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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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könnten, würden wohl mehrere für das Verhältniß der Eisenbahnen in den
verschiedenen Staaten des Vereines schon eine hervorrufen. Diejenigen
Länder, wo von der Post selbst verwaltete Staatseisenbahnen bestehen,
wie in Baier", Baden und theilweise, wenn auch unter veränderten Ver¬
hältnissen, in Oesterreich, würden natürlich gegen eine solche gleiche Ver-
theilung protestiren, da sie ja viel größere Ausgaben für den Betrieb ihres
Postwesens, wozu in solchem Falle auch die Eisenbahnen gehören, haben,
natürlich also auch viel bedeutendere Einnahmen daraus ziehen wollen.
Andererseits hätten die Länder, wo bedeutende Bahnen von Actiengesell-
schaften sich befinden, z. B. Preußen, Sachsen, ja fast alle norddeutschen
Staaten, wieder zu großen Vortheil von dieser Vertheilnng, da ihnen ihr
Postwesen für die Strecken, wo sich Eisenbahnen befinden, viel weniger ko¬
stet, indem sie es dort mit den Eisenbahnen selbst besorgen, aber auch wie¬
der weniger einbringt, weil ihnen das Personenporto auch dafür wieder
entgeht. Um diesen Schwierigkeiten zu entgehen, glauben wir, daß es am
besten sein würde, der Verein beschränkte sich nur auf Regulirung der Brief-,
Packet- und Geldbesörderungeu, und berechnete auch nur alle Einnahmen,
die hieraus entständen, für die Vereinskasse zur Einnahme und Vertheilnng.
Hierbei machte es ja nichts aus, ob ein Staat mehr oder weniger Privat¬
oder Staatseisenbahnen besäße, da alle Bahnen erweislich ans die Vermeh-
rung oder Verminderung der mit der Post beförderten Gegenstände nur ge¬
ringen Einfluß bisher ausgeübt haben. Was auf der einen Seite die Eisen¬
bahnen der Korrespondenz Abbruch thun, indem sie das Reisen selbst erleich¬
tern, das führen sie ihr auf der andern Seite zu, da durch sie Handel und
Verkehr und dadurch natürlich auch wieder der Briefwechsel bedeutend steigt.
Ueberhaupt scheint es uns dienlich zu sein, daß der Verein sich nur des
Postwesens, was mit der Brief-, Packet- und Geldbeförderung zu thun hat,
als bei weitem des wichtigsten Theils desselben, annimmt, die Personenbeför¬
derung aber, sei es nun durch regelmäßige oder Extraposten ganz der freien
Verwaltung der betreffenden einzelnen Staaten selbst überließe. Das Be¬
dürfniß, das auch hier eine vollkommene Gleichmäßigkeit eintrete, ist nicht
so sehr vorhanden, und die verschiedenen lokalen Verhältnisse, als Eisenbah¬
nen, gute oder unchausstrte Straßen u. f. w., würden nur hemmend einer
allgemeinen Vereinigung in den Weg treten und viele unnöthige Schwierig¬
keiten bereiten. Eine gleichmäßige Bestimmung, bis wie weit Gelder und
Packetsendungen dem Postregal unterworfen, wie auch, welche dienstliche
Korrespondenzen der verschiedenen Behörden portofrei wären, und unter
welchen Eentrallnaßregeln dies geschähe, müsse natürlich von allen Verems-


Orenzbotcn. U. 1847. Hg

könnten, würden wohl mehrere für das Verhältniß der Eisenbahnen in den
verschiedenen Staaten des Vereines schon eine hervorrufen. Diejenigen
Länder, wo von der Post selbst verwaltete Staatseisenbahnen bestehen,
wie in Baier», Baden und theilweise, wenn auch unter veränderten Ver¬
hältnissen, in Oesterreich, würden natürlich gegen eine solche gleiche Ver-
theilung protestiren, da sie ja viel größere Ausgaben für den Betrieb ihres
Postwesens, wozu in solchem Falle auch die Eisenbahnen gehören, haben,
natürlich also auch viel bedeutendere Einnahmen daraus ziehen wollen.
Andererseits hätten die Länder, wo bedeutende Bahnen von Actiengesell-
schaften sich befinden, z. B. Preußen, Sachsen, ja fast alle norddeutschen
Staaten, wieder zu großen Vortheil von dieser Vertheilnng, da ihnen ihr
Postwesen für die Strecken, wo sich Eisenbahnen befinden, viel weniger ko¬
stet, indem sie es dort mit den Eisenbahnen selbst besorgen, aber auch wie¬
der weniger einbringt, weil ihnen das Personenporto auch dafür wieder
entgeht. Um diesen Schwierigkeiten zu entgehen, glauben wir, daß es am
besten sein würde, der Verein beschränkte sich nur auf Regulirung der Brief-,
Packet- und Geldbesörderungeu, und berechnete auch nur alle Einnahmen,
die hieraus entständen, für die Vereinskasse zur Einnahme und Vertheilnng.
Hierbei machte es ja nichts aus, ob ein Staat mehr oder weniger Privat¬
oder Staatseisenbahnen besäße, da alle Bahnen erweislich ans die Vermeh-
rung oder Verminderung der mit der Post beförderten Gegenstände nur ge¬
ringen Einfluß bisher ausgeübt haben. Was auf der einen Seite die Eisen¬
bahnen der Korrespondenz Abbruch thun, indem sie das Reisen selbst erleich¬
tern, das führen sie ihr auf der andern Seite zu, da durch sie Handel und
Verkehr und dadurch natürlich auch wieder der Briefwechsel bedeutend steigt.
Ueberhaupt scheint es uns dienlich zu sein, daß der Verein sich nur des
Postwesens, was mit der Brief-, Packet- und Geldbeförderung zu thun hat,
als bei weitem des wichtigsten Theils desselben, annimmt, die Personenbeför¬
derung aber, sei es nun durch regelmäßige oder Extraposten ganz der freien
Verwaltung der betreffenden einzelnen Staaten selbst überließe. Das Be¬
dürfniß, das auch hier eine vollkommene Gleichmäßigkeit eintrete, ist nicht
so sehr vorhanden, und die verschiedenen lokalen Verhältnisse, als Eisenbah¬
nen, gute oder unchausstrte Straßen u. f. w., würden nur hemmend einer
allgemeinen Vereinigung in den Weg treten und viele unnöthige Schwierig¬
keiten bereiten. Eine gleichmäßige Bestimmung, bis wie weit Gelder und
Packetsendungen dem Postregal unterworfen, wie auch, welche dienstliche
Korrespondenzen der verschiedenen Behörden portofrei wären, und unter
welchen Eentrallnaßregeln dies geschähe, müsse natürlich von allen Verems-


Orenzbotcn. U. 1847. Hg
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/309>, abgerufen am 22.07.2024.