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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band.

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was man darüber wisse, eben nur auf der Angabe der Leute beruhe, die man gerade
beschuldige, das Geld zum Nutzen ihrer Partei gerettet zu haben. Doch immerhin
ergebe sich aus diesen Angaben und dem Wenigen, was man noch aufgefunden, Alles
zusammengestellt, Grund genug, um anzunehmen, daß gewisse Summen nicht in die
Hände der Franzosen übergegangen, und doch anch dem Staate uicht erhalten, viel¬
mehr verschwunden seien. -- Man müsse sich nämlich zuvörderst ins Gedächtniß zurück¬
rufen, daß außer deu fortgeschafften Gcldfässern, in denen der Schatz Beruf von
den Franzosen nach dem Auslande gerettet werden sollte, sich eine eiserne Kiste
befunden habe, welche ebenfalls mit in Zecrleders Keller oder Magazin, von da
aus aber ins Salzmagäzin und von da in General de Brunn'S Wohnung über¬
geschafft worden wäre. Ueber das Borhaudcusein dieser Kiste beim Transport,
ihre ungefähre Schwere und Inhalt und Werth seien die confvrmsten Angaben
der dabei betheiligten Personen, die die Sache officiell kennen mußten, vorhanden.
Zuvörderst hat Jenner angegeben in seinem Berichte, daß jene Kiste 100,000
Goldstücke verschiedener Art enthalten habe; Wurstembcrger, welcher ebenfalls
beim Fortschaffen betheiligt gewesen sei, bestätige Dies, und habe selbst erklärt,
daß er sich des beifindlicheu Sortcnzettels erinnere; und ein Bericht des Ober¬
länder Präfecten enthalte die Angabe, daß die fragliche Kiste nach den bestimmten
Angaben des beim Transport mit beauftragten Bürgers Dnrig -Is Centner ge¬
wogen habe; dieser Bericht sei vom 16. December 1799. Ans diese Angaben
dieser drei Personen hin habe später nach dem Einrücken der Alliirten in Paris
der geheime Rath von Bern seine Reclamationen gegründet und den Inhalt dieser
eisernen Kiste allein aus 1,440,000 Schweizerfranken angegeben (1816). Und daß
der Werth so hoch sich belaufen, damit stimmten aber anch die Angaben der drei
Personen, die die Sache officiell wissen mußten (z. B. schon aus dem Müuzsorten-
zettel, vollständig überein. Hielte man dieses fest, so müßten aber die anderen
Angaben, die man später über diese Kiste gemacht, auffalle". Dahin gehörten
nämlich die der beiden Bürger Steiger und Bundstettcn vom Jahre 1820, welche
Aufseher der Zccrleder'schen Magazine gewesen seien. Hiernach seien diese beiden
nämlich von Jenner beauftragt worden, "während des Umtragcnö aus Zecrleders
Magazinen uach deu Salzmagazinen aus der Kiste einige Summen zu retten.
Zu diesem Zwecke habe ihnen Jenner (der, wie schon angegeben, fortwährend vu
Besitze der Schlüssel gewesen) diese Schlüssel zur eisernen Kiste gegeben, w>d
Beide hätten dem Auftrage gemäß, achtzehn Säcke mit Reichsthalern heraus¬
genommen, im Gcsammtwerthc von 36,000 Schweizerfranken. Wer habe nun
also Recht, diese beiden Bürger, oder jene drei Beamte? oder haben Beide Recht-
Man. müsse bei der Bestimmtheit der Angaben aller Betheiligten annehmen, daß
jede Partei Recht habe, und daraus den Schloß ziehen, daß erst Gold in der
Kiste gewesen, hernach, während ihres Liegens in Zeerleder'S Magazine, grobes
Silbergeld hineingekommen sei, wovon Jenner wissen müsse, da Er nur die


was man darüber wisse, eben nur auf der Angabe der Leute beruhe, die man gerade
beschuldige, das Geld zum Nutzen ihrer Partei gerettet zu haben. Doch immerhin
ergebe sich aus diesen Angaben und dem Wenigen, was man noch aufgefunden, Alles
zusammengestellt, Grund genug, um anzunehmen, daß gewisse Summen nicht in die
Hände der Franzosen übergegangen, und doch anch dem Staate uicht erhalten, viel¬
mehr verschwunden seien. — Man müsse sich nämlich zuvörderst ins Gedächtniß zurück¬
rufen, daß außer deu fortgeschafften Gcldfässern, in denen der Schatz Beruf von
den Franzosen nach dem Auslande gerettet werden sollte, sich eine eiserne Kiste
befunden habe, welche ebenfalls mit in Zecrleders Keller oder Magazin, von da
aus aber ins Salzmagäzin und von da in General de Brunn'S Wohnung über¬
geschafft worden wäre. Ueber das Borhaudcusein dieser Kiste beim Transport,
ihre ungefähre Schwere und Inhalt und Werth seien die confvrmsten Angaben
der dabei betheiligten Personen, die die Sache officiell kennen mußten, vorhanden.
Zuvörderst hat Jenner angegeben in seinem Berichte, daß jene Kiste 100,000
Goldstücke verschiedener Art enthalten habe; Wurstembcrger, welcher ebenfalls
beim Fortschaffen betheiligt gewesen sei, bestätige Dies, und habe selbst erklärt,
daß er sich des beifindlicheu Sortcnzettels erinnere; und ein Bericht des Ober¬
länder Präfecten enthalte die Angabe, daß die fragliche Kiste nach den bestimmten
Angaben des beim Transport mit beauftragten Bürgers Dnrig -Is Centner ge¬
wogen habe; dieser Bericht sei vom 16. December 1799. Ans diese Angaben
dieser drei Personen hin habe später nach dem Einrücken der Alliirten in Paris
der geheime Rath von Bern seine Reclamationen gegründet und den Inhalt dieser
eisernen Kiste allein aus 1,440,000 Schweizerfranken angegeben (1816). Und daß
der Werth so hoch sich belaufen, damit stimmten aber anch die Angaben der drei
Personen, die die Sache officiell wissen mußten (z. B. schon aus dem Müuzsorten-
zettel, vollständig überein. Hielte man dieses fest, so müßten aber die anderen
Angaben, die man später über diese Kiste gemacht, auffalle». Dahin gehörten
nämlich die der beiden Bürger Steiger und Bundstettcn vom Jahre 1820, welche
Aufseher der Zccrleder'schen Magazine gewesen seien. Hiernach seien diese beiden
nämlich von Jenner beauftragt worden, „während des Umtragcnö aus Zecrleders
Magazinen uach deu Salzmagazinen aus der Kiste einige Summen zu retten.
Zu diesem Zwecke habe ihnen Jenner (der, wie schon angegeben, fortwährend vu
Besitze der Schlüssel gewesen) diese Schlüssel zur eisernen Kiste gegeben, w>d
Beide hätten dem Auftrage gemäß, achtzehn Säcke mit Reichsthalern heraus¬
genommen, im Gcsammtwerthc von 36,000 Schweizerfranken. Wer habe nun
also Recht, diese beiden Bürger, oder jene drei Beamte? oder haben Beide Recht-
Man. müsse bei der Bestimmtheit der Angaben aller Betheiligten annehmen, daß
jede Partei Recht habe, und daraus den Schloß ziehen, daß erst Gold in der
Kiste gewesen, hernach, während ihres Liegens in Zeerleder'S Magazine, grobes
Silbergeld hineingekommen sei, wovon Jenner wissen müsse, da Er nur die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_280616/108>, abgerufen am 23.07.2024.