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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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der freien Städte Vertreter am Bundestage war), sähe man in ihm ein Bild
berechnender Klugheit, des weit voranöblickendcn Scharfsinnes von ungeheuren
Dimensionen oder Talleyrand'scher Verschmitztheit bei außerordentlichen Geistes-
gaben. Die Verhältnisse, in denen Sieveking wirkte, waren ja gar nicht derartig,
daß sich ein Kaunitz, Pitt, Canning, Fox, Talleyrand oder Hardenberg hätte ent¬
wickeln können, auch nicht einmal in kleinem Maaßstabe. Ans einem andern
Standpunkte würden sich seine seltenen diplomatischen Fähigkeiten glänzend und
folgenschwer entwickelt haben, davon halten wir uns überzeugt. Wäre dieser
Standpunkt auch nur der Posten eines Staatsministers an einem der kleineren
deutschen Höfe gewesen, Sicvckincfs Name hätte wohl sür die Zeitgeschichte eine
weit gewichtigere Bedeutung gewonnen, als die ist, mit welcher er sich nun den
Reihen der Gewesenen anschließt. -- Rufen wir uns das Bild des stattlichen
Mannes nochmals por Augen. DaS Haupt war ehrwürdig weiß, obwohl Sieve-
king schon im sechzigsten Jahre ann diesem Leben abgerufen wurde; in dem vollen
Gesichte, lebhaft gefärbt, lag el" Zug herzlicher Gutmüthigkeit, der auch wahrlich
nicht täuschte. Eben so entsprach der freundliche Blick des Auges der Biederkeit
und der hohen Intelligenz, welche Eigenschaften ihn auszeichneten. noble Ma¬
nieren, die anmuthige Leichtigkeit des weitgereisten, feingebildeten Weltmannes in
Wort und Gesten sind nicht minder daher zu zählen. In seinem Hause herrschte
der beste Ton, das traulichste Familienleben waltete vor. Sieveking stammte ans
einem alten Hamburgischen Geschlechte; schon verschiedene seiner Vorfahren haben
der freien Hansestadt wesentliche Dienste geleistet, sind von ihr mit Ehren und
Würden bekleidet worden. Unser nun Heimgegangener Syndikus, vorher als
Rechtsgelehrter in Hamburg lebend, war seit dein Maimonat 1820 in diesem
wichtigen Amte. Die Syndici, dem Rathe als Beistände durch unsere Verfassung
zugesellt, findet man feit 1437 in Hamburg. Bis ki>5>0 gab es in der Regel
nur einen, von da an gewöhnlich zwei, seit 1626 drei und durch Rath und Bür¬
gerschluß vom 1. September 17 X) ward die Zahl von vier Syndici festgesetzt
(einer als Archivarins); der älteste derselben führte von jeher den Titel Protono-
tarius. Zu Syndicis tonnen nur Doctoren der Rechte gewählt werden; ihr
Rang ist der zwischen den 2 Bürgermeistern und den 24 Rathsherren. Obwohl
sie aber letzten? vorangehen, haben sie in den Scnatssitzungen nur ein v"t"in
ccmsullntiviim. Wir übergehen hier den ganz eigenthümlichen Syndicatscid,
welchen das Sechziger-Kollegium noch im Jahre 1708 verlangte, um einem der
Bürgerschaft nachteiligen Einwirken der Syndici vorzubeugen; ein gewisses Mi߬
trauen hinsichtlich derselben ist eigentlich erst in neuerer Zeit geschwunden, nach¬
dem die Zerwürfnisse zwischen Rath und Bürgerschaft früher so traurige Folgen
herbeigeführt hatten. Auch datirt der Syndici Einfluß auf die innern Stadt-
Angelegenhcitcn noch nicht von lauge her, während sie sonst fast ausschließlich zur
Leitung der Prozesse und Verhandlung mit Fremden, namentlich mit dem kaiser¬
lichen Hofe, der so hänfig seine Kuckukscier in die Hamburgischen Verhältnisse
legte, gebraucht wurde". So viel über die Stellung der Syndici im Allgemei¬
nen; die des verstorbenen Sieveking war bedeutsamer als die der Mehrzahl seiner
Vorgänger. Seit der Befreiung Hamburgs von dein Joche der französischen
Herrschaft, das so blutige Striemen zurückließ in dem damals so tief gebeugten


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der freien Städte Vertreter am Bundestage war), sähe man in ihm ein Bild
berechnender Klugheit, des weit voranöblickendcn Scharfsinnes von ungeheuren
Dimensionen oder Talleyrand'scher Verschmitztheit bei außerordentlichen Geistes-
gaben. Die Verhältnisse, in denen Sieveking wirkte, waren ja gar nicht derartig,
daß sich ein Kaunitz, Pitt, Canning, Fox, Talleyrand oder Hardenberg hätte ent¬
wickeln können, auch nicht einmal in kleinem Maaßstabe. Ans einem andern
Standpunkte würden sich seine seltenen diplomatischen Fähigkeiten glänzend und
folgenschwer entwickelt haben, davon halten wir uns überzeugt. Wäre dieser
Standpunkt auch nur der Posten eines Staatsministers an einem der kleineren
deutschen Höfe gewesen, Sicvckincfs Name hätte wohl sür die Zeitgeschichte eine
weit gewichtigere Bedeutung gewonnen, als die ist, mit welcher er sich nun den
Reihen der Gewesenen anschließt. — Rufen wir uns das Bild des stattlichen
Mannes nochmals por Augen. DaS Haupt war ehrwürdig weiß, obwohl Sieve-
king schon im sechzigsten Jahre ann diesem Leben abgerufen wurde; in dem vollen
Gesichte, lebhaft gefärbt, lag el» Zug herzlicher Gutmüthigkeit, der auch wahrlich
nicht täuschte. Eben so entsprach der freundliche Blick des Auges der Biederkeit
und der hohen Intelligenz, welche Eigenschaften ihn auszeichneten. noble Ma¬
nieren, die anmuthige Leichtigkeit des weitgereisten, feingebildeten Weltmannes in
Wort und Gesten sind nicht minder daher zu zählen. In seinem Hause herrschte
der beste Ton, das traulichste Familienleben waltete vor. Sieveking stammte ans
einem alten Hamburgischen Geschlechte; schon verschiedene seiner Vorfahren haben
der freien Hansestadt wesentliche Dienste geleistet, sind von ihr mit Ehren und
Würden bekleidet worden. Unser nun Heimgegangener Syndikus, vorher als
Rechtsgelehrter in Hamburg lebend, war seit dein Maimonat 1820 in diesem
wichtigen Amte. Die Syndici, dem Rathe als Beistände durch unsere Verfassung
zugesellt, findet man feit 1437 in Hamburg. Bis ki>5>0 gab es in der Regel
nur einen, von da an gewöhnlich zwei, seit 1626 drei und durch Rath und Bür¬
gerschluß vom 1. September 17 X) ward die Zahl von vier Syndici festgesetzt
(einer als Archivarins); der älteste derselben führte von jeher den Titel Protono-
tarius. Zu Syndicis tonnen nur Doctoren der Rechte gewählt werden; ihr
Rang ist der zwischen den 2 Bürgermeistern und den 24 Rathsherren. Obwohl
sie aber letzten? vorangehen, haben sie in den Scnatssitzungen nur ein v„t»in
ccmsullntiviim. Wir übergehen hier den ganz eigenthümlichen Syndicatscid,
welchen das Sechziger-Kollegium noch im Jahre 1708 verlangte, um einem der
Bürgerschaft nachteiligen Einwirken der Syndici vorzubeugen; ein gewisses Mi߬
trauen hinsichtlich derselben ist eigentlich erst in neuerer Zeit geschwunden, nach¬
dem die Zerwürfnisse zwischen Rath und Bürgerschaft früher so traurige Folgen
herbeigeführt hatten. Auch datirt der Syndici Einfluß auf die innern Stadt-
Angelegenhcitcn noch nicht von lauge her, während sie sonst fast ausschließlich zur
Leitung der Prozesse und Verhandlung mit Fremden, namentlich mit dem kaiser¬
lichen Hofe, der so hänfig seine Kuckukscier in die Hamburgischen Verhältnisse
legte, gebraucht wurde». So viel über die Stellung der Syndici im Allgemei¬
nen; die des verstorbenen Sieveking war bedeutsamer als die der Mehrzahl seiner
Vorgänger. Seit der Befreiung Hamburgs von dein Joche der französischen
Herrschaft, das so blutige Striemen zurückließ in dem damals so tief gebeugten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/89>, abgerufen am 27.07.2024.