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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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daß dieser Gegenstand nicht blos in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehöre,
sondern daß es jetzt eine ihrer wichtigsten Pflichten sei, nicht eher zu ruhen,
bis das vorgesetzte Ziel erreicht sein wird.

Ein Gesichtspunkt, von welchem aus, so viel ich glaube, dieser Gegen¬
stand noch nie hier zur Sprache gekommen ist, ist die nähere Beleuchtung
des Lottospielplans selbst, und die Grundlage, auf welcher derselbe beruht.
Dieser Spielplan ist unbestreitbar einer der scharfsinnigsten und vollendesten
Combinationen, leider aber auch zugleich eine der verächtlichsten und ver¬
werflichsten, da er auf einer Basis beruht, welche eben so wenig mit dem
Begriffe von Ehre und Recht überhaupt als insbesondere mit den von Sr.
Majestät erlassenen allerhöchst gesetzlichen Bestimmungen vereinbarlich ist. Es
wäre zu weitläufig hier in eine genauere Zergliederung dieses Spielplanes
einzugehen, es ist aber auch nicht nothwendig, da wenige Worte schon hin¬
reichen werden, um die Richtigkeit meiner Behauptung nachzuweisen.

Wie bekannt, besteht diese Lottorie ans 90 Nummern, wovon bei jeder
Ziehung fünf gewinnende Nummern herausgehoben werden.

Jede dieser 90 Nummern ist mit einem fixen Gewiunstcapitale dotirt,
über welches hinaus ohne Rücksicht, ob die Einsätze eine noch so große Höhe
erreicht haben, keine Auszahlung eines gemachten Gewinnes mehr stattfindet.
Nach der Combination des Spielplanes reicht aber schon ein verhältnißmä¬
ßig sehr geringer Betrag der Einsätze hin, um die Absvrbirung des dotirter
Capitals zu bedrohen, und allen weiteren, über diesen beschränkten Betrag
folgenden, späteren Einsalzen ist in vorhinein schon jede Möglichkeit eines
Gewinnes benommen; nichtsdestoweniger werden aber weitere Einsätze nicht
zurückgewiesen, sondern die Cvllectnren nehmen fort bis ans die letzte Mi¬
nute vor der Ziehung Weitere Einsätze mit dein Vorwissen ein, daß der Spie¬
lende geprellt und betrogen sei, da ihm ans keinen Fall mehr ein Gewinnst
zu Theil werden kann.

In dieser Weise geschieht es, daß bei der großen Verbreitung der Col¬
lectiven den vielfachen Anlockungen zum Lottvspicle und der so gesteigerten
Spielwuth des Volkes in jeder Ziehung alle 90 Nummern bedeutend und
oft so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der (ohne Möglichkeit eines Ge¬
winnes) auf eine Nummer gemachten Einsätze selbst das Gewinnstkapital
dieser Nummer übersteigt.

Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielen¬
den, nämlich nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf gezogenen Num¬
mern besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er betrogen sei dadurch,
daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Ein-


daß dieser Gegenstand nicht blos in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehöre,
sondern daß es jetzt eine ihrer wichtigsten Pflichten sei, nicht eher zu ruhen,
bis das vorgesetzte Ziel erreicht sein wird.

Ein Gesichtspunkt, von welchem aus, so viel ich glaube, dieser Gegen¬
stand noch nie hier zur Sprache gekommen ist, ist die nähere Beleuchtung
des Lottospielplans selbst, und die Grundlage, auf welcher derselbe beruht.
Dieser Spielplan ist unbestreitbar einer der scharfsinnigsten und vollendesten
Combinationen, leider aber auch zugleich eine der verächtlichsten und ver¬
werflichsten, da er auf einer Basis beruht, welche eben so wenig mit dem
Begriffe von Ehre und Recht überhaupt als insbesondere mit den von Sr.
Majestät erlassenen allerhöchst gesetzlichen Bestimmungen vereinbarlich ist. Es
wäre zu weitläufig hier in eine genauere Zergliederung dieses Spielplanes
einzugehen, es ist aber auch nicht nothwendig, da wenige Worte schon hin¬
reichen werden, um die Richtigkeit meiner Behauptung nachzuweisen.

Wie bekannt, besteht diese Lottorie ans 90 Nummern, wovon bei jeder
Ziehung fünf gewinnende Nummern herausgehoben werden.

Jede dieser 90 Nummern ist mit einem fixen Gewiunstcapitale dotirt,
über welches hinaus ohne Rücksicht, ob die Einsätze eine noch so große Höhe
erreicht haben, keine Auszahlung eines gemachten Gewinnes mehr stattfindet.
Nach der Combination des Spielplanes reicht aber schon ein verhältnißmä¬
ßig sehr geringer Betrag der Einsätze hin, um die Absvrbirung des dotirter
Capitals zu bedrohen, und allen weiteren, über diesen beschränkten Betrag
folgenden, späteren Einsalzen ist in vorhinein schon jede Möglichkeit eines
Gewinnes benommen; nichtsdestoweniger werden aber weitere Einsätze nicht
zurückgewiesen, sondern die Cvllectnren nehmen fort bis ans die letzte Mi¬
nute vor der Ziehung Weitere Einsätze mit dein Vorwissen ein, daß der Spie¬
lende geprellt und betrogen sei, da ihm ans keinen Fall mehr ein Gewinnst
zu Theil werden kann.

In dieser Weise geschieht es, daß bei der großen Verbreitung der Col¬
lectiven den vielfachen Anlockungen zum Lottvspicle und der so gesteigerten
Spielwuth des Volkes in jeder Ziehung alle 90 Nummern bedeutend und
oft so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der (ohne Möglichkeit eines Ge¬
winnes) auf eine Nummer gemachten Einsätze selbst das Gewinnstkapital
dieser Nummer übersteigt.

Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielen¬
den, nämlich nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf gezogenen Num¬
mern besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er betrogen sei dadurch,
daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Ein-


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[0530] daß dieser Gegenstand nicht blos in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehöre, sondern daß es jetzt eine ihrer wichtigsten Pflichten sei, nicht eher zu ruhen, bis das vorgesetzte Ziel erreicht sein wird. Ein Gesichtspunkt, von welchem aus, so viel ich glaube, dieser Gegen¬ stand noch nie hier zur Sprache gekommen ist, ist die nähere Beleuchtung des Lottospielplans selbst, und die Grundlage, auf welcher derselbe beruht. Dieser Spielplan ist unbestreitbar einer der scharfsinnigsten und vollendesten Combinationen, leider aber auch zugleich eine der verächtlichsten und ver¬ werflichsten, da er auf einer Basis beruht, welche eben so wenig mit dem Begriffe von Ehre und Recht überhaupt als insbesondere mit den von Sr. Majestät erlassenen allerhöchst gesetzlichen Bestimmungen vereinbarlich ist. Es wäre zu weitläufig hier in eine genauere Zergliederung dieses Spielplanes einzugehen, es ist aber auch nicht nothwendig, da wenige Worte schon hin¬ reichen werden, um die Richtigkeit meiner Behauptung nachzuweisen. Wie bekannt, besteht diese Lottorie ans 90 Nummern, wovon bei jeder Ziehung fünf gewinnende Nummern herausgehoben werden. Jede dieser 90 Nummern ist mit einem fixen Gewiunstcapitale dotirt, über welches hinaus ohne Rücksicht, ob die Einsätze eine noch so große Höhe erreicht haben, keine Auszahlung eines gemachten Gewinnes mehr stattfindet. Nach der Combination des Spielplanes reicht aber schon ein verhältnißmä¬ ßig sehr geringer Betrag der Einsätze hin, um die Absvrbirung des dotirter Capitals zu bedrohen, und allen weiteren, über diesen beschränkten Betrag folgenden, späteren Einsalzen ist in vorhinein schon jede Möglichkeit eines Gewinnes benommen; nichtsdestoweniger werden aber weitere Einsätze nicht zurückgewiesen, sondern die Cvllectnren nehmen fort bis ans die letzte Mi¬ nute vor der Ziehung Weitere Einsätze mit dein Vorwissen ein, daß der Spie¬ lende geprellt und betrogen sei, da ihm ans keinen Fall mehr ein Gewinnst zu Theil werden kann. In dieser Weise geschieht es, daß bei der großen Verbreitung der Col¬ lectiven den vielfachen Anlockungen zum Lottvspicle und der so gesteigerten Spielwuth des Volkes in jeder Ziehung alle 90 Nummern bedeutend und oft so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der (ohne Möglichkeit eines Ge¬ winnes) auf eine Nummer gemachten Einsätze selbst das Gewinnstkapital dieser Nummer übersteigt. Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielen¬ den, nämlich nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf gezogenen Num¬ mern besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er betrogen sei dadurch, daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Ein-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/530>, abgerufen am 22.07.2024.