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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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Imperialismus.

Der Machtspruch, welcher den letzten Rest von Unabhängigkeit der fran¬
zösischen Presse vernichtete und der Adressenschwall, welcher seit Wochen die
Spalten des Moniteur füllt, waren nur die Vorläufer der Sicherheitsma߬
regeln, welche die kaiserliche Negierung für ihren unerschütterten Bestand für
nöthig hält. Nesures av sürvt6 g6n6rath werden sie von der officiellen
Presse genannt, indeß der Name wird wenige über den Charakter dieser Ge¬
setze täuschen, die Franzosen lieben die Euphemismen, die eiserne Faust muß
sich mit dein Sammethandschuh bedecken, un Zouvkrnkineirt. kort heißt auf
deutsch eine absolutistische Regierung, heißt polizeilich-militärische Über¬

wachung n. s. w,, man könnte ein kleines Wörterbuch von solchen verschlei¬
erten Begriffen anlegen. Die Franzosen selbst wissen auch meist sehr wohl,
was hinter den Worten steckt, es soll nur eine angenehme Form haben, und
so glauben wir trotz allen Lärms der officiellen Presse, daß jene Sicherheits-
maßregcln bei allen Gemäßigten nur das Gefühl des Unbehagens und der
Unruhe hervorrufen werden. Betrachten wir diese Maßregeln näher, es sind
!) die Errichtung des Regentschaftsrathes, 2) die Eintheilung Frankreichs in
fünf militärische Bezirke, 3) das Verdächtigcngesetz, 4) Reclamationen wegen
der Flüchtlinge, 5) allgemeinere Maßnahmen gegen Presse und Protestan¬
tismus.

Das Edict über d.en geheimen und Regentschaftsrath vervollständigt das
Gesetz vom 17. Juli 1856; letzteres hatte der Kaiserin oder eventuell den
kaiserlichen Prinzen die Regentschaft nur für den Fall übertragen, daß der
Kaiser durch öffentlichen oder geheimen Act nicht anders darüber verfügt.
Durch das gegenwärtige Edict vom 1. Febr. 1853 wird der Kaiserin der
Titel einer Regentin gegeben, von dem Tage an, wo der minderjährige. Kaiser
Thronfolger wird, ihr zur Seite wird ein schon jetzt ernannter Geheimerath
stehen, welcher künftig als Negentschastsrath fungirt. Er ist gebildet aus den
beiden nächsten französischen Prinzen, 5em Cardinal Morlot, dem Herzog von
Malakoff, Fould, Troplong. Morny, Baroche und Persigny. Graf Walewski
ist nicht Mitglied. Dieser Rath soll schon jetzt über die großen Staatsange¬
legenheiten berathen und sich so auf die wichtige Rolle vorbereiten, welche
er künftig spielen kann. Es steht dahin, ob der Geheimerath schon jetzt eine
bestimmtere Stellung in dem Mechanismus der bestehenden Verwaltung
erhalten wird; wir glauben es kaum, er ist aus hochstehenden Personen


Imperialismus.

Der Machtspruch, welcher den letzten Rest von Unabhängigkeit der fran¬
zösischen Presse vernichtete und der Adressenschwall, welcher seit Wochen die
Spalten des Moniteur füllt, waren nur die Vorläufer der Sicherheitsma߬
regeln, welche die kaiserliche Negierung für ihren unerschütterten Bestand für
nöthig hält. Nesures av sürvt6 g6n6rath werden sie von der officiellen
Presse genannt, indeß der Name wird wenige über den Charakter dieser Ge¬
setze täuschen, die Franzosen lieben die Euphemismen, die eiserne Faust muß
sich mit dein Sammethandschuh bedecken, un Zouvkrnkineirt. kort heißt auf
deutsch eine absolutistische Regierung, heißt polizeilich-militärische Über¬

wachung n. s. w,, man könnte ein kleines Wörterbuch von solchen verschlei¬
erten Begriffen anlegen. Die Franzosen selbst wissen auch meist sehr wohl,
was hinter den Worten steckt, es soll nur eine angenehme Form haben, und
so glauben wir trotz allen Lärms der officiellen Presse, daß jene Sicherheits-
maßregcln bei allen Gemäßigten nur das Gefühl des Unbehagens und der
Unruhe hervorrufen werden. Betrachten wir diese Maßregeln näher, es sind
!) die Errichtung des Regentschaftsrathes, 2) die Eintheilung Frankreichs in
fünf militärische Bezirke, 3) das Verdächtigcngesetz, 4) Reclamationen wegen
der Flüchtlinge, 5) allgemeinere Maßnahmen gegen Presse und Protestan¬
tismus.

Das Edict über d.en geheimen und Regentschaftsrath vervollständigt das
Gesetz vom 17. Juli 1856; letzteres hatte der Kaiserin oder eventuell den
kaiserlichen Prinzen die Regentschaft nur für den Fall übertragen, daß der
Kaiser durch öffentlichen oder geheimen Act nicht anders darüber verfügt.
Durch das gegenwärtige Edict vom 1. Febr. 1853 wird der Kaiserin der
Titel einer Regentin gegeben, von dem Tage an, wo der minderjährige. Kaiser
Thronfolger wird, ihr zur Seite wird ein schon jetzt ernannter Geheimerath
stehen, welcher künftig als Negentschastsrath fungirt. Er ist gebildet aus den
beiden nächsten französischen Prinzen, 5em Cardinal Morlot, dem Herzog von
Malakoff, Fould, Troplong. Morny, Baroche und Persigny. Graf Walewski
ist nicht Mitglied. Dieser Rath soll schon jetzt über die großen Staatsange¬
legenheiten berathen und sich so auf die wichtige Rolle vorbereiten, welche
er künftig spielen kann. Es steht dahin, ob der Geheimerath schon jetzt eine
bestimmtere Stellung in dem Mechanismus der bestehenden Verwaltung
erhalten wird; wir glauben es kaum, er ist aus hochstehenden Personen


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[0278] Imperialismus. Der Machtspruch, welcher den letzten Rest von Unabhängigkeit der fran¬ zösischen Presse vernichtete und der Adressenschwall, welcher seit Wochen die Spalten des Moniteur füllt, waren nur die Vorläufer der Sicherheitsma߬ regeln, welche die kaiserliche Negierung für ihren unerschütterten Bestand für nöthig hält. Nesures av sürvt6 g6n6rath werden sie von der officiellen Presse genannt, indeß der Name wird wenige über den Charakter dieser Ge¬ setze täuschen, die Franzosen lieben die Euphemismen, die eiserne Faust muß sich mit dein Sammethandschuh bedecken, un Zouvkrnkineirt. kort heißt auf deutsch eine absolutistische Regierung, heißt polizeilich-militärische Über¬ wachung n. s. w,, man könnte ein kleines Wörterbuch von solchen verschlei¬ erten Begriffen anlegen. Die Franzosen selbst wissen auch meist sehr wohl, was hinter den Worten steckt, es soll nur eine angenehme Form haben, und so glauben wir trotz allen Lärms der officiellen Presse, daß jene Sicherheits- maßregcln bei allen Gemäßigten nur das Gefühl des Unbehagens und der Unruhe hervorrufen werden. Betrachten wir diese Maßregeln näher, es sind !) die Errichtung des Regentschaftsrathes, 2) die Eintheilung Frankreichs in fünf militärische Bezirke, 3) das Verdächtigcngesetz, 4) Reclamationen wegen der Flüchtlinge, 5) allgemeinere Maßnahmen gegen Presse und Protestan¬ tismus. Das Edict über d.en geheimen und Regentschaftsrath vervollständigt das Gesetz vom 17. Juli 1856; letzteres hatte der Kaiserin oder eventuell den kaiserlichen Prinzen die Regentschaft nur für den Fall übertragen, daß der Kaiser durch öffentlichen oder geheimen Act nicht anders darüber verfügt. Durch das gegenwärtige Edict vom 1. Febr. 1853 wird der Kaiserin der Titel einer Regentin gegeben, von dem Tage an, wo der minderjährige. Kaiser Thronfolger wird, ihr zur Seite wird ein schon jetzt ernannter Geheimerath stehen, welcher künftig als Negentschastsrath fungirt. Er ist gebildet aus den beiden nächsten französischen Prinzen, 5em Cardinal Morlot, dem Herzog von Malakoff, Fould, Troplong. Morny, Baroche und Persigny. Graf Walewski ist nicht Mitglied. Dieser Rath soll schon jetzt über die großen Staatsange¬ legenheiten berathen und sich so auf die wichtige Rolle vorbereiten, welche er künftig spielen kann. Es steht dahin, ob der Geheimerath schon jetzt eine bestimmtere Stellung in dem Mechanismus der bestehenden Verwaltung erhalten wird; wir glauben es kaum, er ist aus hochstehenden Personen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/278>, abgerufen am 22.12.2024.