Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, I. Semester. II. Band.hätte, und allgemein verkäuflich wäre. Diese Arbeiten umfassen diejenigen der Diese beiden Arten der Arbeit nun wird jeder Staat vorzugsweise zu fördern Schwer sind die Fragen zu entscheiden, wie weit ein Staat durch Gesetz¬ hätte, und allgemein verkäuflich wäre. Diese Arbeiten umfassen diejenigen der Diese beiden Arten der Arbeit nun wird jeder Staat vorzugsweise zu fördern Schwer sind die Fragen zu entscheiden, wie weit ein Staat durch Gesetz¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0151" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/94052"/> <p xml:id="ID_395" prev="#ID_394"> hätte, und allgemein verkäuflich wäre. Diese Arbeiten umfassen diejenigen der<lb/> Regierungshäupter und' Staatsmänner, die der Richter, Verwaltungs-Beamten<lb/> und Soldaten, die Arbeiten der Gelehrten und Künstler, so weit diese Letzteren<lb/> nicht verkäufliche Werke schaffen. Alle diese Arbeiten sind sehr wohl productiv,<lb/> wennauch nur mittelbar. Ihre Producte haben zwar keinen Marktpreis, aber<lb/> sie fördern theils die Schöpfung anderer Tauschwerthe, theils das geistige Wohl<lb/> des Menschen. Der Gesetzgeber schützt durch weise Gesetze das Gewerbe, der<lb/> Richter durch gerechten Spruch den einzelnen Gewerbtreibenden in seinem Eigen¬<lb/> thums, das Heer durch Schlagfertigkeit zum Kriege den für alle menschliche Pro-<lb/> duction segensreichen Frieden. Der Gelehrte und der Künstler bilden aber den<lb/> Geist der Menschen zur Vervollkommnung der Mittel und zur Verschönerung<lb/> der Formen in der Schöpfung ihrer Producte und zum reinen, geistigen Genusse<lb/> der himmlischen wie der irdischen Dinge, also zur Erreichung des höchsten Zieles<lb/> menschlichen Glückes, menschlichen Reichthums.</p><lb/> <p xml:id="ID_396"> Diese beiden Arten der Arbeit nun wird jeder Staat vorzugsweise zu fördern<lb/> haben, während Arbeiten, welche nur den Einzelnen nützen, ohne doch der Ge¬<lb/> sammtheit einen Werth, einen unmittelbaren oder mittelbaren, einen sächlichen oder<lb/> geistigen zu schaffen, seine Aufmerksamkeit in der Regel nicht verdienen. So<lb/> nothwendig aber die gleichzeitige Uebung und Blüthe jener beiden Arten der<lb/> Arbeit sür die Blüthe des Staates ist, so hat derselbe doch bei der Gunst, welche<lb/> er ihnen schenken mag, nimmer zu vergessen, einmal, daß alles Gewerbe, sich<lb/> nur, wenn es frei und selbstständig ist, entwickeln kann, dann aber, daß die er¬<lb/> stere Art der Arbeit, das unmittelbar productive Gewerbe, die Bedingung jeder<lb/> Existenz der zweiten, der mittelbar productiven Arbeiten, und die zweite Art die<lb/> Bedingung nur der Vollkommenheit der erstern ist, daß also die zweite, wo sie<lb/> gewaltsam und störend in die erstere eingreift, nicht nur diese Thätigkeit, sondern<lb/> damit auch sich selbst verletzt und untergräbt. Auch in dem Verkennen dieser<lb/> beiden Wahrheiten, und in der daraus folgenden falschen Weise der Förderung<lb/> der Industrie, und der über diese verhängten Aussicht wird Seitens der Regierun¬<lb/> gen vielfach gefehlt.</p><lb/> <p xml:id="ID_397" next="#ID_398"> Schwer sind die Fragen zu entscheiden, wie weit ein Staat durch Gesetz¬<lb/> gebung und Verwaltungsmaßregeln in der Unterstützung aller oder einzelner Ge¬<lb/> werbe gehen solle. Sicher ist, daß dadurch oftmals Zweige der Arbeit heraus¬<lb/> gezogen worden sind, von welchen unnatürlicher Weise der Einzelne Nutzen zog<lb/> zum Schaden der Gesammtheit, daß dadurch serner eine große Anzahl Menschen<lb/> zu einem Gewerbe gebildet und herangezogen worden sind, welche der Dürftigkeit<lb/> anheimfielen, nachdem die Opfer hierfür dem Staate unerträglich geworden waren.<lb/> Nicht schwer aber ist die Frage zu beantworten, ob der Staat weise handle, wenn<lb/> er den Unterthauen in der Wahl, in dem Wechsel und in der Ausübung ihres<lb/> Gewerbes Vorschriften macht, welche sich weiter erstrecken, als dahin, allen Unter-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0151]
hätte, und allgemein verkäuflich wäre. Diese Arbeiten umfassen diejenigen der
Regierungshäupter und' Staatsmänner, die der Richter, Verwaltungs-Beamten
und Soldaten, die Arbeiten der Gelehrten und Künstler, so weit diese Letzteren
nicht verkäufliche Werke schaffen. Alle diese Arbeiten sind sehr wohl productiv,
wennauch nur mittelbar. Ihre Producte haben zwar keinen Marktpreis, aber
sie fördern theils die Schöpfung anderer Tauschwerthe, theils das geistige Wohl
des Menschen. Der Gesetzgeber schützt durch weise Gesetze das Gewerbe, der
Richter durch gerechten Spruch den einzelnen Gewerbtreibenden in seinem Eigen¬
thums, das Heer durch Schlagfertigkeit zum Kriege den für alle menschliche Pro-
duction segensreichen Frieden. Der Gelehrte und der Künstler bilden aber den
Geist der Menschen zur Vervollkommnung der Mittel und zur Verschönerung
der Formen in der Schöpfung ihrer Producte und zum reinen, geistigen Genusse
der himmlischen wie der irdischen Dinge, also zur Erreichung des höchsten Zieles
menschlichen Glückes, menschlichen Reichthums.
Diese beiden Arten der Arbeit nun wird jeder Staat vorzugsweise zu fördern
haben, während Arbeiten, welche nur den Einzelnen nützen, ohne doch der Ge¬
sammtheit einen Werth, einen unmittelbaren oder mittelbaren, einen sächlichen oder
geistigen zu schaffen, seine Aufmerksamkeit in der Regel nicht verdienen. So
nothwendig aber die gleichzeitige Uebung und Blüthe jener beiden Arten der
Arbeit sür die Blüthe des Staates ist, so hat derselbe doch bei der Gunst, welche
er ihnen schenken mag, nimmer zu vergessen, einmal, daß alles Gewerbe, sich
nur, wenn es frei und selbstständig ist, entwickeln kann, dann aber, daß die er¬
stere Art der Arbeit, das unmittelbar productive Gewerbe, die Bedingung jeder
Existenz der zweiten, der mittelbar productiven Arbeiten, und die zweite Art die
Bedingung nur der Vollkommenheit der erstern ist, daß also die zweite, wo sie
gewaltsam und störend in die erstere eingreift, nicht nur diese Thätigkeit, sondern
damit auch sich selbst verletzt und untergräbt. Auch in dem Verkennen dieser
beiden Wahrheiten, und in der daraus folgenden falschen Weise der Förderung
der Industrie, und der über diese verhängten Aussicht wird Seitens der Regierun¬
gen vielfach gefehlt.
Schwer sind die Fragen zu entscheiden, wie weit ein Staat durch Gesetz¬
gebung und Verwaltungsmaßregeln in der Unterstützung aller oder einzelner Ge¬
werbe gehen solle. Sicher ist, daß dadurch oftmals Zweige der Arbeit heraus¬
gezogen worden sind, von welchen unnatürlicher Weise der Einzelne Nutzen zog
zum Schaden der Gesammtheit, daß dadurch serner eine große Anzahl Menschen
zu einem Gewerbe gebildet und herangezogen worden sind, welche der Dürftigkeit
anheimfielen, nachdem die Opfer hierfür dem Staate unerträglich geworden waren.
Nicht schwer aber ist die Frage zu beantworten, ob der Staat weise handle, wenn
er den Unterthauen in der Wahl, in dem Wechsel und in der Ausübung ihres
Gewerbes Vorschriften macht, welche sich weiter erstrecken, als dahin, allen Unter-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |