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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band.

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langte Auskunft zu geben ze. Bestände dieser Vorschlag als Gesetz, so würde
ganz gewiß nie ein politischer Verein unabhängiger, also auch nicht conservativer
Männer zu Staude kommen. Halten die Regierungen überhaupt politische Ver¬
eine für zulässig, sei es, weil sie ihnen als unvermeidlich oder weil sie ihnen als
wünschenswerth erscheinen, so müssen sie mit von dem Vertrauen ausgehen, daß
das Volk von der Erlaubniß dazu keinen Mißbrauch macheu werde. Tritt ein
solcher Mißbrauch dennoch ein, so haben sie jederzeit die Macht und die Mittel
und müssen sie haben, dem Mißbräuche zu steuern und dasjenige als Strafe
eintreten zu lassen, was als vorausgehendes oder gleichzeitig mit der Erlaubniß
ergehendes Gesetz einem Verbote und einer Täuschung gleichkommt.

Der Ausschuß schlägt u, a. noch vor, daß allen Staats- und öffentlichen
Dienern von ihren Vorgesetzten der Eintritt in politische Vereine solle untersagt,
der Austritt daraus besohle" werdeu können. Aber bei einem solchen Gesetz
wird kein Staats- und öffentlicher Diener je einem politischen Vereine beitreten;
wir wünschten aber nicht politische Vereine entstehen und in Thätigkeit zu sehe",
von welchen sich alle Staats- und öffentliche Diener, mit Ausnahme "der im
Dienst befindliche", bewaffneten Polizeibeamten," von vornherein ausschließen
würden.




Der gräflich Bentinckfche Erbfolgestreit.

Die Grenzboten haben einige Mal über den berühmten Bentinckschen Pro¬
ceß, zwar nnr kurze, aber den Gegenstand, soweit er das größere Publicum
interessiren kauu, fast erschöpfende Mittheilungen gebracht, die sich mit Recht ans
die politische Seite des Processes, d. h. auf die Bestrebungen beschränkten,
die letzte Entscheidung desselben dem allein zuständigen Gerichte entzogen und
derselben hohen politischen Behörde übertrage" z" sehe", welche die Zuständigkeit
jenes Gerichtes zu allererst u"d einstimmig anerkannt hatte. Es wurde aber zu¬
gleich bemerklich gemacht, wie diese durch Vorurtheile nud Prvtectionen unterstützten
Bestrebungen, nachdem sie ihr Ziel fast erreicht zu habe" geschienen, immermehr
in ihr Nichts zusammengesunken seien, und wir dürfen es der Presse wol zum
Ruhme nachsagen, daß sie zur Erreichung dieses Ergebnisses beigetragen habe.

Sieht man die Buudeötagsprvtvkvlle, welche sich zahlreich auf deu Bentinck¬
schen Proceß, d. h. ans die Bemühungen der einen Partei beziehen, einen Ge-
waltsprnch und eine Gewaltthat der Bundesversammlung in demselben herbeizu¬
führen, näher an, so haben zwar vor 1848 einige damalige Bnndeötagsgesaudte,
namentlich die H. H. von Pensum und von Blittersdorff, nicht im Auftrage
und nach dem Willen ihrer Regierungen, sondern ans eigenem Antriebe, solche
Bemühungen eifrig unterstützt und der kleine Detmold in Hannover hat ihnen


langte Auskunft zu geben ze. Bestände dieser Vorschlag als Gesetz, so würde
ganz gewiß nie ein politischer Verein unabhängiger, also auch nicht conservativer
Männer zu Staude kommen. Halten die Regierungen überhaupt politische Ver¬
eine für zulässig, sei es, weil sie ihnen als unvermeidlich oder weil sie ihnen als
wünschenswerth erscheinen, so müssen sie mit von dem Vertrauen ausgehen, daß
das Volk von der Erlaubniß dazu keinen Mißbrauch macheu werde. Tritt ein
solcher Mißbrauch dennoch ein, so haben sie jederzeit die Macht und die Mittel
und müssen sie haben, dem Mißbräuche zu steuern und dasjenige als Strafe
eintreten zu lassen, was als vorausgehendes oder gleichzeitig mit der Erlaubniß
ergehendes Gesetz einem Verbote und einer Täuschung gleichkommt.

Der Ausschuß schlägt u, a. noch vor, daß allen Staats- und öffentlichen
Dienern von ihren Vorgesetzten der Eintritt in politische Vereine solle untersagt,
der Austritt daraus besohle» werdeu können. Aber bei einem solchen Gesetz
wird kein Staats- und öffentlicher Diener je einem politischen Vereine beitreten;
wir wünschten aber nicht politische Vereine entstehen und in Thätigkeit zu sehe»,
von welchen sich alle Staats- und öffentliche Diener, mit Ausnahme „der im
Dienst befindliche», bewaffneten Polizeibeamten," von vornherein ausschließen
würden.




Der gräflich Bentinckfche Erbfolgestreit.

Die Grenzboten haben einige Mal über den berühmten Bentinckschen Pro¬
ceß, zwar nnr kurze, aber den Gegenstand, soweit er das größere Publicum
interessiren kauu, fast erschöpfende Mittheilungen gebracht, die sich mit Recht ans
die politische Seite des Processes, d. h. auf die Bestrebungen beschränkten,
die letzte Entscheidung desselben dem allein zuständigen Gerichte entzogen und
derselben hohen politischen Behörde übertrage» z» sehe», welche die Zuständigkeit
jenes Gerichtes zu allererst u»d einstimmig anerkannt hatte. Es wurde aber zu¬
gleich bemerklich gemacht, wie diese durch Vorurtheile nud Prvtectionen unterstützten
Bestrebungen, nachdem sie ihr Ziel fast erreicht zu habe» geschienen, immermehr
in ihr Nichts zusammengesunken seien, und wir dürfen es der Presse wol zum
Ruhme nachsagen, daß sie zur Erreichung dieses Ergebnisses beigetragen habe.

Sieht man die Buudeötagsprvtvkvlle, welche sich zahlreich auf deu Bentinck¬
schen Proceß, d. h. ans die Bemühungen der einen Partei beziehen, einen Ge-
waltsprnch und eine Gewaltthat der Bundesversammlung in demselben herbeizu¬
führen, näher an, so haben zwar vor 1848 einige damalige Bnndeötagsgesaudte,
namentlich die H. H. von Pensum und von Blittersdorff, nicht im Auftrage
und nach dem Willen ihrer Regierungen, sondern ans eigenem Antriebe, solche
Bemühungen eifrig unterstützt und der kleine Detmold in Hannover hat ihnen


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[0037] langte Auskunft zu geben ze. Bestände dieser Vorschlag als Gesetz, so würde ganz gewiß nie ein politischer Verein unabhängiger, also auch nicht conservativer Männer zu Staude kommen. Halten die Regierungen überhaupt politische Ver¬ eine für zulässig, sei es, weil sie ihnen als unvermeidlich oder weil sie ihnen als wünschenswerth erscheinen, so müssen sie mit von dem Vertrauen ausgehen, daß das Volk von der Erlaubniß dazu keinen Mißbrauch macheu werde. Tritt ein solcher Mißbrauch dennoch ein, so haben sie jederzeit die Macht und die Mittel und müssen sie haben, dem Mißbräuche zu steuern und dasjenige als Strafe eintreten zu lassen, was als vorausgehendes oder gleichzeitig mit der Erlaubniß ergehendes Gesetz einem Verbote und einer Täuschung gleichkommt. Der Ausschuß schlägt u, a. noch vor, daß allen Staats- und öffentlichen Dienern von ihren Vorgesetzten der Eintritt in politische Vereine solle untersagt, der Austritt daraus besohle» werdeu können. Aber bei einem solchen Gesetz wird kein Staats- und öffentlicher Diener je einem politischen Vereine beitreten; wir wünschten aber nicht politische Vereine entstehen und in Thätigkeit zu sehe», von welchen sich alle Staats- und öffentliche Diener, mit Ausnahme „der im Dienst befindliche», bewaffneten Polizeibeamten," von vornherein ausschließen würden. Der gräflich Bentinckfche Erbfolgestreit. Die Grenzboten haben einige Mal über den berühmten Bentinckschen Pro¬ ceß, zwar nnr kurze, aber den Gegenstand, soweit er das größere Publicum interessiren kauu, fast erschöpfende Mittheilungen gebracht, die sich mit Recht ans die politische Seite des Processes, d. h. auf die Bestrebungen beschränkten, die letzte Entscheidung desselben dem allein zuständigen Gerichte entzogen und derselben hohen politischen Behörde übertrage» z» sehe», welche die Zuständigkeit jenes Gerichtes zu allererst u»d einstimmig anerkannt hatte. Es wurde aber zu¬ gleich bemerklich gemacht, wie diese durch Vorurtheile nud Prvtectionen unterstützten Bestrebungen, nachdem sie ihr Ziel fast erreicht zu habe» geschienen, immermehr in ihr Nichts zusammengesunken seien, und wir dürfen es der Presse wol zum Ruhme nachsagen, daß sie zur Erreichung dieses Ergebnisses beigetragen habe. Sieht man die Buudeötagsprvtvkvlle, welche sich zahlreich auf deu Bentinck¬ schen Proceß, d. h. ans die Bemühungen der einen Partei beziehen, einen Ge- waltsprnch und eine Gewaltthat der Bundesversammlung in demselben herbeizu¬ führen, näher an, so haben zwar vor 1848 einige damalige Bnndeötagsgesaudte, namentlich die H. H. von Pensum und von Blittersdorff, nicht im Auftrage und nach dem Willen ihrer Regierungen, sondern ans eigenem Antriebe, solche Bemühungen eifrig unterstützt und der kleine Detmold in Hannover hat ihnen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96706/37>, abgerufen am 05.02.2025.