Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band.Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0276" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/105011"/> <p xml:id="ID_799" prev="#ID_798"> Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst<lb/> nimmt ihn mit großer Zerknirschung auf und preist die Weisheit, die der öst¬<lb/> liche Fürst in gewissen von ihm hinzugefügten Rathschlägen darlegt. Der öst¬<lb/> liche Fürst führt bei Mittheilung der Befehle die ehrfurchtsvollste Sprache und<lb/> weist alles Verdienst in Bezug auf die Rathschläge von sich: sie sind die Wir¬<lb/> kung des Einflusses deS himmlischen NaterS und deS himmlischen ältern Bru¬<lb/> ders auf seinen Geist. Die erste Instruction lautet, daß auf die Erziehung<lb/> d^S Thronerben mehr Sorgfalt verwendet werde und daß mau ihm nicht ge¬<lb/> statte, sich allzu sehr dem Wetter auszusetzen. Die zweite bezieht sich auf die<lb/> Frauen, die, da sie in so großer Anzahl vorhanden sind, zur Ausführung<lb/> öffentlicher Arbeiten verwendet werden. Dem himmlischen Fürsten wird an¬<lb/> befohlen, sie nicht mit der heftigen Strenge zu behandeln, deren er sich -schul¬<lb/> dig gemacht zu haben scheint. Drittens soll er Uebelth.Uer, sowol männliche<lb/> als weibliche, welche Capitalverbrechen begangen habe», uicht vorschnell hin¬<lb/> richten lassen, da mildernde Umstände vorhanden sein können, und der östliche<lb/> Fürst bittet, daß alle solche Fälle ihm zu sorgfältiger Untersuchung übergeben<lb/> werden, ehe ein Endurtheil gefällt wird, womit der himmlische Fürst einver¬<lb/> standen ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_800"> Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich<lb/> die vierzig Schläge geben zu lassen. Der östliche Fürst frägt nun aufs Neue<lb/> bei dem nördlichen Fürsten an, waS der himmlische Bater befohlen habe, und<lb/> a>S er den Bericht hört, bittet er den himmlischen Fürsten, sich zu beruhigen,<lb/> er brauche die Schläge nun nicht mehr zu empfangen. Der himmlische Fürst<lb/> erinnert sich nun eines Umstandes, der während seiner Versetzung in den<lb/> Himmel (der Viston von 1837) stattfand. Ein Dämon hatte es gewagt, da¬<lb/> selbst zu erscheinen, aber der himmlische Vater hatte ihn gedulde! und ihm,<lb/> dem himmlischen Fürsten, befohlen, ihn zu schonen, wenn er sich unterwerfe;<lb/> hieraus schließe er, daß ein verhältnißmäßig kleiner Fehler, wie er ihn be><lb/> den Frauen begangen habe, ebenfalls verziehen werden könne. Die Audienz<lb/> schließt dann und der östliche und nördliche Fürst sammt den versammelten<lb/> Würdenträgern knieen nieder und rufen: „Lange lebe der Fürst!"</p><lb/> <p xml:id="ID_801"> Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe<lb/> sie ihn verlassen, fragt er sie noch einmal, ob er Recht gethan, die Befehle<lb/> deS himmlischen Vaters mitzutheilen; nach Bejahung dieser Frage ernährt<lb/> er alle Untergebenen, ihre Vorgesetzten zu warnen, wenn sie Fehler begehen,<lb/> so auch ihn selbst.</p><lb/> <p xml:id="ID_802" next="#ID_803"> Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der<lb/> östliche Fürst als solcher nach dem nördlichen Fürsten und einem andern Be¬<lb/> amten, um ihnen mitzutheile», er finde bei weiten« Nachdenken, daß der vom<lb/> himmlischen Vater gegen den himmlischen Fürsten gerichtete Verweis mehr oder</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0276]
Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst
nimmt ihn mit großer Zerknirschung auf und preist die Weisheit, die der öst¬
liche Fürst in gewissen von ihm hinzugefügten Rathschlägen darlegt. Der öst¬
liche Fürst führt bei Mittheilung der Befehle die ehrfurchtsvollste Sprache und
weist alles Verdienst in Bezug auf die Rathschläge von sich: sie sind die Wir¬
kung des Einflusses deS himmlischen NaterS und deS himmlischen ältern Bru¬
ders auf seinen Geist. Die erste Instruction lautet, daß auf die Erziehung
d^S Thronerben mehr Sorgfalt verwendet werde und daß mau ihm nicht ge¬
statte, sich allzu sehr dem Wetter auszusetzen. Die zweite bezieht sich auf die
Frauen, die, da sie in so großer Anzahl vorhanden sind, zur Ausführung
öffentlicher Arbeiten verwendet werden. Dem himmlischen Fürsten wird an¬
befohlen, sie nicht mit der heftigen Strenge zu behandeln, deren er sich -schul¬
dig gemacht zu haben scheint. Drittens soll er Uebelth.Uer, sowol männliche
als weibliche, welche Capitalverbrechen begangen habe», uicht vorschnell hin¬
richten lassen, da mildernde Umstände vorhanden sein können, und der östliche
Fürst bittet, daß alle solche Fälle ihm zu sorgfältiger Untersuchung übergeben
werden, ehe ein Endurtheil gefällt wird, womit der himmlische Fürst einver¬
standen ist.
Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich
die vierzig Schläge geben zu lassen. Der östliche Fürst frägt nun aufs Neue
bei dem nördlichen Fürsten an, waS der himmlische Bater befohlen habe, und
a>S er den Bericht hört, bittet er den himmlischen Fürsten, sich zu beruhigen,
er brauche die Schläge nun nicht mehr zu empfangen. Der himmlische Fürst
erinnert sich nun eines Umstandes, der während seiner Versetzung in den
Himmel (der Viston von 1837) stattfand. Ein Dämon hatte es gewagt, da¬
selbst zu erscheinen, aber der himmlische Vater hatte ihn gedulde! und ihm,
dem himmlischen Fürsten, befohlen, ihn zu schonen, wenn er sich unterwerfe;
hieraus schließe er, daß ein verhältnißmäßig kleiner Fehler, wie er ihn be>
den Frauen begangen habe, ebenfalls verziehen werden könne. Die Audienz
schließt dann und der östliche und nördliche Fürst sammt den versammelten
Würdenträgern knieen nieder und rufen: „Lange lebe der Fürst!"
Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe
sie ihn verlassen, fragt er sie noch einmal, ob er Recht gethan, die Befehle
deS himmlischen Vaters mitzutheilen; nach Bejahung dieser Frage ernährt
er alle Untergebenen, ihre Vorgesetzten zu warnen, wenn sie Fehler begehen,
so auch ihn selbst.
Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der
östliche Fürst als solcher nach dem nördlichen Fürsten und einem andern Be¬
amten, um ihnen mitzutheile», er finde bei weiten« Nachdenken, daß der vom
himmlischen Vater gegen den himmlischen Fürsten gerichtete Verweis mehr oder
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |