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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band.

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erwähnten Straße und die am -15. März 18-13 in Wien verabredeten neun
Artikel gewähren vollsten Schutz:

-I) gegen jede Überschreitung des Status-
quo in Erhebung althergebrachter
Durchgangsabgaben, deren Ermäßigung vielmehr im allgemeinen Interesse
des Handels zugesagt wird;

2) gegen jede Beschränkung der freien Handelswege durch die Zollcontrole
des von demselben durchschnittenen Staates, sofern ihre Nothwendigkeit zur
Verhütung des Schleichhandels nicht dargethan wird.

Dänemark ließ nun die Straße zwischen Hamburg und Lübeck im aller-
schlechtesten Zustande, Sir Edward Codrington schrieb, nachdem er sie passirt,
darüber: "Diese abscheuliche Straße gleicht in der That mehr einer Straße,
die durch eine sich zurückziehende Armee unwegsam gemacht ist, als einem
Verbindungswege zwischen zwei großen Meeren." Alle Mühe, welche sich die
beiden Städte gaben, um eine Verbesserung dieses Zustandes zu erlangen, war
vergeblich. Als endlich die dänische Negierung sich den Reclamationen der
bei dem Handel auf dieser Straße interessirten Länder nicht länger entziehen
zu können glaubte, führte sie den Transitzoll ein. Sie erklärte nämlich -1838,
daß vom -l. Januar -1839 der Waarendurchzug durch Holstein mit einer Ab¬
gabe, anfangs von -10 Schilling Courant, später von ü Schilling p. -100 Pfd.
Brutto nebst 6°/o Zuschlag für Gebühren und Sporteln belegt werden solle.
Diese bei der Kürze des Weges doppelt lästige Abgabe ward auch auf das
HerzogthUm Lauenburg ausgedehnt, nachdem durch Verordnung von 6. On-
"obrr -186 0 Holstein und Lauenburg zu einem Transitozollverein verbunden
waren. Die beiden Hansestädte wurden durch diese Maßregeln zu hart betroffen,
um sich passiv zu verhalten und brachten ihre Beschwerde an den Bundestag.
Dänemark entgegnete mit der Einrede der Jncompetenz, die Bundesversamm¬
lung aber verwarf dieselbe und verordnete das Ansträgalverfahren, dem ein
Vermittlungsversuch voranzugehen hat. Die dänische Regierung zog unter
diesen Umständen vor, in directe Verhandlung mit den freien Städten zu treten,
und der Streit ward provisorisch ausgeglichen durch den zu Kopenhagen
geschlossnen Vertrag vom 8. Juli -1840. Hamburg und Lübeck waren genöthigt,
sich dem Durchgangszoll zu unterwerfen, Um bessre Verbindnngsstraßen zu er¬
halten, welche Dänemark jetzt endlich zugestand; aber der Vertrag gibt kein
Definitionen, sondern Dänemark verspricht selbst, Art. 7, den Zoll zu ermäßigen
"wenn veränderte Verkehrsverhältnisse oder ein sonstiger Anlaß dazu auffordert."
-- Als -184-1 der Staatsvertrag über die Berlin-Hamburger und -1847 der
über die Lübeck-Büchner Bahn geschlossen wurden, stipulirte Dänemark gleich¬
falls in beiden den Durchgangszoll von S Schilling x>. -100 Pfd. für die Passage
durch sein Gebiet. Geibel mochte damals in seinem Ruf von der Trave Lübeck
wol zurufen:


erwähnten Straße und die am -15. März 18-13 in Wien verabredeten neun
Artikel gewähren vollsten Schutz:

-I) gegen jede Überschreitung des Status-
quo in Erhebung althergebrachter
Durchgangsabgaben, deren Ermäßigung vielmehr im allgemeinen Interesse
des Handels zugesagt wird;

2) gegen jede Beschränkung der freien Handelswege durch die Zollcontrole
des von demselben durchschnittenen Staates, sofern ihre Nothwendigkeit zur
Verhütung des Schleichhandels nicht dargethan wird.

Dänemark ließ nun die Straße zwischen Hamburg und Lübeck im aller-
schlechtesten Zustande, Sir Edward Codrington schrieb, nachdem er sie passirt,
darüber: „Diese abscheuliche Straße gleicht in der That mehr einer Straße,
die durch eine sich zurückziehende Armee unwegsam gemacht ist, als einem
Verbindungswege zwischen zwei großen Meeren." Alle Mühe, welche sich die
beiden Städte gaben, um eine Verbesserung dieses Zustandes zu erlangen, war
vergeblich. Als endlich die dänische Negierung sich den Reclamationen der
bei dem Handel auf dieser Straße interessirten Länder nicht länger entziehen
zu können glaubte, führte sie den Transitzoll ein. Sie erklärte nämlich -1838,
daß vom -l. Januar -1839 der Waarendurchzug durch Holstein mit einer Ab¬
gabe, anfangs von -10 Schilling Courant, später von ü Schilling p. -100 Pfd.
Brutto nebst 6°/o Zuschlag für Gebühren und Sporteln belegt werden solle.
Diese bei der Kürze des Weges doppelt lästige Abgabe ward auch auf das
HerzogthUm Lauenburg ausgedehnt, nachdem durch Verordnung von 6. On-
»obrr -186 0 Holstein und Lauenburg zu einem Transitozollverein verbunden
waren. Die beiden Hansestädte wurden durch diese Maßregeln zu hart betroffen,
um sich passiv zu verhalten und brachten ihre Beschwerde an den Bundestag.
Dänemark entgegnete mit der Einrede der Jncompetenz, die Bundesversamm¬
lung aber verwarf dieselbe und verordnete das Ansträgalverfahren, dem ein
Vermittlungsversuch voranzugehen hat. Die dänische Regierung zog unter
diesen Umständen vor, in directe Verhandlung mit den freien Städten zu treten,
und der Streit ward provisorisch ausgeglichen durch den zu Kopenhagen
geschlossnen Vertrag vom 8. Juli -1840. Hamburg und Lübeck waren genöthigt,
sich dem Durchgangszoll zu unterwerfen, Um bessre Verbindnngsstraßen zu er¬
halten, welche Dänemark jetzt endlich zugestand; aber der Vertrag gibt kein
Definitionen, sondern Dänemark verspricht selbst, Art. 7, den Zoll zu ermäßigen
„wenn veränderte Verkehrsverhältnisse oder ein sonstiger Anlaß dazu auffordert."
— Als -184-1 der Staatsvertrag über die Berlin-Hamburger und -1847 der
über die Lübeck-Büchner Bahn geschlossen wurden, stipulirte Dänemark gleich¬
falls in beiden den Durchgangszoll von S Schilling x>. -100 Pfd. für die Passage
durch sein Gebiet. Geibel mochte damals in seinem Ruf von der Trave Lübeck
wol zurufen:


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[0181] erwähnten Straße und die am -15. März 18-13 in Wien verabredeten neun Artikel gewähren vollsten Schutz: -I) gegen jede Überschreitung des Status- quo in Erhebung althergebrachter Durchgangsabgaben, deren Ermäßigung vielmehr im allgemeinen Interesse des Handels zugesagt wird; 2) gegen jede Beschränkung der freien Handelswege durch die Zollcontrole des von demselben durchschnittenen Staates, sofern ihre Nothwendigkeit zur Verhütung des Schleichhandels nicht dargethan wird. Dänemark ließ nun die Straße zwischen Hamburg und Lübeck im aller- schlechtesten Zustande, Sir Edward Codrington schrieb, nachdem er sie passirt, darüber: „Diese abscheuliche Straße gleicht in der That mehr einer Straße, die durch eine sich zurückziehende Armee unwegsam gemacht ist, als einem Verbindungswege zwischen zwei großen Meeren." Alle Mühe, welche sich die beiden Städte gaben, um eine Verbesserung dieses Zustandes zu erlangen, war vergeblich. Als endlich die dänische Negierung sich den Reclamationen der bei dem Handel auf dieser Straße interessirten Länder nicht länger entziehen zu können glaubte, führte sie den Transitzoll ein. Sie erklärte nämlich -1838, daß vom -l. Januar -1839 der Waarendurchzug durch Holstein mit einer Ab¬ gabe, anfangs von -10 Schilling Courant, später von ü Schilling p. -100 Pfd. Brutto nebst 6°/o Zuschlag für Gebühren und Sporteln belegt werden solle. Diese bei der Kürze des Weges doppelt lästige Abgabe ward auch auf das HerzogthUm Lauenburg ausgedehnt, nachdem durch Verordnung von 6. On- »obrr -186 0 Holstein und Lauenburg zu einem Transitozollverein verbunden waren. Die beiden Hansestädte wurden durch diese Maßregeln zu hart betroffen, um sich passiv zu verhalten und brachten ihre Beschwerde an den Bundestag. Dänemark entgegnete mit der Einrede der Jncompetenz, die Bundesversamm¬ lung aber verwarf dieselbe und verordnete das Ansträgalverfahren, dem ein Vermittlungsversuch voranzugehen hat. Die dänische Regierung zog unter diesen Umständen vor, in directe Verhandlung mit den freien Städten zu treten, und der Streit ward provisorisch ausgeglichen durch den zu Kopenhagen geschlossnen Vertrag vom 8. Juli -1840. Hamburg und Lübeck waren genöthigt, sich dem Durchgangszoll zu unterwerfen, Um bessre Verbindnngsstraßen zu er¬ halten, welche Dänemark jetzt endlich zugestand; aber der Vertrag gibt kein Definitionen, sondern Dänemark verspricht selbst, Art. 7, den Zoll zu ermäßigen „wenn veränderte Verkehrsverhältnisse oder ein sonstiger Anlaß dazu auffordert." — Als -184-1 der Staatsvertrag über die Berlin-Hamburger und -1847 der über die Lübeck-Büchner Bahn geschlossen wurden, stipulirte Dänemark gleich¬ falls in beiden den Durchgangszoll von S Schilling x>. -100 Pfd. für die Passage durch sein Gebiet. Geibel mochte damals in seinem Ruf von der Trave Lübeck wol zurufen:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_102594/181>, abgerufen am 23.07.2024.