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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band.

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weiter angeben wollen. Nöthig finden wir eben noch im Allgemeinen angegeben,
daß in England in allen eidlichen Aussagen Hörensagen gar nichts gilt, in¬
dem es nicht Lviäsnes (ein Offenbares) ist, und nur beweist, daß man gehört
hat -- nicht aber die Wahrheit des Gehörten. Dieses hat eine sonderbare Classe
von Gerichtsangehörigen (wenn wir sie so nennen wollen) hervorgebracht -- wir
meinen die common mtormm-g (Angeber) und die vlwesseg. Manche
Handlungen sind z. B. mit größeren oder kleineren Geldstrafen belegt, z. B. in
London das Ausklopfen von Fußteppichen uach 9 Uhr Morgens. Geht uun ein
dergleichen Angeber vorbei und informire, so erhalt er die Hälfte der Geld¬
buße ; und so in vielen andern Fällen. Da diese Art von Thätigkeit gesetzbe¬
gründet ist, so haftet ihr kein besonderes Stigma an, nud sich an solchen Leuten
rächen zu wollen, fällt dem geraden John Bull selten ein.

Letztlich wollen wir noch von Proceduren über Hochverrath oder Ver¬
schwörungen sprechen. Den ersteren begründet in England blos ein thätlicber
Anfall auf den Souverain, oder ein Kricgführen (to I<zö^ wiu') gegen denselben. ^)
Bei diesen Gelegenheiten fehlt es natürlich uicht an Zeugen, auf deren Eid der
Bezüchtigte vou einer volles Oourt, oder auf Va-r-me des Ministers des Innern
(denn dieser ist die höchste Magistrats-Person) verhaftet werden kann. -- Eigent¬
liche Verschwörungen kommen in England selten vor, da die freie Presse und
Associationsrecht allen derlei Fieberstoff frühzeitig ausscheiden. Die letzte dieser
Art war die von TlMelwood, der das sämmtliche Castlereagh-Ministerium ver-
nichten wollte. Hätte aber die Regierung auch gewußt, daß ein dergleichen Plan
von ihr bekannten Personen gehegt würde, so hätte sie doch nichts gegen selbe
unternehmen können, denn ohne Zeugen, auf bloßes Hörensagen läßt sich, wie
gesagt, hier nichts thun. Am Vorabend des Tages aber, da der Schlag aus¬
geführt werden sollte, verfolgte einer der Witverschworenen einen Minister in
Se. James Park, und fing an von dein Plane zu sprechen, jener aber wandte
sich unwillig und voll Verachtung von ihm. Als aber derselbe Mann später aber¬
mals in dem Minister-Hotel vorsprach, und dieselbe Aussage wiederholte, ver¬
schwand das Mißtrauen; und TlMelwood und seine Mithelfer wurden arretirt ze.
Ein solches Entdecken von Mitschuldigen nennt mau (in jedem Criminal-Prozesse)
w om ILmF's <zvicl"mL<z -- ein Zeuge sür die Anklage werden; denn man muß
seine Angabe aus eigner Kenntniß beschwören. -- Werden endlich Menschen
wegen aufreizender, aufrührerischer Reden verhaftet und zur Rechenschaft gezogen,
so kann dies auch nur auf die eidliche Aussage eines Zeugen geschehe", welcher
selbe gehört hat. Constables die bei solchen Gelegenheiten (öffentliche Meetings :c.)
gegenwärtig sind, nehmen daher entweder ihre Noten während der Rede selbst,



Sonderbar, ist auch das Verführer der Throncrbin (Ko^-U I^mooss) Hochverrats)
-- aber auch sie verwirkt das Leben.
Grenzbotc". III. 1830. 29

weiter angeben wollen. Nöthig finden wir eben noch im Allgemeinen angegeben,
daß in England in allen eidlichen Aussagen Hörensagen gar nichts gilt, in¬
dem es nicht Lviäsnes (ein Offenbares) ist, und nur beweist, daß man gehört
hat — nicht aber die Wahrheit des Gehörten. Dieses hat eine sonderbare Classe
von Gerichtsangehörigen (wenn wir sie so nennen wollen) hervorgebracht — wir
meinen die common mtormm-g (Angeber) und die vlwesseg. Manche
Handlungen sind z. B. mit größeren oder kleineren Geldstrafen belegt, z. B. in
London das Ausklopfen von Fußteppichen uach 9 Uhr Morgens. Geht uun ein
dergleichen Angeber vorbei und informire, so erhalt er die Hälfte der Geld¬
buße ; und so in vielen andern Fällen. Da diese Art von Thätigkeit gesetzbe¬
gründet ist, so haftet ihr kein besonderes Stigma an, nud sich an solchen Leuten
rächen zu wollen, fällt dem geraden John Bull selten ein.

Letztlich wollen wir noch von Proceduren über Hochverrath oder Ver¬
schwörungen sprechen. Den ersteren begründet in England blos ein thätlicber
Anfall auf den Souverain, oder ein Kricgführen (to I<zö^ wiu') gegen denselben. ^)
Bei diesen Gelegenheiten fehlt es natürlich uicht an Zeugen, auf deren Eid der
Bezüchtigte vou einer volles Oourt, oder auf Va-r-me des Ministers des Innern
(denn dieser ist die höchste Magistrats-Person) verhaftet werden kann. — Eigent¬
liche Verschwörungen kommen in England selten vor, da die freie Presse und
Associationsrecht allen derlei Fieberstoff frühzeitig ausscheiden. Die letzte dieser
Art war die von TlMelwood, der das sämmtliche Castlereagh-Ministerium ver-
nichten wollte. Hätte aber die Regierung auch gewußt, daß ein dergleichen Plan
von ihr bekannten Personen gehegt würde, so hätte sie doch nichts gegen selbe
unternehmen können, denn ohne Zeugen, auf bloßes Hörensagen läßt sich, wie
gesagt, hier nichts thun. Am Vorabend des Tages aber, da der Schlag aus¬
geführt werden sollte, verfolgte einer der Witverschworenen einen Minister in
Se. James Park, und fing an von dein Plane zu sprechen, jener aber wandte
sich unwillig und voll Verachtung von ihm. Als aber derselbe Mann später aber¬
mals in dem Minister-Hotel vorsprach, und dieselbe Aussage wiederholte, ver¬
schwand das Mißtrauen; und TlMelwood und seine Mithelfer wurden arretirt ze.
Ein solches Entdecken von Mitschuldigen nennt mau (in jedem Criminal-Prozesse)
w om ILmF's <zvicl«mL<z — ein Zeuge sür die Anklage werden; denn man muß
seine Angabe aus eigner Kenntniß beschwören. — Werden endlich Menschen
wegen aufreizender, aufrührerischer Reden verhaftet und zur Rechenschaft gezogen,
so kann dies auch nur auf die eidliche Aussage eines Zeugen geschehe», welcher
selbe gehört hat. Constables die bei solchen Gelegenheiten (öffentliche Meetings :c.)
gegenwärtig sind, nehmen daher entweder ihre Noten während der Rede selbst,



Sonderbar, ist auch das Verführer der Throncrbin (Ko^-U I^mooss) Hochverrats)
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[0233] weiter angeben wollen. Nöthig finden wir eben noch im Allgemeinen angegeben, daß in England in allen eidlichen Aussagen Hörensagen gar nichts gilt, in¬ dem es nicht Lviäsnes (ein Offenbares) ist, und nur beweist, daß man gehört hat — nicht aber die Wahrheit des Gehörten. Dieses hat eine sonderbare Classe von Gerichtsangehörigen (wenn wir sie so nennen wollen) hervorgebracht — wir meinen die common mtormm-g (Angeber) und die vlwesseg. Manche Handlungen sind z. B. mit größeren oder kleineren Geldstrafen belegt, z. B. in London das Ausklopfen von Fußteppichen uach 9 Uhr Morgens. Geht uun ein dergleichen Angeber vorbei und informire, so erhalt er die Hälfte der Geld¬ buße ; und so in vielen andern Fällen. Da diese Art von Thätigkeit gesetzbe¬ gründet ist, so haftet ihr kein besonderes Stigma an, nud sich an solchen Leuten rächen zu wollen, fällt dem geraden John Bull selten ein. Letztlich wollen wir noch von Proceduren über Hochverrath oder Ver¬ schwörungen sprechen. Den ersteren begründet in England blos ein thätlicber Anfall auf den Souverain, oder ein Kricgführen (to I<zö^ wiu') gegen denselben. ^) Bei diesen Gelegenheiten fehlt es natürlich uicht an Zeugen, auf deren Eid der Bezüchtigte vou einer volles Oourt, oder auf Va-r-me des Ministers des Innern (denn dieser ist die höchste Magistrats-Person) verhaftet werden kann. — Eigent¬ liche Verschwörungen kommen in England selten vor, da die freie Presse und Associationsrecht allen derlei Fieberstoff frühzeitig ausscheiden. Die letzte dieser Art war die von TlMelwood, der das sämmtliche Castlereagh-Ministerium ver- nichten wollte. Hätte aber die Regierung auch gewußt, daß ein dergleichen Plan von ihr bekannten Personen gehegt würde, so hätte sie doch nichts gegen selbe unternehmen können, denn ohne Zeugen, auf bloßes Hörensagen läßt sich, wie gesagt, hier nichts thun. Am Vorabend des Tages aber, da der Schlag aus¬ geführt werden sollte, verfolgte einer der Witverschworenen einen Minister in Se. James Park, und fing an von dein Plane zu sprechen, jener aber wandte sich unwillig und voll Verachtung von ihm. Als aber derselbe Mann später aber¬ mals in dem Minister-Hotel vorsprach, und dieselbe Aussage wiederholte, ver¬ schwand das Mißtrauen; und TlMelwood und seine Mithelfer wurden arretirt ze. Ein solches Entdecken von Mitschuldigen nennt mau (in jedem Criminal-Prozesse) w om ILmF's <zvicl«mL<z — ein Zeuge sür die Anklage werden; denn man muß seine Angabe aus eigner Kenntniß beschwören. — Werden endlich Menschen wegen aufreizender, aufrührerischer Reden verhaftet und zur Rechenschaft gezogen, so kann dies auch nur auf die eidliche Aussage eines Zeugen geschehe», welcher selbe gehört hat. Constables die bei solchen Gelegenheiten (öffentliche Meetings :c.) gegenwärtig sind, nehmen daher entweder ihre Noten während der Rede selbst, Sonderbar, ist auch das Verführer der Throncrbin (Ko^-U I^mooss) Hochverrats) — aber auch sie verwirkt das Leben. Grenzbotc«. III. 1830. 29

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/233>, abgerufen am 01.09.2024.