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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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Verwaltung des christlichen Cultus zu thun haben) mit 220 Stimmen gegen 215
Stimmen durchgegangen, ebenso, wie die Ehe zwischen Juden und Christen. Der
Gesetzentwurf ist schließlich, jedoch auf eine Weise amcndirt, daß sein ursprüng¬
liches Prinzip wesentlich verändert ist, von der Mehrheit angenommen worden.
Die ganze Verhandlung kann als ein großer Schritt zur endlichen Emanzipation
der Juden betrachtet werden. Weniger liberal hat sich die Hcrrcncurie in dieser
Frage gezeigt, jedoch anch sie hat mehrere der illiberalsten Bestimmungen der
Propvsition abgeändert. (Bergl. die Preufi. Ritgen. Zeitung.)

Die vou der zweiten Curie beschlossenen Petitionen auf Abänderung des
Patents vom ?. Februar, haben am 18. und 1!>. der Hcrrcncurie vorgelegen
und wesentliche den Rechten der Stände nicht gerade vortheilhafte Modifikationen
erlitten. Statt auf zweijährige Einberufung, hat die Herrcncurie nur auf
Periodicität im Allgemeinen angetragen, und die Dauer dem freien Willen der
Krone anheimgestellt. Ferner hat sie es der Krone überlassen, in Kriegszeiten,
ohne die vorherige ständische Bewilligung, Schulden zu contrahiren, und auch
ohne Zustimmung oder selbst nur Beirath der Stände die Vcrfassungsgcsctze zu
ändern. Das ausschließliche Recht des vereinigten Landtags zu den das Allgc-
gemcinc betreffenden Gesetzen rechtsgültigen Beirath zu ertheilen, ohne dnrch den
der Provinzialstände ersetzt werden zu dürfen, ist gleichfalls nicht von den Herren
anerkannt worden. Unbedingt haben sie sich anch nicht gegen die Wahl der Aus¬
schüsse erklärt, jedoch beantragt, die Befugnisse derselben mochten auf die in den
§dz 2 und 4 des Gesetzes von 1842 enthaltenen, Bestimmungen beschränkt wer¬
den, nämlich auf vorbereitende Arbeiten zu den den Ständen vorzulegenden Gesetz¬
entwürfen. Unter dieser Bedingung würde allerdings gegen die Wahl der Aus¬
schüsse nichts einzuwenden sein.

Dieser von dem Herrenstande getroffenen Abänderungen gegenüber wird der
zweiten Curie und insbesondere der liberalen Mehrheit derselben, wenn sie anders
nicht alle bisher so beharrlich Vcrfochtencn Rechtsprinzipien aufgeben will, nichts
anders übrig bleiben, als bei ihren ersten Beschlüssen, in den meisten Punkten
wenigstens, zu verharren, und darauf zu verzichten, die Petitionen in formeller
Weise der Krone vorzulegen. Dies wäre sowohl das würdigste, als anch das
einzig politisch richtige Benehmen, welches die Opposition einschlagen könnte, in
dem sic dcfcnsivc Haltung unerschütterlich beibehält, und es genügt, die allmälige
Anerkennung aller vorenthaltenen Rechte zu erlangen, nachdem sie gezeigt hat,
daß sie vor Erhaltung derselben keine Bewilligung irgend welcher Art machen
wird. Ob die Beschlüsse durch Beitritt des Herrenstandes das formelle Recht
erlangen der Krone Vorgelegt zu werden, oder nicht, ist im Grunde gleichgültig;
das Staatsministerium und alle Welt überhaupt kennt sie, und bei der dermaligen
Lage der Dinge können sic von Niemanden, wer es auch sei, ignorirt werden.
Auch darf die Opposition unter keiner Bedingung die Ausschüsse wählen, es sei
denn, daß durch eine ausdrückliche Erklärung des Gouvernements die Befugnisse
derselben auf das von dem Herrenstande beantragte Maaß beschränkt würden.
Hoffen wir, daß unsere Vertreter nach so vielen stcgrcich überstandenen Proben, auch
diese letzten Schwierigkeiten überwinden und das fast in den Hafen gelangte Schiff
nicht zum Scheitern bringen werde", damit die liberale Partei Deutschlands den


Verwaltung des christlichen Cultus zu thun haben) mit 220 Stimmen gegen 215
Stimmen durchgegangen, ebenso, wie die Ehe zwischen Juden und Christen. Der
Gesetzentwurf ist schließlich, jedoch auf eine Weise amcndirt, daß sein ursprüng¬
liches Prinzip wesentlich verändert ist, von der Mehrheit angenommen worden.
Die ganze Verhandlung kann als ein großer Schritt zur endlichen Emanzipation
der Juden betrachtet werden. Weniger liberal hat sich die Hcrrcncurie in dieser
Frage gezeigt, jedoch anch sie hat mehrere der illiberalsten Bestimmungen der
Propvsition abgeändert. (Bergl. die Preufi. Ritgen. Zeitung.)

Die vou der zweiten Curie beschlossenen Petitionen auf Abänderung des
Patents vom ?. Februar, haben am 18. und 1!>. der Hcrrcncurie vorgelegen
und wesentliche den Rechten der Stände nicht gerade vortheilhafte Modifikationen
erlitten. Statt auf zweijährige Einberufung, hat die Herrcncurie nur auf
Periodicität im Allgemeinen angetragen, und die Dauer dem freien Willen der
Krone anheimgestellt. Ferner hat sie es der Krone überlassen, in Kriegszeiten,
ohne die vorherige ständische Bewilligung, Schulden zu contrahiren, und auch
ohne Zustimmung oder selbst nur Beirath der Stände die Vcrfassungsgcsctze zu
ändern. Das ausschließliche Recht des vereinigten Landtags zu den das Allgc-
gemcinc betreffenden Gesetzen rechtsgültigen Beirath zu ertheilen, ohne dnrch den
der Provinzialstände ersetzt werden zu dürfen, ist gleichfalls nicht von den Herren
anerkannt worden. Unbedingt haben sie sich anch nicht gegen die Wahl der Aus¬
schüsse erklärt, jedoch beantragt, die Befugnisse derselben mochten auf die in den
§dz 2 und 4 des Gesetzes von 1842 enthaltenen, Bestimmungen beschränkt wer¬
den, nämlich auf vorbereitende Arbeiten zu den den Ständen vorzulegenden Gesetz¬
entwürfen. Unter dieser Bedingung würde allerdings gegen die Wahl der Aus¬
schüsse nichts einzuwenden sein.

Dieser von dem Herrenstande getroffenen Abänderungen gegenüber wird der
zweiten Curie und insbesondere der liberalen Mehrheit derselben, wenn sie anders
nicht alle bisher so beharrlich Vcrfochtencn Rechtsprinzipien aufgeben will, nichts
anders übrig bleiben, als bei ihren ersten Beschlüssen, in den meisten Punkten
wenigstens, zu verharren, und darauf zu verzichten, die Petitionen in formeller
Weise der Krone vorzulegen. Dies wäre sowohl das würdigste, als anch das
einzig politisch richtige Benehmen, welches die Opposition einschlagen könnte, in
dem sic dcfcnsivc Haltung unerschütterlich beibehält, und es genügt, die allmälige
Anerkennung aller vorenthaltenen Rechte zu erlangen, nachdem sie gezeigt hat,
daß sie vor Erhaltung derselben keine Bewilligung irgend welcher Art machen
wird. Ob die Beschlüsse durch Beitritt des Herrenstandes das formelle Recht
erlangen der Krone Vorgelegt zu werden, oder nicht, ist im Grunde gleichgültig;
das Staatsministerium und alle Welt überhaupt kennt sie, und bei der dermaligen
Lage der Dinge können sic von Niemanden, wer es auch sei, ignorirt werden.
Auch darf die Opposition unter keiner Bedingung die Ausschüsse wählen, es sei
denn, daß durch eine ausdrückliche Erklärung des Gouvernements die Befugnisse
derselben auf das von dem Herrenstande beantragte Maaß beschränkt würden.
Hoffen wir, daß unsere Vertreter nach so vielen stcgrcich überstandenen Proben, auch
diese letzten Schwierigkeiten überwinden und das fast in den Hafen gelangte Schiff
nicht zum Scheitern bringen werde», damit die liberale Partei Deutschlands den


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/553>, abgerufen am 22.07.2024.