Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. III. Band.einzelnen Familie so viel Behaglichkeit gewinnt, daß dieselbe aus der großen Masse Der Entwurf macht keinen Unterschied zwischen suudirtem und nicht fundirtem Dagegen ist wider die Steigerung der Prozentsätze von 3 bis 5 bei den hö¬ einzelnen Familie so viel Behaglichkeit gewinnt, daß dieselbe aus der großen Masse Der Entwurf macht keinen Unterschied zwischen suudirtem und nicht fundirtem Dagegen ist wider die Steigerung der Prozentsätze von 3 bis 5 bei den hö¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0228" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/279254"/> <p xml:id="ID_730" prev="#ID_729"> einzelnen Familie so viel Behaglichkeit gewinnt, daß dieselbe aus der großen Masse<lb/> derer heraustritt, welche durch den Kampf »in die Existenz gedrückt werden. Wer<lb/> sich aber dem Staat gegenüber selbst schätzen soll, dessen Leben muß schon einen<lb/> gewissen Halt, eine verhältnißmäßige Behaglichkeit haben und im Durchschnitt<lb/> ist diese erst von 500 Thalern herauf anzunehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_731"> Der Entwurf macht keinen Unterschied zwischen suudirtem und nicht fundirtem<lb/> Einkommen, während uach einem früheren Projekt das unfundirte Einkommen<lb/> mit 2, das fundirte mit 3 pCt. herangezogen werden sollte. Es bedarf keiner<lb/> weitern Ausführung, um zu beweisen, daß eine gleiche Besteuerung aller Arten<lb/> von Einkommen bei unseren Bildungsverhältnissen eine große Härte ist. Ein ar¬<lb/> mer Lehrer z. B., welcher durch unermüdliche Thätigkeit von früh bis zur Nacht<lb/> das Jahreseinkommen seiner Familie auf 000 Thlr. erhält, wo der Bestand von<lb/> seiner Gesundheit, seiner persönlichen Kraft und dem launigen Zufall abhängt, hat<lb/> 14 Thlr. Steuer zu entrichte», ebenso wie der müssige Rentier, der aus einem<lb/> Capital von 15,000 Thlr. seine Hypothekeninteressen zu 4 pCt. behaglich ver¬<lb/> zehrt. Grade in Preußen ist die Anzahl derer, welche im Staatsdienst arbeiten,<lb/> oder auf andere Weise für die Bildung des Volkes thätig.sind, ohne fundirtes<lb/> Einkommen zu besitzen, verhältnißmäßig größer als in irgend einem andern Lande,<lb/> und grade Preußen hätte Ursache diese Klassen seiner Bürger nicht zu beschweren.<lb/> Deshalb muß man fordern, daß bei dem Einkommen von 500 bis 1000<lb/> Thlr. ein Unterschied gemacht werde zwischen suudirtem und nicht<lb/> fuudirtem Einkommen, daß nicht fundirte Revenuen nur mit 2 pCt.<lb/> besteuert werden und daß bei den Classeusteucrsätzen, welche bei einer Ein¬<lb/> nahme von weniger als 500 pCt. eintreten sollen, in der Abschätzung eben so<lb/> Rücksicht genommen werde, auf die Beschaffenheit der Quellen, aus denen die<lb/> Einnahme fließt. Das letztere geschieht in der Praxis schou jetzt, es ist wünschens-<lb/> werth, daß das Gesetz diese Rücksicht geradezu anempfehle.</p><lb/> <p xml:id="ID_732" next="#ID_733"> Dagegen ist wider die Steigerung der Prozentsätze von 3 bis 5 bei den hö¬<lb/> hern Tausende« des Einkommens in der Theorie nichts einzuwenden. Was man<lb/> gegen die Gerechtigkeit eiuer solchen Scala anzuführen Pflegt, ist nicht stichhaltig.<lb/> Mau sagt: es ist uicht gerecht, wenn der Reiche, welcher dem Nationalvermögen<lb/> größere Summen zuführt, vom Staate dafür durch einen stärkeren Prozentsatz ge¬<lb/> straft werde, und bei dem Maugel freiströmcnder zusammengeballter Capitalien,<lb/> welche jährlich aus den Revenüen der Reichen zu der productiven Kraft Preußens<lb/> zufließen könnten, sei eher eine Schonung als eine Verminderung derselben durch<lb/> hohe Besteuerung zweckmäßig. — Dagegen läßt sich bemerken, daß man bei aller<lb/> Besteuerung mit der abstracten Rechtstheorie nicht weit kommt. Der Staat hat<lb/> von je das Geld vorzugsweise von denen genommen, welche in die Möglichkeit<lb/> gesetzt sind, dasselbe zu geben. Und bei den meisten indirekten Steuern wird das<lb/> Rechtsgefühl einige Ursache haben sich zu empören. Was ist im Prinzip wider-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0228]
einzelnen Familie so viel Behaglichkeit gewinnt, daß dieselbe aus der großen Masse
derer heraustritt, welche durch den Kampf »in die Existenz gedrückt werden. Wer
sich aber dem Staat gegenüber selbst schätzen soll, dessen Leben muß schon einen
gewissen Halt, eine verhältnißmäßige Behaglichkeit haben und im Durchschnitt
ist diese erst von 500 Thalern herauf anzunehmen.
Der Entwurf macht keinen Unterschied zwischen suudirtem und nicht fundirtem
Einkommen, während uach einem früheren Projekt das unfundirte Einkommen
mit 2, das fundirte mit 3 pCt. herangezogen werden sollte. Es bedarf keiner
weitern Ausführung, um zu beweisen, daß eine gleiche Besteuerung aller Arten
von Einkommen bei unseren Bildungsverhältnissen eine große Härte ist. Ein ar¬
mer Lehrer z. B., welcher durch unermüdliche Thätigkeit von früh bis zur Nacht
das Jahreseinkommen seiner Familie auf 000 Thlr. erhält, wo der Bestand von
seiner Gesundheit, seiner persönlichen Kraft und dem launigen Zufall abhängt, hat
14 Thlr. Steuer zu entrichte», ebenso wie der müssige Rentier, der aus einem
Capital von 15,000 Thlr. seine Hypothekeninteressen zu 4 pCt. behaglich ver¬
zehrt. Grade in Preußen ist die Anzahl derer, welche im Staatsdienst arbeiten,
oder auf andere Weise für die Bildung des Volkes thätig.sind, ohne fundirtes
Einkommen zu besitzen, verhältnißmäßig größer als in irgend einem andern Lande,
und grade Preußen hätte Ursache diese Klassen seiner Bürger nicht zu beschweren.
Deshalb muß man fordern, daß bei dem Einkommen von 500 bis 1000
Thlr. ein Unterschied gemacht werde zwischen suudirtem und nicht
fuudirtem Einkommen, daß nicht fundirte Revenuen nur mit 2 pCt.
besteuert werden und daß bei den Classeusteucrsätzen, welche bei einer Ein¬
nahme von weniger als 500 pCt. eintreten sollen, in der Abschätzung eben so
Rücksicht genommen werde, auf die Beschaffenheit der Quellen, aus denen die
Einnahme fließt. Das letztere geschieht in der Praxis schou jetzt, es ist wünschens-
werth, daß das Gesetz diese Rücksicht geradezu anempfehle.
Dagegen ist wider die Steigerung der Prozentsätze von 3 bis 5 bei den hö¬
hern Tausende« des Einkommens in der Theorie nichts einzuwenden. Was man
gegen die Gerechtigkeit eiuer solchen Scala anzuführen Pflegt, ist nicht stichhaltig.
Mau sagt: es ist uicht gerecht, wenn der Reiche, welcher dem Nationalvermögen
größere Summen zuführt, vom Staate dafür durch einen stärkeren Prozentsatz ge¬
straft werde, und bei dem Maugel freiströmcnder zusammengeballter Capitalien,
welche jährlich aus den Revenüen der Reichen zu der productiven Kraft Preußens
zufließen könnten, sei eher eine Schonung als eine Verminderung derselben durch
hohe Besteuerung zweckmäßig. — Dagegen läßt sich bemerken, daß man bei aller
Besteuerung mit der abstracten Rechtstheorie nicht weit kommt. Der Staat hat
von je das Geld vorzugsweise von denen genommen, welche in die Möglichkeit
gesetzt sind, dasselbe zu geben. Und bei den meisten indirekten Steuern wird das
Rechtsgefühl einige Ursache haben sich zu empören. Was ist im Prinzip wider-
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