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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band.

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Niederlanden begünstigt werden," und sie blieben erhalten! Trotzdem, daß die
Niederlande für ungefähr 40 Millionen si. mehr nach Deutschland ausführen,
als Deutschland nach den Niederlanden , bezahlen die deutschen Schiffe in Java
noch 100 pCt. höhere Schiffsabgaben, als die niederländischen; deutsche, ans
niederländischen Schissen eingeführte Baumwollenwaaren 2!i pCt., und ans deutschen
Schiffen eingeführte 30 pCt., während die niederländischen, ans niederländischen
Schiffen eingeführten Baumwollenwaaren nur 12 pCt. des Werthes an Eingangs-
steuern bezahlen.

Eine Scheinvcrgüustiguug ist die Bestimniung, daß fremde Schiffe aus den
Niederlanden ursprüngliche Waaren unter denselben Eingangssteuern in die Colo-
nien einführen können;, denn sie ist theils mir zu Gunsten der niederländischen
Industrie, theils illusorisch, da die fremden Schiffe von der Handelsmaatschappu
keine Rückladung erhalten, also die Hinfracht nicht so billig besorgen können,
als diese.

Ebensowenig ist die Bestimmung für den deutschen Handel von Werth, nach
welcher die fremden Schiffe mit den niederländischen hinsichtlich der Ausfuhr-
abgabcn aus Java gleichgestellt werden. Denn die Privatcultur der Colvnialpro-
ducte-ist so wenig cutmickelt, und die Handelsmaatschappu so wenig geneigt,
fremde Schiffe zu gebrauchen, oder fremden gute Waaren zu verkaufen, daß auch
diese von dem Minister v. Bosse so laut ausposaunte Freihandelsmaßregel eine
grobe Täuschung ist.

Inzwischen ist das niederländische Monoeuvre, dem ärgsten Monopol den
Mantel der Handelsfreiheit umzuhängen, nicht neu, wie eine Vergleichung der
Einleitung und der Artikel 10, 11, 78 der Statuten der Handelsmaatschappu aus
das deutlichste kund thut.

Damit Deutschland und Belgien sich nimmer einfallen lassen, die Kolonial-
producte der freien Staaten vor den niederländischen, und die directe Einfuhr
dieser vor der directen niederländischen durch Differentialzölle zu begün¬
stigen, so wird denselben für diesen Fall "mit Differentialzöllen oder höheren
Schiffsabgaben" gedroht!! -- Jedoch genng der Beweise für das unveränderte Fort¬
bestehen des niederländischen ColonialmonopolS, und zu der Frage, ob dasselbe
ans die Dauer haltbar ist.

Das Cultursystem auf Java ist so forcirt, daß die Production nicht bedeutend
mehr zunehme" kann, im Gegentheil wahrscheinlich abnehmen wird; unverkennbar
dagegen sind die Zunahme, und größere Wohlfeilheit der Production der Colonial-
producte anderer Länder, und dadurch eine bedeutendere Concurrenz, mit Sicher¬
heit zu erwarten.

Sodann sind die Engländer gar nicht gesonnen, die Niederländer in dem
alleinigen Besitze des reichen, von England früher unterschätzten ostindischen Ar¬
chipels zu lassen, wie die Niederlassungen auf Singapore, der Insel Laboan,


Niederlanden begünstigt werden," und sie blieben erhalten! Trotzdem, daß die
Niederlande für ungefähr 40 Millionen si. mehr nach Deutschland ausführen,
als Deutschland nach den Niederlanden , bezahlen die deutschen Schiffe in Java
noch 100 pCt. höhere Schiffsabgaben, als die niederländischen; deutsche, ans
niederländischen Schissen eingeführte Baumwollenwaaren 2!i pCt., und ans deutschen
Schiffen eingeführte 30 pCt., während die niederländischen, ans niederländischen
Schiffen eingeführten Baumwollenwaaren nur 12 pCt. des Werthes an Eingangs-
steuern bezahlen.

Eine Scheinvcrgüustiguug ist die Bestimniung, daß fremde Schiffe aus den
Niederlanden ursprüngliche Waaren unter denselben Eingangssteuern in die Colo-
nien einführen können;, denn sie ist theils mir zu Gunsten der niederländischen
Industrie, theils illusorisch, da die fremden Schiffe von der Handelsmaatschappu
keine Rückladung erhalten, also die Hinfracht nicht so billig besorgen können,
als diese.

Ebensowenig ist die Bestimmung für den deutschen Handel von Werth, nach
welcher die fremden Schiffe mit den niederländischen hinsichtlich der Ausfuhr-
abgabcn aus Java gleichgestellt werden. Denn die Privatcultur der Colvnialpro-
ducte-ist so wenig cutmickelt, und die Handelsmaatschappu so wenig geneigt,
fremde Schiffe zu gebrauchen, oder fremden gute Waaren zu verkaufen, daß auch
diese von dem Minister v. Bosse so laut ausposaunte Freihandelsmaßregel eine
grobe Täuschung ist.

Inzwischen ist das niederländische Monoeuvre, dem ärgsten Monopol den
Mantel der Handelsfreiheit umzuhängen, nicht neu, wie eine Vergleichung der
Einleitung und der Artikel 10, 11, 78 der Statuten der Handelsmaatschappu aus
das deutlichste kund thut.

Damit Deutschland und Belgien sich nimmer einfallen lassen, die Kolonial-
producte der freien Staaten vor den niederländischen, und die directe Einfuhr
dieser vor der directen niederländischen durch Differentialzölle zu begün¬
stigen, so wird denselben für diesen Fall „mit Differentialzöllen oder höheren
Schiffsabgaben" gedroht!! — Jedoch genng der Beweise für das unveränderte Fort¬
bestehen des niederländischen ColonialmonopolS, und zu der Frage, ob dasselbe
ans die Dauer haltbar ist.

Das Cultursystem auf Java ist so forcirt, daß die Production nicht bedeutend
mehr zunehme» kann, im Gegentheil wahrscheinlich abnehmen wird; unverkennbar
dagegen sind die Zunahme, und größere Wohlfeilheit der Production der Colonial-
producte anderer Länder, und dadurch eine bedeutendere Concurrenz, mit Sicher¬
heit zu erwarten.

Sodann sind die Engländer gar nicht gesonnen, die Niederländer in dem
alleinigen Besitze des reichen, von England früher unterschätzten ostindischen Ar¬
chipels zu lassen, wie die Niederlassungen auf Singapore, der Insel Laboan,


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[0424] Niederlanden begünstigt werden," und sie blieben erhalten! Trotzdem, daß die Niederlande für ungefähr 40 Millionen si. mehr nach Deutschland ausführen, als Deutschland nach den Niederlanden , bezahlen die deutschen Schiffe in Java noch 100 pCt. höhere Schiffsabgaben, als die niederländischen; deutsche, ans niederländischen Schissen eingeführte Baumwollenwaaren 2!i pCt., und ans deutschen Schiffen eingeführte 30 pCt., während die niederländischen, ans niederländischen Schiffen eingeführten Baumwollenwaaren nur 12 pCt. des Werthes an Eingangs- steuern bezahlen. Eine Scheinvcrgüustiguug ist die Bestimniung, daß fremde Schiffe aus den Niederlanden ursprüngliche Waaren unter denselben Eingangssteuern in die Colo- nien einführen können;, denn sie ist theils mir zu Gunsten der niederländischen Industrie, theils illusorisch, da die fremden Schiffe von der Handelsmaatschappu keine Rückladung erhalten, also die Hinfracht nicht so billig besorgen können, als diese. Ebensowenig ist die Bestimmung für den deutschen Handel von Werth, nach welcher die fremden Schiffe mit den niederländischen hinsichtlich der Ausfuhr- abgabcn aus Java gleichgestellt werden. Denn die Privatcultur der Colvnialpro- ducte-ist so wenig cutmickelt, und die Handelsmaatschappu so wenig geneigt, fremde Schiffe zu gebrauchen, oder fremden gute Waaren zu verkaufen, daß auch diese von dem Minister v. Bosse so laut ausposaunte Freihandelsmaßregel eine grobe Täuschung ist. Inzwischen ist das niederländische Monoeuvre, dem ärgsten Monopol den Mantel der Handelsfreiheit umzuhängen, nicht neu, wie eine Vergleichung der Einleitung und der Artikel 10, 11, 78 der Statuten der Handelsmaatschappu aus das deutlichste kund thut. Damit Deutschland und Belgien sich nimmer einfallen lassen, die Kolonial- producte der freien Staaten vor den niederländischen, und die directe Einfuhr dieser vor der directen niederländischen durch Differentialzölle zu begün¬ stigen, so wird denselben für diesen Fall „mit Differentialzöllen oder höheren Schiffsabgaben" gedroht!! — Jedoch genng der Beweise für das unveränderte Fort¬ bestehen des niederländischen ColonialmonopolS, und zu der Frage, ob dasselbe ans die Dauer haltbar ist. Das Cultursystem auf Java ist so forcirt, daß die Production nicht bedeutend mehr zunehme» kann, im Gegentheil wahrscheinlich abnehmen wird; unverkennbar dagegen sind die Zunahme, und größere Wohlfeilheit der Production der Colonial- producte anderer Länder, und dadurch eine bedeutendere Concurrenz, mit Sicher¬ heit zu erwarten. Sodann sind die Engländer gar nicht gesonnen, die Niederländer in dem alleinigen Besitze des reichen, von England früher unterschätzten ostindischen Ar¬ chipels zu lassen, wie die Niederlassungen auf Singapore, der Insel Laboan,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97245/424>, abgerufen am 22.07.2024.