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Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, II. Semester. IV. Band.

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ist eine um so größere, je weniger neben ihnen eine Aristokratie oder andre sociale
Schicht, die sich dnrch Intelligenz und materielle Mittel dem Einfluß der Priester
entzieht, eine Rivalenmacht, existirt. Der Orient ist im Wesentlichen ohne das, was
man eine sociale Gliederung nennt; man würde aus diese Umstände hin seinen Ver¬
hältnissen eine Anlage zur demokratischen Staatsgestaltung beimessen können, wenn
nicht der geistlichen Corporation wegen das Volk gar nicht in Frage käme.

In den türkischen Ländern besteht so wenig eine Aristokratie, daß man Mühe
haben würde, angesehene Familien musclmanischeu Glaubens aufzufinden, die solches
Ansehen schon vor hundert Jahren genossen. Die Männer, welche am nächsten
der Person des Großherrn stehen, sind alle ,,neue Leute" und einige unter ihnen (ich
meine nur den jetzigen Grvßvczier Aali Pascha, den Sohn eines Kalfaterers) sind aus
ziemlich untergeordneten Verhältnissen zu ihrer jetzigen Höhe aufgestiegen; die meisten
waren Pagen im Palais und machten ihre Carriüre im engeren Kreise des Hof¬
personals.

Der osmanische Monarchismus -- denn der Ausdruck Despotismus hat unter
dem jetzt regierenden Sultan, und damit sür alle Zeiten, aufgehört dem betreffen¬
den Begriff zu entsprechen -- hat ein Bewußtsein über seine Interessen gleich un¬
serm europäischen Königthum, nnr daß bei der Stellung auf durchaus anderem
Boden seine Politik andere Richtpunkte sich vorsetzen mußte. Wenn man einen Ver¬
gleich gestatten will, könnte man sagen, daß die Haus- und innere Staatspolitik der
Sultane seither mit der Fürstcnpvlitik im Mittelalter verglichen werden konnte; wie
diese gegen die Aristokratie sich unablässig zu wenden hatten, beschäftigte sie mehren-
theils der Kampf gegen die im Innern ihrer Staaten sich erhebenden Größen.
Aber sie haben diesen Kampf mit unvergleichlich mehr Glück durchgeführt, wie die
meisten abendländischen Regentengeschlechter und in früheren Zeiten mit so tiefein-
grcifenden und radicalen Mitteln, daß die Türkei, welche lange ihre militärische Kraft
aus ihrer Natur als Lehenstaat entnahm, dennoch den Consequenzen solcher Organi¬
sation, der Bildung einer mächtigen Aristokratie, stets enthoben blieb.

In diesem Sinne ist die Macht der Padischahs eine nivellirende Gewalt.
Wenn der Sultan eines Helfers bedurfte, fand er diesen einzig und allein in der
musclmauischen Priesterschaft, einer Corporation von permanenten Machtbesitz, bei
der es wichtig ist, daß auch die Handhabung der gesammten Rechtspflege, neben
der Scelenpflege in ihre Hände gelegt ist. Es entsprach diesem Verhältniß, daß
der Padischah nicht nur weltlicher Herr, souderu nach der osmanischen Staatsidee
zugleich geistlicher ("der Schatten Gottes ans Erden") ist und daß er insofern als
der Priester selbst und sein Regiment als die Regierung der Priesterschaft durch ihre
oberste Spitze angesehen werden kann.

Ein Bruch dieser Jahrhunderte hindurch bestandenen Einigkeit mußte indeß
nothwendig entstehen, als die Sultane sich den europäischen Reformen zuwendeten;
denn einmal begonnen konnten diese nicht auf ein abgegrenztes Gebiet beschränkt
werden und sie mußten schließlich die innere Natur des Reiches selbst antasten d. h. ans
die Umwandlung des Priesterstaats in den Königsstaat hinauslaufen.

Wie bekannt war es Sultan Selim, der als erster an eine Reform des
Türkenthums dachte; von da ab fallen, wiewol nicht plötzlich und allsichtlich, die
Interessen des Padischahs und der Priesterschaft auseinander und werden einander


ist eine um so größere, je weniger neben ihnen eine Aristokratie oder andre sociale
Schicht, die sich dnrch Intelligenz und materielle Mittel dem Einfluß der Priester
entzieht, eine Rivalenmacht, existirt. Der Orient ist im Wesentlichen ohne das, was
man eine sociale Gliederung nennt; man würde aus diese Umstände hin seinen Ver¬
hältnissen eine Anlage zur demokratischen Staatsgestaltung beimessen können, wenn
nicht der geistlichen Corporation wegen das Volk gar nicht in Frage käme.

In den türkischen Ländern besteht so wenig eine Aristokratie, daß man Mühe
haben würde, angesehene Familien musclmanischeu Glaubens aufzufinden, die solches
Ansehen schon vor hundert Jahren genossen. Die Männer, welche am nächsten
der Person des Großherrn stehen, sind alle ,,neue Leute" und einige unter ihnen (ich
meine nur den jetzigen Grvßvczier Aali Pascha, den Sohn eines Kalfaterers) sind aus
ziemlich untergeordneten Verhältnissen zu ihrer jetzigen Höhe aufgestiegen; die meisten
waren Pagen im Palais und machten ihre Carriüre im engeren Kreise des Hof¬
personals.

Der osmanische Monarchismus — denn der Ausdruck Despotismus hat unter
dem jetzt regierenden Sultan, und damit sür alle Zeiten, aufgehört dem betreffen¬
den Begriff zu entsprechen — hat ein Bewußtsein über seine Interessen gleich un¬
serm europäischen Königthum, nnr daß bei der Stellung auf durchaus anderem
Boden seine Politik andere Richtpunkte sich vorsetzen mußte. Wenn man einen Ver¬
gleich gestatten will, könnte man sagen, daß die Haus- und innere Staatspolitik der
Sultane seither mit der Fürstcnpvlitik im Mittelalter verglichen werden konnte; wie
diese gegen die Aristokratie sich unablässig zu wenden hatten, beschäftigte sie mehren-
theils der Kampf gegen die im Innern ihrer Staaten sich erhebenden Größen.
Aber sie haben diesen Kampf mit unvergleichlich mehr Glück durchgeführt, wie die
meisten abendländischen Regentengeschlechter und in früheren Zeiten mit so tiefein-
grcifenden und radicalen Mitteln, daß die Türkei, welche lange ihre militärische Kraft
aus ihrer Natur als Lehenstaat entnahm, dennoch den Consequenzen solcher Organi¬
sation, der Bildung einer mächtigen Aristokratie, stets enthoben blieb.

In diesem Sinne ist die Macht der Padischahs eine nivellirende Gewalt.
Wenn der Sultan eines Helfers bedurfte, fand er diesen einzig und allein in der
musclmauischen Priesterschaft, einer Corporation von permanenten Machtbesitz, bei
der es wichtig ist, daß auch die Handhabung der gesammten Rechtspflege, neben
der Scelenpflege in ihre Hände gelegt ist. Es entsprach diesem Verhältniß, daß
der Padischah nicht nur weltlicher Herr, souderu nach der osmanischen Staatsidee
zugleich geistlicher („der Schatten Gottes ans Erden") ist und daß er insofern als
der Priester selbst und sein Regiment als die Regierung der Priesterschaft durch ihre
oberste Spitze angesehen werden kann.

Ein Bruch dieser Jahrhunderte hindurch bestandenen Einigkeit mußte indeß
nothwendig entstehen, als die Sultane sich den europäischen Reformen zuwendeten;
denn einmal begonnen konnten diese nicht auf ein abgegrenztes Gebiet beschränkt
werden und sie mußten schließlich die innere Natur des Reiches selbst antasten d. h. ans
die Umwandlung des Priesterstaats in den Königsstaat hinauslaufen.

Wie bekannt war es Sultan Selim, der als erster an eine Reform des
Türkenthums dachte; von da ab fallen, wiewol nicht plötzlich und allsichtlich, die
Interessen des Padischahs und der Priesterschaft auseinander und werden einander


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341580_100453/445>, abgerufen am 22.07.2024.