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Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, I. Semester. II. Band.

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sich dann die Krone noch, so tritt der Fall ein, wo das absolute Veto, welches
nach den Verfassungen ihr Recht ist, anch ihr Verhängnis) wird. Das suspensive
Veto macht eine constitutionelle Losung der Conflicte zwischen Kammern und Krone
sicher, das Volk weiß, daß die Krone durch zwei Legislationen das Recht hat,
dem Volkswillen zu widerstehen und hat nnter allen Umständen die Pflicht, dies
Recht zu ehren. Das absolute Veto faßt den Begriff der Majestät so hoch, daß
es die Versöhnung eines Gegensatz zwischen Krone und Vvlkswillen der Intelli¬
genz des Souveräns vertrauensvoll überläßt. Wenn aber den Vouveräucn,
wie gegenwärtig der Fall ist, das Verständniß für die Forderungen des Vol¬
kes fehlt, so tritt der unlösbare Gegensatz zwischen dem gesetzlichen Recht des
Volks und der Krone in so schneidender Schärfe hervor, daß eine Versöhnung im
Gleise des Gesetzes unmöglich wird; dann kämpft Gewalt gegen Gewalt; wenn
die Krone dann Gewalt nicht scheut, die Bürger Leipzigs werden sie nicht fürchten. --

So ist in dem großen Kampf der Gegenwart auch dem sächsischen Volk seine
Rolle zugetheilt. Die neuen Kammern haben die Anerkennung der Reichsverfassung
von neuem von der Krone zu verlangen. Verweigert der besonnene und ehrliche
Mann, welcher gegenwärtig Sachsens Krone trägt, auch dann die Anerkennung,
so werden sie ihm den Wunsch des Volkes vorzutragen haben, von einer Stellung
freiwillig abzudanken, in welcher seine Ueberzeugungen mit denen des Volks nicht
länger bestehen können. Verweigert er anch das', so wird durch Auflösung der
Kammern und daraus hervorgehende Verweigerung der Steuern der Staat auf¬
gelöst und eine neue blutige Katastrophe wird Sachsen mit den Bruderstämmen
zusammenkitten. Hoffen wir, daß es zu diesem Letzten, Furchtbaren nicht kommen
wird, wenn die Krone aber eine solche Katastrophe herbeiführen sollte, dann komme
die Schuld des Blutes über das gekrönte Haupt. Leipzig wird dann seine Schul¬
digkeit thun, wie es jetzt für Gesetz und Ordnung seiue Pflicht gethan hat. Wenn
endlich die Souveräne wagen sollten, die Kammern nicht in der gesetzlichen Frist
zusammen zu berufen oder eigenmächtig die Verfassung zu verändern, so haben sie
die Constitution gebrochen und sind Verbrecher gegen'das Gesetz. Das gilt auch
von Preuße", denn obgleich die Verfassung dort noch nicht beschworen ist, besteht
sie doch zu Recht, und das Wahlgesetz ist ein Theil der V er fassun g.-^->
Die jetzigen vereinzelten Aufstände, wie in Dresden, waren nichts als gesetzlich!
unberechtigte Gährungen eines unbesonnenen Taumels, und die Regierung^
war noch in ihrem vollen Recht, sie zu bekämpfen. i

Mau ist auch hier in Leipzig geneigt, den beginnenden Kampf mit Mißmuthz
und Bangigkeit zu betrachten. Die Grenzboten tonnen diese Stimmung nicht!
theilen. Das Parlament hat abgeblüht, eine seltene Blüthe, die aus unseren'Herze""
hervvrgeschossen ist. Was thut's? Die Frucht ist uns geblieben, ihre Verfassung,
und wir haben zu sorgen, daß sie Wurzel schlägt und ein Baum daraus wächst,
unseren Kindern zu Freude und Schutz. --- Wir haben lange genng die Hände
in den Schooß gelegt und zugesehen, wie unsere Brüder in Frankfurt für uns
gestanden haben, jetzt sollen wir uns selbst regen, um das Größte durchzusetzen"
Bei Gott, das ist Freude und Ehre, aber kein Grund zur Trauer! Oder meintet
ihr, daß die Freiheit und ein gesetzliches Gedeihen von Oben herab dem Untha-
eigen in den Schooß fallen würde? Diese höchsten Güter werden nur durch Mühe
erworben, durch Falten auf der Stirn und schwielige Hände. Wir würden sie
nicht über Alles lieben, wenn sie wohlfeiler werden. -- "
ilie"

Was ihr aber anch thun müßt, ihr Bürger von Leipzig, ein heg
Schwert haltet fest, so lange ein Stück davon ans der Welt ist, das Recht! -




Verlag von F. L. Hcrbig. -- Redacteure: Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Druck von Frie trieb AndrS.

sich dann die Krone noch, so tritt der Fall ein, wo das absolute Veto, welches
nach den Verfassungen ihr Recht ist, anch ihr Verhängnis) wird. Das suspensive
Veto macht eine constitutionelle Losung der Conflicte zwischen Kammern und Krone
sicher, das Volk weiß, daß die Krone durch zwei Legislationen das Recht hat,
dem Volkswillen zu widerstehen und hat nnter allen Umständen die Pflicht, dies
Recht zu ehren. Das absolute Veto faßt den Begriff der Majestät so hoch, daß
es die Versöhnung eines Gegensatz zwischen Krone und Vvlkswillen der Intelli¬
genz des Souveräns vertrauensvoll überläßt. Wenn aber den Vouveräucn,
wie gegenwärtig der Fall ist, das Verständniß für die Forderungen des Vol¬
kes fehlt, so tritt der unlösbare Gegensatz zwischen dem gesetzlichen Recht des
Volks und der Krone in so schneidender Schärfe hervor, daß eine Versöhnung im
Gleise des Gesetzes unmöglich wird; dann kämpft Gewalt gegen Gewalt; wenn
die Krone dann Gewalt nicht scheut, die Bürger Leipzigs werden sie nicht fürchten. —

So ist in dem großen Kampf der Gegenwart auch dem sächsischen Volk seine
Rolle zugetheilt. Die neuen Kammern haben die Anerkennung der Reichsverfassung
von neuem von der Krone zu verlangen. Verweigert der besonnene und ehrliche
Mann, welcher gegenwärtig Sachsens Krone trägt, auch dann die Anerkennung,
so werden sie ihm den Wunsch des Volkes vorzutragen haben, von einer Stellung
freiwillig abzudanken, in welcher seine Ueberzeugungen mit denen des Volks nicht
länger bestehen können. Verweigert er anch das', so wird durch Auflösung der
Kammern und daraus hervorgehende Verweigerung der Steuern der Staat auf¬
gelöst und eine neue blutige Katastrophe wird Sachsen mit den Bruderstämmen
zusammenkitten. Hoffen wir, daß es zu diesem Letzten, Furchtbaren nicht kommen
wird, wenn die Krone aber eine solche Katastrophe herbeiführen sollte, dann komme
die Schuld des Blutes über das gekrönte Haupt. Leipzig wird dann seine Schul¬
digkeit thun, wie es jetzt für Gesetz und Ordnung seiue Pflicht gethan hat. Wenn
endlich die Souveräne wagen sollten, die Kammern nicht in der gesetzlichen Frist
zusammen zu berufen oder eigenmächtig die Verfassung zu verändern, so haben sie
die Constitution gebrochen und sind Verbrecher gegen'das Gesetz. Das gilt auch
von Preuße», denn obgleich die Verfassung dort noch nicht beschworen ist, besteht
sie doch zu Recht, und das Wahlgesetz ist ein Theil der V er fassun g.-^->
Die jetzigen vereinzelten Aufstände, wie in Dresden, waren nichts als gesetzlich!
unberechtigte Gährungen eines unbesonnenen Taumels, und die Regierung^
war noch in ihrem vollen Recht, sie zu bekämpfen. i

Mau ist auch hier in Leipzig geneigt, den beginnenden Kampf mit Mißmuthz
und Bangigkeit zu betrachten. Die Grenzboten tonnen diese Stimmung nicht!
theilen. Das Parlament hat abgeblüht, eine seltene Blüthe, die aus unseren'Herze»»
hervvrgeschossen ist. Was thut's? Die Frucht ist uns geblieben, ihre Verfassung,
und wir haben zu sorgen, daß sie Wurzel schlägt und ein Baum daraus wächst,
unseren Kindern zu Freude und Schutz. -— Wir haben lange genng die Hände
in den Schooß gelegt und zugesehen, wie unsere Brüder in Frankfurt für uns
gestanden haben, jetzt sollen wir uns selbst regen, um das Größte durchzusetzen«
Bei Gott, das ist Freude und Ehre, aber kein Grund zur Trauer! Oder meintet
ihr, daß die Freiheit und ein gesetzliches Gedeihen von Oben herab dem Untha-
eigen in den Schooß fallen würde? Diese höchsten Güter werden nur durch Mühe
erworben, durch Falten auf der Stirn und schwielige Hände. Wir würden sie
nicht über Alles lieben, wenn sie wohlfeiler werden. — »
ilie»

Was ihr aber anch thun müßt, ihr Bürger von Leipzig, ein heg
Schwert haltet fest, so lange ein Stück davon ans der Welt ist, das Recht! -




Verlag von F. L. Hcrbig. — Redacteure: Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Druck von Frie trieb AndrS.
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[0272] sich dann die Krone noch, so tritt der Fall ein, wo das absolute Veto, welches nach den Verfassungen ihr Recht ist, anch ihr Verhängnis) wird. Das suspensive Veto macht eine constitutionelle Losung der Conflicte zwischen Kammern und Krone sicher, das Volk weiß, daß die Krone durch zwei Legislationen das Recht hat, dem Volkswillen zu widerstehen und hat nnter allen Umständen die Pflicht, dies Recht zu ehren. Das absolute Veto faßt den Begriff der Majestät so hoch, daß es die Versöhnung eines Gegensatz zwischen Krone und Vvlkswillen der Intelli¬ genz des Souveräns vertrauensvoll überläßt. Wenn aber den Vouveräucn, wie gegenwärtig der Fall ist, das Verständniß für die Forderungen des Vol¬ kes fehlt, so tritt der unlösbare Gegensatz zwischen dem gesetzlichen Recht des Volks und der Krone in so schneidender Schärfe hervor, daß eine Versöhnung im Gleise des Gesetzes unmöglich wird; dann kämpft Gewalt gegen Gewalt; wenn die Krone dann Gewalt nicht scheut, die Bürger Leipzigs werden sie nicht fürchten. — So ist in dem großen Kampf der Gegenwart auch dem sächsischen Volk seine Rolle zugetheilt. Die neuen Kammern haben die Anerkennung der Reichsverfassung von neuem von der Krone zu verlangen. Verweigert der besonnene und ehrliche Mann, welcher gegenwärtig Sachsens Krone trägt, auch dann die Anerkennung, so werden sie ihm den Wunsch des Volkes vorzutragen haben, von einer Stellung freiwillig abzudanken, in welcher seine Ueberzeugungen mit denen des Volks nicht länger bestehen können. Verweigert er anch das', so wird durch Auflösung der Kammern und daraus hervorgehende Verweigerung der Steuern der Staat auf¬ gelöst und eine neue blutige Katastrophe wird Sachsen mit den Bruderstämmen zusammenkitten. Hoffen wir, daß es zu diesem Letzten, Furchtbaren nicht kommen wird, wenn die Krone aber eine solche Katastrophe herbeiführen sollte, dann komme die Schuld des Blutes über das gekrönte Haupt. Leipzig wird dann seine Schul¬ digkeit thun, wie es jetzt für Gesetz und Ordnung seiue Pflicht gethan hat. Wenn endlich die Souveräne wagen sollten, die Kammern nicht in der gesetzlichen Frist zusammen zu berufen oder eigenmächtig die Verfassung zu verändern, so haben sie die Constitution gebrochen und sind Verbrecher gegen'das Gesetz. Das gilt auch von Preuße», denn obgleich die Verfassung dort noch nicht beschworen ist, besteht sie doch zu Recht, und das Wahlgesetz ist ein Theil der V er fassun g.-^-> Die jetzigen vereinzelten Aufstände, wie in Dresden, waren nichts als gesetzlich! unberechtigte Gährungen eines unbesonnenen Taumels, und die Regierung^ war noch in ihrem vollen Recht, sie zu bekämpfen. i Mau ist auch hier in Leipzig geneigt, den beginnenden Kampf mit Mißmuthz und Bangigkeit zu betrachten. Die Grenzboten tonnen diese Stimmung nicht! theilen. Das Parlament hat abgeblüht, eine seltene Blüthe, die aus unseren'Herze»» hervvrgeschossen ist. Was thut's? Die Frucht ist uns geblieben, ihre Verfassung, und wir haben zu sorgen, daß sie Wurzel schlägt und ein Baum daraus wächst, unseren Kindern zu Freude und Schutz. -— Wir haben lange genng die Hände in den Schooß gelegt und zugesehen, wie unsere Brüder in Frankfurt für uns gestanden haben, jetzt sollen wir uns selbst regen, um das Größte durchzusetzen« Bei Gott, das ist Freude und Ehre, aber kein Grund zur Trauer! Oder meintet ihr, daß die Freiheit und ein gesetzliches Gedeihen von Oben herab dem Untha- eigen in den Schooß fallen würde? Diese höchsten Güter werden nur durch Mühe erworben, durch Falten auf der Stirn und schwielige Hände. Wir würden sie nicht über Alles lieben, wenn sie wohlfeiler werden. — » ilie» Was ihr aber anch thun müßt, ihr Bürger von Leipzig, ein heg Schwert haltet fest, so lange ein Stück davon ans der Welt ist, das Recht! - Verlag von F. L. Hcrbig. — Redacteure: Gustav Freytag und Julian Schmidt. Druck von Frie trieb AndrS.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341563_278509/272>, abgerufen am 15.01.2025.