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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band.

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Nichts ist oberflächlicher, als den Begriff der Revolution an die Ausübung
von Gewalt zu knüpfen, an jene Emeuten, die allerdings in jeder Revolution
vorkommen, die aber auch sonst in keiner Zeit gefehlt haben, und die in der
Regel viel zu unbedeutend sind, um den politischen Umschwung zu erklären, der
ans ihnen resultirt. Man vergleiche die in den berühmten Nevolutioustagen z. B.
der Erstürmung der Bastille, 14. Juli 1789, der Tuilerien, 10. August 1792 und
24. Februar 1848, der Wiener Unruhen vom 14. März und 6. October
u. s. w. aufgewandte Kraft und das in denselben vergossene Blut mit einem
Ereignis), wie etwa der Bartholomäusnacht, die trotzdem ohne alles Resultat blieb,
so wird man über die Genugfügigkeil der Mittel staunen, mit denen so Großes
ausgerichtet wurde. In unserer eigenen Revolution fällt dieses am meisten in die
Augen: sie ist nicht zu Stande gekommen durch deu Sieg der eiuen Partei über
die andere, denn selbst in dem einzigen Moment, wo es wenigstens zu einem
ernsthaften Gefecht kam, der Berliner Barricadenuacht, war keineswegs der äußer¬
liche Ausgang das Entscheidende; in allen übrigen Fällen kam es gar nicht dazu,


"erstes Wesen ist, in der Auflehnung gegen die heilige Macht, die über dein Menschen ist,
in dein Vornehmen, sich selbst zum Herrn der Ordnung auf Erden und zum unumschränkten
Lenker der weltgeschichtlichen Zustände zu mache". Der Gegensatz gegen die Volkssouveräne-
tät und sohin die politische Grundwahrheit ist darum der Grundsatz der Legitimität,
d. i. des Ansehens bestehender gesetzlicher Ordnung und Obrigkeit, Die Ordnungen, in
welche der Mensch gesetzt ist, die er vorfindet bei seinem ersten Erwachen zum Handeln, ja
schon bei seiner Geburt, und die Rechte, welche diese Ordnungen verbürgen, seien es Rechte
der Gewalt oder Rechte des Besitzes, sind der sittliche Ban der Gesellschaft, mögen sie noch
so fehlerhaft sein, und muß deshalb jeder Mensch, und so auch die Mehrheit der Menschen,
das Volk, sich an dieselben gebunden erkennen, darf sie nicht verletzen, darf sie nicht abän¬
dern außer uach ihren eigenen Badl"g""ge" und Gesetzen. Das ist die sittliche Stellung des
Volkes zu seinem öffentlichen Zustand. Eine Ordnung und Regierung, welche Schutz des
Lebens und Eigenthums, Reinheit der Familie, Bildung und Unterricht, Vertheidigung nach
außen bezweckt und gewährt, und wäre es anch noch so sehr durch Mißstände der Einrichtung
und durch Sünden der Machthaber getrübt, bleibt immer ein Heiligthum, und wer einmal
die Anarchie erfahren hat, dem wird es zum lebendigen Bewußtsein kommen, welch' eine
Wohlthat für das Menschengeschlecht auch noch die schlechteste Verfassung und die schlechteste
Regierung ist. Schon daraus ergiebt sich die Pflicht der Unterwerfung unter gegebene Ord¬
nung und Obrigkeit. Vollends aber nach unserer christlichen Erkenntnis) wissen und empfinden
wir, daß alle gegebene Ordnung und Obrigkeit eine Ordnung Gottes und eine Fügung
Gottes ist. Tiefer aufgefaßt ist deshalb das Prinrip der Legitimität kein anderes als das
der Obrigkeit von Gott, sohin der Monarchie des Königs von Gottes Gnade".
ES ist die Achtung und Scheu vor dem vorhandene" gesetzliche" Zustand, gerade weil wir
ihn nicht selbst gemacht, sonder" als durch ein höheres Walten über "us geworden sehen, im
Gegensätze zu der Frechheit und Ruchlosigkeit der Revolution, "ach welcher der Me"sah alles,
was er nicht nach seinem Nachdenken und durch seinen Wille" gemacht, ver"lastet, damit die
sittliche Welt nur sei" Werk ""d "ur Gegenstand seiner Herrschaft sei. Dies ist der innerste
Kern der beiden Hauptgcgcnsätzc unserer Zeit auf politischem Gebiete, wenn er auch nicht
allen zum Bewußtsein kommt. Es giebt darum keine" Mittelweg zwischen Volkssouveräne-
tät und Obrigkeit von Gott, zwischen Revolution n"d Legitimität", zwischen der Heiligkeit
der bestehende" Ordnung und der BolkSgcwalt über der bestehende" Ordnung. Darum wer
nicht Legitimist ist, ist nothwendig Revolutionär."
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Nichts ist oberflächlicher, als den Begriff der Revolution an die Ausübung
von Gewalt zu knüpfen, an jene Emeuten, die allerdings in jeder Revolution
vorkommen, die aber auch sonst in keiner Zeit gefehlt haben, und die in der
Regel viel zu unbedeutend sind, um den politischen Umschwung zu erklären, der
ans ihnen resultirt. Man vergleiche die in den berühmten Nevolutioustagen z. B.
der Erstürmung der Bastille, 14. Juli 1789, der Tuilerien, 10. August 1792 und
24. Februar 1848, der Wiener Unruhen vom 14. März und 6. October
u. s. w. aufgewandte Kraft und das in denselben vergossene Blut mit einem
Ereignis), wie etwa der Bartholomäusnacht, die trotzdem ohne alles Resultat blieb,
so wird man über die Genugfügigkeil der Mittel staunen, mit denen so Großes
ausgerichtet wurde. In unserer eigenen Revolution fällt dieses am meisten in die
Augen: sie ist nicht zu Stande gekommen durch deu Sieg der eiuen Partei über
die andere, denn selbst in dem einzigen Moment, wo es wenigstens zu einem
ernsthaften Gefecht kam, der Berliner Barricadenuacht, war keineswegs der äußer¬
liche Ausgang das Entscheidende; in allen übrigen Fällen kam es gar nicht dazu,


»erstes Wesen ist, in der Auflehnung gegen die heilige Macht, die über dein Menschen ist,
in dein Vornehmen, sich selbst zum Herrn der Ordnung auf Erden und zum unumschränkten
Lenker der weltgeschichtlichen Zustände zu mache». Der Gegensatz gegen die Volkssouveräne-
tät und sohin die politische Grundwahrheit ist darum der Grundsatz der Legitimität,
d. i. des Ansehens bestehender gesetzlicher Ordnung und Obrigkeit, Die Ordnungen, in
welche der Mensch gesetzt ist, die er vorfindet bei seinem ersten Erwachen zum Handeln, ja
schon bei seiner Geburt, und die Rechte, welche diese Ordnungen verbürgen, seien es Rechte
der Gewalt oder Rechte des Besitzes, sind der sittliche Ban der Gesellschaft, mögen sie noch
so fehlerhaft sein, und muß deshalb jeder Mensch, und so auch die Mehrheit der Menschen,
das Volk, sich an dieselben gebunden erkennen, darf sie nicht verletzen, darf sie nicht abän¬
dern außer uach ihren eigenen Badl»g»»ge» und Gesetzen. Das ist die sittliche Stellung des
Volkes zu seinem öffentlichen Zustand. Eine Ordnung und Regierung, welche Schutz des
Lebens und Eigenthums, Reinheit der Familie, Bildung und Unterricht, Vertheidigung nach
außen bezweckt und gewährt, und wäre es anch noch so sehr durch Mißstände der Einrichtung
und durch Sünden der Machthaber getrübt, bleibt immer ein Heiligthum, und wer einmal
die Anarchie erfahren hat, dem wird es zum lebendigen Bewußtsein kommen, welch' eine
Wohlthat für das Menschengeschlecht auch noch die schlechteste Verfassung und die schlechteste
Regierung ist. Schon daraus ergiebt sich die Pflicht der Unterwerfung unter gegebene Ord¬
nung und Obrigkeit. Vollends aber nach unserer christlichen Erkenntnis) wissen und empfinden
wir, daß alle gegebene Ordnung und Obrigkeit eine Ordnung Gottes und eine Fügung
Gottes ist. Tiefer aufgefaßt ist deshalb das Prinrip der Legitimität kein anderes als das
der Obrigkeit von Gott, sohin der Monarchie des Königs von Gottes Gnade».
ES ist die Achtung und Scheu vor dem vorhandene» gesetzliche» Zustand, gerade weil wir
ihn nicht selbst gemacht, sonder» als durch ein höheres Walten über »us geworden sehen, im
Gegensätze zu der Frechheit und Ruchlosigkeit der Revolution, »ach welcher der Me»sah alles,
was er nicht nach seinem Nachdenken und durch seinen Wille» gemacht, ver»lastet, damit die
sittliche Welt nur sei» Werk »»d »ur Gegenstand seiner Herrschaft sei. Dies ist der innerste
Kern der beiden Hauptgcgcnsätzc unserer Zeit auf politischem Gebiete, wenn er auch nicht
allen zum Bewußtsein kommt. Es giebt darum keine» Mittelweg zwischen Volkssouveräne-
tät und Obrigkeit von Gott, zwischen Revolution n»d Legitimität«, zwischen der Heiligkeit
der bestehende» Ordnung und der BolkSgcwalt über der bestehende» Ordnung. Darum wer
nicht Legitimist ist, ist nothwendig Revolutionär."
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[0331] Nichts ist oberflächlicher, als den Begriff der Revolution an die Ausübung von Gewalt zu knüpfen, an jene Emeuten, die allerdings in jeder Revolution vorkommen, die aber auch sonst in keiner Zeit gefehlt haben, und die in der Regel viel zu unbedeutend sind, um den politischen Umschwung zu erklären, der ans ihnen resultirt. Man vergleiche die in den berühmten Nevolutioustagen z. B. der Erstürmung der Bastille, 14. Juli 1789, der Tuilerien, 10. August 1792 und 24. Februar 1848, der Wiener Unruhen vom 14. März und 6. October u. s. w. aufgewandte Kraft und das in denselben vergossene Blut mit einem Ereignis), wie etwa der Bartholomäusnacht, die trotzdem ohne alles Resultat blieb, so wird man über die Genugfügigkeil der Mittel staunen, mit denen so Großes ausgerichtet wurde. In unserer eigenen Revolution fällt dieses am meisten in die Augen: sie ist nicht zu Stande gekommen durch deu Sieg der eiuen Partei über die andere, denn selbst in dem einzigen Moment, wo es wenigstens zu einem ernsthaften Gefecht kam, der Berliner Barricadenuacht, war keineswegs der äußer¬ liche Ausgang das Entscheidende; in allen übrigen Fällen kam es gar nicht dazu, »erstes Wesen ist, in der Auflehnung gegen die heilige Macht, die über dein Menschen ist, in dein Vornehmen, sich selbst zum Herrn der Ordnung auf Erden und zum unumschränkten Lenker der weltgeschichtlichen Zustände zu mache». Der Gegensatz gegen die Volkssouveräne- tät und sohin die politische Grundwahrheit ist darum der Grundsatz der Legitimität, d. i. des Ansehens bestehender gesetzlicher Ordnung und Obrigkeit, Die Ordnungen, in welche der Mensch gesetzt ist, die er vorfindet bei seinem ersten Erwachen zum Handeln, ja schon bei seiner Geburt, und die Rechte, welche diese Ordnungen verbürgen, seien es Rechte der Gewalt oder Rechte des Besitzes, sind der sittliche Ban der Gesellschaft, mögen sie noch so fehlerhaft sein, und muß deshalb jeder Mensch, und so auch die Mehrheit der Menschen, das Volk, sich an dieselben gebunden erkennen, darf sie nicht verletzen, darf sie nicht abän¬ dern außer uach ihren eigenen Badl»g»»ge» und Gesetzen. Das ist die sittliche Stellung des Volkes zu seinem öffentlichen Zustand. Eine Ordnung und Regierung, welche Schutz des Lebens und Eigenthums, Reinheit der Familie, Bildung und Unterricht, Vertheidigung nach außen bezweckt und gewährt, und wäre es anch noch so sehr durch Mißstände der Einrichtung und durch Sünden der Machthaber getrübt, bleibt immer ein Heiligthum, und wer einmal die Anarchie erfahren hat, dem wird es zum lebendigen Bewußtsein kommen, welch' eine Wohlthat für das Menschengeschlecht auch noch die schlechteste Verfassung und die schlechteste Regierung ist. Schon daraus ergiebt sich die Pflicht der Unterwerfung unter gegebene Ord¬ nung und Obrigkeit. Vollends aber nach unserer christlichen Erkenntnis) wissen und empfinden wir, daß alle gegebene Ordnung und Obrigkeit eine Ordnung Gottes und eine Fügung Gottes ist. Tiefer aufgefaßt ist deshalb das Prinrip der Legitimität kein anderes als das der Obrigkeit von Gott, sohin der Monarchie des Königs von Gottes Gnade». ES ist die Achtung und Scheu vor dem vorhandene» gesetzliche» Zustand, gerade weil wir ihn nicht selbst gemacht, sonder» als durch ein höheres Walten über »us geworden sehen, im Gegensätze zu der Frechheit und Ruchlosigkeit der Revolution, »ach welcher der Me»sah alles, was er nicht nach seinem Nachdenken und durch seinen Wille» gemacht, ver»lastet, damit die sittliche Welt nur sei» Werk »»d »ur Gegenstand seiner Herrschaft sei. Dies ist der innerste Kern der beiden Hauptgcgcnsätzc unserer Zeit auf politischem Gebiete, wenn er auch nicht allen zum Bewußtsein kommt. Es giebt darum keine» Mittelweg zwischen Volkssouveräne- tät und Obrigkeit von Gott, zwischen Revolution n»d Legitimität«, zwischen der Heiligkeit der bestehende» Ordnung und der BolkSgcwalt über der bestehende» Ordnung. Darum wer nicht Legitimist ist, ist nothwendig Revolutionär." 41* -

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/331>, abgerufen am 27.07.2024.