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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band.

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ihre Rechte mißbrauchthat. Die Entscheidung geht von dem Queens-Beiles-Gericht
aus,'welches die angeklagte Gemeinde durch eine Vorladung, "0"o "urr-into" (etwa:
"Mit welchem Rechte die Klagcformen werden in England nach dem Anfangsworte
des Vorladungsbefchls benannt) vor sich fordert, der Gemeinde, wenn sie schuldig be¬
funden wird, das Stadtrecht -abspricht und es dem Parlamente überläßt, eine neue
Charter auszustellen. An Grund zur Verurtheilung wird es bei London nicht fehlen, wie
ans den in den Zeitungen abgedruckten Mittheilungen über die Verhandlungen der Com¬
mission, welche das Parlament zur Untersuchung dieser Frage niedergesetzt hat, hervor¬
geht. Die Verfassung der größten Stadt der civilisirten Welt entspricht längst nicht
mehr dem Bedürfniß. Von dem ungeheuren Handclsemporium der Themse hat nur die
City eine eigentliche städtische Verfassung: die übrigen Stadttheile haben jeder seine
besondere vollkommen selbstständige Verwaltung durch Vestrymcn. Von den mehr als
zwei Millionen Einwohnern der Themsestadt kommen aber nur 428,000 auf die City,
und sie gehören nicht zu der Elite der Londoner Einwohnerschaft. Die reichen Handels¬
herren, deren Paläste früher ihre Straßen schmückten und den Neid des höchsten Adels
erregten, und die mit ihrem Reichthum und ihrem Ansehn den politischen Einfluß der
City erhöhte", sind längst aus ihren rauchgeschwärzte" Räumen entwichen, um in freund- '
lieben Gegenden zu wohnen und habe" nur noch ihre Comptoire in der City; da sie
nicht mehr daselbst residere sind, sind sie auch nicht mehr Gemcindcbürgcr, und die Ver¬
waltung der City ist ganz in den Händen der meist aus Kleinbürgern bestehenden Gil¬
den, welche viel weniger auf das öffentliche Wohl, als darauf bedacht sind, Mitglieder
und Clienten mit fetten Sinecuren zu versorgen. In welch hohem Grade dies der Fall
ist, geht aus folgenden Zahlen hervor. Die Jahreseinnahme der City wird auf
400,000 Pfd. angegeben, davon werden nur in Gehalten 107,000 Pfd., oder 23 Proc.,
bezahlt, während die Stadt Manchester eine Einnahme von 485,000 Pfd. mit einer
Ausgabe (für die Verwaltung) von 8,849 Pfd. hat. Die gesammten Ausgaben der Gemcindc-
vehörde Londons übersteige" bei weitem die Ausgabe für die Gcsammtregieruug der Ver¬
einigte" Staate", und die Ausgabe" sür die Verwaltung des GeineindevermögenS übersteigen
die Summe, welche die Gemeinde von Miethzinsen, Zöllen und Maklergebühre" ein¬
nimmt! Die Verwunderung hört aber ans, sobald man die Liste der angestellten Be¬
amten durchgeht. Neben den richterlichen Beamten, die nicht übermäßig hoch bezahlt
siud, findet sich ein "Nemcmbrancer" mit 1765 Psd. jährlich, dessen ursprüngliche Ob¬
liegenheiten niemand recht anzugeben versteht, der aber jetzt weiter nichts zu thun hat,
als gelegentlich das Unterhaus zu besuchen und aufzupassen, ob etwas den Interessen
der City Nachtheiliges zur Sprache kommt. Nicht geringes Geld wird darauf verwendet,
den, öffentlichen Auftreten des Lordmayors den gehörige" Glanz zu verleihen. Der
Scepterträger erhält 550 Pfd. jährlich, der Schwertträger dasselbe; der Obcrmarschall 500,
der Und'ermarschall 300 Pfd., außerdem "och 70 Pfd. für Umformen, 14 Psd. sür
Stiefeln und 20 Pfd. für dreieckige Hüte. In Edinburg begnügt sich der Scepterträger
mit 20 Pfd., und das Amt des Citymarschalls (Nuntius des Civilgerichts) würde ein
tüchtiger Polizeisergeant für 75 Pfd. besser besorgen. Das interessanteste Amt bekleidet
aber der Konservator des Monuments, einer häßlichen Säule, welche zum Andenken
an die große Feuersbrunst 160V in der City steht. Er ist entweder ein Mitglied des
Gemeinderaths, oder der Bruder eines Mitgliedes des Gcmeindcraths, und erhält aus
der städtische" Kasse 250 Pfd. jährlich dasür, daß er zwei Aufseher anstellt, von denen


ihre Rechte mißbrauchthat. Die Entscheidung geht von dem Queens-Beiles-Gericht
aus,'welches die angeklagte Gemeinde durch eine Vorladung, „0»o «urr-into" (etwa:
„Mit welchem Rechte die Klagcformen werden in England nach dem Anfangsworte
des Vorladungsbefchls benannt) vor sich fordert, der Gemeinde, wenn sie schuldig be¬
funden wird, das Stadtrecht -abspricht und es dem Parlamente überläßt, eine neue
Charter auszustellen. An Grund zur Verurtheilung wird es bei London nicht fehlen, wie
ans den in den Zeitungen abgedruckten Mittheilungen über die Verhandlungen der Com¬
mission, welche das Parlament zur Untersuchung dieser Frage niedergesetzt hat, hervor¬
geht. Die Verfassung der größten Stadt der civilisirten Welt entspricht längst nicht
mehr dem Bedürfniß. Von dem ungeheuren Handclsemporium der Themse hat nur die
City eine eigentliche städtische Verfassung: die übrigen Stadttheile haben jeder seine
besondere vollkommen selbstständige Verwaltung durch Vestrymcn. Von den mehr als
zwei Millionen Einwohnern der Themsestadt kommen aber nur 428,000 auf die City,
und sie gehören nicht zu der Elite der Londoner Einwohnerschaft. Die reichen Handels¬
herren, deren Paläste früher ihre Straßen schmückten und den Neid des höchsten Adels
erregten, und die mit ihrem Reichthum und ihrem Ansehn den politischen Einfluß der
City erhöhte», sind längst aus ihren rauchgeschwärzte» Räumen entwichen, um in freund- '
lieben Gegenden zu wohnen und habe» nur noch ihre Comptoire in der City; da sie
nicht mehr daselbst residere sind, sind sie auch nicht mehr Gemcindcbürgcr, und die Ver¬
waltung der City ist ganz in den Händen der meist aus Kleinbürgern bestehenden Gil¬
den, welche viel weniger auf das öffentliche Wohl, als darauf bedacht sind, Mitglieder
und Clienten mit fetten Sinecuren zu versorgen. In welch hohem Grade dies der Fall
ist, geht aus folgenden Zahlen hervor. Die Jahreseinnahme der City wird auf
400,000 Pfd. angegeben, davon werden nur in Gehalten 107,000 Pfd., oder 23 Proc.,
bezahlt, während die Stadt Manchester eine Einnahme von 485,000 Pfd. mit einer
Ausgabe (für die Verwaltung) von 8,849 Pfd. hat. Die gesammten Ausgaben der Gemcindc-
vehörde Londons übersteige» bei weitem die Ausgabe für die Gcsammtregieruug der Ver¬
einigte» Staate», und die Ausgabe» sür die Verwaltung des GeineindevermögenS übersteigen
die Summe, welche die Gemeinde von Miethzinsen, Zöllen und Maklergebühre» ein¬
nimmt! Die Verwunderung hört aber ans, sobald man die Liste der angestellten Be¬
amten durchgeht. Neben den richterlichen Beamten, die nicht übermäßig hoch bezahlt
siud, findet sich ein „Nemcmbrancer" mit 1765 Psd. jährlich, dessen ursprüngliche Ob¬
liegenheiten niemand recht anzugeben versteht, der aber jetzt weiter nichts zu thun hat,
als gelegentlich das Unterhaus zu besuchen und aufzupassen, ob etwas den Interessen
der City Nachtheiliges zur Sprache kommt. Nicht geringes Geld wird darauf verwendet,
den, öffentlichen Auftreten des Lordmayors den gehörige» Glanz zu verleihen. Der
Scepterträger erhält 550 Pfd. jährlich, der Schwertträger dasselbe; der Obcrmarschall 500,
der Und'ermarschall 300 Pfd., außerdem »och 70 Pfd. für Umformen, 14 Psd. sür
Stiefeln und 20 Pfd. für dreieckige Hüte. In Edinburg begnügt sich der Scepterträger
mit 20 Pfd., und das Amt des Citymarschalls (Nuntius des Civilgerichts) würde ein
tüchtiger Polizeisergeant für 75 Pfd. besser besorgen. Das interessanteste Amt bekleidet
aber der Konservator des Monuments, einer häßlichen Säule, welche zum Andenken
an die große Feuersbrunst 160V in der City steht. Er ist entweder ein Mitglied des
Gemeinderaths, oder der Bruder eines Mitgliedes des Gcmeindcraths, und erhält aus
der städtische» Kasse 250 Pfd. jährlich dasür, daß er zwei Aufseher anstellt, von denen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97245/40>, abgerufen am 22.07.2024.