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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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wirr Statt hat, auch am störendstc" eingreift". In diesen Umgehungen liegt aber
einerseits der Beweis der Unmöglichkeit, diese Taxe zu bezahlen, andererseits aber gibt
sie die offenbare Unzulänglichkeit der Mittel kund, die Stempcltare handzuhaben und
zu überwachen. Die Praxis vereitelt jede Maaßregel der Theorie und kaum glaubt
diese durch eine Verfügung eine Umgehung beseitigt zu haben, so hat jene schon wieder
eine neue Form gefunden, um ihren'Zweck zu erreichen. Nur bei dem gerichtlichen und
amtlichen Verfahren ist eine solche Umgehung unmöglich, und den Schritte" der Partei
geht das Patent mit solcher Genauigkeit voraus, daß sie schon vorhinein ihre Leistun¬
gen gewissenhaft erfüllt haben oder Unterlassung und Unkenntnis! hinterher schwer abbü¬
ßen muß. Das Mißverhältnis- der Stempeltaxt zum Werthe des in Verhandlung ste¬
henden Objects tritt aber in vielen Fällen so grell hervor, daß dieser dadurch oft be¬
deutend vermindert wird. Es gibt Abhandlungen von minderen Beträgen im flachen
Lande, wobei die Stcmpeltare 2> ^ des erübrigte" reinen Nachlasses beträgt, während
bei Abhandlungen von größeren" Belange die Stcmpeltare verhältnißmäßig höchst unbe¬
deutend ist. Wenn von einer landtäflichen Einlage einige Quadrat Klafter abgetrennt
oder aus dem Dominciale in das Rusticale überschrieben werden sollen, muß das einzu¬
bringende Gesuch mit einem Stempel von 3 Fi. C.,-M. versehe" sein, welcher auch für
die Abtrennung von Ivv Jochen und überhaupt vor der größten Ausdehnung genügen
würde. Es gibt daher Fälle, wo Grund und Boden durch die Stcmpeltare bezahlt
wird, und oft kaum so viel Werth hat als diese, und in solchen Fällen wird gerade
wieder die ärmste Classe ins Mitleid gezogen, während der Reiche bei werthvollen Ob-
jecten eine verhältnißmäßig unbedeutende Abgabe zu leisten hat. Dieses sind "ur einige
Beispiele für die Ungleichheit der Stempeltaxc in ihrer Anwendung, wovon unzählige
aus allen Geschäftsvcrhälrnisscn gegeben werden könnten.

Auch die Stcmpeltare wirkt also nachtheilig auf den Wohlstand des weniger be
gitterten Unterthans und der geringern Classen, während sie den Reichthum schonend
behandelt; daher eine Modification der Bestimmungen des Stcmpclpatentes als ein
dringendes Bedürfniß, geboten erscheint.

Ohne Zweieel müssen von anderen Seiten Opfer gebracht werden, um die Lücken
auszufüllen, die durch die Ermäßigung der Verzehrungssteuer und der Stcmpeltare im
Staatshaushalte entstehen werden; aber sie werden nur zu fördern sein, wo das Ver¬
sagen eines Wunsches noch möglich ist, wo vom Ueberflusse zu geben sein wird, wo
einem mäßigen Zugeständnisse die Versicherung des Besitzes als Gewinn entgegensteht.
Ew. Maj. trcugehors. Stände werden vo" diese" Opfern nicht ausgeschlossen sein, in
so ferne sie ihr nicht im Grundeigenthum liegendes Vermögen treffen werden? geruhen
Ew. Maj. darin die Reinheit ihrer Absicht und ihre Selbstverleugnung auch in diesen"
Falle zu erkennen, wo es sich um das Wohl der zahlreichsten und bedürftigsten zugleich
aber auch der nützlichsten Classe der Unterthanen handelt.

Die treugehorsamsten Stände überlassen es der Weisheit Ew. Maj,, die Mittel
zu wählen, welche durch eine annähernd gleichmäßige Besteuerung Alles Einkommens
oder Eigenthums den: Verfalle, womit das La"d bedroht ist, Grenzen setze" werde",
sie sind weit entfernt sich darüber irgend eine Bestimmung anzumaßen, sie müssen aber
wiederholt die Ueberzeugung aussprechen, daß nur in jener von ihnen angetragene"
Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Bürgschaft zu finden ist, für die Erhaltung des
allgemeinen Wohlstandes, der Ruhe und Sicherheit im Lande.

Die treugehorsamstcn Stände bitten demnach wiederholt ihren Antrag zur Ermä¬
ßigung der Verzchrmigssteucr aus die ersten Lebensbedürfnisse, und Herabsetzung der
Stcmpeltare im Gcschäftsverkchrc, der allerhöchsten Würdigung zu unterziehen, sie sehen
mit Ruhe und Zuversicht der Gewährung einer Bitte entgegen, deren Quelle Anhäng¬
lichkeit an ihren Monarchen und die Sorgfalt für das Wohl einer Provinz ist, deren
Vertretung ihnen anvertraut ist.


10.


Verlag von Fr. Ludw. He" dig. -- Rcdacteu.r: I. Knvanda.
Druck von Friedrich Andrä.

wirr Statt hat, auch am störendstc» eingreift». In diesen Umgehungen liegt aber
einerseits der Beweis der Unmöglichkeit, diese Taxe zu bezahlen, andererseits aber gibt
sie die offenbare Unzulänglichkeit der Mittel kund, die Stempcltare handzuhaben und
zu überwachen. Die Praxis vereitelt jede Maaßregel der Theorie und kaum glaubt
diese durch eine Verfügung eine Umgehung beseitigt zu haben, so hat jene schon wieder
eine neue Form gefunden, um ihren'Zweck zu erreichen. Nur bei dem gerichtlichen und
amtlichen Verfahren ist eine solche Umgehung unmöglich, und den Schritte» der Partei
geht das Patent mit solcher Genauigkeit voraus, daß sie schon vorhinein ihre Leistun¬
gen gewissenhaft erfüllt haben oder Unterlassung und Unkenntnis! hinterher schwer abbü¬
ßen muß. Das Mißverhältnis- der Stempeltaxt zum Werthe des in Verhandlung ste¬
henden Objects tritt aber in vielen Fällen so grell hervor, daß dieser dadurch oft be¬
deutend vermindert wird. Es gibt Abhandlungen von minderen Beträgen im flachen
Lande, wobei die Stcmpeltare 2> ^ des erübrigte» reinen Nachlasses beträgt, während
bei Abhandlungen von größeren« Belange die Stcmpeltare verhältnißmäßig höchst unbe¬
deutend ist. Wenn von einer landtäflichen Einlage einige Quadrat Klafter abgetrennt
oder aus dem Dominciale in das Rusticale überschrieben werden sollen, muß das einzu¬
bringende Gesuch mit einem Stempel von 3 Fi. C.,-M. versehe» sein, welcher auch für
die Abtrennung von Ivv Jochen und überhaupt vor der größten Ausdehnung genügen
würde. Es gibt daher Fälle, wo Grund und Boden durch die Stcmpeltare bezahlt
wird, und oft kaum so viel Werth hat als diese, und in solchen Fällen wird gerade
wieder die ärmste Classe ins Mitleid gezogen, während der Reiche bei werthvollen Ob-
jecten eine verhältnißmäßig unbedeutende Abgabe zu leisten hat. Dieses sind »ur einige
Beispiele für die Ungleichheit der Stempeltaxc in ihrer Anwendung, wovon unzählige
aus allen Geschäftsvcrhälrnisscn gegeben werden könnten.

Auch die Stcmpeltare wirkt also nachtheilig auf den Wohlstand des weniger be
gitterten Unterthans und der geringern Classen, während sie den Reichthum schonend
behandelt; daher eine Modification der Bestimmungen des Stcmpclpatentes als ein
dringendes Bedürfniß, geboten erscheint.

Ohne Zweieel müssen von anderen Seiten Opfer gebracht werden, um die Lücken
auszufüllen, die durch die Ermäßigung der Verzehrungssteuer und der Stcmpeltare im
Staatshaushalte entstehen werden; aber sie werden nur zu fördern sein, wo das Ver¬
sagen eines Wunsches noch möglich ist, wo vom Ueberflusse zu geben sein wird, wo
einem mäßigen Zugeständnisse die Versicherung des Besitzes als Gewinn entgegensteht.
Ew. Maj. trcugehors. Stände werden vo» diese» Opfern nicht ausgeschlossen sein, in
so ferne sie ihr nicht im Grundeigenthum liegendes Vermögen treffen werden? geruhen
Ew. Maj. darin die Reinheit ihrer Absicht und ihre Selbstverleugnung auch in diesen»
Falle zu erkennen, wo es sich um das Wohl der zahlreichsten und bedürftigsten zugleich
aber auch der nützlichsten Classe der Unterthanen handelt.

Die treugehorsamsten Stände überlassen es der Weisheit Ew. Maj,, die Mittel
zu wählen, welche durch eine annähernd gleichmäßige Besteuerung Alles Einkommens
oder Eigenthums den: Verfalle, womit das La»d bedroht ist, Grenzen setze» werde»,
sie sind weit entfernt sich darüber irgend eine Bestimmung anzumaßen, sie müssen aber
wiederholt die Ueberzeugung aussprechen, daß nur in jener von ihnen angetragene»
Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Bürgschaft zu finden ist, für die Erhaltung des
allgemeinen Wohlstandes, der Ruhe und Sicherheit im Lande.

Die treugehorsamstcn Stände bitten demnach wiederholt ihren Antrag zur Ermä¬
ßigung der Verzchrmigssteucr aus die ersten Lebensbedürfnisse, und Herabsetzung der
Stcmpeltare im Gcschäftsverkchrc, der allerhöchsten Würdigung zu unterziehen, sie sehen
mit Ruhe und Zuversicht der Gewährung einer Bitte entgegen, deren Quelle Anhäng¬
lichkeit an ihren Monarchen und die Sorgfalt für das Wohl einer Provinz ist, deren
Vertretung ihnen anvertraut ist.


10.


Verlag von Fr. Ludw. He» dig. — Rcdacteu.r: I. Knvanda.
Druck von Friedrich Andrä.
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[0546] wirr Statt hat, auch am störendstc» eingreift». In diesen Umgehungen liegt aber einerseits der Beweis der Unmöglichkeit, diese Taxe zu bezahlen, andererseits aber gibt sie die offenbare Unzulänglichkeit der Mittel kund, die Stempcltare handzuhaben und zu überwachen. Die Praxis vereitelt jede Maaßregel der Theorie und kaum glaubt diese durch eine Verfügung eine Umgehung beseitigt zu haben, so hat jene schon wieder eine neue Form gefunden, um ihren'Zweck zu erreichen. Nur bei dem gerichtlichen und amtlichen Verfahren ist eine solche Umgehung unmöglich, und den Schritte» der Partei geht das Patent mit solcher Genauigkeit voraus, daß sie schon vorhinein ihre Leistun¬ gen gewissenhaft erfüllt haben oder Unterlassung und Unkenntnis! hinterher schwer abbü¬ ßen muß. Das Mißverhältnis- der Stempeltaxt zum Werthe des in Verhandlung ste¬ henden Objects tritt aber in vielen Fällen so grell hervor, daß dieser dadurch oft be¬ deutend vermindert wird. Es gibt Abhandlungen von minderen Beträgen im flachen Lande, wobei die Stcmpeltare 2> ^ des erübrigte» reinen Nachlasses beträgt, während bei Abhandlungen von größeren« Belange die Stcmpeltare verhältnißmäßig höchst unbe¬ deutend ist. Wenn von einer landtäflichen Einlage einige Quadrat Klafter abgetrennt oder aus dem Dominciale in das Rusticale überschrieben werden sollen, muß das einzu¬ bringende Gesuch mit einem Stempel von 3 Fi. C.,-M. versehe» sein, welcher auch für die Abtrennung von Ivv Jochen und überhaupt vor der größten Ausdehnung genügen würde. Es gibt daher Fälle, wo Grund und Boden durch die Stcmpeltare bezahlt wird, und oft kaum so viel Werth hat als diese, und in solchen Fällen wird gerade wieder die ärmste Classe ins Mitleid gezogen, während der Reiche bei werthvollen Ob- jecten eine verhältnißmäßig unbedeutende Abgabe zu leisten hat. Dieses sind »ur einige Beispiele für die Ungleichheit der Stempeltaxc in ihrer Anwendung, wovon unzählige aus allen Geschäftsvcrhälrnisscn gegeben werden könnten. Auch die Stcmpeltare wirkt also nachtheilig auf den Wohlstand des weniger be gitterten Unterthans und der geringern Classen, während sie den Reichthum schonend behandelt; daher eine Modification der Bestimmungen des Stcmpclpatentes als ein dringendes Bedürfniß, geboten erscheint. Ohne Zweieel müssen von anderen Seiten Opfer gebracht werden, um die Lücken auszufüllen, die durch die Ermäßigung der Verzehrungssteuer und der Stcmpeltare im Staatshaushalte entstehen werden; aber sie werden nur zu fördern sein, wo das Ver¬ sagen eines Wunsches noch möglich ist, wo vom Ueberflusse zu geben sein wird, wo einem mäßigen Zugeständnisse die Versicherung des Besitzes als Gewinn entgegensteht. Ew. Maj. trcugehors. Stände werden vo» diese» Opfern nicht ausgeschlossen sein, in so ferne sie ihr nicht im Grundeigenthum liegendes Vermögen treffen werden? geruhen Ew. Maj. darin die Reinheit ihrer Absicht und ihre Selbstverleugnung auch in diesen» Falle zu erkennen, wo es sich um das Wohl der zahlreichsten und bedürftigsten zugleich aber auch der nützlichsten Classe der Unterthanen handelt. Die treugehorsamsten Stände überlassen es der Weisheit Ew. Maj,, die Mittel zu wählen, welche durch eine annähernd gleichmäßige Besteuerung Alles Einkommens oder Eigenthums den: Verfalle, womit das La»d bedroht ist, Grenzen setze» werde», sie sind weit entfernt sich darüber irgend eine Bestimmung anzumaßen, sie müssen aber wiederholt die Ueberzeugung aussprechen, daß nur in jener von ihnen angetragene» Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Bürgschaft zu finden ist, für die Erhaltung des allgemeinen Wohlstandes, der Ruhe und Sicherheit im Lande. Die treugehorsamstcn Stände bitten demnach wiederholt ihren Antrag zur Ermä¬ ßigung der Verzchrmigssteucr aus die ersten Lebensbedürfnisse, und Herabsetzung der Stcmpeltare im Gcschäftsverkchrc, der allerhöchsten Würdigung zu unterziehen, sie sehen mit Ruhe und Zuversicht der Gewährung einer Bitte entgegen, deren Quelle Anhäng¬ lichkeit an ihren Monarchen und die Sorgfalt für das Wohl einer Provinz ist, deren Vertretung ihnen anvertraut ist. 10. Verlag von Fr. Ludw. He» dig. — Rcdacteu.r: I. Knvanda. Druck von Friedrich Andrä.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/546>, abgerufen am 01.09.2024.