Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.ließ, und dann als Geschenk für die Königin Victoria nach England sandte, -- Der Sundzoll. Endlich bin ich im Stande, Offenbar ist viel gewonnen, wenn dieser Entwurf angenommen ist, da man ließ, und dann als Geschenk für die Königin Victoria nach England sandte, — Der Sundzoll. Endlich bin ich im Stande, Offenbar ist viel gewonnen, wenn dieser Entwurf angenommen ist, da man <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0167" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/103300"/> <p xml:id="ID_552" prev="#ID_551"> ließ, und dann als Geschenk für die Königin Victoria nach England sandte, —<lb/> ein Act der Freundschaft, der kein englisches Herz kalt ließ.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Der Sundzoll.</head> <p xml:id="ID_553"> Endlich bin ich im Stande,<lb/> Ihnen einige, wenn auch unvollkommene Notizen über den Entwurf zu geben, über<lb/> welchen sich England, Frankreich und Preußen in Betreff des Sundzollvertrags<lb/> Anfangs dieses Monats geeinigt haben sollen. Der Eingang, höre ich, gibt als<lb/> Zweck des Vertrags an, daß die respectiven Contrahenten einerseits und Däne¬<lb/> mark andrerseits, um die commerziellen und maritimen Interessen, welche zwischen<lb/> ihren Staaten bestehen, zu befördern, hierfür ihr Augenmerk namentlich aus zwei<lb/> Sachen gerichtet haben, nämlich einmal aus die vollständige und immerwährende Ab¬<lb/> schaffung aller Abgaben, die von fremden Schiffen und deren Ladungen bei ihrer<lb/> Durchfahrt durch den Sund und die beiden Belte bisher erhoben wurden und so¬<lb/> dann aus die Herabsetzung des Transitzolles, welchen die Waaren auf den Straßen<lb/> Zwischen Nordsee, Elbe und Ostsee an Dänemark zahlen. Demgemäß stipulirt Art. 1<lb/> vollständige Abschaffung des Sundzolles, Tonnen- und Leuchtseuergeldes für alle<lb/> Schiffe und Ladungen, welche von der Nordsee in die Ostsee und umgekehrt durch<lb/> eine der drei Meerengen segeln, mögen sie sich aus die bloße Passage beschränken<lb/> oder in dänischen Häfen vor Anker gehen und dort Handelsgeschäfte betreiben.<lb/> Auch darf kein Schiff und keine Ladung bei solcher Durchfahrt angehalten oder<lb/> visitirt werden. Dänemark soll sich weiter im Art. 2 verpflichten, alle Leucht-<lb/> feuer, Tonnen :c. in bestem Stande zu erhalten und den Verhältnissen entsprechend<lb/> Zu vermehren. Die Hasengelder sollen womöglich herabgesetzt, keinesfalls aber er¬<lb/> höht werden und nicht höher für fremde als für dänische Schiffe sein, die Schlepp¬<lb/> schiffahrt soll in den Meerengen frei sein. Die Transitsreihcit, die für eine Reihe<lb/> von Artikeln auf der Straße zwischen Hamburg und Lübeck besteht, soll für jene<lb/> Waaren auf alle Straßen zwischen Nordsee, Elbe und Ostsee ausgedehnt werden,<lb/> und davon abgesehen den zu erhebenden Transitzoll auf 1 Schilling Courant her¬<lb/> abzusetzen; finden weitere Herabsetzungen dieser Transitzölle auf eiuer jener Stra¬<lb/> fn statt, so sollen sie auch für alle gelten. Diese Bestimmungen sollen am<lb/> April -1857 ins Leben treten (Art. 3.) Dafür (Art. i) wollen die betreffen¬<lb/> den Staaten Dänemark dann folgende Entschädigungen zahlen, — folgen die Sum¬<lb/> men, wobei jede der contrahirenden Mächte nur für ihren Antheil verantwortlich<lb/> lst- Art. S und 6 bestimmen die Zahlung näher und sagen, daß Separatconven¬<lb/> tionen die Einzelheiten feststellen werden. Art. 7 behält den betreffenden parla¬<lb/> mentarischen Versammlungen die Zustimmung vor. Art. 8 Ratifikation.</p><lb/> <p xml:id="ID_554" next="#ID_555"> Offenbar ist viel gewonnen, wenn dieser Entwurf angenommen ist, da man<lb/> sich einmal auf deu Boden der Ablösung stellen mußte und das Mögliche zu errei¬<lb/> chen suchen. Für Dänemark ist der Verlust ein schwerer, außerdem werden manche<lb/> kleinere europäische und transatlantische Staaten schwerlich zahlen oder schlecht zah¬<lb/> le», wenn sie sich selbst zur Ablösung verbindlich gemacht haben. An Schwierig¬<lb/> keiten wird es indeß nicht fehlen, ehe dieser Entwurf zum Vertrag geworden, ich<lb/> erwähne nur die Ihnen bekannte Prätension Belgiens, mit dem Scheldezoll zu<lb/> compensiren, und Belgiens und Spaniens Zustimmung sind nothwendig, da sie<lb/> Mitglieder der Sundzvllcvnserenz find. Doch muß man hoffen, daß dieser Ent-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0167]
ließ, und dann als Geschenk für die Königin Victoria nach England sandte, —
ein Act der Freundschaft, der kein englisches Herz kalt ließ.
Der Sundzoll. Endlich bin ich im Stande,
Ihnen einige, wenn auch unvollkommene Notizen über den Entwurf zu geben, über
welchen sich England, Frankreich und Preußen in Betreff des Sundzollvertrags
Anfangs dieses Monats geeinigt haben sollen. Der Eingang, höre ich, gibt als
Zweck des Vertrags an, daß die respectiven Contrahenten einerseits und Däne¬
mark andrerseits, um die commerziellen und maritimen Interessen, welche zwischen
ihren Staaten bestehen, zu befördern, hierfür ihr Augenmerk namentlich aus zwei
Sachen gerichtet haben, nämlich einmal aus die vollständige und immerwährende Ab¬
schaffung aller Abgaben, die von fremden Schiffen und deren Ladungen bei ihrer
Durchfahrt durch den Sund und die beiden Belte bisher erhoben wurden und so¬
dann aus die Herabsetzung des Transitzolles, welchen die Waaren auf den Straßen
Zwischen Nordsee, Elbe und Ostsee an Dänemark zahlen. Demgemäß stipulirt Art. 1
vollständige Abschaffung des Sundzolles, Tonnen- und Leuchtseuergeldes für alle
Schiffe und Ladungen, welche von der Nordsee in die Ostsee und umgekehrt durch
eine der drei Meerengen segeln, mögen sie sich aus die bloße Passage beschränken
oder in dänischen Häfen vor Anker gehen und dort Handelsgeschäfte betreiben.
Auch darf kein Schiff und keine Ladung bei solcher Durchfahrt angehalten oder
visitirt werden. Dänemark soll sich weiter im Art. 2 verpflichten, alle Leucht-
feuer, Tonnen :c. in bestem Stande zu erhalten und den Verhältnissen entsprechend
Zu vermehren. Die Hasengelder sollen womöglich herabgesetzt, keinesfalls aber er¬
höht werden und nicht höher für fremde als für dänische Schiffe sein, die Schlepp¬
schiffahrt soll in den Meerengen frei sein. Die Transitsreihcit, die für eine Reihe
von Artikeln auf der Straße zwischen Hamburg und Lübeck besteht, soll für jene
Waaren auf alle Straßen zwischen Nordsee, Elbe und Ostsee ausgedehnt werden,
und davon abgesehen den zu erhebenden Transitzoll auf 1 Schilling Courant her¬
abzusetzen; finden weitere Herabsetzungen dieser Transitzölle auf eiuer jener Stra¬
fn statt, so sollen sie auch für alle gelten. Diese Bestimmungen sollen am
April -1857 ins Leben treten (Art. 3.) Dafür (Art. i) wollen die betreffen¬
den Staaten Dänemark dann folgende Entschädigungen zahlen, — folgen die Sum¬
men, wobei jede der contrahirenden Mächte nur für ihren Antheil verantwortlich
lst- Art. S und 6 bestimmen die Zahlung näher und sagen, daß Separatconven¬
tionen die Einzelheiten feststellen werden. Art. 7 behält den betreffenden parla¬
mentarischen Versammlungen die Zustimmung vor. Art. 8 Ratifikation.
Offenbar ist viel gewonnen, wenn dieser Entwurf angenommen ist, da man
sich einmal auf deu Boden der Ablösung stellen mußte und das Mögliche zu errei¬
chen suchen. Für Dänemark ist der Verlust ein schwerer, außerdem werden manche
kleinere europäische und transatlantische Staaten schwerlich zahlen oder schlecht zah¬
le», wenn sie sich selbst zur Ablösung verbindlich gemacht haben. An Schwierig¬
keiten wird es indeß nicht fehlen, ehe dieser Entwurf zum Vertrag geworden, ich
erwähne nur die Ihnen bekannte Prätension Belgiens, mit dem Scheldezoll zu
compensiren, und Belgiens und Spaniens Zustimmung sind nothwendig, da sie
Mitglieder der Sundzvllcvnserenz find. Doch muß man hoffen, daß dieser Ent-
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