Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei, Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬ Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie *) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten
Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet worden. oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei, Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬ Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie *) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten
Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet worden. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0422" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/103017"/> <p xml:id="ID_1369" prev="#ID_1368"> oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei,<lb/> mit zwei Jahren Zuchthaus u. f. w. Alle Beamten des Territoriums sollen<lb/> durch die Legislatur ernannt und nicht durch das Volk erwählt werden. Bei<lb/> der nächsten Wahl zur Legislatur soll jeder Kandidat, so wie jeder Wahlrichtcr<lb/> und Stimmgeber schwören, daß er das Gesetz über die Auslieferung flüchtiger<lb/> Sklaven aufrecht halten wolle. Auch soll das Stimmrecht jedem zustehn, der<lb/> vor der Wahl einen Dollar Steuer an den Sheriff bezahlt, zu welchem Ende<lb/> der Sheriff der Wahl beiwohnen und diese Steuer empfangen soll, — eine<lb/> Bestimmung, die der unverschämtesten Invasion von neuem Thor und Thüre,<lb/> öffnete. Jeder Beamte und jeder Advocat, bevor ihm die Praris gestattet wird,<lb/> soll gleichfalls den erwähnten Eid leisten, und nur Anhänger der Sklaverei<lb/> sollen Geschworene sein können in Streitigkeiten, die sich auf das Sklaven¬<lb/> wesen beziehen u. s. w.</p><lb/> <p xml:id="ID_1370"> Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬<lb/> rechtmäßige Behörde und die Beschlusse derselben für null und nichtig betrach¬<lb/> teten, beriefen ihrerseits eine allgemeine Versammlung der wirklichen Ansiedler<lb/> auf den 19. September -1833 nach Topeka, und ernannten hier eine Commission<lb/> mit dem Auftrage, eine regelmäßige Wahl von Mitgliedern einer Convention<lb/> zu veranstalten, die für Kansas eine Constitution entwerfen, dessen Ausnahme<lb/> als Staat in die Union betreiben und alle dazu nöthigen Maßregeln treffen<lb/> sollte. Diese Commission erließ einen Aufruf an alle gesetzlichen Stimmgeber<lb/> von Kansas und bestimmte den Wahltag. Die Wahl ging am 9. October<lb/> 1835 in'allen Wahldistricten vor sich, und es wurden dabei 2710 Stimmen<lb/> abgegeben.")</p><lb/> <p xml:id="ID_1371" next="#ID_1372"> Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie<lb/> entwarf eine Verfassung für den Staat Kansas, wodurch die Sklavereis an-<lb/> geschlossen wurde, und zugleich eine Bittschrift an den Kongreß, um die<lb/> Aufnahme von Kansas als Staat unter dieser Verfassung zu beantragen.<lb/> Zugleich wurde beschlossen, daß die Verfassung vorerst dem Volke zur Geneh¬<lb/> migung oder Verwerfung durch unmittelbare Abstimmung vorgelegt werden<lb/> solle. Dies geschah am 13. December 1833 und von 1777 Stimmen, die<lb/> abgegeben wurden, erklärten sich 1731 für die Verfassung, also gegen die<lb/> Sklaverei. Dies alles, so wie das, was die Convention noch weiter zur<lb/> Vollziehung der Verfassung vorläufig beschloß, war jedoch der Bedingung<lb/> untergeordnet, daß Kansas durch den Congreß als freier Staat in die Union</p><lb/> <note xml:id="FID_40" place="foot"> *) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten<lb/> Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin<lb/> betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die<lb/> freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet<lb/> worden.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0422]
oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei,
mit zwei Jahren Zuchthaus u. f. w. Alle Beamten des Territoriums sollen
durch die Legislatur ernannt und nicht durch das Volk erwählt werden. Bei
der nächsten Wahl zur Legislatur soll jeder Kandidat, so wie jeder Wahlrichtcr
und Stimmgeber schwören, daß er das Gesetz über die Auslieferung flüchtiger
Sklaven aufrecht halten wolle. Auch soll das Stimmrecht jedem zustehn, der
vor der Wahl einen Dollar Steuer an den Sheriff bezahlt, zu welchem Ende
der Sheriff der Wahl beiwohnen und diese Steuer empfangen soll, — eine
Bestimmung, die der unverschämtesten Invasion von neuem Thor und Thüre,
öffnete. Jeder Beamte und jeder Advocat, bevor ihm die Praris gestattet wird,
soll gleichfalls den erwähnten Eid leisten, und nur Anhänger der Sklaverei
sollen Geschworene sein können in Streitigkeiten, die sich auf das Sklaven¬
wesen beziehen u. s. w.
Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬
rechtmäßige Behörde und die Beschlusse derselben für null und nichtig betrach¬
teten, beriefen ihrerseits eine allgemeine Versammlung der wirklichen Ansiedler
auf den 19. September -1833 nach Topeka, und ernannten hier eine Commission
mit dem Auftrage, eine regelmäßige Wahl von Mitgliedern einer Convention
zu veranstalten, die für Kansas eine Constitution entwerfen, dessen Ausnahme
als Staat in die Union betreiben und alle dazu nöthigen Maßregeln treffen
sollte. Diese Commission erließ einen Aufruf an alle gesetzlichen Stimmgeber
von Kansas und bestimmte den Wahltag. Die Wahl ging am 9. October
1835 in'allen Wahldistricten vor sich, und es wurden dabei 2710 Stimmen
abgegeben.")
Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie
entwarf eine Verfassung für den Staat Kansas, wodurch die Sklavereis an-
geschlossen wurde, und zugleich eine Bittschrift an den Kongreß, um die
Aufnahme von Kansas als Staat unter dieser Verfassung zu beantragen.
Zugleich wurde beschlossen, daß die Verfassung vorerst dem Volke zur Geneh¬
migung oder Verwerfung durch unmittelbare Abstimmung vorgelegt werden
solle. Dies geschah am 13. December 1833 und von 1777 Stimmen, die
abgegeben wurden, erklärten sich 1731 für die Verfassung, also gegen die
Sklaverei. Dies alles, so wie das, was die Convention noch weiter zur
Vollziehung der Verfassung vorläufig beschloß, war jedoch der Bedingung
untergeordnet, daß Kansas durch den Congreß als freier Staat in die Union
*) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten
Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin
betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die
freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet
worden.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |