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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.

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Zustimmung und Bedingung an, ebenso Frankreich und Oestreich. Rußland
und Schweden waren schon im Protokoll vom 9. Mai dieses Jahres aus
Dänemarks Vorschläge eingegangen. Die Sache scheint demnach entschieden;
zwei Fragen beiden noch zu lösen, wie der Vertrag mit Dänemark z"
schließen und wie die Zahlung zu leisten. Was die erste betrifft, so bieten sich
zwei Wege, entweder Dänemark macht mit j,edem Staate einen Scparytvcrtrag,
oder alle, oder doch die hauptsächlich interessirten Staaten schließen mit dem top.cn-
hagner Cabinet einen Gesammtvertrag. Es leuchtet aus den ersten Blick ein, daß
der letztere Modus bei weitem vorzuziehen ist, da man über die Sa.che selbst einig
ist, so kann ohne lange Berathungen .ein gleichlautendes Protokoll von den Ver¬
tretern der interessirten Staaten und dem dänischen Commissär der Konferenzen
unterzeichnet werden, der Weg der Separatverträge öffnet väuischeir Intriguen.Th-or
und Thür, da kommen geheime Artikel, besondere Rücksichten und Beziehungen.
Es klingt an sich glaublich, wenn man sagt, Dänemark könne doch nicht einem
Staate verweigern, was es andern zugestanden, aber von d.er Existenz geheimer
Stipulationen hört mau eben gewöhnlich nichts (wenigstens nicht sobald). Der
Modus der Abzahlung dagegen kann füglich Scparatconventionen der einzelnen
Staaten mit Dänemark überwiesen werden. Eine Stipulation aber sollte in dem
Sundzollvertrage nicht fehlen, nämlich die Abschaffung .einer neuen vexatorischen
Maßregel, welche zu meiner Verwunderung in Per deutschen Zeitungen, .die ich hier
sah, noch gar nicht angegriffen ist. Das Zollamt in Tönuingen erließ unter dem
-I. August dieses Jahres ein "Aotat", das verfügt: daß für alle Schiffe, welche
die Nordsee befahren, selbst wenn sie nicht innerhalb der Sehweite d.er
Leuchtfeuer kommen, Feuergeld zu erheben sei. Auch wird diese Abgabe
nicht ans den Fall beschränkt, wenn die Schiffe in Häfen der Westküste Jütlanos
oder der Hcrzogthünier einlaufen, so daß also ein Schiff, -welches von England,an
der jütischen Küste hinfährt und >um das Skagerrack geht, ohne in die Sehweite
der Leuchtfeuer zu kommen, in Helsingör gezwungen werden kann, ein,e Abgabe sür
ein Feuer zu zahlen, das es nicht gesehen hat. Es ist nicht zu leugnen, Dänemark
sieht sich bei Zelten nach Einnahmen um, weiche .die Differenz zwischen dem Sund-
zolle und den Zinsen der AbiöjsnngSsumme ausgleichen sollen, vorstehen>deS Manöver
muß, wenn man sich ihm fügt, ,,der dänischen Zollkasse über Thaler, ein¬
bringen. Man muß bei -diesem Fcucrgcl-d aber .um so mehr opponiren, als Dänemark
schon einmal bei Verhandlungen, über den Sundzoll durch rusviv^no wvMAlis eine
solche Abgabe sich -vorbehielt. -Bei dem Vertrag von Ehr-istianopel nämlich war es
übersehen worden, speciell zu bestimmen, daß Dänemark gegen Gewährung des
Sunozvlls die Leuchtfeuer zu unterhalten habe. Ehristian lV. erpreßte sofort nach
Abschluß des Vertrags durch Auslöschung des Feuers eine neue Abgabe, das noch
jetzt separat erhobene Feucrgeld im Sunde. Hoffen wir, daß die contrahirenden
Staaten dies Mal aufmerksamer sein werden, und aus der Geschichte gelernt haben,
daß man Dänemark genau aus die Finger sehen muß.




Hemnsgcgevm von Gustav Fvehtag und Zulian Schmidt.
Als verantwort!. Redacteur legitimirt: F. W.-Grunow. -- Verlag von F. L. Hevbig
in Leipzig.
Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

Zustimmung und Bedingung an, ebenso Frankreich und Oestreich. Rußland
und Schweden waren schon im Protokoll vom 9. Mai dieses Jahres aus
Dänemarks Vorschläge eingegangen. Die Sache scheint demnach entschieden;
zwei Fragen beiden noch zu lösen, wie der Vertrag mit Dänemark z»
schließen und wie die Zahlung zu leisten. Was die erste betrifft, so bieten sich
zwei Wege, entweder Dänemark macht mit j,edem Staate einen Scparytvcrtrag,
oder alle, oder doch die hauptsächlich interessirten Staaten schließen mit dem top.cn-
hagner Cabinet einen Gesammtvertrag. Es leuchtet aus den ersten Blick ein, daß
der letztere Modus bei weitem vorzuziehen ist, da man über die Sa.che selbst einig
ist, so kann ohne lange Berathungen .ein gleichlautendes Protokoll von den Ver¬
tretern der interessirten Staaten und dem dänischen Commissär der Konferenzen
unterzeichnet werden, der Weg der Separatverträge öffnet väuischeir Intriguen.Th-or
und Thür, da kommen geheime Artikel, besondere Rücksichten und Beziehungen.
Es klingt an sich glaublich, wenn man sagt, Dänemark könne doch nicht einem
Staate verweigern, was es andern zugestanden, aber von d.er Existenz geheimer
Stipulationen hört mau eben gewöhnlich nichts (wenigstens nicht sobald). Der
Modus der Abzahlung dagegen kann füglich Scparatconventionen der einzelnen
Staaten mit Dänemark überwiesen werden. Eine Stipulation aber sollte in dem
Sundzollvertrage nicht fehlen, nämlich die Abschaffung .einer neuen vexatorischen
Maßregel, welche zu meiner Verwunderung in Per deutschen Zeitungen, .die ich hier
sah, noch gar nicht angegriffen ist. Das Zollamt in Tönuingen erließ unter dem
-I. August dieses Jahres ein „Aotat", das verfügt: daß für alle Schiffe, welche
die Nordsee befahren, selbst wenn sie nicht innerhalb der Sehweite d.er
Leuchtfeuer kommen, Feuergeld zu erheben sei. Auch wird diese Abgabe
nicht ans den Fall beschränkt, wenn die Schiffe in Häfen der Westküste Jütlanos
oder der Hcrzogthünier einlaufen, so daß also ein Schiff, -welches von England,an
der jütischen Küste hinfährt und >um das Skagerrack geht, ohne in die Sehweite
der Leuchtfeuer zu kommen, in Helsingör gezwungen werden kann, ein,e Abgabe sür
ein Feuer zu zahlen, das es nicht gesehen hat. Es ist nicht zu leugnen, Dänemark
sieht sich bei Zelten nach Einnahmen um, weiche .die Differenz zwischen dem Sund-
zolle und den Zinsen der AbiöjsnngSsumme ausgleichen sollen, vorstehen>deS Manöver
muß, wenn man sich ihm fügt, ,,der dänischen Zollkasse über Thaler, ein¬
bringen. Man muß bei -diesem Fcucrgcl-d aber .um so mehr opponiren, als Dänemark
schon einmal bei Verhandlungen, über den Sundzoll durch rusviv^no wvMAlis eine
solche Abgabe sich -vorbehielt. -Bei dem Vertrag von Ehr-istianopel nämlich war es
übersehen worden, speciell zu bestimmen, daß Dänemark gegen Gewährung des
Sunozvlls die Leuchtfeuer zu unterhalten habe. Ehristian lV. erpreßte sofort nach
Abschluß des Vertrags durch Auslöschung des Feuers eine neue Abgabe, das noch
jetzt separat erhobene Feucrgeld im Sunde. Hoffen wir, daß die contrahirenden
Staaten dies Mal aufmerksamer sein werden, und aus der Geschichte gelernt haben,
daß man Dänemark genau aus die Finger sehen muß.




Hemnsgcgevm von Gustav Fvehtag und Zulian Schmidt.
Als verantwort!. Redacteur legitimirt: F. W.-Grunow. — Verlag von F. L. Hevbig
in Leipzig.
Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594/248>, abgerufen am 23.07.2024.