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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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als dere" Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete.
Was das Vaterland der Ausführung, -- sogar der blos fragmentarischen Ausführung
seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die
dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften
erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬
thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des
Segens hcrvvrgcsührt haben, den die "Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem
Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die "och zur Stunde drückend auf
dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's
Pläne" eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬
führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum
großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen.

Als "das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete
Stein "eine allgemeine Nationalpräsentation"." "Wenn dem Volke," schrieb er, "alle
Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬
waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin,
die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu
betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert
Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein
bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe
ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir
vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl
oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der
N a t i o" a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n."

Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte-
ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen
überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist
in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: "Der besonders in neuern
Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des
städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach
Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich
äußernde Bedürfniß einer wirksamer" Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung
des Gemeinwesens, überzeugen u"S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst-
ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver-
einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung
des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el" si"n zu er¬
regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit
allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung
unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener
Zeit wollten Leben erzeugen "ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der
llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, "ur zu ersticken
und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb
konnte jene" Gesetze" ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde", ni"c
strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung
scheint el" gleiches Verfahre" natürlich nicht rathsam.


als dere» Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete.
Was das Vaterland der Ausführung, — sogar der blos fragmentarischen Ausführung
seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die
dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften
erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬
thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des
Segens hcrvvrgcsührt haben, den die „Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem
Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die »och zur Stunde drückend auf
dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's
Pläne» eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬
führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum
großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen.

Als „das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete
Stein „eine allgemeine Nationalpräsentation"." „Wenn dem Volke," schrieb er, „alle
Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬
waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin,
die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu
betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert
Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein
bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe
ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir
vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl
oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der
N a t i o» a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n."

Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte-
ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen
überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist
in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: „Der besonders in neuern
Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des
städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach
Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich
äußernde Bedürfniß einer wirksamer» Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung
des Gemeinwesens, überzeugen u»S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst-
ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver-
einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung
des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el» si»n zu er¬
regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit
allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung
unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener
Zeit wollten Leben erzeugen »ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der
llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, »ur zu ersticken
und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb
konnte jene» Gesetze» ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde», ni»c
strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung
scheint el» gleiches Verfahre» natürlich nicht rathsam.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/34>, abgerufen am 24.07.2024.