Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band.torium der Bachgesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch von . anderen Seiten her ist Vorläufig ist allerdings die Fülle der zu veröffentlichenden Compositionen so groß, ^ Herr Hermann Nägeli, Tonkünstler und Musikverleger in Zürich, ist Besitzer torium der Bachgesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch von . anderen Seiten her ist Vorläufig ist allerdings die Fülle der zu veröffentlichenden Compositionen so groß, ^ Herr Hermann Nägeli, Tonkünstler und Musikverleger in Zürich, ist Besitzer <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0275" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/280892"/> <p xml:id="ID_823" prev="#ID_822"> torium der Bachgesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch von . anderen Seiten her ist<lb/> dasselbe durch Mittheilungen und Nachweisungen zuvorkommend unterstützt worden,<lb/> namentlich durch Prof. Dehn in Berlin, der aber leider, durch anderweitige Verpflich¬<lb/> tungen gebunden, der Bachgescllschast nur für die Gesangscomvositionen seine Theil¬<lb/> nahme zusichern konnte. Es ist daher eine wesentliche Aufgabe des Directoriums, neben<lb/> den fortlaufenden Jahresliescrungen, durch Vervollständigung jenes Katalogs und Her¬<lb/> beischaffung zuverlässiger Abschriften in möglichstem Umfange den Publicationen der Ge¬<lb/> sellschaft eine sichere und breite Basis zu verschaffen. Je beschränkter für diesen wich¬<lb/> tigen Zweck die Mittel sind, um so wünschenswerther ist die eifrige Unterstützung<lb/> durch das musikalische Publicum, welche sich auch an keinem Punkt gleich erfolgreich zeigen<lb/> kann. Nachweisungen und Mittheilungen handschriftlicher Compositionen Bach's, welche<lb/> so vielerorts zerstreut sind, namentlich im Autograph, werden mit dem lebhaftesten Dank<lb/> entgegengenommen und benutzt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_824"> Vorläufig ist allerdings die Fülle der zu veröffentlichenden Compositionen so groß,<lb/> daß die Wahl des Passendsten für die erste Lieferung keine geringe Schwierigkeit darbot.<lb/> Der Wunsch, mit etwas Großem und Ganzem anzufangen, lenkte die Wahl auf die<lb/> Messe in H moU, die wol allgemein als das tiefste und großartigste Werk des<lb/> Leislers anerkannt ist. Zwar ist dieselbe publicirt, allein in einer Weise, daß sie voll¬<lb/> ständig nnr in Weniger Hände gelangt ist, und höheren Ansprüchen so nicht genügen kann,<lb/> ^ni eine beglaubigte Ausgabe herzustellen, galt es nun vor Allem, den kritischen Apparat<lb/> herbeizuschaffen. In der Privatsammlung des Königs von Sachsen befinden sich die<lb/> ^» Bach selbst herrührenden Stimmen des Kyrie und Gloria; ans diesen setzte Musik¬<lb/> er. Kate in Dresden die Partitur zusammen. Die Partitur des Sanctus iheilt der<lb/> Handschrift Bach'S in der kön. Bibliothek zu Berlin, und wurde von Kate ebenfalls<lb/> verglichen. Für die übrigen Sätze fehlte es an einer gleichen Beglaubigung; wenn<lb/> ""eh in Berlin mehrere alte und gute Abschriften vorhanden sind, die auch verglichen<lb/> wurden, so haben sie doch nicht den Werth von Autographen. Auf diese zurückzu¬<lb/> gehen, wo es nur immer möglich ist, muß das untcrbrüchliche Gesetz für die Publica-<lb/> tioncii der Bachgcsellschaft sein. Es ergab sich aber noch eine andere Schwierigkeit,<lb/> "^es hat die Messe nicht auf einmal componirt, sondern die einzelnen Sätze gehören<lb/> verschiedenen Zeiten a», und finden sich mit verschiedenen Texten in verschiedener Ncdac-<lb/> wiederholt. Diese auszumitteln und ihr Verhältniß zu einander festzustellen ist<lb/> ""e Aufgabe, deren Lösung der Herausgabe der Messe vorangehen muß, aber nicht<lb/> "ehr, noch in kürzester Frist zu erreichen ist. Indessen wurde allen Bedenken durch ein<lb/> "agikvmisches Ereigniß ein Ende gemacht.</p><lb/> <p xml:id="ID_825" next="#ID_826"> ^ Herr Hermann Nägeli, Tonkünstler und Musikverleger in Zürich, ist Besitzer<lb/> ^>er Handschrist der Messe, welche sein Vater ans dem Nachlasse PH. Em. Bach's er¬<lb/> erbe» hat. Sie gilt für ein Autograph, und Nägeli hat nach ihr die ersten Sätze<lb/> ^'v'ssentlicht; es war also nothwendig, diese Handschrift einzusehen und zu benutzen.<lb/> ^ ans eine Anfrage durch die dritte Hand Nägeli den Wunsch ausgedrückt hatte, mit<lb/> ^"trägen auf. unentgeltliche Benutzung verschont zu bleiben, so richtete das Directorium<lb/> '° Frage an ihn, um welche» Preis er die Benutzung seiner Handschrift für eine Aus¬<lb/> gabe der Messe gestatten, oder, wenn dies nicht ausführbar sei, um welchen Preis er die<lb/> Handschrift verkaufen wolle; bedungen wurde dabei, daß dieselbe vorher eingeschickt<lb/> werde, — versteht sich unter angemessener Sicherheit.—damit die Authenticität geprüft wer-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0275]
torium der Bachgesellschaft zur Verfügung gestellt. Auch von . anderen Seiten her ist
dasselbe durch Mittheilungen und Nachweisungen zuvorkommend unterstützt worden,
namentlich durch Prof. Dehn in Berlin, der aber leider, durch anderweitige Verpflich¬
tungen gebunden, der Bachgescllschast nur für die Gesangscomvositionen seine Theil¬
nahme zusichern konnte. Es ist daher eine wesentliche Aufgabe des Directoriums, neben
den fortlaufenden Jahresliescrungen, durch Vervollständigung jenes Katalogs und Her¬
beischaffung zuverlässiger Abschriften in möglichstem Umfange den Publicationen der Ge¬
sellschaft eine sichere und breite Basis zu verschaffen. Je beschränkter für diesen wich¬
tigen Zweck die Mittel sind, um so wünschenswerther ist die eifrige Unterstützung
durch das musikalische Publicum, welche sich auch an keinem Punkt gleich erfolgreich zeigen
kann. Nachweisungen und Mittheilungen handschriftlicher Compositionen Bach's, welche
so vielerorts zerstreut sind, namentlich im Autograph, werden mit dem lebhaftesten Dank
entgegengenommen und benutzt werden.
Vorläufig ist allerdings die Fülle der zu veröffentlichenden Compositionen so groß,
daß die Wahl des Passendsten für die erste Lieferung keine geringe Schwierigkeit darbot.
Der Wunsch, mit etwas Großem und Ganzem anzufangen, lenkte die Wahl auf die
Messe in H moU, die wol allgemein als das tiefste und großartigste Werk des
Leislers anerkannt ist. Zwar ist dieselbe publicirt, allein in einer Weise, daß sie voll¬
ständig nnr in Weniger Hände gelangt ist, und höheren Ansprüchen so nicht genügen kann,
^ni eine beglaubigte Ausgabe herzustellen, galt es nun vor Allem, den kritischen Apparat
herbeizuschaffen. In der Privatsammlung des Königs von Sachsen befinden sich die
^» Bach selbst herrührenden Stimmen des Kyrie und Gloria; ans diesen setzte Musik¬
er. Kate in Dresden die Partitur zusammen. Die Partitur des Sanctus iheilt der
Handschrift Bach'S in der kön. Bibliothek zu Berlin, und wurde von Kate ebenfalls
verglichen. Für die übrigen Sätze fehlte es an einer gleichen Beglaubigung; wenn
""eh in Berlin mehrere alte und gute Abschriften vorhanden sind, die auch verglichen
wurden, so haben sie doch nicht den Werth von Autographen. Auf diese zurückzu¬
gehen, wo es nur immer möglich ist, muß das untcrbrüchliche Gesetz für die Publica-
tioncii der Bachgcsellschaft sein. Es ergab sich aber noch eine andere Schwierigkeit,
"^es hat die Messe nicht auf einmal componirt, sondern die einzelnen Sätze gehören
verschiedenen Zeiten a», und finden sich mit verschiedenen Texten in verschiedener Ncdac-
wiederholt. Diese auszumitteln und ihr Verhältniß zu einander festzustellen ist
""e Aufgabe, deren Lösung der Herausgabe der Messe vorangehen muß, aber nicht
"ehr, noch in kürzester Frist zu erreichen ist. Indessen wurde allen Bedenken durch ein
"agikvmisches Ereigniß ein Ende gemacht.
^ Herr Hermann Nägeli, Tonkünstler und Musikverleger in Zürich, ist Besitzer
^>er Handschrist der Messe, welche sein Vater ans dem Nachlasse PH. Em. Bach's er¬
erbe» hat. Sie gilt für ein Autograph, und Nägeli hat nach ihr die ersten Sätze
^'v'ssentlicht; es war also nothwendig, diese Handschrift einzusehen und zu benutzen.
^ ans eine Anfrage durch die dritte Hand Nägeli den Wunsch ausgedrückt hatte, mit
^"trägen auf. unentgeltliche Benutzung verschont zu bleiben, so richtete das Directorium
'° Frage an ihn, um welche» Preis er die Benutzung seiner Handschrift für eine Aus¬
gabe der Messe gestatten, oder, wenn dies nicht ausführbar sei, um welchen Preis er die
Handschrift verkaufen wolle; bedungen wurde dabei, daß dieselbe vorher eingeschickt
werde, — versteht sich unter angemessener Sicherheit.—damit die Authenticität geprüft wer-
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