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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. II. Band.

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schmuggeln wollte, um so sür jedes Stückchen materiellen Vortheil, den das Land
erhalten sollte, einen Paragraphen von der Verfassung abzwacken zu können. --
Die NichtVerantwortlichkeit der Negierung ließ es nicht zu, daß das Mnnicipium
zu seinem Obergespann, der auch als Regierungsbeamter betrachtet wurde, je
ein wirkliches Vertrauen gefaßt hätte, und so trachtete man stets seinen Wirkungs-
kreis zu beschränken; der Mangel an positiven Gesetzen für viele Zweige des
Staatslebens ließ bei jeder Regierungsverordnung eine parteiliche Deutung zu,
die Regierung konnte, ohne sich selbst zu compromittiren, nicht auf wirkliche
Verantwortlichkeit der Beamten dringen, und sie controlirte die Handlungsweise
der Beamten der liberalen Partei nicht als überwachende Behörde, sondern als
Opposition machende Partei.

Diese Mängel wurden von der vormärzlich-liberalen Partei wohl erkannt,
und eine ihrer Hauptbestrebungeu war, die Municipien radical zu reformiren;
allein bei deu Grenzen, welche die alte Verfassung der liberalen Partei setzte, konnte,
wie wir soeben auseinandersetzten, eine eingreifende Reform des Municipal-
wcsens uicht wohl vorgenommen werden. Daß die liberale Partei anch dies
wohl eingesehen, bezeugt ihr Programm von 1847, in welchem sie der Mangel-
haftigkeit des Municipalwesens erwähut, und zugleich der Wegräumung jener
Haupthindernisse gedenkt, welche die Reform desselben unmöglich macheu. Uuter
->) wird auf Vertheilnng der Staatslasten auf alle Einwohner des Landes, und
aus Verantwortlichkeit der Regierung, uuter t>) auf Ertheilung der staatsbürger¬
lichen Rechte an alle Classen der Bevölkerung gedrungen, denn mit diesen Er¬
rungenschaften mußte ein großer Theil der Uebel des Municipalwesens von selbst
wegfallen, das klebrige ist daun sehr leicht zu beseitigen.

In den Märzgesetzen hat die liberale Partei ihr Ziel erreicht, und die
Municipien sahen einer schönen Zukunft, eiuer für alle Classen der Bevölkerung
nnr heilbringenden Umgestaltung entgegen. -- Bei der Wahlfähigkeit und Wähl¬
barkeit aller Einwohner des Muuicipiums mußten Beamte an die Geschäfte
kommen, die wirklich nur ihrer Befähigung und ihrer volksfreundlichen Gesinnung
ihre Berufung zu verdanken haben; der Sieg der Partei konnte nicht mehr Zweck
sein, souderu mußte Mittel werdeu, um das der Gesellschaft zugedachte Gute zu er¬
richten; die Verantwortlichkeit der Verwaltung mußte bei der Verantwortlichkeit
der Negierung zu einer Wahrheit werden; das Mißtrauen gegen diese und das
absolute Opponiren mußten aufhören; der Beamte durfte nicht mehr um die Gunst
einer Partei buhlen, sondern mußte sich die Anhänglichkeit des Volkes zu er-
werben streben, wenn er bei der nächsten Wahl in seiner Stellung belassen oder
gar befördert werden wollte; die Verantwortlichkeit mußte die Beamten selbst
drängen, sich ihren Wirkungskreis und ihre Machtvollkommenheit genau bestim¬
men zu lassen u. s. w.

Nun ist Ungarn in fünf Kreise getheilt, die Namen der Comitate und der


Grenzboten. IV. 1L50. 72

schmuggeln wollte, um so sür jedes Stückchen materiellen Vortheil, den das Land
erhalten sollte, einen Paragraphen von der Verfassung abzwacken zu können. —
Die NichtVerantwortlichkeit der Negierung ließ es nicht zu, daß das Mnnicipium
zu seinem Obergespann, der auch als Regierungsbeamter betrachtet wurde, je
ein wirkliches Vertrauen gefaßt hätte, und so trachtete man stets seinen Wirkungs-
kreis zu beschränken; der Mangel an positiven Gesetzen für viele Zweige des
Staatslebens ließ bei jeder Regierungsverordnung eine parteiliche Deutung zu,
die Regierung konnte, ohne sich selbst zu compromittiren, nicht auf wirkliche
Verantwortlichkeit der Beamten dringen, und sie controlirte die Handlungsweise
der Beamten der liberalen Partei nicht als überwachende Behörde, sondern als
Opposition machende Partei.

Diese Mängel wurden von der vormärzlich-liberalen Partei wohl erkannt,
und eine ihrer Hauptbestrebungeu war, die Municipien radical zu reformiren;
allein bei deu Grenzen, welche die alte Verfassung der liberalen Partei setzte, konnte,
wie wir soeben auseinandersetzten, eine eingreifende Reform des Municipal-
wcsens uicht wohl vorgenommen werden. Daß die liberale Partei anch dies
wohl eingesehen, bezeugt ihr Programm von 1847, in welchem sie der Mangel-
haftigkeit des Municipalwesens erwähut, und zugleich der Wegräumung jener
Haupthindernisse gedenkt, welche die Reform desselben unmöglich macheu. Uuter
->) wird auf Vertheilnng der Staatslasten auf alle Einwohner des Landes, und
aus Verantwortlichkeit der Regierung, uuter t>) auf Ertheilung der staatsbürger¬
lichen Rechte an alle Classen der Bevölkerung gedrungen, denn mit diesen Er¬
rungenschaften mußte ein großer Theil der Uebel des Municipalwesens von selbst
wegfallen, das klebrige ist daun sehr leicht zu beseitigen.

In den Märzgesetzen hat die liberale Partei ihr Ziel erreicht, und die
Municipien sahen einer schönen Zukunft, eiuer für alle Classen der Bevölkerung
nnr heilbringenden Umgestaltung entgegen. — Bei der Wahlfähigkeit und Wähl¬
barkeit aller Einwohner des Muuicipiums mußten Beamte an die Geschäfte
kommen, die wirklich nur ihrer Befähigung und ihrer volksfreundlichen Gesinnung
ihre Berufung zu verdanken haben; der Sieg der Partei konnte nicht mehr Zweck
sein, souderu mußte Mittel werdeu, um das der Gesellschaft zugedachte Gute zu er¬
richten; die Verantwortlichkeit der Verwaltung mußte bei der Verantwortlichkeit
der Negierung zu einer Wahrheit werden; das Mißtrauen gegen diese und das
absolute Opponiren mußten aufhören; der Beamte durfte nicht mehr um die Gunst
einer Partei buhlen, sondern mußte sich die Anhänglichkeit des Volkes zu er-
werben streben, wenn er bei der nächsten Wahl in seiner Stellung belassen oder
gar befördert werden wollte; die Verantwortlichkeit mußte die Beamten selbst
drängen, sich ihren Wirkungskreis und ihre Machtvollkommenheit genau bestim¬
men zu lassen u. s. w.

Nun ist Ungarn in fünf Kreise getheilt, die Namen der Comitate und der


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[0057] schmuggeln wollte, um so sür jedes Stückchen materiellen Vortheil, den das Land erhalten sollte, einen Paragraphen von der Verfassung abzwacken zu können. — Die NichtVerantwortlichkeit der Negierung ließ es nicht zu, daß das Mnnicipium zu seinem Obergespann, der auch als Regierungsbeamter betrachtet wurde, je ein wirkliches Vertrauen gefaßt hätte, und so trachtete man stets seinen Wirkungs- kreis zu beschränken; der Mangel an positiven Gesetzen für viele Zweige des Staatslebens ließ bei jeder Regierungsverordnung eine parteiliche Deutung zu, die Regierung konnte, ohne sich selbst zu compromittiren, nicht auf wirkliche Verantwortlichkeit der Beamten dringen, und sie controlirte die Handlungsweise der Beamten der liberalen Partei nicht als überwachende Behörde, sondern als Opposition machende Partei. Diese Mängel wurden von der vormärzlich-liberalen Partei wohl erkannt, und eine ihrer Hauptbestrebungeu war, die Municipien radical zu reformiren; allein bei deu Grenzen, welche die alte Verfassung der liberalen Partei setzte, konnte, wie wir soeben auseinandersetzten, eine eingreifende Reform des Municipal- wcsens uicht wohl vorgenommen werden. Daß die liberale Partei anch dies wohl eingesehen, bezeugt ihr Programm von 1847, in welchem sie der Mangel- haftigkeit des Municipalwesens erwähut, und zugleich der Wegräumung jener Haupthindernisse gedenkt, welche die Reform desselben unmöglich macheu. Uuter ->) wird auf Vertheilnng der Staatslasten auf alle Einwohner des Landes, und aus Verantwortlichkeit der Regierung, uuter t>) auf Ertheilung der staatsbürger¬ lichen Rechte an alle Classen der Bevölkerung gedrungen, denn mit diesen Er¬ rungenschaften mußte ein großer Theil der Uebel des Municipalwesens von selbst wegfallen, das klebrige ist daun sehr leicht zu beseitigen. In den Märzgesetzen hat die liberale Partei ihr Ziel erreicht, und die Municipien sahen einer schönen Zukunft, eiuer für alle Classen der Bevölkerung nnr heilbringenden Umgestaltung entgegen. — Bei der Wahlfähigkeit und Wähl¬ barkeit aller Einwohner des Muuicipiums mußten Beamte an die Geschäfte kommen, die wirklich nur ihrer Befähigung und ihrer volksfreundlichen Gesinnung ihre Berufung zu verdanken haben; der Sieg der Partei konnte nicht mehr Zweck sein, souderu mußte Mittel werdeu, um das der Gesellschaft zugedachte Gute zu er¬ richten; die Verantwortlichkeit der Verwaltung mußte bei der Verantwortlichkeit der Negierung zu einer Wahrheit werden; das Mißtrauen gegen diese und das absolute Opponiren mußten aufhören; der Beamte durfte nicht mehr um die Gunst einer Partei buhlen, sondern mußte sich die Anhänglichkeit des Volkes zu er- werben streben, wenn er bei der nächsten Wahl in seiner Stellung belassen oder gar befördert werden wollte; die Verantwortlichkeit mußte die Beamten selbst drängen, sich ihren Wirkungskreis und ihre Machtvollkommenheit genau bestim¬ men zu lassen u. s. w. Nun ist Ungarn in fünf Kreise getheilt, die Namen der Comitate und der Grenzboten. IV. 1L50. 72

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92288/57>, abgerufen am 23.07.2024.