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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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l""g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben
spanische oder französische Gärtner in Dienste genommen, um von ihnen den Obst-
nnd Weinbau zu lernen; auch die Kartoffel, welche die Araber vor einigen Jahren
kaum kannten, wird cultivirt. Der Werth der im Jahre 18!>1 von den Arabern
der Provinz Constantine aufgeführten Bauten belief sich auf nicht weniger als
ans M'it. Fras. wovon l'/s Mill. auf Privatbanken kommen. Diese feste
Ansiedlung ist die beste Bürgschaft für eine dauernde Ruhe der Kolonie".




Die Gemeindeordnnnften in Preußen.
3.

Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i" denen die
Gemeindeordnung vo" 18ü0 bereits durchgeführt war, als die Ordre, v. 1!>.Juni
18ki2 ihre weitere Ausführung sistirte, würde zu interessanten Betrachtungen über
die Zwecke, welche die Regierung hier dnrch ihr Eilen, dort durch ihr Zögern
bei Ausführung des Gesetzes innerhalb eines zweijährigen Zeitraums verfolgt Hai,
Veranlassung geben. Uns liegen indeß nur die dürftigen Notizen vorj, welche
der Minister des Innern, vier Monate vor der Sistirnngövrdre, der erste"
Kammer mittheilte. Nach ihnen war die Ausführung des Gesetzes damals in
den beiden westlichen Provinzen am weitesten vorgeschritten; im Reg.-Bez. Münster
wurden bereits alle Gemeinde", im Reg.-Bez. Aachen alle mit einer einzigen
Ansnahme nach der Gen.-Ordn. v. -1830 verwaltet. Dagegen hatte sich, was
die östlichen Provinzen betrifft, nur in den Städten eine bemerkbare Thätigkeit
geltend gemacht; hier war das Gesetz in 109 Städten bereits vollständig aus¬
geführt, in 133 anderen war der Gemeinderath gewählt, so daß auch in diesen,
vier Monate später, zur Zeit des Erlasseus der Sistirnngsordrc, die Einführung
des Gesetzes beendet gewesen sein wird. Ganz kläglich muß es aber hier mit
den Landgemeinden gestanden haben, wenn der Herr Minister zum Beweise, wie
viel in zwei Jahren geschehen sei, nur den Kreis Stallnpönen, 16 Gemeinden
im Kreise Wcmzleben und !>7 im Reg.-Bez. Erfurt anführen konnte. Und
die Leistungen der Behörden scheinen in der That auf diese Resultate beschränkt
werden zu müssen; denn unter den jetzt vorgelegten Landgemeinbeordnuugcu für
die 6 östlichen Provinzen ist nnr in die sächsische die Bestimmung aufgenommen,
daß das Gesetz v. 18ö0 da, wo es eingeführt ist, aufgehoben werden soll.
In den anderen Provinzen war eine solche Bestimmung nicht erforderlich,
da das Gesetz in keiner ländlichen Gemeinde als durchgeführt erachtet werde"
konnte.


l»»g Milianah waren im Juni 18L2 32 Häuser im Bau. Andere Stamme haben
spanische oder französische Gärtner in Dienste genommen, um von ihnen den Obst-
nnd Weinbau zu lernen; auch die Kartoffel, welche die Araber vor einigen Jahren
kaum kannten, wird cultivirt. Der Werth der im Jahre 18!>1 von den Arabern
der Provinz Constantine aufgeführten Bauten belief sich auf nicht weniger als
ans M'it. Fras. wovon l'/s Mill. auf Privatbanken kommen. Diese feste
Ansiedlung ist die beste Bürgschaft für eine dauernde Ruhe der Kolonie».




Die Gemeindeordnnnften in Preußen.
3.

Eine zuverlässige Zusammenstellung derjenigen Ortschaften, i» denen die
Gemeindeordnung vo» 18ü0 bereits durchgeführt war, als die Ordre, v. 1!>.Juni
18ki2 ihre weitere Ausführung sistirte, würde zu interessanten Betrachtungen über
die Zwecke, welche die Regierung hier dnrch ihr Eilen, dort durch ihr Zögern
bei Ausführung des Gesetzes innerhalb eines zweijährigen Zeitraums verfolgt Hai,
Veranlassung geben. Uns liegen indeß nur die dürftigen Notizen vorj, welche
der Minister des Innern, vier Monate vor der Sistirnngövrdre, der erste»
Kammer mittheilte. Nach ihnen war die Ausführung des Gesetzes damals in
den beiden westlichen Provinzen am weitesten vorgeschritten; im Reg.-Bez. Münster
wurden bereits alle Gemeinde», im Reg.-Bez. Aachen alle mit einer einzigen
Ansnahme nach der Gen.-Ordn. v. -1830 verwaltet. Dagegen hatte sich, was
die östlichen Provinzen betrifft, nur in den Städten eine bemerkbare Thätigkeit
geltend gemacht; hier war das Gesetz in 109 Städten bereits vollständig aus¬
geführt, in 133 anderen war der Gemeinderath gewählt, so daß auch in diesen,
vier Monate später, zur Zeit des Erlasseus der Sistirnngsordrc, die Einführung
des Gesetzes beendet gewesen sein wird. Ganz kläglich muß es aber hier mit
den Landgemeinden gestanden haben, wenn der Herr Minister zum Beweise, wie
viel in zwei Jahren geschehen sei, nur den Kreis Stallnpönen, 16 Gemeinden
im Kreise Wcmzleben und !>7 im Reg.-Bez. Erfurt anführen konnte. Und
die Leistungen der Behörden scheinen in der That auf diese Resultate beschränkt
werden zu müssen; denn unter den jetzt vorgelegten Landgemeinbeordnuugcu für
die 6 östlichen Provinzen ist nnr in die sächsische die Bestimmung aufgenommen,
daß das Gesetz v. 18ö0 da, wo es eingeführt ist, aufgehoben werden soll.
In den anderen Provinzen war eine solche Bestimmung nicht erforderlich,
da das Gesetz in keiner ländlichen Gemeinde als durchgeführt erachtet werde»
konnte.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/223>, abgerufen am 27.12.2024.