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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.

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Den Anstoß zu der Debatte, ob die Goldwährung allgemein und nament¬
lich in Deutschland an die Stelle der Silberwährung treten solle, hat die Aus¬
beutung der kalifornischen und australischen Goldlager und deren Folgen ge¬
geben. Im Jahr 1848 bestand die Goldwährung nur in Großbritannien und
in Bremen, Deutschland hatte, von dieser Hansestadt abgesehen, die reine
Silberwährung und hat sie noch. Holland und Belgien, die bis 1850 dop¬
pelte Währung hatten, haben sich seit Ende jenes JahreS zur reinen Silber-.
Währung gewandt. Frankreich und die Vereinigten Staaten hatten die doppelte
Währung. Es ist dies eigentlich ein Widerspruch im Begriffe, Währung,
swnclirrcl, öliüon heißt gesetzliche Festsetzung eines Metalles als Werthmesser;
nach dem einen Metalle sollen sich die andern richten, also kann man nicht
zweien zugleich einen festen Stand anweisen, so wenig als sich zwei Mittel¬
punkte in einem Kreise feststellen lassen. Sagt man: aus einer Mark feinen
Silbers sollen so und so viel Thaler oder aus einer Unze feinen Goldes so
und so viel Pf. Se. geprägt werden, so ist das eine Münzeinheit und ein
Münzfuß, die sich festhalten lassen, und wobei es nur auf Zweckmäßigkeit der
Eintheilung ankommt, setzt man aber das Verhältniß zwischen den beiden edeln
Metallen von vornherein fest, so kann dies nur eine Wahrheit sein oder blei¬
ben, so lange das Preisverhältniß dieser Metalle, die wie alle Artikel auch
dem Gesetze des Angebotes und der Nachfrage und damit den Schwankungen
unterliegen, wirklich so ist, wie man es bestimmt hat. Kleine oder kurze Schwan¬
kungen übersteht ein großer Geldmarkt in diesen Umständen so gut wie ein großer
Waarenmarkt, aber auf die Länge und bei irgendwie bedeutenden Aenderungen
läßt sich die doppelte Währung nicht halten. Steigt z. B. das Silber im
Preise, so wird es ausgeführt nach den Ländern, wo für dasselbe der reine
Marktpreis gilt, sobald die Differenz von dem festgestellten Verhältniß die
Transportkosten nach jenen Ländern übersteigt; steigt das Gold, so erportirt
man dieses. Frankreich und die Vereinigten Staaten haben dies in den letzten
Jahren gezeigt. Nach dem napoleonischen Münzgesetze von 1803 war das
Werthverhällniß zwischen Gold und Silber wie 1 : 16,ö0, beide waren in
dieser Proportion gleich gesetzliche Zahlungsmittel, man konnte an den öffent¬
lichen Kassen, wenn man 20 Franken zu entrichten hatte, sowol 20 Silber¬
franken als einen Napoleon geben. Thatsächlich war bis 1860 die Silbermünze
die allgemeine Währung, weil auf dem allgemeinen Geldmarkt Gold etwas höher
im Preise stand, ebendeshalb wandte sich nach 1830 die Strömung des kaliforni¬
schen Goldes stark nach Paris, bis das umgekehrte Verhältniß eintrat. Da
die Masse des Silbers ziemlich stationär blieb, die des Goldes dagegen
wuchs und letzteres deshalb wohlfeiler ward, so stieg das Silber höher, als
es in Frankreich gewerthet war, und ward ausgeführt. Die Goldwährung
herrscht also in Frankreich thatsächlich. Dasselbe Verhältniß ist in den Vereinigten


Den Anstoß zu der Debatte, ob die Goldwährung allgemein und nament¬
lich in Deutschland an die Stelle der Silberwährung treten solle, hat die Aus¬
beutung der kalifornischen und australischen Goldlager und deren Folgen ge¬
geben. Im Jahr 1848 bestand die Goldwährung nur in Großbritannien und
in Bremen, Deutschland hatte, von dieser Hansestadt abgesehen, die reine
Silberwährung und hat sie noch. Holland und Belgien, die bis 1850 dop¬
pelte Währung hatten, haben sich seit Ende jenes JahreS zur reinen Silber-.
Währung gewandt. Frankreich und die Vereinigten Staaten hatten die doppelte
Währung. Es ist dies eigentlich ein Widerspruch im Begriffe, Währung,
swnclirrcl, öliüon heißt gesetzliche Festsetzung eines Metalles als Werthmesser;
nach dem einen Metalle sollen sich die andern richten, also kann man nicht
zweien zugleich einen festen Stand anweisen, so wenig als sich zwei Mittel¬
punkte in einem Kreise feststellen lassen. Sagt man: aus einer Mark feinen
Silbers sollen so und so viel Thaler oder aus einer Unze feinen Goldes so
und so viel Pf. Se. geprägt werden, so ist das eine Münzeinheit und ein
Münzfuß, die sich festhalten lassen, und wobei es nur auf Zweckmäßigkeit der
Eintheilung ankommt, setzt man aber das Verhältniß zwischen den beiden edeln
Metallen von vornherein fest, so kann dies nur eine Wahrheit sein oder blei¬
ben, so lange das Preisverhältniß dieser Metalle, die wie alle Artikel auch
dem Gesetze des Angebotes und der Nachfrage und damit den Schwankungen
unterliegen, wirklich so ist, wie man es bestimmt hat. Kleine oder kurze Schwan¬
kungen übersteht ein großer Geldmarkt in diesen Umständen so gut wie ein großer
Waarenmarkt, aber auf die Länge und bei irgendwie bedeutenden Aenderungen
läßt sich die doppelte Währung nicht halten. Steigt z. B. das Silber im
Preise, so wird es ausgeführt nach den Ländern, wo für dasselbe der reine
Marktpreis gilt, sobald die Differenz von dem festgestellten Verhältniß die
Transportkosten nach jenen Ländern übersteigt; steigt das Gold, so erportirt
man dieses. Frankreich und die Vereinigten Staaten haben dies in den letzten
Jahren gezeigt. Nach dem napoleonischen Münzgesetze von 1803 war das
Werthverhällniß zwischen Gold und Silber wie 1 : 16,ö0, beide waren in
dieser Proportion gleich gesetzliche Zahlungsmittel, man konnte an den öffent¬
lichen Kassen, wenn man 20 Franken zu entrichten hatte, sowol 20 Silber¬
franken als einen Napoleon geben. Thatsächlich war bis 1860 die Silbermünze
die allgemeine Währung, weil auf dem allgemeinen Geldmarkt Gold etwas höher
im Preise stand, ebendeshalb wandte sich nach 1830 die Strömung des kaliforni¬
schen Goldes stark nach Paris, bis das umgekehrte Verhältniß eintrat. Da
die Masse des Silbers ziemlich stationär blieb, die des Goldes dagegen
wuchs und letzteres deshalb wohlfeiler ward, so stieg das Silber höher, als
es in Frankreich gewerthet war, und ward ausgeführt. Die Goldwährung
herrscht also in Frankreich thatsächlich. Dasselbe Verhältniß ist in den Vereinigten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_103132/10>, abgerufen am 22.12.2024.