Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. III. Band.zes -- dies Alles bleibt unbeantwortet. ES ist darum auch ganz begreiflich, daß Der zweite Theil handelt dann "über innere organische Verhältnisse." Er Erinnern wir uus nochmals: so spricht keine isolirte Stimme, sondern ein zes — dies Alles bleibt unbeantwortet. ES ist darum auch ganz begreiflich, daß Der zweite Theil handelt dann „über innere organische Verhältnisse." Er Erinnern wir uus nochmals: so spricht keine isolirte Stimme, sondern ein <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0359" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/280446"/> <p xml:id="ID_960" prev="#ID_959"> zes — dies Alles bleibt unbeantwortet. ES ist darum auch ganz begreiflich, daß<lb/> der Verfasser dieser Pateistimme mit echt ritterlicher — Courtvistc alle Vertreter<lb/> anderer Reform- und Orgauisativusvlauc mit dem Gcsanuntansdrncke des „lieder¬<lb/> lichen Volks der Crawaller" zusammenfaßt, nud, um ihre völlige Exstiuctiou zu<lb/> bewirke», deu einzigen Rath hat, „sie dem Bruder Jonathan ohne Weiteres zur<lb/> bessern Erziehung zu überschicken." Das sind die Urnana der praktischen Staats-<lb/> weisheit, welche sich uns bieten. Die Art, wie man den wahrscheinlichen Gegner<lb/> auffaßt, ist das Zeugniß für die eigene Bildungshöhe.</p><lb/> <p xml:id="ID_961"> Der zweite Theil handelt dann „über innere organische Verhältnisse." Er<lb/> schildert uns das constitutionelle Bayern der Zukunft: ES ist ein schlechter con-<lb/> tinentaler Abklatsch des Englischen Staates in seinen starrcsten aristokratischen<lb/> Gestaltungen. Ausschließlich der Adel, und zwar nicht etwa nur der besiizliche,<lb/> sondern eben so das adelige, ausschließlich vom Von zehrende Proletariat sollen<lb/> den in Kasten zerfällten Staat im Großen beherrschen. Das Schema ist zu in¬<lb/> teressant, um es nicht wenigstens noch anzudeuten. 'I. Unveräußerlich grund-<lb/> besitzender Adel: Inhaber der Kron- und Erbämter, Reichsrathswürde, Staats¬<lb/> raths- und Statthalterstelleu, activ wahlfähig zu allen Repräsentativämtern.<lb/> 2. Adel mit vcräußerlichcm und beweglichem Besitz: Volksvertreter für Stadt und<lb/> Laud, Landräthe, Bürgermeister »ut Magistrate, activ und passiv wahlfähig.<lb/> Geistige, physische, mercantile und industrielle Arbeitskräfte: wählen Volks¬<lb/> vertreter nud Landräthe, sin)> aber nur zu Magistraten und Vorständen wählbar.<lb/> „Das geistig und physisch beschäftigte Proletariat" (?) wählt blos zu städtische»<lb/> und Gemeindeämtern. Alle Bischöfe, Consistorialvorstände, Obergerichtspräsidcn-<lb/> ten und Univcrsitätsrectoren sind Mitglieder des NeichSraths; „sie sind die natür¬<lb/> lichen und würdigsten Vertreter der Aristokratie des Geistes; das Richteramt<lb/> ^hält die höchst mögliche (!) Unabhängigkeit", doch bedarf es zum Eintritt in das-<lb/> ^the „einer Reihe von Prüfungsjahren." „Der Diensteid lautet aus unbeding¬<lb/> ten Gehorsam dem Staatsoberhaupt, als Inbegriff des Staats; der doppelte<lb/> ^it auf König und Constitution ist das teuflische Werk moderner Staatssvphi-<lb/> sterci, ein Verrath an der Staatseinheit, den weder England noch Nord¬<lb/> amerika kennt." — In diesem Styl geht es weiter, bis endlich Bayern zur Er¬<lb/> weisung der Initiative in diesem Sinne aufgefordert wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_962"> Erinnern wir uus nochmals: so spricht keine isolirte Stimme, sondern ein<lb/> ^vrfechter derjenigen Partei, die sich zur Lenkerin des angedeuteten Staates der<lb/> Zukunft berufen glaubt. Wir haben nnr Act davon zu nehmen, was sie gelernt<lb/> »ut was sie — uicht weiß.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0359]
zes — dies Alles bleibt unbeantwortet. ES ist darum auch ganz begreiflich, daß
der Verfasser dieser Pateistimme mit echt ritterlicher — Courtvistc alle Vertreter
anderer Reform- und Orgauisativusvlauc mit dem Gcsanuntansdrncke des „lieder¬
lichen Volks der Crawaller" zusammenfaßt, nud, um ihre völlige Exstiuctiou zu
bewirke», deu einzigen Rath hat, „sie dem Bruder Jonathan ohne Weiteres zur
bessern Erziehung zu überschicken." Das sind die Urnana der praktischen Staats-
weisheit, welche sich uns bieten. Die Art, wie man den wahrscheinlichen Gegner
auffaßt, ist das Zeugniß für die eigene Bildungshöhe.
Der zweite Theil handelt dann „über innere organische Verhältnisse." Er
schildert uns das constitutionelle Bayern der Zukunft: ES ist ein schlechter con-
tinentaler Abklatsch des Englischen Staates in seinen starrcsten aristokratischen
Gestaltungen. Ausschließlich der Adel, und zwar nicht etwa nur der besiizliche,
sondern eben so das adelige, ausschließlich vom Von zehrende Proletariat sollen
den in Kasten zerfällten Staat im Großen beherrschen. Das Schema ist zu in¬
teressant, um es nicht wenigstens noch anzudeuten. 'I. Unveräußerlich grund-
besitzender Adel: Inhaber der Kron- und Erbämter, Reichsrathswürde, Staats¬
raths- und Statthalterstelleu, activ wahlfähig zu allen Repräsentativämtern.
2. Adel mit vcräußerlichcm und beweglichem Besitz: Volksvertreter für Stadt und
Laud, Landräthe, Bürgermeister »ut Magistrate, activ und passiv wahlfähig.
Geistige, physische, mercantile und industrielle Arbeitskräfte: wählen Volks¬
vertreter nud Landräthe, sin)> aber nur zu Magistraten und Vorständen wählbar.
„Das geistig und physisch beschäftigte Proletariat" (?) wählt blos zu städtische»
und Gemeindeämtern. Alle Bischöfe, Consistorialvorstände, Obergerichtspräsidcn-
ten und Univcrsitätsrectoren sind Mitglieder des NeichSraths; „sie sind die natür¬
lichen und würdigsten Vertreter der Aristokratie des Geistes; das Richteramt
^hält die höchst mögliche (!) Unabhängigkeit", doch bedarf es zum Eintritt in das-
^the „einer Reihe von Prüfungsjahren." „Der Diensteid lautet aus unbeding¬
ten Gehorsam dem Staatsoberhaupt, als Inbegriff des Staats; der doppelte
^it auf König und Constitution ist das teuflische Werk moderner Staatssvphi-
sterci, ein Verrath an der Staatseinheit, den weder England noch Nord¬
amerika kennt." — In diesem Styl geht es weiter, bis endlich Bayern zur Er¬
weisung der Initiative in diesem Sinne aufgefordert wird.
Erinnern wir uus nochmals: so spricht keine isolirte Stimme, sondern ein
^vrfechter derjenigen Partei, die sich zur Lenkerin des angedeuteten Staates der
Zukunft berufen glaubt. Wir haben nnr Act davon zu nehmen, was sie gelernt
»ut was sie — uicht weiß.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |