Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.endlich unsere landständische nullum eil-ii-i.',: "den Erbvergleich"; ans diesen Quellen Der mecklenburgische Ritterstand d. h. der Adel ist zum großen Theil unter -1323 nahmen die Fürsten und Völker die lutherische Lehre an; --- die säcu- Die mecklenburgische Verfassung ist laudständisch. Durch ununterbrochene 43 '
endlich unsere landständische nullum eil-ii-i.',: „den Erbvergleich"; ans diesen Quellen Der mecklenburgische Ritterstand d. h. der Adel ist zum großen Theil unter -1323 nahmen die Fürsten und Völker die lutherische Lehre an; -— die säcu- Die mecklenburgische Verfassung ist laudständisch. Durch ununterbrochene 43 '
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endlich unsere landständische nullum eil-ii-i.',: „den Erbvergleich"; ans diesen Quellen
lernen wir unsere Vergangenheit betrachten. In neuester Zeit ist übrigens so
viel schätzbaren historischen Materials gesammelt worden, und unsere Fürsten inter-
essiren sich so warm für derlei Bestrebungen, daß wol in den nächsten Jahren ein
gediegenes und erschöpfendes Geschichtswerk in Aussicht sein dürfte.
Der mecklenburgische Ritterstand d. h. der Adel ist zum großen Theil unter
Herzog Heinrich dem Löwen 1160 (damals noch Herzog von Baiern, Sachsen und
Fürst von Braunschweig) eingewandert, als der Fürst die Obotriten unterwarf und
taufte; der mit ihm kommende Adel wurde als solcher, ans Baiern, Westphalen,
Niedersachsen stammend, mit Gütern belehnt, die theils noch in seiner Hand sind;
die großhcrzogliche Familie stammt bekanntlich aus altslawischem, fürstlichem Stamme,
wahrscheinlich aus Rügen, und führte stets die Königskrone auf Helm und Schild.
Tausende von deutschen Colonistensamilicn wurden im Laufe des 12. und -13. Jahr¬
hunderts mit den Rittern ins Land gezogen, Klöster wurden gestiftet, die christliche
Religion allgemein, und alle diese Elemente zusammen germanisirten in -ISO Jah¬
ren, unter Kämpfen und Fehden mancher Art das schon im -13. Jahrhundert durch
die große Hansa aufblühende Land Mecklenburg.
-1323 nahmen die Fürsten und Völker die lutherische Lehre an; -— die säcu-
larisirten reichen Klöster und Stifte wurden durch die Fürsten eingezogen, und da¬
durch entstand nun das große sogenannte Domanium, das dem Staate gehört,
doch vom Fürsten ausschließlich verwaltet wird; aber anch verdiente Männer vom
Bürger- und Adelstände wurden mit diesen Gütern belehnt. Endlich wurden drei
Jungfrauenkloster consecrirt und sundirt, theils durch fürstliche Schenkungen, theils
durch Käufe; — und diese drei Jungfrauenkloster sind es grade, die seit etwa
-18 Jahren zu den unerquicklichsten Kriegen auf deu Landtagen den Anlaß geben.
Veränderte Zeit und Bildungsverhältnisse mancher Art hatten schon seit -150 Jah¬
ren den ausschließlichen Besitz der mecklenburgischen Lehngüter dem Adel genommen,
viele waren aus- der Hand adliger in die bürgerlicher Besitzer gebracht, und jetzt
finden wir die Mehrzahl der Güter, in den Händen der letzteren. Diese sagen
nun: Gebt auch uns die Kloster zur Nutznießung! Nein, sagt der Adel, der Fürst
belehuteAuno -1323 seine damalige Ritter- und Landschaft damit, inzwischen haben
wir viele Güter zugekauft, und die Klöster find bereits Familienbesitz geworden.
Die mecklenburgische Verfassung ist laudständisch. Durch ununterbrochene
Theilungen des Landes Mecklenburg in resp. 3 und 4 Ländchen, durch häufige
Vormundschaften über die fürstlichen Kinder wuchs die Gewalt und Macht des
Adels, so daß er seit urältesten Zeiten Privilegien erhielt, und ein Mitregieren in
Form ständischer Verfassung sich schuf, deren geregeltes Entstehen nicht mehr histo¬
risch nachzuweisen ist. Es wurden von deu Fürsten Zusammenkünfte — Tage —
ausgeschrieben, nach verschiedenen Orten, meist uach der schlagsdorfer Brücke, später
nach dem Judcnbcrgc bei Sternberg, und manchen andern Orten; meist aber im
Freien; und hier wurde mit den Rittern u»d Abgesandten einzelner Städte,
namentlich Rostock, über Steuern (Baden) Krieg und Frieden verhandelt. -IK20
—30« bildete sich der noch heute bestehende sogenannte engere Ausschuß; lange vor¬
her waren unsere Landräthe als Mittelspersonen zwischen den Fürsten und ihren
Völkern vorhanden; und endlich kam 1733 die jetzt noch bestehende Verfassung
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