Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

als dere" Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete.
Was das Vaterland der Ausführung, -- sogar der blos fragmentarischen Ausführung
seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die
dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften
erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬
thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des
Segens hcrvvrgcsührt haben, den die "Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem
Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die "och zur Stunde drückend auf
dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's
Pläne" eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬
führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum
großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen.

Als "das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete
Stein "eine allgemeine Nationalpräsentation"." "Wenn dem Volke," schrieb er, "alle
Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬
waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin,
die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu
betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert
Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein
bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe
ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir
vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl
oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der
N a t i o" a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n."

Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte-
ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen
überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist
in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: "Der besonders in neuern
Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des
städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach
Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich
äußernde Bedürfniß einer wirksamer" Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung
des Gemeinwesens, überzeugen u"S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst-
ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver-
einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung
des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el" si"n zu er¬
regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit
allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung
unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener
Zeit wollten Leben erzeugen "ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der
llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, "ur zu ersticken
und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb
konnte jene" Gesetze" ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde", ni"c
strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung
scheint el" gleiches Verfahre" natürlich nicht rathsam.


als dere» Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete.
Was das Vaterland der Ausführung, — sogar der blos fragmentarischen Ausführung
seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die
dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften
erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬
thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des
Segens hcrvvrgcsührt haben, den die „Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem
Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die »och zur Stunde drückend auf
dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's
Pläne» eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬
führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum
großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen.

Als „das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete
Stein „eine allgemeine Nationalpräsentation"." „Wenn dem Volke," schrieb er, „alle
Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬
waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin,
die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu
betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert
Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein
bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe
ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir
vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl
oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der
N a t i o» a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n."

Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte-
ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen
überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist
in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: „Der besonders in neuern
Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des
städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach
Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich
äußernde Bedürfniß einer wirksamer» Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung
des Gemeinwesens, überzeugen u»S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst-
ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver-
einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung
des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el» si»n zu er¬
regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit
allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung
unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener
Zeit wollten Leben erzeugen »ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der
llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, »ur zu ersticken
und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb
konnte jene» Gesetze» ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde», ni»c
strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung
scheint el» gleiches Verfahre» natürlich nicht rathsam.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0034" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/185910"/>
          <p xml:id="ID_85" prev="#ID_84"> als dere» Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete.<lb/>
Was das Vaterland der Ausführung, &#x2014; sogar der blos fragmentarischen Ausführung<lb/>
seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die<lb/>
dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften<lb/>
erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬<lb/>
thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des<lb/>
Segens hcrvvrgcsührt haben, den die &#x201E;Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem<lb/>
Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die »och zur Stunde drückend auf<lb/>
dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's<lb/>
Pläne» eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬<lb/>
führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum<lb/>
großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_86"> Als &#x201E;das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete<lb/>
Stein &#x201E;eine allgemeine Nationalpräsentation"." &#x201E;Wenn dem Volke," schrieb er, &#x201E;alle<lb/>
Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬<lb/>
waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin,<lb/>
die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu<lb/>
betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert<lb/>
Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein<lb/>
bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe<lb/>
ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir<lb/>
vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl<lb/>
oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der<lb/>
N a t i o» a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_87"> Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte-<lb/>
ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen<lb/>
überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist<lb/>
in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: &#x201E;Der besonders in neuern<lb/>
Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des<lb/>
städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach<lb/>
Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich<lb/>
äußernde Bedürfniß einer wirksamer» Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung<lb/>
des Gemeinwesens, überzeugen u»S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst-<lb/>
ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver-<lb/>
einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung<lb/>
des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el» si»n zu er¬<lb/>
regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit<lb/>
allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung<lb/>
unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener<lb/>
Zeit wollten Leben erzeugen »ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der<lb/>
llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, »ur zu ersticken<lb/>
und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb<lb/>
konnte jene» Gesetze» ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde», ni»c<lb/>
strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung<lb/>
scheint el» gleiches Verfahre» natürlich nicht rathsam.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0034] als dere» Zweck er selbst die Erweckung und Belebung des Nationalgcistes bezeichnete. Was das Vaterland der Ausführung, — sogar der blos fragmentarischen Ausführung seiner Pläne verdankt, wird setzt wohl selbst von den Gesinnungsgenossen derer, die dein großen Staatsmann sein gewaltiges Werk durch halsstarrige Opposition nach Kräften erschwerten, widerwillig anerkannt. Freilich wird noch immer mit einer gewissen Genug¬ thuung darauf hingewiesen, basi die Maßregeln Stein's nicht die ganze Fülle des Segens hcrvvrgcsührt haben, den die „Ideologen" erwarteten, daß sie vielmehr in ihrem Gefolge unläugbare Uebelstände mit sich führten, die »och zur Stunde drückend auf dem Lande lasteten. Allein dem ruhigern Beobachter entgeht nicht, wie in Stein's Pläne» eines in daS Andere griff, und wie die gerügten Uebelstände nicht der Aus¬ führung derselben, sondern der zu langsamen, zu späten Ausführung, und zum großen Theil ihrer nicht vollständigen Ausführung zugeschrieben werden müssen. Als „das nächste Beförderungsmittel" zur Belebung des NationalgeistcS bezeichnete Stein „eine allgemeine Nationalpräsentation"." „Wenn dem Volke," schrieb er, „alle Theilnahme an den Operationen entzogen wird, wenn man ihm sogar die Ver¬ waltung seiner E om uni nalang e legend eilen entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung theils gleichgiltig, theils in einzigen Fällen in Opposition mit sich zu betrachten. . . . Mein Plan war daher, jeder active Staatsbürger, er besitze hundert Hufen, oder eine, er betreibe Landwirthschaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein bürgerliches Gewerbe, oder er sei dnrch geistige Baude an den Staat geknüpft, habe ein Recht zur Repräsentation. Mehrere nur hierzu eingerichtete Pläne sind von mir vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines solchen Planes hängt Wohl oder Wehe unsres Staates ab, denn ans diesem Wege allein kann der N a t i o» a l g e i se positiv e r w c et t und belebt w erde n." Aus diesen Worten, welche Stein fünf Tage nach Sanction der alten Städte- ordnung schrieb, erhellt zugleich, welche Stellung das letztere Gesetz in seinen Plänen überhaupt einnahm, welchen Zweck es erfüllen sollte. Die Idee der Städteordnung ist in ihren Eingangsworten selbst klar hingestellt. ES heißt hier: „Der besonders in neuern Zeiten sichtbar gewordene Mangel an angemessenen Bestimmungen in Absicht des städtischen Gemeinwesens und der Vertretung der Stadtgemeinde, daS jetzt nach Elassen und fünften sich t h e i l en d c Interesse der Bürger und daS dringend sich äußernde Bedürfniß einer wirksamer» Theilnahme der Bürgerschaften an der Verwaltung des Gemeinwesens, überzeugen u»S von der Nothwendigkeit, den Städten eine selbst- ständigere und bessere Verfassung zu geben, in der Bürgergcnieiudc einen festen Ver- einigungspunkt gesetzlich zu bilden, ihnen eine thätige Einwirkung auf die Verwaltung des Gemeinwesens beizulegen und durch diese Th el l na h me G ein el» si»n zu er¬ regen und zu erhalten," Worte, deren frischer Geist und blühende Gesundheit allen veren befremdlich vorkommen wird, die in dem Beinhaus der jetzigen Gesetzgebung unier den klappernden Paragraphen zu wandeln gewohnt sind. Aber die Gesetze jener Zeit wollten Leben erzeugen »ut pflegen, während die gesetzgeberische Arbeit der llcinmnthigen und verarmten Epigonen das Leben, wo es sich etwa regt, »ur zu ersticken und im besten Falle an tausend Drähten zu leiten und zu fesseln trachtet. Deshalb konnte jene» Gesetze» ihre Idee klar und offen an die Spitze gestellt werde», ni»c strahlende Leuchte für alle Welt; bei dem repressiven Charakter der modernen Gesetzgebung scheint el» gleiches Verfahre» natürlich nicht rathsam.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/34
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/34>, abgerufen am 28.12.2024.