Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band.nähme im Beisein der Behörde und Französischer Officiere erfolgt. Nachdem nähme im Beisein der Behörde und Französischer Officiere erfolgt. Nachdem <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0107" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/280724"/> <p xml:id="ID_332" prev="#ID_331" next="#ID_333"> nähme im Beisein der Behörde und Französischer Officiere erfolgt. Nachdem<lb/> die Regierung am 12^ dem General de Brune angezeigt, daß Geld und Lebens-<lb/> bedarf bereit seien, wären am 14. wieder 600,000 Fr. ans dem Keller des<lb/> Schmagazius an die Franzosen ausgezahlt worden. Alle diese Zahlungen und<lb/> Lieferungen seien in gehöriger Ordnung erfolgt, und die erforderlichen Quittun¬<lb/> gen abgegeben worden; doch seien diese selbst nicht vorhanden, und erst später<lb/> habe mau in Jenner's Papieren davon aufgefunden. Daß die Franzosen sich des<lb/> Schatzes bemächtigt hätten, Thüren und Fenster erbrochen u. s. w., sei nicht<lb/> wahr, es seien bis zum 20. März schriftliche Beweise vorhanden, daß Alles einen<lb/> geregelten Gang genommen, und kein Beweis dafür, des es anders geschehen<lb/> sei. Nun hätten Diejenigen, welche jene Geldfortschaffung übergehabt, ausge¬<lb/> sagt: „daß der General de Brune dieses erfahren, daß man aber durch eine Be¬<lb/> stechung von 200,000 Fr. seine Einwilligung erhalten habe, das Geld im Stillen zu<lb/> retten. Dieses sei natürlich im Geheimen vor sich gegangen. Zeerleder und Wur-<lb/> stemberger, welche die Fortschaffung des Geldes weiter zu besorgen gehabt hätten,<lb/> wären nun glücklich nach Jnterlaken und von da nach Thun gelangt, von wo<lb/> ans sie das Geld über Luzern uach dem Auslande hätten schaffen wollen, vorher<lb/> aber hätten sie 2 Fässer mit Geld in Jnterlaken verborgen gelassen. In Thun<lb/> aber hätte sich das Volk dem Fortschaffen des Geldes widersetzt, und man sei<lb/> genöthigt gewesen, das Geld uach Bern zurückzuschaffen! - Mau habe aber trotz¬<lb/> dem im Schlosse von Thun i Fässer zurückgelassen, die dann mit in Zeerleder's<lb/> Magazin eingelegt worden seien. Jenner habe hierzu (zum Schlosse und Magazin)<lb/> die Schlüssel erhalten, und über den Empfang am 13. März Quittung ausgestellt."<lb/> --Was an diesen Angaben richtig, sagen nun die Kläger, weiß man nicht, doch<lb/> theilt ans den Papieren der provisorischen Regierung, daß das Geld bis zum<lb/> ^> März ans dem Oberlande noch nicht zurück war; die fragliche Quittung<lb/> habe man aber nie von Zeerleder erhalten können, selbst als ein Proceß gegen<lb/> ihn eingeleitet worden sei. — Der General de Brune habe um später' dieses<lb/> Geld aus Zeerleder's Magazin in den Salzkeller und vou diesem in seine Woh-<lb/> u»ng schaffen lassen, und am i. Juni darüber an Jenner Quittung ausgehändigt.<lb/> Daß Dies geschehen, sagt der Bericht des Geheimen Raths, die fragliche Quit¬<lb/> tung sei aber ebenfalls nirgends zu finden, auch unter Jenner's Papieren im<lb/> Jahre 1837 uicht gefunden worden. Die Fortschaffung großer Geldsummen aus<lb/> dem Staatsschatze, die verschiedenen Versuche, einzelne Theile desselben zu retten,<lb/> die Niederlegung des Geldes in Zeerleder's Magazin und Jenner's Betheiligung<lb/> und seine bevollmächtigte Stelle bei all diesen Dingen sei also erwiesen, dagegen<lb/> die Nachrichten über die Rückkehr des Geldes, über dessen Auszahlung an die<lb/> Franzosen und die Höhe dieser Summen verworren und unklar, da die Quit¬<lb/> tungen, Empfangsscheine, Befehle, Ordonnanzen u. s. w., die hieraus Bezug<lb/> Schabe, bis aus wenige verschwunden, eben so die Acten abhanden gekommen, und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0107]
nähme im Beisein der Behörde und Französischer Officiere erfolgt. Nachdem
die Regierung am 12^ dem General de Brune angezeigt, daß Geld und Lebens-
bedarf bereit seien, wären am 14. wieder 600,000 Fr. ans dem Keller des
Schmagazius an die Franzosen ausgezahlt worden. Alle diese Zahlungen und
Lieferungen seien in gehöriger Ordnung erfolgt, und die erforderlichen Quittun¬
gen abgegeben worden; doch seien diese selbst nicht vorhanden, und erst später
habe mau in Jenner's Papieren davon aufgefunden. Daß die Franzosen sich des
Schatzes bemächtigt hätten, Thüren und Fenster erbrochen u. s. w., sei nicht
wahr, es seien bis zum 20. März schriftliche Beweise vorhanden, daß Alles einen
geregelten Gang genommen, und kein Beweis dafür, des es anders geschehen
sei. Nun hätten Diejenigen, welche jene Geldfortschaffung übergehabt, ausge¬
sagt: „daß der General de Brune dieses erfahren, daß man aber durch eine Be¬
stechung von 200,000 Fr. seine Einwilligung erhalten habe, das Geld im Stillen zu
retten. Dieses sei natürlich im Geheimen vor sich gegangen. Zeerleder und Wur-
stemberger, welche die Fortschaffung des Geldes weiter zu besorgen gehabt hätten,
wären nun glücklich nach Jnterlaken und von da nach Thun gelangt, von wo
ans sie das Geld über Luzern uach dem Auslande hätten schaffen wollen, vorher
aber hätten sie 2 Fässer mit Geld in Jnterlaken verborgen gelassen. In Thun
aber hätte sich das Volk dem Fortschaffen des Geldes widersetzt, und man sei
genöthigt gewesen, das Geld uach Bern zurückzuschaffen! - Mau habe aber trotz¬
dem im Schlosse von Thun i Fässer zurückgelassen, die dann mit in Zeerleder's
Magazin eingelegt worden seien. Jenner habe hierzu (zum Schlosse und Magazin)
die Schlüssel erhalten, und über den Empfang am 13. März Quittung ausgestellt."
--Was an diesen Angaben richtig, sagen nun die Kläger, weiß man nicht, doch
theilt ans den Papieren der provisorischen Regierung, daß das Geld bis zum
^> März ans dem Oberlande noch nicht zurück war; die fragliche Quittung
habe man aber nie von Zeerleder erhalten können, selbst als ein Proceß gegen
ihn eingeleitet worden sei. — Der General de Brune habe um später' dieses
Geld aus Zeerleder's Magazin in den Salzkeller und vou diesem in seine Woh-
u»ng schaffen lassen, und am i. Juni darüber an Jenner Quittung ausgehändigt.
Daß Dies geschehen, sagt der Bericht des Geheimen Raths, die fragliche Quit¬
tung sei aber ebenfalls nirgends zu finden, auch unter Jenner's Papieren im
Jahre 1837 uicht gefunden worden. Die Fortschaffung großer Geldsummen aus
dem Staatsschatze, die verschiedenen Versuche, einzelne Theile desselben zu retten,
die Niederlegung des Geldes in Zeerleder's Magazin und Jenner's Betheiligung
und seine bevollmächtigte Stelle bei all diesen Dingen sei also erwiesen, dagegen
die Nachrichten über die Rückkehr des Geldes, über dessen Auszahlung an die
Franzosen und die Höhe dieser Summen verworren und unklar, da die Quit¬
tungen, Empfangsscheine, Befehle, Ordonnanzen u. s. w., die hieraus Bezug
Schabe, bis aus wenige verschwunden, eben so die Acten abhanden gekommen, und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |