Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band.Afrika gleichfalls ein Monument zu besitzen und brachten daher eine Summe von Neue historische Schriften. Ueber die geschichtliche Entstehung des Rechts. Eine Kritik der historischen Schule von Gustav Lenz. Greifswald u. Leipzig, Koch. -- Auf den ersten Anblick macht dieses Werk einen ganz sonderbaren Eindruck. Zunächst geht er darauf aus, zu zeige", was das leitende Princip und die *) Von dem früher erschienen sind: "Studien und Kritiken im Gebiete des preußischen,
römischen und deutschem Rechts. Beiträge zur Gcschreviswn." Afrika gleichfalls ein Monument zu besitzen und brachten daher eine Summe von Neue historische Schriften. Ueber die geschichtliche Entstehung des Rechts. Eine Kritik der historischen Schule von Gustav Lenz. Greifswald u. Leipzig, Koch. — Auf den ersten Anblick macht dieses Werk einen ganz sonderbaren Eindruck. Zunächst geht er darauf aus, zu zeige», was das leitende Princip und die *) Von dem früher erschienen sind: „Studien und Kritiken im Gebiete des preußischen,
römischen und deutschem Rechts. Beiträge zur Gcschreviswn." <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0269" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/96974"/> <p xml:id="ID_794" prev="#ID_793"> Afrika gleichfalls ein Monument zu besitzen und brachten daher eine Summe von<lb/> 80 Pfd. zusammen, für welche sie von John Bell eine schöne Büste anfertigen<lb/> ließen, die in der Kirche zu Sierra Leone aufgestellt worden ist.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Neue historische Schriften.</head><lb/> <div n="2"> <head> Ueber die geschichtliche Entstehung des Rechts. Eine Kritik der historischen Schule von<lb/> Gustav Lenz. Greifswald u. Leipzig, Koch. —</head><lb/> <p xml:id="ID_795"> Auf den ersten Anblick macht dieses Werk einen ganz sonderbaren Eindruck.<lb/> Bereits in der Vorrede, wo der Verfasser") die Befürchtung ausspricht, seine<lb/> Schrift könne eine Revolution auf dem Gebiet des Privatrechts herbeiführen, wo<lb/> er das Urtheil der eigentliche» Juristen perhorrescirt, und der „deutschen juristi¬<lb/> sche» Jugend", welcher die Schrift gewidmet ist, auch durch den eigenthümlich<lb/> colorirten Stil entgegenkommt, wird mau zu Zweifel« über die wissenschaftliche<lb/> Haltung veranlaßt; diese steigern sich noch, wenn man im weitern Verlauf auf<lb/> weitläufige geschichtsphilosophische Auseinandersetzungen über alle möglichen Gebiete<lb/> der Geschichte stoßt, deren Zusammenhang mit dem eigentliche» Gegenstand der<lb/> Untersuchung wenigstens nicht klar hervortritt. Aber bald wird man durch ein¬<lb/> zelne, neue und bedeutende Auffassungen überrascht; dann merkt man, daß das<lb/> springende und UnverlMnißmäßige lediglich in der Form liegt, und daß eigeUt-<lb/> lich ein sehr ernster und nach allen Seiten hin durchdachter Gedankengang den<lb/> Leittvn bildet, und je weiter man hineinliest, destomehr steigert sich das Interesse.<lb/> Ob der Verfasser mit seinem Grundgedanken recht hat, das wollen wir noch<lb/> dahingestellt sein lassen; uns kommt eS zunächst darauf an, die Leser aus das merk¬<lb/> würdige Buch aufmerksam zu machen, und ihnen mitzutheilen, was der Verfasser<lb/> eigentlich beabsichtigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_796" next="#ID_797"> Zunächst geht er darauf aus, zu zeige», was das leitende Princip und die<lb/> Berechtigung der historischen Schule war. Während das > achtzehnte Jahrhundert<lb/> darauf ausging, ein sogenanntes Naturrecht, d. h. ein absolutes, für alle Menschen<lb/> geltendes, an Ort und Zeit nicht gebundenes Recht zu finden; während dieses<lb/> Bestreben nicht blos bei deu Philosophen, sondern auch bei den Gesetzgebern<lb/> (z. B. bei den Verfasser» des preußischen Landrechts und des östreichischen<lb/> Gesetzbuchs) vorherrschend war, lehrte die historische Schule, das Recht sei «icht<lb/> ein Ergebniß der menschlichen Willkür, Ueberlegung und Weisheit, sondern es<lb/> habe in jedem gegebenen Zustand, als positives Recht, ein schon wirkliches Da-</p><lb/> <note xml:id="FID_18" place="foot"> *) Von dem früher erschienen sind: „Studien und Kritiken im Gebiete des preußischen,<lb/> römischen und deutschem Rechts. Beiträge zur Gcschreviswn."</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0269]
Afrika gleichfalls ein Monument zu besitzen und brachten daher eine Summe von
80 Pfd. zusammen, für welche sie von John Bell eine schöne Büste anfertigen
ließen, die in der Kirche zu Sierra Leone aufgestellt worden ist.
Neue historische Schriften.
Ueber die geschichtliche Entstehung des Rechts. Eine Kritik der historischen Schule von
Gustav Lenz. Greifswald u. Leipzig, Koch. —
Auf den ersten Anblick macht dieses Werk einen ganz sonderbaren Eindruck.
Bereits in der Vorrede, wo der Verfasser") die Befürchtung ausspricht, seine
Schrift könne eine Revolution auf dem Gebiet des Privatrechts herbeiführen, wo
er das Urtheil der eigentliche» Juristen perhorrescirt, und der „deutschen juristi¬
sche» Jugend", welcher die Schrift gewidmet ist, auch durch den eigenthümlich
colorirten Stil entgegenkommt, wird mau zu Zweifel« über die wissenschaftliche
Haltung veranlaßt; diese steigern sich noch, wenn man im weitern Verlauf auf
weitläufige geschichtsphilosophische Auseinandersetzungen über alle möglichen Gebiete
der Geschichte stoßt, deren Zusammenhang mit dem eigentliche» Gegenstand der
Untersuchung wenigstens nicht klar hervortritt. Aber bald wird man durch ein¬
zelne, neue und bedeutende Auffassungen überrascht; dann merkt man, daß das
springende und UnverlMnißmäßige lediglich in der Form liegt, und daß eigeUt-
lich ein sehr ernster und nach allen Seiten hin durchdachter Gedankengang den
Leittvn bildet, und je weiter man hineinliest, destomehr steigert sich das Interesse.
Ob der Verfasser mit seinem Grundgedanken recht hat, das wollen wir noch
dahingestellt sein lassen; uns kommt eS zunächst darauf an, die Leser aus das merk¬
würdige Buch aufmerksam zu machen, und ihnen mitzutheilen, was der Verfasser
eigentlich beabsichtigt.
Zunächst geht er darauf aus, zu zeige», was das leitende Princip und die
Berechtigung der historischen Schule war. Während das > achtzehnte Jahrhundert
darauf ausging, ein sogenanntes Naturrecht, d. h. ein absolutes, für alle Menschen
geltendes, an Ort und Zeit nicht gebundenes Recht zu finden; während dieses
Bestreben nicht blos bei deu Philosophen, sondern auch bei den Gesetzgebern
(z. B. bei den Verfasser» des preußischen Landrechts und des östreichischen
Gesetzbuchs) vorherrschend war, lehrte die historische Schule, das Recht sei «icht
ein Ergebniß der menschlichen Willkür, Ueberlegung und Weisheit, sondern es
habe in jedem gegebenen Zustand, als positives Recht, ein schon wirkliches Da-
*) Von dem früher erschienen sind: „Studien und Kritiken im Gebiete des preußischen,
römischen und deutschem Rechts. Beiträge zur Gcschreviswn."
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |