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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. II. Band.

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die Majore Dcjak und Grabt bekannt. Ersterer ist Präses des großen Kriegs¬
gerichts, das so fleißig für die Opferung auf der Holzstalle sorgte. Man hätte' es
von diesem Manne, der erst vor wenigen Jahren, im vorgerückten Alter, Hymens Bande
schloß und ganz für sein eheliches Glück zu leben schien, kaum geglaubt, daß er sich in
der gerichtlichen Thätigkeit so heimisch, so behaglich fühlen werde. In der That hat sich
der kalte grausame Zug um die schmalen zusammengekniffenen Lippen erst während seines
blutigen Handwerks recht ausgebildet, und unwillkürlich durchschauert es den Verhörten,
sieht er das kleine unansehnliche Männlein an sich vorüberschreiten. Major Dcjak lebte vor
den Märztagen in idyllischer Selbstgenügsamkeit, den izsxril alt> ooips nie verleugnend, und
hätte sich gern um die ganze Welt nicht gekümmert, hätten nicht Andere es nöthig be¬
funden, sich um ihn zu bekümmern. -- Aber wie kam der harmlose Major Grabt zum
grünen Tisch? Er, der keine Fliege beleidigt, in dessen Augen der Menschen Treiben
längst allen Werth verloren, muß nun Schlachtvieh zu einer Hekatombe treiben, von der
das gebildete Europa sich mit Abscheu wegwendet. Fand der arme Mann nicht Kraft
genug, ein solches Ansinnen mit Entrüstung von sich zu weisen?

Die Uebrigen dieser Herren von der blutigen Tafelrunde sind sämmtlich lebensmüde
Pensionaire, zu schwach, um die Tragweite ihrer schwarzen Kugeln zu ermessen, was
freilich auch ganz unnöthig wäre bei einer Justiz, die in dieser Richtung schreiten muß.

Bei dem Auditor hat man gewöhnlich nnr ein, in verwickelteren Fällen, wo schon
im Hintergrunde der Grvvevlatz droht, zwei oder drei Verhöre zu bestehen, in denen
das Constitut der Polizei erweitert, gesichtet, erschwert oder modificirt wird. Das
Kriegsgericht kommt sodann zur Fällung des Urtheils. Ganz abgesehen von den Cardinal-
gebrechen dieses Gerichtes an sich, liegt selbst unter den gegebenen Zuständen etwas Haar¬
sträubendes in der Mannigfaltigkeit der Erkenntnisse über dieselbe politische Sünde bei den
verschiedenen Kriegsgerichten. Verglich man beispielsweise im Beginne dieser Proceduren
die Strafurtheile von Preßburg oder gar von Hermamistadt mit jenen von Pesth, so
fühlte man das entsetzliche Wort! Willkür an die Kammern des Gehirns pochen. Mit
zwei bis drei Jahre" Gefängniß wurden in Hermannstadt Handlungen bestraft, für welche
man in Pesth ans Tod erkannte. Erst später zog ein und dasselbe System sich gleich einem
rothen Faden durch alle Kriegsgerichte, und auch bei milderer Praxis, z. B. in Gnus
fanden an einem Tage sieben Hinrichtungen statt. Pesth wurde maßgebend!

Und welche Qualen wurden den unglücklichen Opfern noch in der letzten Lebenszeit
bereitet! Welchen Ringeltanz von Chikanen, Mühseligkeiten und Kümmernissen müssen
überhaupt die Gefangenen im neugebaute durchmachen!

Ein unverzeihliches Versehen, dessen üble Folge" sür den Jnhaftirten und den
Richter sich erst später ganz herausstellten, war es, daß man gleich anfänglich alle Welt,
ohne Unterschied des Charakters oder Vergehens durch einander würfelte. Hiedurch fehlte
zuvörderst die so unentbehrliche Evidenz der Personen und Thatsachen, deren Schemati-
sirung und Klassificirnng, ohne welche sich bei einer größeren Anzahl Gefangener Prä¬
cision, Schnelligkeit und ein geordnetes InstizVcrfahren gar nicht denken lassen. Ver¬
wirrung schlich ein, die Arbeit wurde erschwert, das Räderwerk stockte. Bedeutend er¬
höhte sich noch dieser Uebelstand durch den Mangel genereller, principieller Instruktionen.
Daß der oodox IbeiLsi-mus militaris, und Haynau'S Proklamationen und Jnstifici-
rungsansichtcn bei diesen Tcndenzprozessen nicht genügten, ist bekannt. Instruktionen von
Wien mußten immer nachgeholt werden, die, weil man sie stets durch die Natur des


die Majore Dcjak und Grabt bekannt. Ersterer ist Präses des großen Kriegs¬
gerichts, das so fleißig für die Opferung auf der Holzstalle sorgte. Man hätte' es
von diesem Manne, der erst vor wenigen Jahren, im vorgerückten Alter, Hymens Bande
schloß und ganz für sein eheliches Glück zu leben schien, kaum geglaubt, daß er sich in
der gerichtlichen Thätigkeit so heimisch, so behaglich fühlen werde. In der That hat sich
der kalte grausame Zug um die schmalen zusammengekniffenen Lippen erst während seines
blutigen Handwerks recht ausgebildet, und unwillkürlich durchschauert es den Verhörten,
sieht er das kleine unansehnliche Männlein an sich vorüberschreiten. Major Dcjak lebte vor
den Märztagen in idyllischer Selbstgenügsamkeit, den izsxril alt> ooips nie verleugnend, und
hätte sich gern um die ganze Welt nicht gekümmert, hätten nicht Andere es nöthig be¬
funden, sich um ihn zu bekümmern. — Aber wie kam der harmlose Major Grabt zum
grünen Tisch? Er, der keine Fliege beleidigt, in dessen Augen der Menschen Treiben
längst allen Werth verloren, muß nun Schlachtvieh zu einer Hekatombe treiben, von der
das gebildete Europa sich mit Abscheu wegwendet. Fand der arme Mann nicht Kraft
genug, ein solches Ansinnen mit Entrüstung von sich zu weisen?

Die Uebrigen dieser Herren von der blutigen Tafelrunde sind sämmtlich lebensmüde
Pensionaire, zu schwach, um die Tragweite ihrer schwarzen Kugeln zu ermessen, was
freilich auch ganz unnöthig wäre bei einer Justiz, die in dieser Richtung schreiten muß.

Bei dem Auditor hat man gewöhnlich nnr ein, in verwickelteren Fällen, wo schon
im Hintergrunde der Grvvevlatz droht, zwei oder drei Verhöre zu bestehen, in denen
das Constitut der Polizei erweitert, gesichtet, erschwert oder modificirt wird. Das
Kriegsgericht kommt sodann zur Fällung des Urtheils. Ganz abgesehen von den Cardinal-
gebrechen dieses Gerichtes an sich, liegt selbst unter den gegebenen Zuständen etwas Haar¬
sträubendes in der Mannigfaltigkeit der Erkenntnisse über dieselbe politische Sünde bei den
verschiedenen Kriegsgerichten. Verglich man beispielsweise im Beginne dieser Proceduren
die Strafurtheile von Preßburg oder gar von Hermamistadt mit jenen von Pesth, so
fühlte man das entsetzliche Wort! Willkür an die Kammern des Gehirns pochen. Mit
zwei bis drei Jahre» Gefängniß wurden in Hermannstadt Handlungen bestraft, für welche
man in Pesth ans Tod erkannte. Erst später zog ein und dasselbe System sich gleich einem
rothen Faden durch alle Kriegsgerichte, und auch bei milderer Praxis, z. B. in Gnus
fanden an einem Tage sieben Hinrichtungen statt. Pesth wurde maßgebend!

Und welche Qualen wurden den unglücklichen Opfern noch in der letzten Lebenszeit
bereitet! Welchen Ringeltanz von Chikanen, Mühseligkeiten und Kümmernissen müssen
überhaupt die Gefangenen im neugebaute durchmachen!

Ein unverzeihliches Versehen, dessen üble Folge» sür den Jnhaftirten und den
Richter sich erst später ganz herausstellten, war es, daß man gleich anfänglich alle Welt,
ohne Unterschied des Charakters oder Vergehens durch einander würfelte. Hiedurch fehlte
zuvörderst die so unentbehrliche Evidenz der Personen und Thatsachen, deren Schemati-
sirung und Klassificirnng, ohne welche sich bei einer größeren Anzahl Gefangener Prä¬
cision, Schnelligkeit und ein geordnetes InstizVcrfahren gar nicht denken lassen. Ver¬
wirrung schlich ein, die Arbeit wurde erschwert, das Räderwerk stockte. Bedeutend er¬
höhte sich noch dieser Uebelstand durch den Mangel genereller, principieller Instruktionen.
Daß der oodox IbeiLsi-mus militaris, und Haynau'S Proklamationen und Jnstifici-
rungsansichtcn bei diesen Tcndenzprozessen nicht genügten, ist bekannt. Instruktionen von
Wien mußten immer nachgeholt werden, die, weil man sie stets durch die Natur des


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[0124] die Majore Dcjak und Grabt bekannt. Ersterer ist Präses des großen Kriegs¬ gerichts, das so fleißig für die Opferung auf der Holzstalle sorgte. Man hätte' es von diesem Manne, der erst vor wenigen Jahren, im vorgerückten Alter, Hymens Bande schloß und ganz für sein eheliches Glück zu leben schien, kaum geglaubt, daß er sich in der gerichtlichen Thätigkeit so heimisch, so behaglich fühlen werde. In der That hat sich der kalte grausame Zug um die schmalen zusammengekniffenen Lippen erst während seines blutigen Handwerks recht ausgebildet, und unwillkürlich durchschauert es den Verhörten, sieht er das kleine unansehnliche Männlein an sich vorüberschreiten. Major Dcjak lebte vor den Märztagen in idyllischer Selbstgenügsamkeit, den izsxril alt> ooips nie verleugnend, und hätte sich gern um die ganze Welt nicht gekümmert, hätten nicht Andere es nöthig be¬ funden, sich um ihn zu bekümmern. — Aber wie kam der harmlose Major Grabt zum grünen Tisch? Er, der keine Fliege beleidigt, in dessen Augen der Menschen Treiben längst allen Werth verloren, muß nun Schlachtvieh zu einer Hekatombe treiben, von der das gebildete Europa sich mit Abscheu wegwendet. Fand der arme Mann nicht Kraft genug, ein solches Ansinnen mit Entrüstung von sich zu weisen? Die Uebrigen dieser Herren von der blutigen Tafelrunde sind sämmtlich lebensmüde Pensionaire, zu schwach, um die Tragweite ihrer schwarzen Kugeln zu ermessen, was freilich auch ganz unnöthig wäre bei einer Justiz, die in dieser Richtung schreiten muß. Bei dem Auditor hat man gewöhnlich nnr ein, in verwickelteren Fällen, wo schon im Hintergrunde der Grvvevlatz droht, zwei oder drei Verhöre zu bestehen, in denen das Constitut der Polizei erweitert, gesichtet, erschwert oder modificirt wird. Das Kriegsgericht kommt sodann zur Fällung des Urtheils. Ganz abgesehen von den Cardinal- gebrechen dieses Gerichtes an sich, liegt selbst unter den gegebenen Zuständen etwas Haar¬ sträubendes in der Mannigfaltigkeit der Erkenntnisse über dieselbe politische Sünde bei den verschiedenen Kriegsgerichten. Verglich man beispielsweise im Beginne dieser Proceduren die Strafurtheile von Preßburg oder gar von Hermamistadt mit jenen von Pesth, so fühlte man das entsetzliche Wort! Willkür an die Kammern des Gehirns pochen. Mit zwei bis drei Jahre» Gefängniß wurden in Hermannstadt Handlungen bestraft, für welche man in Pesth ans Tod erkannte. Erst später zog ein und dasselbe System sich gleich einem rothen Faden durch alle Kriegsgerichte, und auch bei milderer Praxis, z. B. in Gnus fanden an einem Tage sieben Hinrichtungen statt. Pesth wurde maßgebend! Und welche Qualen wurden den unglücklichen Opfern noch in der letzten Lebenszeit bereitet! Welchen Ringeltanz von Chikanen, Mühseligkeiten und Kümmernissen müssen überhaupt die Gefangenen im neugebaute durchmachen! Ein unverzeihliches Versehen, dessen üble Folge» sür den Jnhaftirten und den Richter sich erst später ganz herausstellten, war es, daß man gleich anfänglich alle Welt, ohne Unterschied des Charakters oder Vergehens durch einander würfelte. Hiedurch fehlte zuvörderst die so unentbehrliche Evidenz der Personen und Thatsachen, deren Schemati- sirung und Klassificirnng, ohne welche sich bei einer größeren Anzahl Gefangener Prä¬ cision, Schnelligkeit und ein geordnetes InstizVcrfahren gar nicht denken lassen. Ver¬ wirrung schlich ein, die Arbeit wurde erschwert, das Räderwerk stockte. Bedeutend er¬ höhte sich noch dieser Uebelstand durch den Mangel genereller, principieller Instruktionen. Daß der oodox IbeiLsi-mus militaris, und Haynau'S Proklamationen und Jnstifici- rungsansichtcn bei diesen Tcndenzprozessen nicht genügten, ist bekannt. Instruktionen von Wien mußten immer nachgeholt werden, die, weil man sie stets durch die Natur des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_185336/124>, abgerufen am 03.07.2024.