Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

dieselbe Beschränkung nicht gilt, bei dem nahe bevorstehenden Aussterben deS Manns¬
stammes der gegenwärtigen Dynastie, Schleswig-Holstein bald nnter eigene Fürsten
kommen, und diese werden natürlich nichts Eiligeres zu thun haben, als, sich mit ihrem
ganzen Länderbesitz, also auch Schleswig inbegriffen, in den Schutz des deutschen Bun¬
des (oder welche Form und welchen Namen dann die Vereinigung deutscher Staaten haben
möge) zu begeben.

Doch, werden Sie sagen, man hat im Jahre 1848 die sofortige Ausnahme Schles¬
wigs in den deutschen Bund verlangt! Allerdings hat man das von Seiten der Nation
und ihrer Vertreter in Frankfurt. Allem von Seiten der vollziehenden Centralbehörde
Deutschlands, sowohl des Bundestags, als der später an seine Stelle gesetzten proviso¬
rischen Centralgewalt, ist kein Schritt geschehen, weder "in diese Aufnahme gewaltsam
in'S Werk zu setzen, noch um sie etwa stillschweigend als vollendete Thatsache in'S Leben
treten zu lassen. Preußen erhielt den Austrag, "bei dem ihm übertragenen Vermittelnugs-
geschäft auf den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund hinzuwirken." Inzwischen
aber ward der Gesandte der provisorischen .Negierung Schleswig-Holsteins nur als Ver¬
treter des Bundeslandes Holstein in die Bundesversammlung zugelassen. Man hat auch
von dieser Seite die bestehenden Rechte geachtet. Die Zulassung von Abgeordneten
ans Schleswig in die Nationalversammlung kann als Beweis hiergegen nicht angeführt
werden, denn bei der eigenthümlichen Stellung der zunächst mir für die Berathung einer
künftigen Verfassung Deutschlands berufenen Versammlung hatte dieser, von ihr allein,
souverän und ohne Mitwirkung der Bundesgewalt in'S Werk gesetzte Beschluß keinerlei
staatsrechtliche Bedeutung nach außen.

Ich fasse das Gesagte zusammen. Die Herzogthümer sind in Krieg verwickelt
worden ohne ihre Verschuldung durch nvthgedrungcne Angriffe auf ihr klares Recht, auf
ihre durch vielhundertjährige Verträge begründete Verfassung. Deutschland hat an diesem
Kriege Theil genommen, berechtigt und verpflichtet dazu durch die Bundespflicht gegen
Holstein. Den Weg der Verständigung, der Vermittelung, des Friedens haben weder
die Herzogthümer, noch hat ihn Deutschland verschmäht. Im Jahre 1848, als schon
die Herzogthümer, durch den von Dänemark drohenden gewaltsamen Angriff unter die
Waffen gerufen, zum Kampfe gerüstet dastanden, sandten sie noch einmal Abgesandte
nach Kopenhagen, um das Mittel der Verständigung zu versuchen, forderten nichts als
die Aufrechthaltung ihrer verbrieften Rechte; die Abgesandten wurden vom Pöbel in
Kopenhagen beschimpft,, beinahe getödtet, sie mußten flüchtig im Geheimen die Stadt
und das Land verlassen. Auch jetzt vor dem Wiederausbruch der Feindseligkeiten hat
die Statthalterschaft der Herzogthümer die Hand zun, friedlichen Ausgleich der Diffe¬
renzen geboten. Diese Friedenshand ist abermals zurückgestoßen worden. Von Seiten
Deutschlands ward der zweimalige Krieg mit einer Schonung geführt, welche der Nation
und selbst dem unbetheiligten Auslande beinahe als Schwäche erschien; bereitwillig nahm
man die Vermittelung zuerst Schwedens, dann Englands an, und die Actenstücke über
die wiederholt gepflogenen Friedensverhandlungen zeigen, wie weit in der Nachgiebigkeit
von Seiten Deutschlands gegangen worden ist, um nur zu einer friedlichen Beilegung
des Streits zu gelangen -- viel weiter, als es den Meisten in Deutschland mit der
Ehre und dem Interesse der Nation und mit dem für die deutschen Waffen günstigen
Ausgange des Krieges verträglich schien. Dennoch ist es unmöglich gewesen, die ob-
schwebcnde Differenz definitiv zu erledigen und den Stoff zu neuen Feindseligkeiten
zwischen Deutschland und Dänemark oder zwischen diesem und den Herzogthümern
dauernd zu beseitigen -- unmöglich, weil auch die billigsten Vergleichsbedingungen, sogar
solche, welche dem guten Recht der Herzogthümer und. wesentlichen Interessen Deutsch¬
lands viel vergaben, solche, welche selbst die vermittelnde Macht als das Aeußerste, was
von dieser Seite geboten werden könne, anerkannte, von Dänemark entweder schroff zu¬
rückgewiesen oder in einem Sinne ausgelegt wurde", der dieselben diesseits schlechterdings
unannehmbar machte.


dieselbe Beschränkung nicht gilt, bei dem nahe bevorstehenden Aussterben deS Manns¬
stammes der gegenwärtigen Dynastie, Schleswig-Holstein bald nnter eigene Fürsten
kommen, und diese werden natürlich nichts Eiligeres zu thun haben, als, sich mit ihrem
ganzen Länderbesitz, also auch Schleswig inbegriffen, in den Schutz des deutschen Bun¬
des (oder welche Form und welchen Namen dann die Vereinigung deutscher Staaten haben
möge) zu begeben.

Doch, werden Sie sagen, man hat im Jahre 1848 die sofortige Ausnahme Schles¬
wigs in den deutschen Bund verlangt! Allerdings hat man das von Seiten der Nation
und ihrer Vertreter in Frankfurt. Allem von Seiten der vollziehenden Centralbehörde
Deutschlands, sowohl des Bundestags, als der später an seine Stelle gesetzten proviso¬
rischen Centralgewalt, ist kein Schritt geschehen, weder »in diese Aufnahme gewaltsam
in'S Werk zu setzen, noch um sie etwa stillschweigend als vollendete Thatsache in'S Leben
treten zu lassen. Preußen erhielt den Austrag, „bei dem ihm übertragenen Vermittelnugs-
geschäft auf den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund hinzuwirken." Inzwischen
aber ward der Gesandte der provisorischen .Negierung Schleswig-Holsteins nur als Ver¬
treter des Bundeslandes Holstein in die Bundesversammlung zugelassen. Man hat auch
von dieser Seite die bestehenden Rechte geachtet. Die Zulassung von Abgeordneten
ans Schleswig in die Nationalversammlung kann als Beweis hiergegen nicht angeführt
werden, denn bei der eigenthümlichen Stellung der zunächst mir für die Berathung einer
künftigen Verfassung Deutschlands berufenen Versammlung hatte dieser, von ihr allein,
souverän und ohne Mitwirkung der Bundesgewalt in'S Werk gesetzte Beschluß keinerlei
staatsrechtliche Bedeutung nach außen.

Ich fasse das Gesagte zusammen. Die Herzogthümer sind in Krieg verwickelt
worden ohne ihre Verschuldung durch nvthgedrungcne Angriffe auf ihr klares Recht, auf
ihre durch vielhundertjährige Verträge begründete Verfassung. Deutschland hat an diesem
Kriege Theil genommen, berechtigt und verpflichtet dazu durch die Bundespflicht gegen
Holstein. Den Weg der Verständigung, der Vermittelung, des Friedens haben weder
die Herzogthümer, noch hat ihn Deutschland verschmäht. Im Jahre 1848, als schon
die Herzogthümer, durch den von Dänemark drohenden gewaltsamen Angriff unter die
Waffen gerufen, zum Kampfe gerüstet dastanden, sandten sie noch einmal Abgesandte
nach Kopenhagen, um das Mittel der Verständigung zu versuchen, forderten nichts als
die Aufrechthaltung ihrer verbrieften Rechte; die Abgesandten wurden vom Pöbel in
Kopenhagen beschimpft,, beinahe getödtet, sie mußten flüchtig im Geheimen die Stadt
und das Land verlassen. Auch jetzt vor dem Wiederausbruch der Feindseligkeiten hat
die Statthalterschaft der Herzogthümer die Hand zun, friedlichen Ausgleich der Diffe¬
renzen geboten. Diese Friedenshand ist abermals zurückgestoßen worden. Von Seiten
Deutschlands ward der zweimalige Krieg mit einer Schonung geführt, welche der Nation
und selbst dem unbetheiligten Auslande beinahe als Schwäche erschien; bereitwillig nahm
man die Vermittelung zuerst Schwedens, dann Englands an, und die Actenstücke über
die wiederholt gepflogenen Friedensverhandlungen zeigen, wie weit in der Nachgiebigkeit
von Seiten Deutschlands gegangen worden ist, um nur zu einer friedlichen Beilegung
des Streits zu gelangen — viel weiter, als es den Meisten in Deutschland mit der
Ehre und dem Interesse der Nation und mit dem für die deutschen Waffen günstigen
Ausgange des Krieges verträglich schien. Dennoch ist es unmöglich gewesen, die ob-
schwebcnde Differenz definitiv zu erledigen und den Stoff zu neuen Feindseligkeiten
zwischen Deutschland und Dänemark oder zwischen diesem und den Herzogthümern
dauernd zu beseitigen — unmöglich, weil auch die billigsten Vergleichsbedingungen, sogar
solche, welche dem guten Recht der Herzogthümer und. wesentlichen Interessen Deutsch¬
lands viel vergaben, solche, welche selbst die vermittelnde Macht als das Aeußerste, was
von dieser Seite geboten werden könne, anerkannte, von Dänemark entweder schroff zu¬
rückgewiesen oder in einem Sinne ausgelegt wurde», der dieselben diesseits schlechterdings
unannehmbar machte.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0326" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/85909"/>
          <p xml:id="ID_1123" prev="#ID_1122"> dieselbe Beschränkung nicht gilt, bei dem nahe bevorstehenden Aussterben deS Manns¬<lb/>
stammes der gegenwärtigen Dynastie, Schleswig-Holstein bald nnter eigene Fürsten<lb/>
kommen, und diese werden natürlich nichts Eiligeres zu thun haben, als, sich mit ihrem<lb/>
ganzen Länderbesitz, also auch Schleswig inbegriffen, in den Schutz des deutschen Bun¬<lb/>
des (oder welche Form und welchen Namen dann die Vereinigung deutscher Staaten haben<lb/>
möge) zu begeben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1124"> Doch, werden Sie sagen, man hat im Jahre 1848 die sofortige Ausnahme Schles¬<lb/>
wigs in den deutschen Bund verlangt! Allerdings hat man das von Seiten der Nation<lb/>
und ihrer Vertreter in Frankfurt. Allem von Seiten der vollziehenden Centralbehörde<lb/>
Deutschlands, sowohl des Bundestags, als der später an seine Stelle gesetzten proviso¬<lb/>
rischen Centralgewalt, ist kein Schritt geschehen, weder »in diese Aufnahme gewaltsam<lb/>
in'S Werk zu setzen, noch um sie etwa stillschweigend als vollendete Thatsache in'S Leben<lb/>
treten zu lassen. Preußen erhielt den Austrag, &#x201E;bei dem ihm übertragenen Vermittelnugs-<lb/>
geschäft auf den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund hinzuwirken." Inzwischen<lb/>
aber ward der Gesandte der provisorischen .Negierung Schleswig-Holsteins nur als Ver¬<lb/>
treter des Bundeslandes Holstein in die Bundesversammlung zugelassen. Man hat auch<lb/>
von dieser Seite die bestehenden Rechte geachtet. Die Zulassung von Abgeordneten<lb/>
ans Schleswig in die Nationalversammlung kann als Beweis hiergegen nicht angeführt<lb/>
werden, denn bei der eigenthümlichen Stellung der zunächst mir für die Berathung einer<lb/>
künftigen Verfassung Deutschlands berufenen Versammlung hatte dieser, von ihr allein,<lb/>
souverän und ohne Mitwirkung der Bundesgewalt in'S Werk gesetzte Beschluß keinerlei<lb/>
staatsrechtliche Bedeutung nach außen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1125"> Ich fasse das Gesagte zusammen. Die Herzogthümer sind in Krieg verwickelt<lb/>
worden ohne ihre Verschuldung durch nvthgedrungcne Angriffe auf ihr klares Recht, auf<lb/>
ihre durch vielhundertjährige Verträge begründete Verfassung. Deutschland hat an diesem<lb/>
Kriege Theil genommen, berechtigt und verpflichtet dazu durch die Bundespflicht gegen<lb/>
Holstein. Den Weg der Verständigung, der Vermittelung, des Friedens haben weder<lb/>
die Herzogthümer, noch hat ihn Deutschland verschmäht. Im Jahre 1848, als schon<lb/>
die Herzogthümer, durch den von Dänemark drohenden gewaltsamen Angriff unter die<lb/>
Waffen gerufen, zum Kampfe gerüstet dastanden, sandten sie noch einmal Abgesandte<lb/>
nach Kopenhagen, um das Mittel der Verständigung zu versuchen, forderten nichts als<lb/>
die Aufrechthaltung ihrer verbrieften Rechte; die Abgesandten wurden vom Pöbel in<lb/>
Kopenhagen beschimpft,, beinahe getödtet, sie mußten flüchtig im Geheimen die Stadt<lb/>
und das Land verlassen. Auch jetzt vor dem Wiederausbruch der Feindseligkeiten hat<lb/>
die Statthalterschaft der Herzogthümer die Hand zun, friedlichen Ausgleich der Diffe¬<lb/>
renzen geboten. Diese Friedenshand ist abermals zurückgestoßen worden. Von Seiten<lb/>
Deutschlands ward der zweimalige Krieg mit einer Schonung geführt, welche der Nation<lb/>
und selbst dem unbetheiligten Auslande beinahe als Schwäche erschien; bereitwillig nahm<lb/>
man die Vermittelung zuerst Schwedens, dann Englands an, und die Actenstücke über<lb/>
die wiederholt gepflogenen Friedensverhandlungen zeigen, wie weit in der Nachgiebigkeit<lb/>
von Seiten Deutschlands gegangen worden ist, um nur zu einer friedlichen Beilegung<lb/>
des Streits zu gelangen &#x2014; viel weiter, als es den Meisten in Deutschland mit der<lb/>
Ehre und dem Interesse der Nation und mit dem für die deutschen Waffen günstigen<lb/>
Ausgange des Krieges verträglich schien. Dennoch ist es unmöglich gewesen, die ob-<lb/>
schwebcnde Differenz definitiv zu erledigen und den Stoff zu neuen Feindseligkeiten<lb/>
zwischen Deutschland und Dänemark oder zwischen diesem und den Herzogthümern<lb/>
dauernd zu beseitigen &#x2014; unmöglich, weil auch die billigsten Vergleichsbedingungen, sogar<lb/>
solche, welche dem guten Recht der Herzogthümer und. wesentlichen Interessen Deutsch¬<lb/>
lands viel vergaben, solche, welche selbst die vermittelnde Macht als das Aeußerste, was<lb/>
von dieser Seite geboten werden könne, anerkannte, von Dänemark entweder schroff zu¬<lb/>
rückgewiesen oder in einem Sinne ausgelegt wurde», der dieselben diesseits schlechterdings<lb/>
unannehmbar machte.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0326] dieselbe Beschränkung nicht gilt, bei dem nahe bevorstehenden Aussterben deS Manns¬ stammes der gegenwärtigen Dynastie, Schleswig-Holstein bald nnter eigene Fürsten kommen, und diese werden natürlich nichts Eiligeres zu thun haben, als, sich mit ihrem ganzen Länderbesitz, also auch Schleswig inbegriffen, in den Schutz des deutschen Bun¬ des (oder welche Form und welchen Namen dann die Vereinigung deutscher Staaten haben möge) zu begeben. Doch, werden Sie sagen, man hat im Jahre 1848 die sofortige Ausnahme Schles¬ wigs in den deutschen Bund verlangt! Allerdings hat man das von Seiten der Nation und ihrer Vertreter in Frankfurt. Allem von Seiten der vollziehenden Centralbehörde Deutschlands, sowohl des Bundestags, als der später an seine Stelle gesetzten proviso¬ rischen Centralgewalt, ist kein Schritt geschehen, weder »in diese Aufnahme gewaltsam in'S Werk zu setzen, noch um sie etwa stillschweigend als vollendete Thatsache in'S Leben treten zu lassen. Preußen erhielt den Austrag, „bei dem ihm übertragenen Vermittelnugs- geschäft auf den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund hinzuwirken." Inzwischen aber ward der Gesandte der provisorischen .Negierung Schleswig-Holsteins nur als Ver¬ treter des Bundeslandes Holstein in die Bundesversammlung zugelassen. Man hat auch von dieser Seite die bestehenden Rechte geachtet. Die Zulassung von Abgeordneten ans Schleswig in die Nationalversammlung kann als Beweis hiergegen nicht angeführt werden, denn bei der eigenthümlichen Stellung der zunächst mir für die Berathung einer künftigen Verfassung Deutschlands berufenen Versammlung hatte dieser, von ihr allein, souverän und ohne Mitwirkung der Bundesgewalt in'S Werk gesetzte Beschluß keinerlei staatsrechtliche Bedeutung nach außen. Ich fasse das Gesagte zusammen. Die Herzogthümer sind in Krieg verwickelt worden ohne ihre Verschuldung durch nvthgedrungcne Angriffe auf ihr klares Recht, auf ihre durch vielhundertjährige Verträge begründete Verfassung. Deutschland hat an diesem Kriege Theil genommen, berechtigt und verpflichtet dazu durch die Bundespflicht gegen Holstein. Den Weg der Verständigung, der Vermittelung, des Friedens haben weder die Herzogthümer, noch hat ihn Deutschland verschmäht. Im Jahre 1848, als schon die Herzogthümer, durch den von Dänemark drohenden gewaltsamen Angriff unter die Waffen gerufen, zum Kampfe gerüstet dastanden, sandten sie noch einmal Abgesandte nach Kopenhagen, um das Mittel der Verständigung zu versuchen, forderten nichts als die Aufrechthaltung ihrer verbrieften Rechte; die Abgesandten wurden vom Pöbel in Kopenhagen beschimpft,, beinahe getödtet, sie mußten flüchtig im Geheimen die Stadt und das Land verlassen. Auch jetzt vor dem Wiederausbruch der Feindseligkeiten hat die Statthalterschaft der Herzogthümer die Hand zun, friedlichen Ausgleich der Diffe¬ renzen geboten. Diese Friedenshand ist abermals zurückgestoßen worden. Von Seiten Deutschlands ward der zweimalige Krieg mit einer Schonung geführt, welche der Nation und selbst dem unbetheiligten Auslande beinahe als Schwäche erschien; bereitwillig nahm man die Vermittelung zuerst Schwedens, dann Englands an, und die Actenstücke über die wiederholt gepflogenen Friedensverhandlungen zeigen, wie weit in der Nachgiebigkeit von Seiten Deutschlands gegangen worden ist, um nur zu einer friedlichen Beilegung des Streits zu gelangen — viel weiter, als es den Meisten in Deutschland mit der Ehre und dem Interesse der Nation und mit dem für die deutschen Waffen günstigen Ausgange des Krieges verträglich schien. Dennoch ist es unmöglich gewesen, die ob- schwebcnde Differenz definitiv zu erledigen und den Stoff zu neuen Feindseligkeiten zwischen Deutschland und Dänemark oder zwischen diesem und den Herzogthümern dauernd zu beseitigen — unmöglich, weil auch die billigsten Vergleichsbedingungen, sogar solche, welche dem guten Recht der Herzogthümer und. wesentlichen Interessen Deutsch¬ lands viel vergaben, solche, welche selbst die vermittelnde Macht als das Aeußerste, was von dieser Seite geboten werden könne, anerkannte, von Dänemark entweder schroff zu¬ rückgewiesen oder in einem Sinne ausgelegt wurde», der dieselben diesseits schlechterdings unannehmbar machte.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/326
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/326>, abgerufen am 27.07.2024.