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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.

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oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei,
mit zwei Jahren Zuchthaus u. f. w. Alle Beamten des Territoriums sollen
durch die Legislatur ernannt und nicht durch das Volk erwählt werden. Bei
der nächsten Wahl zur Legislatur soll jeder Kandidat, so wie jeder Wahlrichtcr
und Stimmgeber schwören, daß er das Gesetz über die Auslieferung flüchtiger
Sklaven aufrecht halten wolle. Auch soll das Stimmrecht jedem zustehn, der
vor der Wahl einen Dollar Steuer an den Sheriff bezahlt, zu welchem Ende
der Sheriff der Wahl beiwohnen und diese Steuer empfangen soll, -- eine
Bestimmung, die der unverschämtesten Invasion von neuem Thor und Thüre,
öffnete. Jeder Beamte und jeder Advocat, bevor ihm die Praris gestattet wird,
soll gleichfalls den erwähnten Eid leisten, und nur Anhänger der Sklaverei
sollen Geschworene sein können in Streitigkeiten, die sich auf das Sklaven¬
wesen beziehen u. s. w.

Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬
rechtmäßige Behörde und die Beschlusse derselben für null und nichtig betrach¬
teten, beriefen ihrerseits eine allgemeine Versammlung der wirklichen Ansiedler
auf den 19. September -1833 nach Topeka, und ernannten hier eine Commission
mit dem Auftrage, eine regelmäßige Wahl von Mitgliedern einer Convention
zu veranstalten, die für Kansas eine Constitution entwerfen, dessen Ausnahme
als Staat in die Union betreiben und alle dazu nöthigen Maßregeln treffen
sollte. Diese Commission erließ einen Aufruf an alle gesetzlichen Stimmgeber
von Kansas und bestimmte den Wahltag. Die Wahl ging am 9. October
1835 in'allen Wahldistricten vor sich, und es wurden dabei 2710 Stimmen
abgegeben.")

Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie
entwarf eine Verfassung für den Staat Kansas, wodurch die Sklavereis an-
geschlossen wurde, und zugleich eine Bittschrift an den Kongreß, um die
Aufnahme von Kansas als Staat unter dieser Verfassung zu beantragen.
Zugleich wurde beschlossen, daß die Verfassung vorerst dem Volke zur Geneh¬
migung oder Verwerfung durch unmittelbare Abstimmung vorgelegt werden
solle. Dies geschah am 13. December 1833 und von 1777 Stimmen, die
abgegeben wurden, erklärten sich 1731 für die Verfassung, also gegen die
Sklaverei. Dies alles, so wie das, was die Convention noch weiter zur
Vollziehung der Verfassung vorläufig beschloß, war jedoch der Bedingung
untergeordnet, daß Kansas durch den Congreß als freier Staat in die Union



*) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten
Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin
betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die
freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet
worden.

oder schriftlich behauptet, daß das Sklavenhalter in Kansas ungesetzlich sei,
mit zwei Jahren Zuchthaus u. f. w. Alle Beamten des Territoriums sollen
durch die Legislatur ernannt und nicht durch das Volk erwählt werden. Bei
der nächsten Wahl zur Legislatur soll jeder Kandidat, so wie jeder Wahlrichtcr
und Stimmgeber schwören, daß er das Gesetz über die Auslieferung flüchtiger
Sklaven aufrecht halten wolle. Auch soll das Stimmrecht jedem zustehn, der
vor der Wahl einen Dollar Steuer an den Sheriff bezahlt, zu welchem Ende
der Sheriff der Wahl beiwohnen und diese Steuer empfangen soll, — eine
Bestimmung, die der unverschämtesten Invasion von neuem Thor und Thüre,
öffnete. Jeder Beamte und jeder Advocat, bevor ihm die Praris gestattet wird,
soll gleichfalls den erwähnten Eid leisten, und nur Anhänger der Sklaverei
sollen Geschworene sein können in Streitigkeiten, die sich auf das Sklaven¬
wesen beziehen u. s. w.

Die Freimaurer, welche diese gesetzgebende Versammlung als eine un¬
rechtmäßige Behörde und die Beschlusse derselben für null und nichtig betrach¬
teten, beriefen ihrerseits eine allgemeine Versammlung der wirklichen Ansiedler
auf den 19. September -1833 nach Topeka, und ernannten hier eine Commission
mit dem Auftrage, eine regelmäßige Wahl von Mitgliedern einer Convention
zu veranstalten, die für Kansas eine Constitution entwerfen, dessen Ausnahme
als Staat in die Union betreiben und alle dazu nöthigen Maßregeln treffen
sollte. Diese Commission erließ einen Aufruf an alle gesetzlichen Stimmgeber
von Kansas und bestimmte den Wahltag. Die Wahl ging am 9. October
1835 in'allen Wahldistricten vor sich, und es wurden dabei 2710 Stimmen
abgegeben.")

Am S3. October 1833 versammelte sich die Convention in Topeka. Sie
entwarf eine Verfassung für den Staat Kansas, wodurch die Sklavereis an-
geschlossen wurde, und zugleich eine Bittschrift an den Kongreß, um die
Aufnahme von Kansas als Staat unter dieser Verfassung zu beantragen.
Zugleich wurde beschlossen, daß die Verfassung vorerst dem Volke zur Geneh¬
migung oder Verwerfung durch unmittelbare Abstimmung vorgelegt werden
solle. Dies geschah am 13. December 1833 und von 1777 Stimmen, die
abgegeben wurden, erklärten sich 1731 für die Verfassung, also gegen die
Sklaverei. Dies alles, so wie das, was die Convention noch weiter zur
Vollziehung der Verfassung vorläufig beschloß, war jedoch der Bedingung
untergeordnet, daß Kansas durch den Congreß als freier Staat in die Union



*) Im Januar und Februar ->8so hatte die Negierung einen Census der berechtigten
Stimmgeber in Kansas aufnehmen lassen, wonach die Zahl derselben 2903 betrug. Mithin
betheiligte sich eine sehr große Mehrheit aller rechtmäßigen Sttmmgever bei dieser Wahl, die
freilich insofern unregelmäßig war. als sie nicht von der gesetzlichen Behörde angeordnet
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594/422>, abgerufen am 23.07.2024.