mann täglich 4Vs Pence sür Verpflegung
abgezogen, der Rest mit Abrechnung der etwaigen Schulden ihm bei seiner
Entlassung ausgehändigt. Das System, so menschenfreundlich es ist. hat
einen großen Nachtheil; da nämlich der Soldat im Hospital weniger Abzüge
erleidet als in der Compagnie, so strebt er bei jeder Gelegenheit, einige Tage


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[0194] 2'/-, Pence für Menage, als Salz. Gemüse. Thee, Kaffee, Zucker und Brot¬ zulage. Außerdem hat der Soldat zu zahlen jeden Monat: 1 Penny an den Sergcantbüchsenmacher für Durchsicht seines Gewehres, Wahns- und Haar¬ schneidelohn, und seine sämmtlichen Bekleidungsstücke, mit Ausnahme von 1 Waffenrock, 1 Paar Beinkleidern, 1 Paar Schuhen, die ihm jährlich, und zwar am I.April geliefert werden. Wenn wir nun annehmen, daß der Sol¬ dat unter gewöhnlichen Verhältnissen jährlich brauche: 1 Mütze Schilling 1 Paar Schuhe 8-/2 2 Hemden 5 „ 1 Kittel 3 2 Paar Strümpfe 1 „ 1 Paar Handschuh 1V2 „ Dem Büchsenmacher 1 „ Summa 33 Schllg. 6 Pce.. und 3 Schllg. für Schuhmacherlöhne, so kommen 2 Pfd. Se. Abzug für Bekleidung auf 1 Jahr. In dieser Zeit beläuft sich die Löhnung auf 18 Pfd. Se.; mithin bleiben 16 Pfd. Se.; rechnen wir nun die gesammte Verpflegung täglich nur 6 Pence, ein höchst geringer Ansatz, so beträgt dies monatlich 15 Schllg., all¬ jährlich 9 Pfd. Se., mithin bleiben 7 Pfd. Se. Ueberschuß oder Pence (etwa 4 Sgr. 4 Pf.) tägliche Löhnung. Damit kann der Soldat weniger anfangen, als der deutsche, wenn er auch nur 2 Groschen täglich bat, denn die Preise aller Dinge, welche er zu seinem Bedarf oder Vergnügen braucht, sind doppelt so theuer als in Deutschland, und ein englischer Soldat kann sich den Luxus einer Cigarre viel weniger gestatten als der deutsche. Außerordentliche Abzüge treten ein, sobald ein Soldat 1) im Arrest oder 2) im Hospital ist; 3) in Kasernen oder Lagern für an¬ gerichteten Schaden; 4) bei Seereisen. Jeder arretirte Soldat verliert 6 Pence seiner Löhnung, welche vom Staate innebehalten werden, so wie die Bierzulage; den Rest der Löhnung erhält der Profoß, der dafür die Kost und das Wäscherlohn zu tragen hat, — ist der Arrestat in Schulden, so kann er demnach während der Dauer der Strafe diese nicht abtragen, und entsteht ein Ausfall in den Rechnungen des Quartier¬ meisters dadurch, den der Capitän oder Compagnieches einstweilen zu decken hat. Im Hospital werden dem Mann täglich 4Vs Pence sür Verpflegung abgezogen, der Rest mit Abrechnung der etwaigen Schulden ihm bei seiner Entlassung ausgehändigt. Das System, so menschenfreundlich es ist. hat einen großen Nachtheil; da nämlich der Soldat im Hospital weniger Abzüge erleidet als in der Compagnie, so strebt er bei jeder Gelegenheit, einige Tage

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/194>, abgerufen am 22.07.2024.