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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. II. Band.

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oder ob sie nach Harburg gingen, gleichmäßig den Zoll. Seit diesem Jahre
wurde durch eine 18Si noch weiter ergänzte Verfügung der hannoverschen Re¬
gierung die Warenbewegung nach Harburg von demselben befreit und dadurch
dem nach letzteren Hafen gerichteten Nordseeimport eine Prämie auf Kosten
des Weges über Hamburg-Altona zugesichert. Eine solche Differentialzollprä¬
mie mußte namentlich auf den Waarenimport aus den näher belegenen euro¬
päischen Häfen von Einfluß sein, da im Verhältniß zu den Frachten von die¬
sen Häfen her die Höhe des Staber Zolls um so lästiger, seine Ersparnis; also
als um so größerer Vortheil empfunden wird.

Weiter muß auf die künstliche Begünstigung hingewiesen werden, welche
der die Waarenbewegung aus der Nordsee nach Hamburg-Altona belastende
hannoversche Zoll ingleichen der Waarenbewegung über Tönningen-Flensburg
zu Theil werden laßt. ES ist wahr, alle diese prämiirten, künstlich geförderten
und begünstigten Handelswege haben ihren Vortheil davon, aber wenn einer¬
seits diesen Vortheilen mindestens der gleich große Nachtheil deS naturgemäßen
ElbwegeS völlig aufwiegend gegenübersteht, so kommt andrerseits daS Ueber¬
gewicht der Nachtheile über die Vortheile entscheidend, der Verlust hinzu, wei.
cher dem schließlichen Verzehrer aus dem Umstände erwächst, daß die Waare,
weil ihr die Beförderung auf dem an sich billigsten Wege abgeschnitten, auf
einer größere Kosten bedingenden Straße hat befördert werden müssen. So
groß also auch der particuläre Vortheil der begünstigten Häfen und Straßen
sein möge, nur um so größer ist das Deficit für das Ganze.

Wie bereits gesagt" ist auch derjenige Nachtheil nicht in Zahlen zu de-
tailliren, welcher dem dem Elbwege verbleibenden Verkehr aus den Formalitäten
und Modalitäten der Zollentrichtung, Zollabfertigung u. f. w. erwächst. Immer¬
hin aber läßt sich wenigstens ein ungefähres Urtheil darüber gewinnen, wenn
erwogen wird, wie der von den Zolltarifen der Einfuhrhäfen der Elbe in An¬
ordnung, Classtficirung u. f. w. durchaus abweichende Tarif des Staber Zolls
die Nothwendigkeit der Anfertigung besonderer und nach andern Normen in
Bezeichnung der Waaren, Angabe des Gewichts u. s. w. ausgearbeiteter Mani¬
feste seitens der Waarenabsender auferlegt, weiter, wie um der vertragsmäßigen
Zollermäßigungen für gewisse Waaren bestimmten Ursprungs theilhaftig zu wer¬
den, für dieselben Ursprungscertiftcate und dabei die detaillirtesten und speciell¬
sten Angaben über Qualität beigebracht werden müssen, weiter wie die Zoll¬
berichtigung und die Sicherstellung derselben entweder einen lästigen Ausenthalt
vor der Zollstelle oder wenn dies nicht, neue Schreibereien, die Anfertigung
der sogenannten Contentzettel bedingt, weiter wie die Befugniß, am Bestimmungs¬
orte des Schiffe" mit dem Löschen desselben zu beginnen, von der Entnahme
eines besonderen Löschungsscheincs abhängig ist und was dem ähnliche Forma¬
litäten mehr sind. Und dazu berücksichtige man, daß es gegenwärtig Jahr aus


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oder ob sie nach Harburg gingen, gleichmäßig den Zoll. Seit diesem Jahre
wurde durch eine 18Si noch weiter ergänzte Verfügung der hannoverschen Re¬
gierung die Warenbewegung nach Harburg von demselben befreit und dadurch
dem nach letzteren Hafen gerichteten Nordseeimport eine Prämie auf Kosten
des Weges über Hamburg-Altona zugesichert. Eine solche Differentialzollprä¬
mie mußte namentlich auf den Waarenimport aus den näher belegenen euro¬
päischen Häfen von Einfluß sein, da im Verhältniß zu den Frachten von die¬
sen Häfen her die Höhe des Staber Zolls um so lästiger, seine Ersparnis; also
als um so größerer Vortheil empfunden wird.

Weiter muß auf die künstliche Begünstigung hingewiesen werden, welche
der die Waarenbewegung aus der Nordsee nach Hamburg-Altona belastende
hannoversche Zoll ingleichen der Waarenbewegung über Tönningen-Flensburg
zu Theil werden laßt. ES ist wahr, alle diese prämiirten, künstlich geförderten
und begünstigten Handelswege haben ihren Vortheil davon, aber wenn einer¬
seits diesen Vortheilen mindestens der gleich große Nachtheil deS naturgemäßen
ElbwegeS völlig aufwiegend gegenübersteht, so kommt andrerseits daS Ueber¬
gewicht der Nachtheile über die Vortheile entscheidend, der Verlust hinzu, wei.
cher dem schließlichen Verzehrer aus dem Umstände erwächst, daß die Waare,
weil ihr die Beförderung auf dem an sich billigsten Wege abgeschnitten, auf
einer größere Kosten bedingenden Straße hat befördert werden müssen. So
groß also auch der particuläre Vortheil der begünstigten Häfen und Straßen
sein möge, nur um so größer ist das Deficit für das Ganze.

Wie bereits gesagt» ist auch derjenige Nachtheil nicht in Zahlen zu de-
tailliren, welcher dem dem Elbwege verbleibenden Verkehr aus den Formalitäten
und Modalitäten der Zollentrichtung, Zollabfertigung u. f. w. erwächst. Immer¬
hin aber läßt sich wenigstens ein ungefähres Urtheil darüber gewinnen, wenn
erwogen wird, wie der von den Zolltarifen der Einfuhrhäfen der Elbe in An¬
ordnung, Classtficirung u. f. w. durchaus abweichende Tarif des Staber Zolls
die Nothwendigkeit der Anfertigung besonderer und nach andern Normen in
Bezeichnung der Waaren, Angabe des Gewichts u. s. w. ausgearbeiteter Mani¬
feste seitens der Waarenabsender auferlegt, weiter, wie um der vertragsmäßigen
Zollermäßigungen für gewisse Waaren bestimmten Ursprungs theilhaftig zu wer¬
den, für dieselben Ursprungscertiftcate und dabei die detaillirtesten und speciell¬
sten Angaben über Qualität beigebracht werden müssen, weiter wie die Zoll¬
berichtigung und die Sicherstellung derselben entweder einen lästigen Ausenthalt
vor der Zollstelle oder wenn dies nicht, neue Schreibereien, die Anfertigung
der sogenannten Contentzettel bedingt, weiter wie die Befugniß, am Bestimmungs¬
orte des Schiffe« mit dem Löschen desselben zu beginnen, von der Entnahme
eines besonderen Löschungsscheincs abhängig ist und was dem ähnliche Forma¬
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_103666/115>, abgerufen am 01.09.2024.