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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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mit der Machtvollkommenheit ausüben wird, mit Ausnahme der gesetz¬
gebenden Gewalt, die während der Dauer des Waffenstillstan¬
des ruht (also scheint weder eine Ständeversammlung der Herzogthümer noch
der Einfluß der Frankfurter Versammlung, selbst ans Holstein, das doch un¬
zweifelhaft ein deutsches Bundesland ist, verstattet zu werden). Diese Negie¬
rung wird aus fünf Mitgliedern bestehen: zwei von diesen Mitgliedern werden
von Sr. Maj. dem König von Preußen, seitens des deutschen Bundes, für
Holstein und zwei von Sr. Maj. dem König von Dänemark als Herzog von
Schleswig und Holstein, für Schleswig ernannt werden. Das fünfte dieser
Mitglieder, welches die Functionen des Präsidenten zu übernehmen hat, wird
in Folge gemeinschaftlicher Einigung von Ihren Majestäten ernannt werden.
Man ist übereingekommen, daß weder die vor dem 1,7. März angestellt gewe¬
senen Ncgierungsmitglieder, noch diejenigen, welche die Regierung seit dieser
Epoche gebildet haben, in diese neue Verwaltungsbehörde eintreten können;
daß ferner alle und jede seit dem 17. März für die Herzogthümer
erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltnngsmaßregeln
im Augenblick des Amtsantritts der neuen Negierung aufge¬
hoben werden sollen; jedoch soll der letzteren das Recht zustehen, solche
Verordnungen wieder in Kraft treten zu lassen, deren Aufrechthaltung ihr un¬
erläßlich u. s. w."

Nach der Erklärung des Preußischen Ministeriums wäre diese Bestimmung
nur formell und die neue Negierung würde sofort alle Gesetze, die nicht die Rechte
deö Königs präjudiciren, wiederherstellen. Ferner Art. 8:


"Se. Maj. der König von Preußen im Namen des deutschen Bundes und
Se. Maj. der König von Dänemark sollen das Recht haben, jeder seinerseits
einen Kommissar zu ernennen, um in den Herzogtümern vermittelnd über die
Ausführung der vorstehenden Stipulationen zu wachen, sowie über die unpar¬
teiische Anwendung der Gesetze zu Gunsten der dentschen wie der dänischen
Bevölkerung."

Wenn Preußen keine günstigern Bedingungen erwirken konnte, so hätte
es lieber die Unterhandlungen ganz und gar dem Abgeordneten der Central-
gewalt überlassen sollen. Jetzt werden die Radikalen wieder über Preußens
Schwäche ein Zetergeschrei erheben. Wenn nun gar die Nationalversammlung den
Waffenstillstand nicht ratistcirt -- was wir nicht hoffen -- so ist einerseits Preußen
ans das Abscheulichste compromittirt, andrerseits die Verwirrung auf die Spitze
getrieben.

Ju der Limburger Frage kann die Nationalversammlung eine frühere Ueber-
eilung noch wieder gut machen. Die Linke, welche stets darauf ausgeht, der Re¬
gierung Verlegenheiten zu bereiten, war in ihrem Recht, wenn sie den verkehr¬
ten Beschluß der Versammlung als Waffe gegen das Ministerium benutzte. Glück-


mit der Machtvollkommenheit ausüben wird, mit Ausnahme der gesetz¬
gebenden Gewalt, die während der Dauer des Waffenstillstan¬
des ruht (also scheint weder eine Ständeversammlung der Herzogthümer noch
der Einfluß der Frankfurter Versammlung, selbst ans Holstein, das doch un¬
zweifelhaft ein deutsches Bundesland ist, verstattet zu werden). Diese Negie¬
rung wird aus fünf Mitgliedern bestehen: zwei von diesen Mitgliedern werden
von Sr. Maj. dem König von Preußen, seitens des deutschen Bundes, für
Holstein und zwei von Sr. Maj. dem König von Dänemark als Herzog von
Schleswig und Holstein, für Schleswig ernannt werden. Das fünfte dieser
Mitglieder, welches die Functionen des Präsidenten zu übernehmen hat, wird
in Folge gemeinschaftlicher Einigung von Ihren Majestäten ernannt werden.
Man ist übereingekommen, daß weder die vor dem 1,7. März angestellt gewe¬
senen Ncgierungsmitglieder, noch diejenigen, welche die Regierung seit dieser
Epoche gebildet haben, in diese neue Verwaltungsbehörde eintreten können;
daß ferner alle und jede seit dem 17. März für die Herzogthümer
erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltnngsmaßregeln
im Augenblick des Amtsantritts der neuen Negierung aufge¬
hoben werden sollen; jedoch soll der letzteren das Recht zustehen, solche
Verordnungen wieder in Kraft treten zu lassen, deren Aufrechthaltung ihr un¬
erläßlich u. s. w."

Nach der Erklärung des Preußischen Ministeriums wäre diese Bestimmung
nur formell und die neue Negierung würde sofort alle Gesetze, die nicht die Rechte
deö Königs präjudiciren, wiederherstellen. Ferner Art. 8:


„Se. Maj. der König von Preußen im Namen des deutschen Bundes und
Se. Maj. der König von Dänemark sollen das Recht haben, jeder seinerseits
einen Kommissar zu ernennen, um in den Herzogtümern vermittelnd über die
Ausführung der vorstehenden Stipulationen zu wachen, sowie über die unpar¬
teiische Anwendung der Gesetze zu Gunsten der dentschen wie der dänischen
Bevölkerung."

Wenn Preußen keine günstigern Bedingungen erwirken konnte, so hätte
es lieber die Unterhandlungen ganz und gar dem Abgeordneten der Central-
gewalt überlassen sollen. Jetzt werden die Radikalen wieder über Preußens
Schwäche ein Zetergeschrei erheben. Wenn nun gar die Nationalversammlung den
Waffenstillstand nicht ratistcirt — was wir nicht hoffen — so ist einerseits Preußen
ans das Abscheulichste compromittirt, andrerseits die Verwirrung auf die Spitze
getrieben.

Ju der Limburger Frage kann die Nationalversammlung eine frühere Ueber-
eilung noch wieder gut machen. Die Linke, welche stets darauf ausgeht, der Re¬
gierung Verlegenheiten zu bereiten, war in ihrem Recht, wenn sie den verkehr¬
ten Beschluß der Versammlung als Waffe gegen das Ministerium benutzte. Glück-


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[0419] mit der Machtvollkommenheit ausüben wird, mit Ausnahme der gesetz¬ gebenden Gewalt, die während der Dauer des Waffenstillstan¬ des ruht (also scheint weder eine Ständeversammlung der Herzogthümer noch der Einfluß der Frankfurter Versammlung, selbst ans Holstein, das doch un¬ zweifelhaft ein deutsches Bundesland ist, verstattet zu werden). Diese Negie¬ rung wird aus fünf Mitgliedern bestehen: zwei von diesen Mitgliedern werden von Sr. Maj. dem König von Preußen, seitens des deutschen Bundes, für Holstein und zwei von Sr. Maj. dem König von Dänemark als Herzog von Schleswig und Holstein, für Schleswig ernannt werden. Das fünfte dieser Mitglieder, welches die Functionen des Präsidenten zu übernehmen hat, wird in Folge gemeinschaftlicher Einigung von Ihren Majestäten ernannt werden. Man ist übereingekommen, daß weder die vor dem 1,7. März angestellt gewe¬ senen Ncgierungsmitglieder, noch diejenigen, welche die Regierung seit dieser Epoche gebildet haben, in diese neue Verwaltungsbehörde eintreten können; daß ferner alle und jede seit dem 17. März für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltnngsmaßregeln im Augenblick des Amtsantritts der neuen Negierung aufge¬ hoben werden sollen; jedoch soll der letzteren das Recht zustehen, solche Verordnungen wieder in Kraft treten zu lassen, deren Aufrechthaltung ihr un¬ erläßlich u. s. w." Nach der Erklärung des Preußischen Ministeriums wäre diese Bestimmung nur formell und die neue Negierung würde sofort alle Gesetze, die nicht die Rechte deö Königs präjudiciren, wiederherstellen. Ferner Art. 8: „Se. Maj. der König von Preußen im Namen des deutschen Bundes und Se. Maj. der König von Dänemark sollen das Recht haben, jeder seinerseits einen Kommissar zu ernennen, um in den Herzogtümern vermittelnd über die Ausführung der vorstehenden Stipulationen zu wachen, sowie über die unpar¬ teiische Anwendung der Gesetze zu Gunsten der dentschen wie der dänischen Bevölkerung." Wenn Preußen keine günstigern Bedingungen erwirken konnte, so hätte es lieber die Unterhandlungen ganz und gar dem Abgeordneten der Central- gewalt überlassen sollen. Jetzt werden die Radikalen wieder über Preußens Schwäche ein Zetergeschrei erheben. Wenn nun gar die Nationalversammlung den Waffenstillstand nicht ratistcirt — was wir nicht hoffen — so ist einerseits Preußen ans das Abscheulichste compromittirt, andrerseits die Verwirrung auf die Spitze getrieben. Ju der Limburger Frage kann die Nationalversammlung eine frühere Ueber- eilung noch wieder gut machen. Die Linke, welche stets darauf ausgeht, der Re¬ gierung Verlegenheiten zu bereiten, war in ihrem Recht, wenn sie den verkehr¬ ten Beschluß der Versammlung als Waffe gegen das Ministerium benutzte. Glück-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/419>, abgerufen am 28.09.2024.