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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band.

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Literarische Hülfstruppe," für Schleswig-Holstein.

I. A. v. Warnstedt: "Rendsburg eine holsteinische Stadt und Festung." Eine
historisch-staatsrechtliche Untersuchung. Kiel, Schröder u. Comp. 1850. 228 S.

II. Kkrmsnious Vinäex: "Sendschreiben an Lord Palmerston, betreffend die schleswig¬
holsteinische Frage." Aus dem Englischen. Hamburg, Perthes, Besser und
Maule. 1830. 32 S.

. Der Kampf, der jetzt von Neuem -- zum dritten Male seit dem Frühjahr
18^>8! -- in den Herzogthümern Schleswig-Holstein gegen Dänemark entbrannt
ist, hat das Eigenthümliche, daß er eben, so sehr mit den Waffen des Geistes
und der Wissenschaft, als mit dem blanken Schwert und der weithin treffenden
Büchse geführt wird. Ist es doch auf Seiten der Herzogthümer ein Kampf uicht
um neue Forderungen, sondern um alte Rechte, nicht um Abschüttelung einer
legitimen Gewalt im Rausche revolutionären Freiheitsdranges, sondern um die
Aufrechthaltung legitimer, geschichtlicher Verträge zwischen dem Landesherrn und
seiner Bevölkerung! Daher ist denn anch in diesen Kämpfen zwischen den Königen
von Dänemark und den Herzogthümern nordwärts der Elbe um die beiderseitigen
Rechte -- und diese Kämpfe reichen bekanntlich über ein halbes Jahrtausend zu¬
rück -- wiederholt neben der Entscheidung durch das Schwert die Rechtsdednctivn
und das schiedsrichterliche Urtheil hergegangen, wie dies auch heutzutage wiederum
geschieht. Freilich, damals wußte man nicht anders, als daß das Schiedsrichter¬
amt in solchen Streitigkeiten dem Haupte deutscher Nation, dem römischen
Kaiser gebühre -- wer hätte in jener Zeit an die Entscheidung Englands oder
gar Rußlands gedacht? Darin aber gleicht jene Zeit der unsern, daß dänische-
Schlauheit den kaiserlichen Schiedsrichter zu umgarnen und die Rechtsfrage zu
Ungunsten der Gegenpartei zu verdunkeln wußte, und daß ein dem deutschen
Reichslande nachtheiliger Schiedsspruch -- um so bitterer, da er vom eignen Ober¬
haupte dieses Reiches kam! -- erst durch die Energie und Tapferkeit der Hol¬
steiner selbst und ihrer Grafen unschädlich gemacht und in einen günstigem Ent¬
scheid verkehrt werden mußte.


Grciizvotcn. III. 1850. 26
Literarische Hülfstruppe,» für Schleswig-Holstein.

I. A. v. Warnstedt: „Rendsburg eine holsteinische Stadt und Festung." Eine
historisch-staatsrechtliche Untersuchung. Kiel, Schröder u. Comp. 1850. 228 S.

II. Kkrmsnious Vinäex: „Sendschreiben an Lord Palmerston, betreffend die schleswig¬
holsteinische Frage." Aus dem Englischen. Hamburg, Perthes, Besser und
Maule. 1830. 32 S.

. Der Kampf, der jetzt von Neuem — zum dritten Male seit dem Frühjahr
18^>8! — in den Herzogthümern Schleswig-Holstein gegen Dänemark entbrannt
ist, hat das Eigenthümliche, daß er eben, so sehr mit den Waffen des Geistes
und der Wissenschaft, als mit dem blanken Schwert und der weithin treffenden
Büchse geführt wird. Ist es doch auf Seiten der Herzogthümer ein Kampf uicht
um neue Forderungen, sondern um alte Rechte, nicht um Abschüttelung einer
legitimen Gewalt im Rausche revolutionären Freiheitsdranges, sondern um die
Aufrechthaltung legitimer, geschichtlicher Verträge zwischen dem Landesherrn und
seiner Bevölkerung! Daher ist denn anch in diesen Kämpfen zwischen den Königen
von Dänemark und den Herzogthümern nordwärts der Elbe um die beiderseitigen
Rechte — und diese Kämpfe reichen bekanntlich über ein halbes Jahrtausend zu¬
rück — wiederholt neben der Entscheidung durch das Schwert die Rechtsdednctivn
und das schiedsrichterliche Urtheil hergegangen, wie dies auch heutzutage wiederum
geschieht. Freilich, damals wußte man nicht anders, als daß das Schiedsrichter¬
amt in solchen Streitigkeiten dem Haupte deutscher Nation, dem römischen
Kaiser gebühre — wer hätte in jener Zeit an die Entscheidung Englands oder
gar Rußlands gedacht? Darin aber gleicht jene Zeit der unsern, daß dänische-
Schlauheit den kaiserlichen Schiedsrichter zu umgarnen und die Rechtsfrage zu
Ungunsten der Gegenpartei zu verdunkeln wußte, und daß ein dem deutschen
Reichslande nachtheiliger Schiedsspruch — um so bitterer, da er vom eignen Ober¬
haupte dieses Reiches kam! — erst durch die Energie und Tapferkeit der Hol¬
steiner selbst und ihrer Grafen unschädlich gemacht und in einen günstigem Ent¬
scheid verkehrt werden mußte.


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[0209] Literarische Hülfstruppe,» für Schleswig-Holstein. I. A. v. Warnstedt: „Rendsburg eine holsteinische Stadt und Festung." Eine historisch-staatsrechtliche Untersuchung. Kiel, Schröder u. Comp. 1850. 228 S. II. Kkrmsnious Vinäex: „Sendschreiben an Lord Palmerston, betreffend die schleswig¬ holsteinische Frage." Aus dem Englischen. Hamburg, Perthes, Besser und Maule. 1830. 32 S. . Der Kampf, der jetzt von Neuem — zum dritten Male seit dem Frühjahr 18^>8! — in den Herzogthümern Schleswig-Holstein gegen Dänemark entbrannt ist, hat das Eigenthümliche, daß er eben, so sehr mit den Waffen des Geistes und der Wissenschaft, als mit dem blanken Schwert und der weithin treffenden Büchse geführt wird. Ist es doch auf Seiten der Herzogthümer ein Kampf uicht um neue Forderungen, sondern um alte Rechte, nicht um Abschüttelung einer legitimen Gewalt im Rausche revolutionären Freiheitsdranges, sondern um die Aufrechthaltung legitimer, geschichtlicher Verträge zwischen dem Landesherrn und seiner Bevölkerung! Daher ist denn anch in diesen Kämpfen zwischen den Königen von Dänemark und den Herzogthümern nordwärts der Elbe um die beiderseitigen Rechte — und diese Kämpfe reichen bekanntlich über ein halbes Jahrtausend zu¬ rück — wiederholt neben der Entscheidung durch das Schwert die Rechtsdednctivn und das schiedsrichterliche Urtheil hergegangen, wie dies auch heutzutage wiederum geschieht. Freilich, damals wußte man nicht anders, als daß das Schiedsrichter¬ amt in solchen Streitigkeiten dem Haupte deutscher Nation, dem römischen Kaiser gebühre — wer hätte in jener Zeit an die Entscheidung Englands oder gar Rußlands gedacht? Darin aber gleicht jene Zeit der unsern, daß dänische- Schlauheit den kaiserlichen Schiedsrichter zu umgarnen und die Rechtsfrage zu Ungunsten der Gegenpartei zu verdunkeln wußte, und daß ein dem deutschen Reichslande nachtheiliger Schiedsspruch — um so bitterer, da er vom eignen Ober¬ haupte dieses Reiches kam! — erst durch die Energie und Tapferkeit der Hol¬ steiner selbst und ihrer Grafen unschädlich gemacht und in einen günstigem Ent¬ scheid verkehrt werden mußte. Grciizvotcn. III. 1850. 26

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_85583/209>, abgerufen am 27.07.2024.