Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

(1783), fil-no"! tlo in s!l^in,>i'L und lo I'iinoo ,l<! ?"N5. Die Sammlung entspricht
ungefähr der bülauschen: geheime Geschichten und räthselhaste Menschen; sie hat
aber den für solche Bücher höchst angenehmen Vorzug einer amüsanteren Erzählung. --


Einige Urtheile von Fritz von Gngcr".

-- Zwei Mal sind in diesem Blatte
Proben aus den Werken des bedeutenden Mannes angeführt worden, auch dies
dritte soll dazu dienen, das Bild des Verewigten den Deutschen lieb zu machen.
Sie sind aus dem nächstens erscheinenden dritten Theil seiner Werke: --

Ueber G e sah wor ne n g er icht, (geschrieben 1823). Als neulich in einer
Gesellschaft von diesen Dingen die Rede war, äußerte ich den Wunsch, daß dereinst
die Geschwornengerichte in ganz Deutschland eingeführt werden möchten. Ein un¬
erträglicher Schwätzer, der seine Gründe immer bei seinem Interesse borgt, und
jede Hcrrschcrlaune mit heuchlerischen Enthusiasmus begrüßt, rief ans: Gott be¬
hüte uns vor solchen Neuerungen; wir wollen unsere alte Gerichtspraxis nicht gegen
Theorien vertauschen, welche die Erfahrung nicht bewährt hat! -- Ja wohl, ant¬
wortete ich, die Erfahrung -- die Erfahrung wollen wir anrufen; diese aber lehrt,
daß Engländer und Franzosen, bei denen die Jury besaht, sie als ein unschätz¬
bares Kleinod ansehen, welches sie sich nimmermehr entreißen lassen würden; ich
glaube aber, daß man in Deutschland die Halsgcrichtsordnnng und unser ganzes
Peinliches Verfahren getrost würde abschaffen können, ohne daß irgend ein anderer
als Sie eine Abschicdsthränc nachweinen würde! -- Aber werden Sie es glauben, ein
sehr rechtlicher und wohlwollender Mann, der zugleich ein ausgezeichneter Jurist ist,
sagte darauf ganz unaufgefordert: An und für sich ist das Geschworneugcricht sehr
zweckmäßig, nur bei politischen Verbrechen ist es gefährlich und unainvcndbar. Welcher
knechtische Sinn, oder vielmehr welcher juristische Unsinn, eben dann die Entscheidung
unter den Einfluß der Regierung stellen zu wollen, wenn die Regierung Partei ist!
Aber unsere alten Juristen ans der justinianeischen Schule sehen den Regenten
nicht als Mittel, sondern als den eigentlichen Zweck des Staates an. Und solche
Aeußerungen mußte ich hören zu eben der Zeit, als in England das Ministerium
selbst Verbesserungen vorschlug, welche den Zweck haben, die Wahl der Geschwornen
von dem Einfluß der Regierung ganz unabhängig zu machen. Als Lord Erskine
in England den Grundsatz siegreich verfochten hatte, daß die Jury anch bei Prcß-
Kergehcn über die Strafbarkeit der Schrift zu entscheiden hätte, ertheilte ihm der
König von England die Befugnis?, ,,'l'rial >^ .lurv" als Motto in seinem Wappen
Zu führen. Auch bei uns steht der Weg zu solchen Auszeichnungen offen; der
Rechtsgelehrte, welcher die Folter wieder in Aufnahme bringt, darf Anspruch machen,
Danmschrauben im Wappen zu führen, mit dem Motto: klein 'tötet.

Aus einer Charakteristik Wellingtons. Nie geräth er in Zorn, und
in ruhigen, sehr gemäßigten Ausdrücken verhängt er die schwersten Strafen. Was
er verlangt, verlangt er im Namen der Pflicht. Die Leidenschaften, den Ehrgeiz
s""er Krieger durch große Belohnungen zu erwecken, hat er nicht versucht, und in
^nem achtjährigen Kampf gegen ein Heer, in welchem jeder Soldat Hoffnung hatte
General zu werden, in welchem so viele, die sich aus Reihe und Glied zu d"n
höchsten Ehrenstellen emporgeschwungen hatten, zur Nacheiferung anspornten, i"
diesem achtjährigen Kampfe hat Wellington kein Verdienst hervorgezogen, niemand
außerordentlicher Beförderung empfohlen, kein Name fast als der Seinige ist
"ut Ruhm bekränzt daraus hervorgegangen. Im Umgang trocken, stolz, ohne Wohl¬
wollen, -- ist er von den Offizieren nicht geliebt; aber er hat das volle Vertrauen
des Soldaten, der sich für unüberwindlich hält, wenn er unter seinen Augen ficht.


(1783), fil-no«! tlo in s!l^in,>i'L und lo I'iinoo ,l<! ?»N5. Die Sammlung entspricht
ungefähr der bülauschen: geheime Geschichten und räthselhaste Menschen; sie hat
aber den für solche Bücher höchst angenehmen Vorzug einer amüsanteren Erzählung. —


Einige Urtheile von Fritz von Gngcr».

— Zwei Mal sind in diesem Blatte
Proben aus den Werken des bedeutenden Mannes angeführt worden, auch dies
dritte soll dazu dienen, das Bild des Verewigten den Deutschen lieb zu machen.
Sie sind aus dem nächstens erscheinenden dritten Theil seiner Werke: —

Ueber G e sah wor ne n g er icht, (geschrieben 1823). Als neulich in einer
Gesellschaft von diesen Dingen die Rede war, äußerte ich den Wunsch, daß dereinst
die Geschwornengerichte in ganz Deutschland eingeführt werden möchten. Ein un¬
erträglicher Schwätzer, der seine Gründe immer bei seinem Interesse borgt, und
jede Hcrrschcrlaune mit heuchlerischen Enthusiasmus begrüßt, rief ans: Gott be¬
hüte uns vor solchen Neuerungen; wir wollen unsere alte Gerichtspraxis nicht gegen
Theorien vertauschen, welche die Erfahrung nicht bewährt hat! — Ja wohl, ant¬
wortete ich, die Erfahrung — die Erfahrung wollen wir anrufen; diese aber lehrt,
daß Engländer und Franzosen, bei denen die Jury besaht, sie als ein unschätz¬
bares Kleinod ansehen, welches sie sich nimmermehr entreißen lassen würden; ich
glaube aber, daß man in Deutschland die Halsgcrichtsordnnng und unser ganzes
Peinliches Verfahren getrost würde abschaffen können, ohne daß irgend ein anderer
als Sie eine Abschicdsthränc nachweinen würde! — Aber werden Sie es glauben, ein
sehr rechtlicher und wohlwollender Mann, der zugleich ein ausgezeichneter Jurist ist,
sagte darauf ganz unaufgefordert: An und für sich ist das Geschworneugcricht sehr
zweckmäßig, nur bei politischen Verbrechen ist es gefährlich und unainvcndbar. Welcher
knechtische Sinn, oder vielmehr welcher juristische Unsinn, eben dann die Entscheidung
unter den Einfluß der Regierung stellen zu wollen, wenn die Regierung Partei ist!
Aber unsere alten Juristen ans der justinianeischen Schule sehen den Regenten
nicht als Mittel, sondern als den eigentlichen Zweck des Staates an. Und solche
Aeußerungen mußte ich hören zu eben der Zeit, als in England das Ministerium
selbst Verbesserungen vorschlug, welche den Zweck haben, die Wahl der Geschwornen
von dem Einfluß der Regierung ganz unabhängig zu machen. Als Lord Erskine
in England den Grundsatz siegreich verfochten hatte, daß die Jury anch bei Prcß-
Kergehcn über die Strafbarkeit der Schrift zu entscheiden hätte, ertheilte ihm der
König von England die Befugnis?, ,,'l'rial >^ .lurv" als Motto in seinem Wappen
Zu führen. Auch bei uns steht der Weg zu solchen Auszeichnungen offen; der
Rechtsgelehrte, welcher die Folter wieder in Aufnahme bringt, darf Anspruch machen,
Danmschrauben im Wappen zu führen, mit dem Motto: klein 'tötet.

Aus einer Charakteristik Wellingtons. Nie geräth er in Zorn, und
in ruhigen, sehr gemäßigten Ausdrücken verhängt er die schwersten Strafen. Was
er verlangt, verlangt er im Namen der Pflicht. Die Leidenschaften, den Ehrgeiz
s"»er Krieger durch große Belohnungen zu erwecken, hat er nicht versucht, und in
^nem achtjährigen Kampf gegen ein Heer, in welchem jeder Soldat Hoffnung hatte
General zu werden, in welchem so viele, die sich aus Reihe und Glied zu d»n
höchsten Ehrenstellen emporgeschwungen hatten, zur Nacheiferung anspornten, i»
diesem achtjährigen Kampfe hat Wellington kein Verdienst hervorgezogen, niemand
außerordentlicher Beförderung empfohlen, kein Name fast als der Seinige ist
"ut Ruhm bekränzt daraus hervorgegangen. Im Umgang trocken, stolz, ohne Wohl¬
wollen, — ist er von den Offizieren nicht geliebt; aber er hat das volle Vertrauen
des Soldaten, der sich für unüberwindlich hält, wenn er unter seinen Augen ficht.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0327" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/102922"/>
            <p xml:id="ID_1106" prev="#ID_1105"> (1783), fil-no«! tlo in s!l^in,&gt;i'L und lo I'iinoo ,l&lt;! ?»N5. Die Sammlung entspricht<lb/>
ungefähr der bülauschen: geheime Geschichten und räthselhaste Menschen; sie hat<lb/>
aber den für solche Bücher höchst angenehmen Vorzug einer amüsanteren Erzählung. &#x2014;</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Einige Urtheile von Fritz von Gngcr».</head>
            <p xml:id="ID_1107"> &#x2014; Zwei Mal sind in diesem Blatte<lb/>
Proben aus den Werken des bedeutenden Mannes angeführt worden, auch dies<lb/>
dritte soll dazu dienen, das Bild des Verewigten den Deutschen lieb zu machen.<lb/>
Sie sind aus dem nächstens erscheinenden dritten Theil seiner Werke: &#x2014;</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1108"> Ueber G e sah wor ne n g er icht, (geschrieben 1823). Als neulich in einer<lb/>
Gesellschaft von diesen Dingen die Rede war, äußerte ich den Wunsch, daß dereinst<lb/>
die Geschwornengerichte in ganz Deutschland eingeführt werden möchten. Ein un¬<lb/>
erträglicher Schwätzer, der seine Gründe immer bei seinem Interesse borgt, und<lb/>
jede Hcrrschcrlaune mit heuchlerischen Enthusiasmus begrüßt, rief ans: Gott be¬<lb/>
hüte uns vor solchen Neuerungen; wir wollen unsere alte Gerichtspraxis nicht gegen<lb/>
Theorien vertauschen, welche die Erfahrung nicht bewährt hat! &#x2014; Ja wohl, ant¬<lb/>
wortete ich, die Erfahrung &#x2014; die Erfahrung wollen wir anrufen; diese aber lehrt,<lb/>
daß Engländer und Franzosen, bei denen die Jury besaht, sie als ein unschätz¬<lb/>
bares Kleinod ansehen, welches sie sich nimmermehr entreißen lassen würden; ich<lb/>
glaube aber, daß man in Deutschland die Halsgcrichtsordnnng und unser ganzes<lb/>
Peinliches Verfahren getrost würde abschaffen können, ohne daß irgend ein anderer<lb/>
als Sie eine Abschicdsthränc nachweinen würde! &#x2014; Aber werden Sie es glauben, ein<lb/>
sehr rechtlicher und wohlwollender Mann, der zugleich ein ausgezeichneter Jurist ist,<lb/>
sagte darauf ganz unaufgefordert: An und für sich ist das Geschworneugcricht sehr<lb/>
zweckmäßig, nur bei politischen Verbrechen ist es gefährlich und unainvcndbar. Welcher<lb/>
knechtische Sinn, oder vielmehr welcher juristische Unsinn, eben dann die Entscheidung<lb/>
unter den Einfluß der Regierung stellen zu wollen, wenn die Regierung Partei ist!<lb/>
Aber unsere alten Juristen ans der justinianeischen Schule sehen den Regenten<lb/>
nicht als Mittel, sondern als den eigentlichen Zweck des Staates an. Und solche<lb/>
Aeußerungen mußte ich hören zu eben der Zeit, als in England das Ministerium<lb/>
selbst Verbesserungen vorschlug, welche den Zweck haben, die Wahl der Geschwornen<lb/>
von dem Einfluß der Regierung ganz unabhängig zu machen. Als Lord Erskine<lb/>
in England den Grundsatz siegreich verfochten hatte, daß die Jury anch bei Prcß-<lb/>
Kergehcn über die Strafbarkeit der Schrift zu entscheiden hätte, ertheilte ihm der<lb/>
König von England die Befugnis?, ,,'l'rial &gt;^ .lurv" als Motto in seinem Wappen<lb/>
Zu führen. Auch bei uns steht der Weg zu solchen Auszeichnungen offen; der<lb/>
Rechtsgelehrte, welcher die Folter wieder in Aufnahme bringt, darf Anspruch machen,<lb/>
Danmschrauben im Wappen zu führen, mit dem Motto: klein 'tötet.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1109" next="#ID_1110"> Aus einer Charakteristik Wellingtons. Nie geräth er in Zorn, und<lb/>
in ruhigen, sehr gemäßigten Ausdrücken verhängt er die schwersten Strafen. Was<lb/>
er verlangt, verlangt er im Namen der Pflicht. Die Leidenschaften, den Ehrgeiz<lb/>
s"»er Krieger durch große Belohnungen zu erwecken, hat er nicht versucht, und in<lb/>
^nem achtjährigen Kampf gegen ein Heer, in welchem jeder Soldat Hoffnung hatte<lb/>
General zu werden, in welchem so viele, die sich aus Reihe und Glied zu d»n<lb/>
höchsten Ehrenstellen emporgeschwungen hatten, zur Nacheiferung anspornten, i»<lb/>
diesem achtjährigen Kampfe hat Wellington kein Verdienst hervorgezogen, niemand<lb/>
außerordentlicher Beförderung empfohlen, kein Name fast als der Seinige ist<lb/>
"ut Ruhm bekränzt daraus hervorgegangen. Im Umgang trocken, stolz, ohne Wohl¬<lb/>
wollen, &#x2014; ist er von den Offizieren nicht geliebt; aber er hat das volle Vertrauen<lb/>
des Soldaten, der sich für unüberwindlich hält, wenn er unter seinen Augen ficht.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0327] (1783), fil-no«! tlo in s!l^in,>i'L und lo I'iinoo ,l<! ?»N5. Die Sammlung entspricht ungefähr der bülauschen: geheime Geschichten und räthselhaste Menschen; sie hat aber den für solche Bücher höchst angenehmen Vorzug einer amüsanteren Erzählung. — Einige Urtheile von Fritz von Gngcr». — Zwei Mal sind in diesem Blatte Proben aus den Werken des bedeutenden Mannes angeführt worden, auch dies dritte soll dazu dienen, das Bild des Verewigten den Deutschen lieb zu machen. Sie sind aus dem nächstens erscheinenden dritten Theil seiner Werke: — Ueber G e sah wor ne n g er icht, (geschrieben 1823). Als neulich in einer Gesellschaft von diesen Dingen die Rede war, äußerte ich den Wunsch, daß dereinst die Geschwornengerichte in ganz Deutschland eingeführt werden möchten. Ein un¬ erträglicher Schwätzer, der seine Gründe immer bei seinem Interesse borgt, und jede Hcrrschcrlaune mit heuchlerischen Enthusiasmus begrüßt, rief ans: Gott be¬ hüte uns vor solchen Neuerungen; wir wollen unsere alte Gerichtspraxis nicht gegen Theorien vertauschen, welche die Erfahrung nicht bewährt hat! — Ja wohl, ant¬ wortete ich, die Erfahrung — die Erfahrung wollen wir anrufen; diese aber lehrt, daß Engländer und Franzosen, bei denen die Jury besaht, sie als ein unschätz¬ bares Kleinod ansehen, welches sie sich nimmermehr entreißen lassen würden; ich glaube aber, daß man in Deutschland die Halsgcrichtsordnnng und unser ganzes Peinliches Verfahren getrost würde abschaffen können, ohne daß irgend ein anderer als Sie eine Abschicdsthränc nachweinen würde! — Aber werden Sie es glauben, ein sehr rechtlicher und wohlwollender Mann, der zugleich ein ausgezeichneter Jurist ist, sagte darauf ganz unaufgefordert: An und für sich ist das Geschworneugcricht sehr zweckmäßig, nur bei politischen Verbrechen ist es gefährlich und unainvcndbar. Welcher knechtische Sinn, oder vielmehr welcher juristische Unsinn, eben dann die Entscheidung unter den Einfluß der Regierung stellen zu wollen, wenn die Regierung Partei ist! Aber unsere alten Juristen ans der justinianeischen Schule sehen den Regenten nicht als Mittel, sondern als den eigentlichen Zweck des Staates an. Und solche Aeußerungen mußte ich hören zu eben der Zeit, als in England das Ministerium selbst Verbesserungen vorschlug, welche den Zweck haben, die Wahl der Geschwornen von dem Einfluß der Regierung ganz unabhängig zu machen. Als Lord Erskine in England den Grundsatz siegreich verfochten hatte, daß die Jury anch bei Prcß- Kergehcn über die Strafbarkeit der Schrift zu entscheiden hätte, ertheilte ihm der König von England die Befugnis?, ,,'l'rial >^ .lurv" als Motto in seinem Wappen Zu führen. Auch bei uns steht der Weg zu solchen Auszeichnungen offen; der Rechtsgelehrte, welcher die Folter wieder in Aufnahme bringt, darf Anspruch machen, Danmschrauben im Wappen zu führen, mit dem Motto: klein 'tötet. Aus einer Charakteristik Wellingtons. Nie geräth er in Zorn, und in ruhigen, sehr gemäßigten Ausdrücken verhängt er die schwersten Strafen. Was er verlangt, verlangt er im Namen der Pflicht. Die Leidenschaften, den Ehrgeiz s"»er Krieger durch große Belohnungen zu erwecken, hat er nicht versucht, und in ^nem achtjährigen Kampf gegen ein Heer, in welchem jeder Soldat Hoffnung hatte General zu werden, in welchem so viele, die sich aus Reihe und Glied zu d»n höchsten Ehrenstellen emporgeschwungen hatten, zur Nacheiferung anspornten, i» diesem achtjährigen Kampfe hat Wellington kein Verdienst hervorgezogen, niemand außerordentlicher Beförderung empfohlen, kein Name fast als der Seinige ist "ut Ruhm bekränzt daraus hervorgegangen. Im Umgang trocken, stolz, ohne Wohl¬ wollen, — ist er von den Offizieren nicht geliebt; aber er hat das volle Vertrauen des Soldaten, der sich für unüberwindlich hält, wenn er unter seinen Augen ficht.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594/327
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594/327>, abgerufen am 23.07.2024.