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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. III. Band.

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In der Rubrik des Gesammtnunisteriumö fällt der verhältnißmäßig niedrige
Ansatz der Besoldungen auf. Ein Minister bezieht 4000 Thlr., ein General¬
sekretär 2300 Thlr. Gehalt. Ist das auch immerhin genug, so wird es doch
fast in allen deutschen Mittelstaaten übertroffen. Dagegen sind die Kosten des
statistischen Bureaus mit 2200 Thalern unbedingt zu niedrig gegriffen. Da
aber Herr Abeken, der bisherige Vorstand, kürzlich mit Tode abgegangen ist,
so ist das eine bequeme Gelegenheit, den Posten angemessen zu erhöhen. Die
geheimen Fonds werden auf jährlich '10,000 Thaler veranschlagt.

Die dritte Abtheilung beschäftigt sich mit den Ständen, d. h. sowohl mit
den beiden Kammern der Ständeversammlung, wie mit den noch immer nicht
rcorganisirten Provinziallandschaften, deren Kosten im Schvsi des Landtags
abermals zu dem alten Principienstreit Anlaß geben werden, bis auf die eine
oder andere Weise endlich ein factischer Abschluß erreicht wird. Die Stände¬
versammlung erfordert dreierlei, nämlich Besoldungen der ständischen Beamten,
Bureaukosten und Diäten der Mitglieder. Die letztgenannten Ausgaben, je
drei Thaler für Maun und Tag, ungerechnet die Reisekosten, haben von 1841
bis 1848 durchschnittlich im Jahre 32,263 Thaler oder täglich 303 Thaler, im
Durchschnitt der Jahre 1848 bis -1832 dagegen 43,167 Thaler oder 348 Thaler
täglich betragen.

Die Landdrostcien, als oberste Verwaltungsbehörde der sechs Provinzen
unter dem Ministerium, bestehen seit dem 13. Mai 1823. Sie erfordern im
Anschlage für 1833M an Besoldungen 96,608 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf., an Bu¬
reaukosten 19,800 Thaler.

Die Position der Aemter und Amtsgerichte, welche nun folgt, gibt Lehzen
zu einem der schönsten und lehrreichsten Ercurse über die Vergangenheit des
hannoverschen Staatsdienstes Gelegenheit. Die Amtsgerichte, seit dem 1. Ok¬
tober 1832 mit Einzelrichtern besetzt, bilden die unterste Instanz der Rechts¬
pflege; die Aemter diejenige der Verwaltung. Bis zu der neuen Organisation
von 1832 pflegte die Arbeitslast vielfach auf überzähligen Hilfsarbeitern zu
ruhen, während invalide oder müßiggängerische Chefs die höchsten Gehaltssätze
Jahr für Jahr einstrichen, ohne nach Verdienst auf Ruhegehalt entlassen zu
werden. Gegenwärtig indessen findet die strengste Prüfung statt, wo immer
irgend em Beamter um Arbeitshilfe nachsucht; und zu gleicher Zeit sind die
unteren Besoldungen erhöht, die oberen erniedrigt worden, um das schreiende
Mißverhältniß aufzuheben, das früher zwischen der wirklichen Arbeit und ihrem
Lohn bestand. Seit dem 1. October 1832 bestehen im Königreiche Hannover
unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Verwaltung 43 selbstständige Städte,
170 königliche Aemter, 4 standeshcrrliche (herzoglich arembergische) Aemter,
und ein halb königliches, halb herzogliches Amt. Parallel damit laufen, indem
alle Stadtgerichte aufgehört haben zu eristiren, 168 Amtsgerichte. Die Be-


In der Rubrik des Gesammtnunisteriumö fällt der verhältnißmäßig niedrige
Ansatz der Besoldungen auf. Ein Minister bezieht 4000 Thlr., ein General¬
sekretär 2300 Thlr. Gehalt. Ist das auch immerhin genug, so wird es doch
fast in allen deutschen Mittelstaaten übertroffen. Dagegen sind die Kosten des
statistischen Bureaus mit 2200 Thalern unbedingt zu niedrig gegriffen. Da
aber Herr Abeken, der bisherige Vorstand, kürzlich mit Tode abgegangen ist,
so ist das eine bequeme Gelegenheit, den Posten angemessen zu erhöhen. Die
geheimen Fonds werden auf jährlich '10,000 Thaler veranschlagt.

Die dritte Abtheilung beschäftigt sich mit den Ständen, d. h. sowohl mit
den beiden Kammern der Ständeversammlung, wie mit den noch immer nicht
rcorganisirten Provinziallandschaften, deren Kosten im Schvsi des Landtags
abermals zu dem alten Principienstreit Anlaß geben werden, bis auf die eine
oder andere Weise endlich ein factischer Abschluß erreicht wird. Die Stände¬
versammlung erfordert dreierlei, nämlich Besoldungen der ständischen Beamten,
Bureaukosten und Diäten der Mitglieder. Die letztgenannten Ausgaben, je
drei Thaler für Maun und Tag, ungerechnet die Reisekosten, haben von 1841
bis 1848 durchschnittlich im Jahre 32,263 Thaler oder täglich 303 Thaler, im
Durchschnitt der Jahre 1848 bis -1832 dagegen 43,167 Thaler oder 348 Thaler
täglich betragen.

Die Landdrostcien, als oberste Verwaltungsbehörde der sechs Provinzen
unter dem Ministerium, bestehen seit dem 13. Mai 1823. Sie erfordern im
Anschlage für 1833M an Besoldungen 96,608 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf., an Bu¬
reaukosten 19,800 Thaler.

Die Position der Aemter und Amtsgerichte, welche nun folgt, gibt Lehzen
zu einem der schönsten und lehrreichsten Ercurse über die Vergangenheit des
hannoverschen Staatsdienstes Gelegenheit. Die Amtsgerichte, seit dem 1. Ok¬
tober 1832 mit Einzelrichtern besetzt, bilden die unterste Instanz der Rechts¬
pflege; die Aemter diejenige der Verwaltung. Bis zu der neuen Organisation
von 1832 pflegte die Arbeitslast vielfach auf überzähligen Hilfsarbeitern zu
ruhen, während invalide oder müßiggängerische Chefs die höchsten Gehaltssätze
Jahr für Jahr einstrichen, ohne nach Verdienst auf Ruhegehalt entlassen zu
werden. Gegenwärtig indessen findet die strengste Prüfung statt, wo immer
irgend em Beamter um Arbeitshilfe nachsucht; und zu gleicher Zeit sind die
unteren Besoldungen erhöht, die oberen erniedrigt worden, um das schreiende
Mißverhältniß aufzuheben, das früher zwischen der wirklichen Arbeit und ihrem
Lohn bestand. Seit dem 1. October 1832 bestehen im Königreiche Hannover
unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Verwaltung 43 selbstständige Städte,
170 königliche Aemter, 4 standeshcrrliche (herzoglich arembergische) Aemter,
und ein halb königliches, halb herzogliches Amt. Parallel damit laufen, indem
alle Stadtgerichte aufgehört haben zu eristiren, 168 Amtsgerichte. Die Be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_281149/59>, abgerufen am 09.01.2025.