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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band.

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der Arbeitskraft derselben, um Sicherung einer lohnenden Beschäftigung für sie
zu thun ist. Allerdings wird bei beiden Arten ein Geschäft für gemeinsame
Rechnung getrieben, in beiden ein Capital angelegt, eine Anzahl Arbeiter
beschäftigt. Allein bei der Capitalasse>claua>n sind lediglich die Capitalisten,
welche die gezeichneten Antheile des Betriebsfonds hergeben, Mitglieder, und
haben allein das Risiko wie den Gewinn; die im Geschäft nöthigen Arbeiter
aber werden von ihnen blos gegen Lohn angenommen. Bei der Arbeiterasso¬
ciation dagegen sind wiederum die Arbeiter allein die eigentlichen Träger des gan¬
zen Unternehmens, dessen Gewinn und Verlust sie allein tragen, und denjenigen,
von welchen man das Capital dazu aufnimmt, stehen, als bloßen Gläubigern,
nur Zinsen und der Anspruch auf Rückzahlung ihres Vorschusses zu. Während
ferner bei der ersteren Art der Association die nöthigen Geldmittel von Haus
aus vorhanden sind, muß bei der letztern erst eine Garantie geschaffen werden,
welche die Mitglieder kreditfähig und fremdes Capital geneigt macht, sich ihnen
anzuvertrauen, was, wie wir sahen, mittelst der solidarischen Haft derselben
erreicht wurde. In der That können sich die Arbeiter nicht bedenken, ihre
ganze Existenz bei einem Unternehmen einzusetzen, von welchem sie selbst erst
die Mittel zur Existenz erwarten, wogegen die Kapitalisten, welche nur einen
Gewinn von einer bestimmten Summe zu ziehen beabsichtigen, schlimmstenfalls
nicht mehr, als diese Summe selbst dran zu wagen geneigt sein werden. Es
ist daher natürlich, daß die letztern sich der persönlichen, solioarischcn Haft bei
solchen Unternehmungen auf jede Weise entziehen, und so kommt es, daß das,
was, wie die Solidarität für die Arbeiterassociationen, für die 'einen gradezu
Lebensbedingung ist, von den andern als ein ihnen feindliches Element heftig
perhorrescirt wird. Bekanntlich sind die Interessen der Capitalien in dieser
Hinsicht durch die neuern Gesetze über die beschränkte Haftbarkeit bei Actien-
unternehmungen in den meisten Staaten respectirt.

Unter den Arbeiterassociationen selbst haben wir ihrer Grundrichtung, dem
Zwecke nach, welchen sie zumeist verfolgen, zwei Hauptarten zu unterscheiden,
welche wol auseinandergehalten werden müssen.

Die erste Classe, gewissermaßen den niederen Grad der Vergesellschaftung,
bilden die wirthschaftlichen oder Distributivassociativnen, deren Zweck es
ist, den Mitgliedern in Verschaffung irgend eines nothwendigen Bedürfnisses die
Vortheile des Bezugs im Großen, eine billigere und bessere Versorgung zu ge^
währen, wie sie sonst nur der Capitalist hat. Hierher gehören z. B. die
Vereine zum gemeinschaftlichen Ankauf nothwendiger Consumartikel, die Asso¬
ciationen einzelner Gewerbe, (Schuhmacher, Tischler, Schmiede u. a.) zur ge¬
meinschaftlichen Beziehung der Rohstoffe. Die Association hält ein Lager der
>in Großen und möglichst direct von den ProductionSstätten bezogenen Waaren,
welche sie mit Uebergehung der Zwischenhändler an die Mitglieder in kleinen


der Arbeitskraft derselben, um Sicherung einer lohnenden Beschäftigung für sie
zu thun ist. Allerdings wird bei beiden Arten ein Geschäft für gemeinsame
Rechnung getrieben, in beiden ein Capital angelegt, eine Anzahl Arbeiter
beschäftigt. Allein bei der Capitalasse>claua>n sind lediglich die Capitalisten,
welche die gezeichneten Antheile des Betriebsfonds hergeben, Mitglieder, und
haben allein das Risiko wie den Gewinn; die im Geschäft nöthigen Arbeiter
aber werden von ihnen blos gegen Lohn angenommen. Bei der Arbeiterasso¬
ciation dagegen sind wiederum die Arbeiter allein die eigentlichen Träger des gan¬
zen Unternehmens, dessen Gewinn und Verlust sie allein tragen, und denjenigen,
von welchen man das Capital dazu aufnimmt, stehen, als bloßen Gläubigern,
nur Zinsen und der Anspruch auf Rückzahlung ihres Vorschusses zu. Während
ferner bei der ersteren Art der Association die nöthigen Geldmittel von Haus
aus vorhanden sind, muß bei der letztern erst eine Garantie geschaffen werden,
welche die Mitglieder kreditfähig und fremdes Capital geneigt macht, sich ihnen
anzuvertrauen, was, wie wir sahen, mittelst der solidarischen Haft derselben
erreicht wurde. In der That können sich die Arbeiter nicht bedenken, ihre
ganze Existenz bei einem Unternehmen einzusetzen, von welchem sie selbst erst
die Mittel zur Existenz erwarten, wogegen die Kapitalisten, welche nur einen
Gewinn von einer bestimmten Summe zu ziehen beabsichtigen, schlimmstenfalls
nicht mehr, als diese Summe selbst dran zu wagen geneigt sein werden. Es
ist daher natürlich, daß die letztern sich der persönlichen, solioarischcn Haft bei
solchen Unternehmungen auf jede Weise entziehen, und so kommt es, daß das,
was, wie die Solidarität für die Arbeiterassociationen, für die 'einen gradezu
Lebensbedingung ist, von den andern als ein ihnen feindliches Element heftig
perhorrescirt wird. Bekanntlich sind die Interessen der Capitalien in dieser
Hinsicht durch die neuern Gesetze über die beschränkte Haftbarkeit bei Actien-
unternehmungen in den meisten Staaten respectirt.

Unter den Arbeiterassociationen selbst haben wir ihrer Grundrichtung, dem
Zwecke nach, welchen sie zumeist verfolgen, zwei Hauptarten zu unterscheiden,
welche wol auseinandergehalten werden müssen.

Die erste Classe, gewissermaßen den niederen Grad der Vergesellschaftung,
bilden die wirthschaftlichen oder Distributivassociativnen, deren Zweck es
ist, den Mitgliedern in Verschaffung irgend eines nothwendigen Bedürfnisses die
Vortheile des Bezugs im Großen, eine billigere und bessere Versorgung zu ge^
währen, wie sie sonst nur der Capitalist hat. Hierher gehören z. B. die
Vereine zum gemeinschaftlichen Ankauf nothwendiger Consumartikel, die Asso¬
ciationen einzelner Gewerbe, (Schuhmacher, Tischler, Schmiede u. a.) zur ge¬
meinschaftlichen Beziehung der Rohstoffe. Die Association hält ein Lager der
>in Großen und möglichst direct von den ProductionSstätten bezogenen Waaren,
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[0453] der Arbeitskraft derselben, um Sicherung einer lohnenden Beschäftigung für sie zu thun ist. Allerdings wird bei beiden Arten ein Geschäft für gemeinsame Rechnung getrieben, in beiden ein Capital angelegt, eine Anzahl Arbeiter beschäftigt. Allein bei der Capitalasse>claua>n sind lediglich die Capitalisten, welche die gezeichneten Antheile des Betriebsfonds hergeben, Mitglieder, und haben allein das Risiko wie den Gewinn; die im Geschäft nöthigen Arbeiter aber werden von ihnen blos gegen Lohn angenommen. Bei der Arbeiterasso¬ ciation dagegen sind wiederum die Arbeiter allein die eigentlichen Träger des gan¬ zen Unternehmens, dessen Gewinn und Verlust sie allein tragen, und denjenigen, von welchen man das Capital dazu aufnimmt, stehen, als bloßen Gläubigern, nur Zinsen und der Anspruch auf Rückzahlung ihres Vorschusses zu. Während ferner bei der ersteren Art der Association die nöthigen Geldmittel von Haus aus vorhanden sind, muß bei der letztern erst eine Garantie geschaffen werden, welche die Mitglieder kreditfähig und fremdes Capital geneigt macht, sich ihnen anzuvertrauen, was, wie wir sahen, mittelst der solidarischen Haft derselben erreicht wurde. In der That können sich die Arbeiter nicht bedenken, ihre ganze Existenz bei einem Unternehmen einzusetzen, von welchem sie selbst erst die Mittel zur Existenz erwarten, wogegen die Kapitalisten, welche nur einen Gewinn von einer bestimmten Summe zu ziehen beabsichtigen, schlimmstenfalls nicht mehr, als diese Summe selbst dran zu wagen geneigt sein werden. Es ist daher natürlich, daß die letztern sich der persönlichen, solioarischcn Haft bei solchen Unternehmungen auf jede Weise entziehen, und so kommt es, daß das, was, wie die Solidarität für die Arbeiterassociationen, für die 'einen gradezu Lebensbedingung ist, von den andern als ein ihnen feindliches Element heftig perhorrescirt wird. Bekanntlich sind die Interessen der Capitalien in dieser Hinsicht durch die neuern Gesetze über die beschränkte Haftbarkeit bei Actien- unternehmungen in den meisten Staaten respectirt. Unter den Arbeiterassociationen selbst haben wir ihrer Grundrichtung, dem Zwecke nach, welchen sie zumeist verfolgen, zwei Hauptarten zu unterscheiden, welche wol auseinandergehalten werden müssen. Die erste Classe, gewissermaßen den niederen Grad der Vergesellschaftung, bilden die wirthschaftlichen oder Distributivassociativnen, deren Zweck es ist, den Mitgliedern in Verschaffung irgend eines nothwendigen Bedürfnisses die Vortheile des Bezugs im Großen, eine billigere und bessere Versorgung zu ge^ währen, wie sie sonst nur der Capitalist hat. Hierher gehören z. B. die Vereine zum gemeinschaftlichen Ankauf nothwendiger Consumartikel, die Asso¬ ciationen einzelner Gewerbe, (Schuhmacher, Tischler, Schmiede u. a.) zur ge¬ meinschaftlichen Beziehung der Rohstoffe. Die Association hält ein Lager der >in Großen und möglichst direct von den ProductionSstätten bezogenen Waaren, welche sie mit Uebergehung der Zwischenhändler an die Mitglieder in kleinen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104200/453>, abgerufen am 24.08.2024.