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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band.

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sondern nach der Anzahl der Thüren, Fenster, Feuerherde, dem Miethwerthe des
Hauses, der Zahl der Dienstboten und Pferde berechnet.

Stempel-Steuer.......1 Million.
Negistrationsgebühren ..... 3^ "
Successiousstencrn ...... 2V2 "

Sie wird bei auswärtigen Erben von dem ganzen Nachlasse, inclusive der
im niederländischen Grootbök verzeichneten Staatspapiere, erhoben; von de.n ein¬
heimischen nur mit Ausnahme aller in Staatspapieren angelegten Capitalien.

Eine so vollständige Befreiung der meisten, größten und hänfig auf andere
Weise zu den Staatssteuern wenig beitragenden Kapitalisten mit einem Betrage
von -100 Millionen Florins jährlicher Zinsen würde in jedem audern Lande eine
Opposition der andern Steuerpflichtigen hervorrufen, um so mehr aber in den
Niederlanden, wo seit langer Zeit von einer politischen Opposition gegen Abso¬
lutismus oder GeburtSprivilcgirte keine Rede mehr ist, sondern nnr noch ge¬
kämpft wird um eine der Arbeit wie dem Capital gerechte Verwaltung der Staats¬
einkünfte und Bertheilung der Staatslasten. Alle anscheinend politischen Kämpfe
seit 18-13 in den Niederlanden hatten zum weit größten Theil einen den Kämpfern
völlig bewußten finanziellen Charakter, einen nationalökonomischen Zweck, und jetzt
vollends, nachdem die Constitution von -1848 alle rein politischen Wünsche be¬
friedigt hat, ist der. Kampf nur noch ein volkswirtschaftlicher.

Dreimal innerhalb 10 Jahren hat die Opposition deu Versuch zu einer Ein¬
kommensteuer, oder, unverhüllter, einer Besteuerung der in niederländischen Staats¬
papieren angelegten Capitalien gemacht, -1844 bei der großen Finanzkrise, -1849 nach
dem Unglücksjahre -18-18, und jetzt wieder. -1844 erklärten sich die ersten Staats¬
männer Hollands, unter ihnen der damalige und jetzige Minister van Hall, für
die Nothwendigkeit einer völligen Revision des Abgabesystems und nöthigenfalls
Einführung einer Einkommensteuer; aber die Capitalisteupartci kam durch die
freiwillige Anleihe zuvor; -1849 schlug das Ministerium Thorbeckc deu Kammern
zur Deckung der Deftcite früherer Jahre eine außergewöhnliche Steuer von ö Pro¬
cent des Einkommens an Renten von Effecten, Grundrenten, hohen Besoldungen
und Pensionen vor. Unter heftigen Debatten ward das Princip einer Steuer
auf die Renten von Effecten von der zweiten Kammer mit -I Stimme Mehrheit
für zweckmäßig erklärt, aber über die Ausführnngsweife war keine Mehrheit zu
erzielen, und die fortan jedes Jahr steigenden ostindischen Zuschüsse ließen den
Gedanken an eine Einkommensteuer wieder einschlummern, bis der Nothstand die¬
ses Winters die Thorbeckcsche Opposition wieder einen Versuch zur allmäligen
Abbrcchnng deö Acciscsystems und -- als nothwendige Folge, wenn man nicht
auf eine noch größere und beständige Zunahme der ostindischen Zuschüsse baut
-- auf Einführung einer Einkommensteuer machen ließ, der aber auch gescheitert
ist, wie bei dieser vorzugsweise aus Kapitalisten bestehenden zweiten Kammer natur-


sondern nach der Anzahl der Thüren, Fenster, Feuerherde, dem Miethwerthe des
Hauses, der Zahl der Dienstboten und Pferde berechnet.

Stempel-Steuer.......1 Million.
Negistrationsgebühren ..... 3^ „
Successiousstencrn ...... 2V2 „

Sie wird bei auswärtigen Erben von dem ganzen Nachlasse, inclusive der
im niederländischen Grootbök verzeichneten Staatspapiere, erhoben; von de.n ein¬
heimischen nur mit Ausnahme aller in Staatspapieren angelegten Capitalien.

Eine so vollständige Befreiung der meisten, größten und hänfig auf andere
Weise zu den Staatssteuern wenig beitragenden Kapitalisten mit einem Betrage
von -100 Millionen Florins jährlicher Zinsen würde in jedem audern Lande eine
Opposition der andern Steuerpflichtigen hervorrufen, um so mehr aber in den
Niederlanden, wo seit langer Zeit von einer politischen Opposition gegen Abso¬
lutismus oder GeburtSprivilcgirte keine Rede mehr ist, sondern nnr noch ge¬
kämpft wird um eine der Arbeit wie dem Capital gerechte Verwaltung der Staats¬
einkünfte und Bertheilung der Staatslasten. Alle anscheinend politischen Kämpfe
seit 18-13 in den Niederlanden hatten zum weit größten Theil einen den Kämpfern
völlig bewußten finanziellen Charakter, einen nationalökonomischen Zweck, und jetzt
vollends, nachdem die Constitution von -1848 alle rein politischen Wünsche be¬
friedigt hat, ist der. Kampf nur noch ein volkswirtschaftlicher.

Dreimal innerhalb 10 Jahren hat die Opposition deu Versuch zu einer Ein¬
kommensteuer, oder, unverhüllter, einer Besteuerung der in niederländischen Staats¬
papieren angelegten Capitalien gemacht, -1844 bei der großen Finanzkrise, -1849 nach
dem Unglücksjahre -18-18, und jetzt wieder. -1844 erklärten sich die ersten Staats¬
männer Hollands, unter ihnen der damalige und jetzige Minister van Hall, für
die Nothwendigkeit einer völligen Revision des Abgabesystems und nöthigenfalls
Einführung einer Einkommensteuer; aber die Capitalisteupartci kam durch die
freiwillige Anleihe zuvor; -1849 schlug das Ministerium Thorbeckc deu Kammern
zur Deckung der Deftcite früherer Jahre eine außergewöhnliche Steuer von ö Pro¬
cent des Einkommens an Renten von Effecten, Grundrenten, hohen Besoldungen
und Pensionen vor. Unter heftigen Debatten ward das Princip einer Steuer
auf die Renten von Effecten von der zweiten Kammer mit -I Stimme Mehrheit
für zweckmäßig erklärt, aber über die Ausführnngsweife war keine Mehrheit zu
erzielen, und die fortan jedes Jahr steigenden ostindischen Zuschüsse ließen den
Gedanken an eine Einkommensteuer wieder einschlummern, bis der Nothstand die¬
ses Winters die Thorbeckcsche Opposition wieder einen Versuch zur allmäligen
Abbrcchnng deö Acciscsystems und — als nothwendige Folge, wenn man nicht
auf eine noch größere und beständige Zunahme der ostindischen Zuschüsse baut
— auf Einführung einer Einkommensteuer machen ließ, der aber auch gescheitert
ist, wie bei dieser vorzugsweise aus Kapitalisten bestehenden zweiten Kammer natur-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97245/421>, abgerufen am 22.07.2024.